Unterschied Besteuerung Sonderzahlung EK45 und EK40 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.02.02 11:00:59 von
neuester Beitrag 04.02.02 01:32:21 von
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Macht es bei der EkSt. (z.B. für die Steuergutschrift-Rückerstattung) einen Unterschied, ob eine Sonderzahlung aus EK40 oder EK45 erfolgte?
Meine Bank hatte sich diesbezüglich wohl geirrt, muß ich jetzt ggfs. mit Nachforderung oder kann ich sogar mit weiterer Erstattung rechnen?
Meine Bank hatte sich diesbezüglich wohl geirrt, muß ich jetzt ggfs. mit Nachforderung oder kann ich sogar mit weiterer Erstattung rechnen?
Das ist für Dich egal. Du kannst ganz normal Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Solz auf Deine Einkommensteuer anrechnen lassen.
Der Unterschied liegt nur in der Besteuerung der Gesellschaft, die ausschüttet.
Der Unterschied liegt nur in der Besteuerung der Gesellschaft, die ausschüttet.
ich denke, das ist DIR wohl nicht ganz egal, aber
egal ob richtig oder falsch, kommt es für dich nur darauf an, welche Steueranrechnungsbeträge und welche Dividende bescheinigt sind.....NUR das zählt.......was Du überwiesen bekommen hast, weisst Du doch dazu zählst Du die anrechenbare KöSt, KapESt und Solz und dann müsstest Du auf die dir zustehende Dividende kommen......Stimmen die Steueranrechnungsbeträge nicht (KöSt,KapESt,Solz)zu Deinen Gunsten (zu viel bescheinigt)...wirst Du dich wohl kaum beschweren wollen.....umgekehrt wohl schon.
egal ob richtig oder falsch, kommt es für dich nur darauf an, welche Steueranrechnungsbeträge und welche Dividende bescheinigt sind.....NUR das zählt.......was Du überwiesen bekommen hast, weisst Du doch dazu zählst Du die anrechenbare KöSt, KapESt und Solz und dann müsstest Du auf die dir zustehende Dividende kommen......Stimmen die Steueranrechnungsbeträge nicht (KöSt,KapESt,Solz)zu Deinen Gunsten (zu viel bescheinigt)...wirst Du dich wohl kaum beschweren wollen.....umgekehrt wohl schon.
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