checkAd

    LBC hat Berufung ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.02 22:20:14 von
    neuester Beitrag 30.01.02 09:05:38 von
    Beiträge: 15
    ID: 542.537
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 800
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:20:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      gegen das Delisting eingelegt. Gerade auf der HP von Letsbuyit unter: Delisting-Regeln der deutschen Börse.

      Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
      LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24.10.2001 festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung wurde erst auf den 28.11.2001 und dann auf den 19.12.2001 verschoben. Bei diesem Termin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat LetsBuyIt.com am 28.01.2002 Berufung eingelegt.


      Strong Buy Freunde
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:23:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die müssen sich schon sicher sein, wenn sie diesen Schritt gehen - oder was meint Ihr.

      Sollte positiv sein. Von wegen freiwilliges Verlassen an den geregelten Markt. Jetzt dürfte es abgehen.

      So long
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:27:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was glaubt Ihr wohl, was das für ein Kursfeuerwerk gibt, wenn die sich gegen die deutsche Börse durchsetzen.

      Vielleicht kommt dazu noch ne Adhoc? Müßte eigentlich kommen oder was meint Ihr?
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:27:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ruhig bleiben...

      LBC kommt noch, abwarten...

      Gruss,

      Chrossi
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:30:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wann lernt ihr endlich euch Qualität zu kaufen?! Dann müsst ihr euch nicht immer selber Mut machen!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Kurschance genau jetzt nutzen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:30:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      gesIndel! nur pornos und ABGänge imKOPf!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:35:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Seit langem jetzt nachbörslich wieder im Plus:

      LETSBUYIT COM EUR .03 .07 .01 50% 22:32:55

      Streicht Eure Verkaufsorders und freut euch über Mega-Gewinne.

      So long
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:45:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      @MCGabriel
      Jetzt schrei doch nicht so rum,guck lieber mal auf die Uhr:
      Börse ist schon lange zu...

      küßchen
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:49:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Weiß ich Entchen, ist doch aber eine Mega-Neuigkeit
      oder etwa nicht.

      Ich Dich auch
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 22:59:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Landgericht weist Anträge von sechs Unternehmen gegen Penny-Stock-Regeln ab
      FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um die Penny-Stock-Regeln der Deutschen Börse sind sechs vom Rauswurf bedrohte Neuer-Markt-Unternehmen mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Die Anträge seien als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte der Pressesprecher und Vorsitzende Richter, Thomas Kehren am Donnerstag in Frankfurt. Damit bestätigte er eine entsprechende Meldung der NSE Software vom Vortag. Neben der NSE Software AG wurden die Anträge von Brokat Technologies , Letsbuyit.com , WizCom Technology , GfN Gesellschaft für Network Training und InfoGenie Europe abgewiesen. Die Unternehmen hatten versucht, mit ihren Anträgen dem drohenden Rauswurf aus dem Börsensegment Neuer Markt zu entkommen.

      Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt jedoch in 23 Fällen im Sinne der Unternehmen und gegen die Deutschen Börse entschieden. Ein Antrag wurde den Angaben des Landgerichts zufolge als unzulässig abgelehnt.

      "Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig", sagte der Gerichtssprecher. Jeder Richter habe für sich selbst den jeweiligen Fall abzuschätzen und zu entscheiden.

      Die Deutsche Börse will mit den verschärften Regeln wieder Vertrauen in das ramponierte Image des Neuen Marktes bringen. Auf dem Prüfstand stehen Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von 1 Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Millionen Euro sinkt./tv/ar

      5. Wie ist die Anhörung des Frankfurter Landgerichts im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Deutsche Börse AG verlaufen?
      Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat am 19. Dezember 2001 den Antrag auf Einstweilige Verfügung der LetsBuyIt.com, wonach die sogenannten Penny Stock-Regelungen erst ab 1. April 2002 auf die Gesellschaft anwendbar sein sollen, als unbegründet abgelehnt. Zugleich wurden gleichlautende Anträge von 5 weiteren Neue Markt-Gesellschaften auf Einstweilige Verfügung ebenfalls als unbegründet abgelehnt (GfN, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media). Damit hat die 3. Kammer für Handelssachen entgegen den bisherigen 22 Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt entschieden. Das Gericht hatte die 6 Verfahren zusammengefasst entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist eingegangen. Derzeit prüft LetsBuyIt.com mögliche Handlungsalternativen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 23:02:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Anita das ist doch ein alter Hut, was du da schreibst.

      Fakt ist, daß LBC gestern Berufung gegen das Urteil eingelegt hat - basta. Und das ist auch gut so.

      Schau lieber in die Sarah-Threads.

      So long
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 23:03:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      @MC
      Jetzt sei uns mal ein bischen dankbar,das wir das hier nicht in einem Selbstgespräch haben enden lassen

      küßchen
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 23:03:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      MC.Ein bischen Spaß muß auch mal sein (Sarah-Thread);)
      Avatar
      schrieb am 29.01.02 23:11:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Pedder ich hab bestimmt nichts gegen Spaß, ganz im Gegenteil.

      Sind ja auch schöne Bilder dabei. Nur wenn ich mich um LBC kümmere und die Thread aufrufe und lesen möchte, habe ich keinen Bock ewig auf das Öffnen zu warten, um dann die Bilder zu sehen.

      Wir können Spaß machen, wenn sich endlich die Aktie mal nennenswert erholt.

      Und die ist meines Erachtens auf dem besten Wege dazu.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 09:05:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also würde LBC keine Chance sehen, würden die doch keinen Einspruch erheben. LBC wird seinen Weg machen und da gibts nur eine Richtung....

      STRONG BUY


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      LBC hat Berufung ...