Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 605)
eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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über eure reaktionen zum beitrag #660 würde ich mich freuen
@fred
"Habe mich heute beim DRW7 eingedeckt..."
über wen kann man die dräger in deutschland shorten?
"Habe mich heute beim DRW7 eingedeckt..."
über wen kann man die dräger in deutschland shorten?
Habe mich heute beim DRW7 eingedeckt und dafür DRW5 gegeben. Wird schon schief gehen!
Fred3
Glückwunsch!
Wer nicht auf die Spekufrist und die Liquidität achten muss, fährt mit dieser Strategie bestimmt am besten. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, meinen Gewinn steuerfrei realisieren zu können, sonst hätte ich es genauso gemacht.
Glückwunsch!
Wer nicht auf die Spekufrist und die Liquidität achten muss, fährt mit dieser Strategie bestimmt am besten. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, meinen Gewinn steuerfrei realisieren zu können, sonst hätte ich es genauso gemacht.
Der "A" hat mit 66,50 heute die Nase vorne. Dass es so schnell geht, hätte ich nicht gedacht. Hatte D und K in die seinerzeit billigeren A getauscht.
@euwegs00
Day-trading bei Genussscheinen klappt nur selten. Ich halte meinen Bestand im "A"-Schein. Wenn sich ein Arbitragegeschäft anbietet, dann versuche ich es. Wie es heute aussieht, liegen wir bei allen dreien ziemlich eng beisammen.
Day-trading bei Genussscheinen klappt nur selten. Ich halte meinen Bestand im "A"-Schein. Wenn sich ein Arbitragegeschäft anbietet, dann versuche ich es. Wie es heute aussieht, liegen wir bei allen dreien ziemlich eng beisammen.
@hopy
"von dem her wäre es für uns gs- besitzer am besten, es gäbe nie eine ke."
neee, umgekehrt - es ist für uns super wenn eine ke kommt . wenn jetzt neue dräger vz. zu sagen 36 euro (-20% zum aktienkurs. ich denke der abschlag wird noch grösser) an altaktionäre angeboten werden, dann muss man zwangsläufig uns genusscheininhabern neue genüsse zu 53 euro anbieten - ich freu mich drauf!
"von dem her wäre es für uns gs- besitzer am besten, es gäbe nie eine ke."
neee, umgekehrt - es ist für uns super wenn eine ke kommt . wenn jetzt neue dräger vz. zu sagen 36 euro (-20% zum aktienkurs. ich denke der abschlag wird noch grösser) an altaktionäre angeboten werden, dann muss man zwangsläufig uns genusscheininhabern neue genüsse zu 53 euro anbieten - ich freu mich drauf!
@fred
die @64,5 sind wech und zu @65 auch in frankfurt steht schon 66-67
sach mal kann man tatsächlich mit dräger gs day-trading geld verdienen ?
die @64,5 sind wech und zu @65 auch in frankfurt steht schon 66-67
sach mal kann man tatsächlich mit dräger gs day-trading geld verdienen ?
@ noch`n zocker
sorry, meinte aber Freds Suggestivfrage.
Durch KE muß nicht zwangsläufig eine Verwässerung eintreten - nur dann, wenn der Grenzertrag des zufließenden Kapitals niedriger ist als der des alten Kapitals.
Art
sorry, meinte aber Freds Suggestivfrage.
Durch KE muß nicht zwangsläufig eine Verwässerung eintreten - nur dann, wenn der Grenzertrag des zufließenden Kapitals niedriger ist als der des alten Kapitals.
Art
So dämlich finde ich hopy`s Frage nicht, auch wenn es jeder selbst nachlesen könnte.
Genussscheine sind ein sehr variables Finanzierungsinstrument. Deswegen ist es auch wichtig, dass man dem Emittenten vertraut. Ich fühle mich mit den GS so sicher, weil wir wie gesagt mit Leuten in einem Boot sitzen, die Dräger wichtig sind. Irgendwelche Schweinereien werden die mit den GS nicht veranstalten.
§ 8
Verwässerungsschutz
1. Im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung
der Gesellschaft mit Bezugsrecht auf neue
Aktien für die Aktionäre steht den Inhabern von
Genussscheinen das Recht zum Bezug weiterer
Genussscheine aus entsprechend zu erhöhendem
Genusskapital zu vergleichbaren Bezugsbedingungen
zu. Dieses Bezugsrecht steht unter der aufschiebenden
Bedingung der diesbezüglichen
Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft
sowie des Ausschlusses oder der Beschränkung
etwaiger anderweitiger gesetzlicher Bezugsrechte,
soweit zur Sicherstellung der Bezugsrechte
der Inhaber von Genussscheinen erforderlich.
2. Im Falle einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft
aus Gesellschaftsmitteln gilt die Bestimmung des
Abs. 1 dieses Paragraphen sinngemäß.
3. Stimmt die Hauptversammlung einer Bedienung
der Bezugsrechte der Inhaber von Genussscheinen
nicht zu oder sind anderweitige gesetzliche
Bezugsrechte nicht im erforderlichen Maße ausschließbar
oder beschränkbar, so gilt § 4 Abs. 2.
4. Wird bei der Durchführung einer Kapitalerhöhung
das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue
Aktien ausgeschlossen, so finden die Vorschriften
über die Gewährung von Bezugsrechten bzw. Entschädigungsrechten
an Genussscheininhaber keine
Anwendung.
5. Werden Bezugsrechte auf neue Aktien im Wege
einer Wandel- oder Optionsanleihe gewährt, so finden
die Bestimmungen dieses Paragraphen sinngemäß
Anwendung.
6. Entscheidungen der Gesellschaft im Rahmen dieses
Paragraphen sind gemäß § 14 bekannt zu
machen.
Genussscheine sind ein sehr variables Finanzierungsinstrument. Deswegen ist es auch wichtig, dass man dem Emittenten vertraut. Ich fühle mich mit den GS so sicher, weil wir wie gesagt mit Leuten in einem Boot sitzen, die Dräger wichtig sind. Irgendwelche Schweinereien werden die mit den GS nicht veranstalten.
§ 8
Verwässerungsschutz
1. Im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung
der Gesellschaft mit Bezugsrecht auf neue
Aktien für die Aktionäre steht den Inhabern von
Genussscheinen das Recht zum Bezug weiterer
Genussscheine aus entsprechend zu erhöhendem
Genusskapital zu vergleichbaren Bezugsbedingungen
zu. Dieses Bezugsrecht steht unter der aufschiebenden
Bedingung der diesbezüglichen
Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft
sowie des Ausschlusses oder der Beschränkung
etwaiger anderweitiger gesetzlicher Bezugsrechte,
soweit zur Sicherstellung der Bezugsrechte
der Inhaber von Genussscheinen erforderlich.
2. Im Falle einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft
aus Gesellschaftsmitteln gilt die Bestimmung des
Abs. 1 dieses Paragraphen sinngemäß.
3. Stimmt die Hauptversammlung einer Bedienung
der Bezugsrechte der Inhaber von Genussscheinen
nicht zu oder sind anderweitige gesetzliche
Bezugsrechte nicht im erforderlichen Maße ausschließbar
oder beschränkbar, so gilt § 4 Abs. 2.
4. Wird bei der Durchführung einer Kapitalerhöhung
das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue
Aktien ausgeschlossen, so finden die Vorschriften
über die Gewährung von Bezugsrechten bzw. Entschädigungsrechten
an Genussscheininhaber keine
Anwendung.
5. Werden Bezugsrechte auf neue Aktien im Wege
einer Wandel- oder Optionsanleihe gewährt, so finden
die Bestimmungen dieses Paragraphen sinngemäß
Anwendung.
6. Entscheidungen der Gesellschaft im Rahmen dieses
Paragraphen sind gemäß § 14 bekannt zu
machen.
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