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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 159)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
    Beiträge: 6.714
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      Avatar
      schrieb am 16.12.13 13:17:54
      Beitrag Nr. 5.134 ()
      Irgendeine Idee wer diese eigenartigen 50 / 50 Transaktionen in Stuttgart zu 397, 399 usw unternimmt, während in Frankfurt 300 Stücke zu 401 im Geld stehen?


      Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
      Avatar
      schrieb am 16.12.13 10:11:06
      Beitrag Nr. 5.133 ()
      Hi - im folgenden eine Frage hauptsächlich für die Anwälte im Forum hier...

      Also, falls sich hier jemand entscheiden sollte einige seiner Stücke Serie K in eine Zweckgesellschaft auszugliedern (Rechtsform AG?) und ebenjene Zweckgesellschaft sodann den anderen Haltern Serie K einen Sharedeal anbietet, d.h. eigentlich eine Kapitalerhöhung, in der andere Halter ihre Stücke zu ebenfalls beispielsweise 400 in die Zweckgesellschaft einbringen können - ist das rechtlich möglich? ist es vor allem ähnlich wie bei dem z.b. Balaton angebot, dass alle Halter von ihren Depotführenden Banken angeschrieben und auf das Angebot aufmerksam gemacht werden? Und natürlich - quanta costa (so in etwa)?

      Zweck der Zweckgesellschaft wäre so etwa: Einsammeln von min. 50% Serie K bei 400, legen von Angeboten für restliche Stücke bis ?600? und anschließender Verkauf der Tranche an Meistbietenden ?

      Meinungen?

      Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 14:44:57
      Beitrag Nr. 5.132 ()
      @DraegerFan

      Für mich sieht es schon seit einiger Zeit so aus, als ob wir in den Genüssen halt alle miteinander value investoren sind, diszipliniert auf unseren Positionen sitzen und sonst nicht viel machen. Deshalb hoffe ich, dass sich vielleicht im Neuen Jahr einmal ein aktivistischer Investor der Situation annimmt.

      Es ist doch so - kaufe ich jetzt alles was es am Markt bei 400 so gibt und danach die komplette Serie K, sitze ich aller Voraussicht nach auf erheblichen Buchgewinnen, die ich dann durch eine entsprechende Kampagne zur Beeinflussung der Div-Politik zu realisieren versuchen kann.

      Ich würd mich da auch um Termine bei entsprechenden Adressen bemühen aber ich habe auch nur zwei Hände - also falls ihr jemanden kennt, nur zu :-)


      Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 19:54:17
      Beitrag Nr. 5.131 ()
      Nichts mehr los mit den Genussscheinen. Wann geht es wohl wieder los?
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 09:40:40
      Beitrag Nr. 5.130 ()
      @noch-n-zocker

      Zu sehen auch auf You Tube: http://www.youtube.com/watch?v=6kqr82DnWg8

      Linkslastige Reportage.

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      Avatar
      schrieb am 26.11.13 13:48:10
      Beitrag Nr. 5.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.920.614 von Graustark am 26.11.13 12:58:57Auf den dritten Programmen läuft eine Doku "Die Macht der Millionäre". Ist zwar ne billige Neidkampagne, aber Stefan Dräger kommt da richtig schlecht bei weg.
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 12:58:57
      Beitrag Nr. 5.128 ()
      Da Dräger vergleichweise geringe Schulden hat, ist Stefan Dräger der einzige, der etwas zu entscheiden hat.
      Macht es alles richtig, ist alles wunderbar.
      Macht er Fehler, kann er die Firma zugrunde richten, ohne dass ihm jemand in der Arm fallen kann.

      Zwar ist es gut, dass Bankster kaum Einfluß haben, aber ansonsten bin ich nach wie vor von dieser Machtkonzentration nicht begeistert, ganz im Gegenteil.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 09:51:55
      Beitrag Nr. 5.127 ()
      Dräger weist die Aktionärsstruktur für die Stammaktien aktuell wie folgt aus:
      Free float 28,64%, Familie 71,36%.
      Aufteilung des Familienanteils: Einzelne Personen 4,18%, Dr. Heinrich Dräger GmbH 67,19%.
      Aufteilung Dr. Heinrich Dräger GmbH: Stefan Dräger GmbH 58,73%, Dräger Stiftung 23,15%, Erben Dr. Heinrich Dräger 18,12%.
      „ Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Stimmrechte der Dr. Heinrich Dräger GmbH aufgrund gesellschaftsinterner Regelungen sowohl der Mehrheitsgesellschafterin Stefan Dräger GmbH als auch der Dräger Stiftung Lübeck/München zuzurechnen. Die Stimmrechte der Stefan Dräger GmbH sind wiederum ihrem Gesellschafter Stefan Dräger zuzurechnen.“
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 09:43:09
      Beitrag Nr. 5.126 ()
      Für mich ist es nicht nachvollziehbar:

      1) Die Meldung betrifft die Stämme, da Vz stimmrechtslos sind, oder?
      2) Die Stiftung hat kein Eigentum mehr an den Stämmen, das ist die Meldung nach § 21 WpHG.
      3) Die Stiftung hält nunmehr Finanzinstrumente, die zum Erwerb der Stämme berechtigen, das ist die Meldung nach § 25a WpHG.
      4) Wieso meldet der Erwerber der Stämme nicht? Weil er kein Recht hat die Stimmrechte auszuüben, diese vielmehr bei der Stiftung verblieben sind?

      5) Was soll diese Transaktion? Soll die EK Struktur von Dräger geändert werden?

      Gibt es weniger Ahnungslose als mich?
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 15:49:30
      Beitrag Nr. 5.125 ()
      Klingt nach Optionsgeschäften (Finanzinstrument - i.e. Derivat - statt Stimmrechts EK)?

      Die Vorzüge verkommen ja auch allmählich zu Zockerpapieren, morgens rauf, Nachmittags runter, alles auf dünnen Umsätzen, wobei die fallenden Kurse so quasi ganz ohne Umsatz passieren.

      Also, wenn ich zocken wollte würde ich ja eher mal 1000k Serie K zu 420 bieten und gucken wieviele ich bekomme...

      Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
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