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    An alle Rechtsanwälte/Satanistenprozeß - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.02 00:24:46 von
    neuester Beitrag 26.06.03 19:00:48 von
    Beiträge: 28
    ID: 543.979
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      Avatar
      schrieb am 01.02.02 00:24:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand der den durchaus sehr ehrenwerten Beruf eines Rechtsanwaltes ausübt, vollkommen sachlich und emotionslos erklären wie man solche Subjekte wie Daniel Ruda und seine Frau verteidigen kann?

      Ganz ernsthafte Frage, die ich mir immer wieder stelle und nun geht der Verteidiger auch noch in Revision.

      Absolut unfaßbar.

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 01:25:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob man an den Teufel glaubt, oder an Gott!!!
      Ist alles nur Verarschung, es gibt weder
      Teufel noch Gott!!!
      Was diese zwei Typen sich da erlaubt haben,
      gehört hart bestraft, das ist doch wohl klar!

      Aber das hat nichts mit Teufel oder Gott
      zu tun!

      Keine Macht den Sekten!!

      Gute Nacht!
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 01:43:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jeder, absolut jeder hat in einem Strafprozess das Recht auf einen Verteidiger. Das ist gesetzlich festgelegt. Wenn der Verteidiger nicht selbst bezahlt werden kann, dann wird ein Pflichtverteidiger vom Staat gestellt.

      Auch in verwaltungsrechtlichen Prozessen kann jeder eine Prozesskostenbeihilfe beantragen.

      Das Ganze ist, soviel ich weiss, ein Erbe aus römischer Zeit.

      Dies ist eine sehr sinnvolle Einrichtung, denn es könnte ja jemand der Mittellos ist sonst sehr einfach und schutzlos vor Gericht gebracht werden.

      HG
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 01:52:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was Anwälte oder Staatsanwälte sagen, ist eh
      mehr oder weniger von wert!
      Alles nur Proforma!
      Lesen Sie selbst, aus einem echten Fall aus Deutschland :

      .. Für die Annahme einer alkoholbedingten Schuldunfähigkeit
      im Sinne des § 20 StGB ergeben sich keine Anhaltspunkte. Die dem Angeklagten am 3.10.98 gegen 2.35 Uhr entnommene
      Blutprobe ergab eine mittlere BAK von 2,24 %0. Der Verurteilte bestätigt in seinem Schreiben vom 8.4.99, noch nach Ankunft der Polizeibeamten seine Bierflasche ausgetrunken zu haben. Anhaltspunkte für eine absolute Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB sind somit nicht gegeben!....

      Naja, die Juristen halt!!!!
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 03:07:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Bananenhaendler,
      es ist immer wieder schoen zu sehen, dass gerade bei juristischen Sachverhalten Leute ihren Kommentar abgeben, in der Annahme, dass ihre Ansicht richtig ist.
      Ohne naeher auf die Probleme von Beurteilung von Sachverhalten eingehen zu wollen, nur folgendes:
      Ich persoenlich habe mich komischerweise noch nie bemuessigt gefuehlt einem Baecker zu erklaeren, welche Menge an Mehl er nehmen muesse, damit das Brot genau den von mir geliebten Geschmack habe.

      Zu dem von Dir vorgetragenen Fall:
      1. Bei Schuld-UN-faehigkeit ($20 StGB) des Taeters wird geprueft, ob er das Unrecht seiner Tat nicht haette wahrnehmen koennen. Ein solcher Fall KANN ab ca. 2.0 % Blutalkoholkonzentation beim Taeter gegeben sein (muss aber nicht!). Um als Vollrausch zu gelten, heisst dies aber, dass er nicht bewusst Handlungen vornehmen kann. Nun, er hat eben noch die Flasche Bier ausgetrunken - und konnte sich sogar noch daran erinnern.
      Daher --> keine Schuldunfaehigkeit.

      Ehrlich gesagt erwarte ich nicht, dass Du darauf antwortest.
      Allerdings wuerde ich mich freuen, wenn Du beim naechsten Mal einfach nicht vorschnell solche Kommentare von Dir gibst. Meist ist es einfach so, dass die vermeintlich klaren Situationen viel auf Nachfrage viel an "Eintruebungen" aufdecken.

      Gruesse
      fischli

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      Avatar
      schrieb am 01.02.02 03:30:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie schon gesagt "Juristen" halt!

      Die drehen und biegen die Gesetze schon
      so, wie die es brauchen!
      Die kleinen Schokoladen-Diebe werden
      hart bestraft, ist ja auch wichtig, ha,ha!!
      Aber die großen wahren Verbrecher kommen
      immer gut raus, die "Winkeladvokaten" richten
      das schon!
      Meine Meinung : Mache ich mich eigentlich nicht
      schon strafbar, indem ich Lohnsteuer zahle???
      Damit unterstütze ich meiner Meinung nach ja eine organisierte kriminelle Organisation?!?!

      Gute Nacht!
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:50:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bananenhändler,
      wenn Du deine Scheuklappen mal einen Moment beiseite lassen könntest, könnte man ja in dem von dir geschilderten Fall von Trunkenheit im Straßenverkehr ja auch mal fragen, wieso da überhaupt verminderte Schuldfähigkeit eine Rolle spielen sollte?
      Jeder, der die Grundschule erfolgreich absolviert hat, weiß, dass Alkoholgenuß zu unkontrolliertem Verhalten führt.
      Wer also weiß, dass er noch fahren muß und Alkohol zu sich nimmt, handelt (so könnte man es sehen!) vorsätzlich - er riskiert es eben, in einen Zustand zu kommen, den er nicht mehr kontrollieren kann - er wäre also in jedem Fall schuld, selbst wenn er von der Tat an sich gar nichts wüßte, ob seines Zustandes. Das wäre eigentlich die richtige Vorgehensweise, um solchen Leuten zu begegnen, die das Leben anderer so gering schätzen und in unserem Lande hinter den Möchtegern-Schumis die meisten Toten erzeugen.

      Nach gängiger Rechtsprechung muß ich mich bloß ordentlich zusaufen und ein wenig auf einen Rotweinliebhaber als Richter hoffen - schon bin ich schuldunfähig zum Tatzeitpunkt und bekomme was? als "Strafe" :laugh::(
      Gruß
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 08:53:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @MinMacker:

      Du wirst dann wegen Vollrausch bestraft.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 09:06:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Rainer
      Bin nicht sicher, ob du den Inhalt erfaßt hast. Die Unfalltoten, die auf Suff zurückgehen, sind nicht komisch.
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 09:07:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Komisch, fischli gibt den abschließenden, erklärenden Kommentar, und dann wird so getan, als hätte er nichts gesagt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 09:21:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      fo4zim,
      ich habe das durchaus so wie du zur Kenntnis genommen.

      Nur als Kontrapunkt zu BH habe ich eine durchaus ernst gemeinte mögliche andere Sichtweise der Dinge in den Raum gestellt und frage damit natürlich auch die Juristen, wie zu erklären ist, dass vorsätzliches Erzeugen von Trunkenheit (und jeder, der trinkt bevor er fährt, muß damit rechnen, in einen Zustand von Trunkenheit zu geraten) als Entschuldigung für die Tötung von Menschen herhalten kann. Man muß , sozusagen, nur richtig "zu" sein.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 09:32:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @MinMacker:

      Das war kein Witz. Nach § 323a StGB kann Vollrausch mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn im Vollrausch eine Straftat begangen wird und wegen des Vollrauschs Schuldunfähigkeit vorliegt.
      Also wirst Du dann nicht wegen des im Vollrausch begangenen Mordes bestraft, aber wenigstens wegen des Vollrauschs selbst.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 09:59:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      "...Also wirst Du dann nicht wegen des im Vollrausch begangenen Mordes bestraft, aber wenigstens wegen des Vollrauschs selbst...."

      Toll! :(

      Klingt wie ´ne Anleitung zum Mord mit garantierter Aussicht auf milde Bestrafung.
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 10:11:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      MinMacker, versuch mal, im Vollrausch noch einen geplanten Mord zu begehen. Schwierig? Genau, ich glaube nicht, daß jemand §323a StGB benutzen wird, um milde bestraft zu werden. Aber es dürfte ein Argument dagegen sein, sich zu betrinken - wenn den Paragraphen irgendjemand kennen würde, außer Juristen und wenigen anderen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 10:21:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nun, es soll Trinker geben, die auch mit 2,5 Promille kaum große Verhaltensauffälligkeiten zeigen.
      Wie wird denn eigentlich festgestellt, dass jemand so einen Rausch hatte, dass er praktisch sein Bewußtsein außer Kraft gesetzt haben muß? - und ist das eineindeutig überhaupt feststellbar?
      Ist da die Promillezahl ausschlaggebend?
      Auf´m Strich gehen und an die Nase fassen allein kann´s ja wohl nicht sein?!
      Kann man als gewöhnter Trinker nicht solchen Zustand spielen?
      Scheint mir nicht so eindeutig erfaßbar - demzufolge also auch möglich - wenn auch zugegebenermaßen nicht übermäßig wahrscheinlich.
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 10:31:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      mal abgesehen von eurem alkoholproblem.

      die beiden mörder im sogenannten "satanisten - prozess", der für mich ein mord-prozess ist und nichts anderes, zeigt die schwäche unseres rechtsystems doch wieder. in 8 bis 10 jahren wird ein selbstgefälliger gutachter den beiden heilung bescheinigen (weil er sich eigentlich den erfolg bescheinigen will) und schreibt es euch in den kalender in 14 jahren legen sie wieder einen um. in den usa wären die beiden auf dem stuhl oder an der spritze gelandet. vieleicht ist das zuviel des "guten" aber die beiden darf man doch nie mehr auf die menscheheit los lassen.

      OPFERSCHUTZ fällt mir da ein! Auch für mögliche, potenzielle Opfer

      haispeed
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 10:31:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      @MinMacker:

      Deine weiteren Fragen sollte besser ein Jurist beantworten. Ich wollte nur darauf hindeuten, dass bei Vollrausch nicht zwangsläufig Straffreiheit resultiert.

      Und dass eine Straftat, die im betrunkenen Zustand begangen wird nicht völlig gleich behandelt wird wie eine "rationale", kaltblütig geplante Tat, darüber sind wir uns wohl einig, oder?
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 11:27:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sexuelle Übergriffe: Trebgaster kam mit Bewährungsstrafe davon
      --------------------------------------------------------------------------------
      Der 51jährige Mann aus Trebgast, der sich seit gestern vor dem Landgericht Bayreuth wegen sexuellen Mißbrauchs
      Minderjähriger verantworten muß, hat ein Geständnis abgelegt.
      Der Mann räumte die Vorhalte des Gerichts ein, er habe sich an der achtjährigen Tochter seiner ehemaligen
      Lebensgefährtin vergangen.
      Darüber hinaus soll der Mann Ende der 80er Jahre seine damals 13jährige leibliche Tochter
      zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
      Der Prozeß gegen den aus Norddeutschland stammenden Mann sollte bereits vor 3 Wochen stattfinden,
      mußte aber verschoben werden, weil der Angeklagte kurz zuvor einen Suizidversuch unternommen hatte.


      Der wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern angeklagte 51jährige Trebgaster hat einen milden Richter gefunden.
      Das Bayreuther Landgericht verurteilte den 51jährigen am Mittag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
      Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Angeklagte in vier Fällen sexuelle Übergriffe auf die Tochter
      seiner damaligen Lebensgefährtin unternommen hatte.

      Dennoch konnte der Trebgaster den Gerichtsaal als freier Mann verlassen.

      Bei diesen lächerlichen Urteilen, muss man sich nicht wundern
      wenn sexueller Mißbrauch an Kindern als Kavaliersdelikt betrachtet wird.

      Eure Meinung dazu
      ich bin jedenfalls entäuscht über unser Rechtssystem
      Gruss Lorenzo
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 11:37:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich kenn Leute(Jurist), die haben für den Fall eines schuldhaft verursachten Verkehrsunfall( kann jedem passieren), stets eine Flasche Wodka im Sanikasten. Denn es ist nicht exakt nachweisbar ob ich ne Stunde eher oder später den Alk getrunken habe.
      Mit Alk komm ich in der Regel, mit nem "Blauen Auge" davon. Traurig aber wahr !
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 13:02:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sonni, so schent es die Regel zu sein :( - und in etwa dies klage ich an. Suff als Entschuldigung z.B. für Verkehrsdelikte.

      @Rainer
      "..Und dass eine Straftat, die im betrunkenen Zustand begangen wird nicht völlig gleich behandelt wird wie eine "rationale", kaltblütig geplante Tat, darüber sind wir uns wohl einig, oder?.."

      Nicht so ganz, wie du weiter oben in meiner Entgegnung zum Bananenmann bei mir (begründet) lesen kannst ;)
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 13:40:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Justiz hat sich doch durch die Theateraufführung der beiden auf der Nase herumtanzen lassen! Die hätten in Ketten gelegt in den Gerichtssaal hereingeführt werden müssen.

      Die einzig korrekte Strafe wäre die Todesstrafe gewesen. Erschießung wäre zu human. Angemessener wäre eine Drahtschlinge um den Hals. Dann langsam hochziehen. Dabei hätte der Gehenkte gleichzeitig in das Gesicht des anderen sehen müssen. DAS IST MEINE MEINUNG.

      Ohne Gnade, denn auch sie waren ohne Gnade!

      Akzeptieren könnte ich jedoch auch die wirklich LEBENSLANGE Freiheitsstrafe. Alles andere, (so wie jetzt) ist eine Verhöhnung des Opfers!!!!!!!!!!!!!!

      Und nun: In spätestens zehn Jahren killen die den nächsten.

      PS: Wer jetzt wieder sagt, dies sei eine "Stammtischparole", dem sei gesagt, daß mich das nicht interessiert.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 13:57:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      Öffentliche Exekution auf dem Marktplatz unter Beteiligung von Funk und Fernsehen. Ergebnis: Strafmaß angemessen und erhebliche Entlastung des Staatshaushaltes.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 14:27:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wer #21 postet und dazu steht, unterscheidet sich nur marginal von den Satanisten. Die Ausrede, seinen Sadismus auszuleben, ist eine andere.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 15:49:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      @for4zim, stelle Dir nur vor, das Opfer wäre ein von Dir geliebter Mensch gewesen; dann unterhalten wir uns noch mal über "Reha-Maßnahmen" für die Täter!

      Das was Du schreibts ist nämlich nichts weiter als
      blablabla
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 16:04:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn Recht der Beliebigkeit racheschreienden Mobs unterliegen soll, brauchen wir kein Recht, olcapri.

      Es muß immer das gleiche Recht für alle gelten - egal wie betroffen du bist.
      Man nennt sowas Rechtsstaat und er gibt Rechtssicherheit.

      Das heißt aber nun nicht, dass man nicht ab und zu - auf dem dafür vorgesehenen Weg - ein veraltetes Recht überarbeiten sollte.
      MM
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 19:08:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Sonnii: Mag ja sein, dass die Flasche Wodka im Sanikasten die Strafe mindert. Aber zuviel Alk im Blut gefährdet den Führerschein massiv. Ob sich das Lohnt?
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 11:06:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Am 2503.03 kam in der ARD eine Dokumentation über Satanisten und deren Morde.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 19:00:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Blue Max: Danke! :D

      Das ist ungefähr so interessant wie das Wetter von gestern. ;)

      Gruß, Mucker


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