checkAd

    Raus aus T- offline ! Gewaltige Kündigungswelle rollt auf T-Online zu ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.02 11:59:46 von
    neuester Beitrag 01.02.02 13:09:25 von
    Beiträge: 8
    ID: 544.193
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 969
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 11:59:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      T-ONLINE

      Mahnbriefe für P2P-Nutzer

      Das Gerücht macht seit längerem die Runde, jetzt verdichtet es sich zur Gewissheit: T-Online mahnt seine User ab, die über P2P-Börsen copyrightgeschütztes Material tauschen - und das unter konkretem Hinweis auf getauschte Dateien.


      REUTERS

      T-Online braucht nicht schnüffeln wollen: Wenn etwas stinkt im Datenverkehr, dann will auch das Gesetz, dass die Ursache protokolliert wird


      Die Wände, sagte man früher, haben Ohren - vorzugsweise im Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
      Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen nicht: Zumindest für die jeweilige Online-Sitzung ist diese Adresse fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar protokolliert und - zumindest für rund 80 Tage - archiviert.

      Wer hier "Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können.

      Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich bei T-Online gedacht haben: "PC Welt Online" berichtet von einer drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.

      "Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief, "wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme. Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen Bescheid, soll das wohl heißen. Und: "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen".


      IM INTERNET

      · "PC Welt"


      SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.




      Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot copyrightgeschützter Software werde "Folgen nach sich ziehen".

      T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines Copyright-Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im Morpheus-Netzwerk als T-Online-Kunden habe identifizieren können. Von sich aus, versichert ein T-Online-Sprecher, suche T-Online "nicht gezielt" nach Copyright-Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben - das verstieße gegen das Datenschutz-Gesetz.

      Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem "berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt: Insofern ist der scharf formulierte T-Online-Brief als Mahnung zur Enthaltsamkeit zu verstehen.

      Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem Serviceprovider.

      Tja da hilft nur eins kündigen und neuen provider suchen !

      Als Kunde ist das unannehmbar!
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 12:06:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und tschüss.
      Wie wärs mit Al-Qaeda Networks ?
      :-)
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 12:11:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na, so ein Glück aber auch, dass die deutschen Gesetze nur auf T-Online anzuwenden sind, es die anderen Provider aber nichts angeht. Unser großer Aufklärer hat wieder mal zugeschlagen, ich hoffe, er hat gekündigt...

      Edelmax
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 12:15:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Welle"
      Nicht so ganz:

      1. geht es wohl um DSL Kunden und diese haben sicher die übliche t-online 1 Jahr Verträge

      2. sind die anderen Provider zu dem selben verpflichtet, und nur weil die es nicht mitteilen sind sie auch nicht besser

      3. z.B. bei AOL machen die noch ganz andere Dingermit deinen Nutzungsdaten und man kann nur über deren proprietären Anschluss rein

      So gesehen ist dies durchaus Ok und die Tauschkiddis interesiert so´n Brief sowieso nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 12:25:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Eine Zensur findet nicht statt".....

      Die größte Lüge aller Zeiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 12:33:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aber selber preist T-Online "Morpheus" noch als Königsklasse der Tauschbörsen an.

      Das ist doch eine Doppelmoral!

      http://computer-electronics.t-online.de/comp/inte/date/ar/CP…

      Gruss
      BT
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 12:55:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      nochmal kurz zur Doppelmoral:

      Tauschen an sich auf Morpheus ist nicht verboten, es gibt Millionen von Musiktiteln ( alles alte z.B. viel Klassik etc. ), Software, eigen Filme und vieles mehr , welche frei kopiert werden können, bin bei 1+1 und nicht bei t-online, dies aber aus anderen Gründen.

      Ciao,
      Deda
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 13:09:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...T-online kann nachweisen??? :laugh:
      ... es wird protokolliert??? :laugh:

      Bei mir sind die Deppen (T-online/Telekom) seit WOCHEN NICHT in der Lage, MIR nachzuweisen, DASS ich über DSL gesurft habe!!!

      UND ICH WILL ABER, DASS SIE MIR DAS NACHWEISEN!!!

      FAZIT: Entweder ist diese Meldung nur Bangemache und gequirlte Scheisse ODER die Deppen (T-online/Telekom) sind zu 90% saudumm!

      :kiss:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Raus aus T- offline ! Gewaltige Kündigungswelle rollt auf T-Online zu !