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    Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.02 17:22:20 von
    neuester Beitrag 04.02.02 12:28:10 von
    Beiträge: 11
    ID: 544.922
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      schrieb am 03.02.02 17:22:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei Spekulationsgewinnen/ -verlusten mit ausländischen Aktien ja schon ab 2001. Richtet sich das ebenfalls nach dem Geschäftsjahr?

      Wenn also Firma xy ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr hat, hat das Einfluß auf das Halbeinkünfteverfahren.

      Wenn ja, wo kann ich bei ausländischen AGs einsehen, wie ihr Geschäftsjahr ist?

      Vielen Dank!
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      schrieb am 03.02.02 18:26:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Gutedel,

      die Frage, ob das Geschäftsjahr (wenn es vom Kalenderjahr abweicht) Einfluß auf das Halbeinkünfteverfahren hat, wurde in einer der letzten Ausgaben von "Euro am Sonntag" negativ beantwortet, andererseits habe ich schon andere Ansichten dazu gehört. Günstig wäre, hierzu eine eindeutige Antwort zu bekommen (z.B. Aussage vom Bundesfinanzministerium, weiß jemand eine Quelle ?).

      Zu der eigentlichen Frage : eine Möglichkeit ist, über die "investor relations" auf der Webseite der Firma die Geschäftsberichte durchzusehen, bei denen auch der Zeitraum angegeben ist (z.B. bei Microsoft und Cisco).
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 18:34:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für die Antwort!

      Wie hat Euro am Sonntag das begründet, daß das Geschäftsjahr keine Rolle spielt? Hab das bisher immer gehört, daß dies ausschlaggebend ist, z.b. Siemens kann erst ab September 2002 verkauft werden ohne den Gewinn voll versteuern zu müssen (natürlich nur sofern kürzer als 1 Jahr gehalten)!
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 19:13:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      nun erbarme sich doch bitte einer der es belagbar weiss und beantworte die Frage nach dem HEV bezgl. Aktiengesellschaften (ausländische und inländische) mit abweichendem Wirtschaftsjahr.
      Wie soll ich denn meine Einkommenssteuererklärung korrekt machen, wenn ich nirgendwo etwas Konkretes finde.

      Hier mal ein paar Beispiele zum üben:

      Cable & Wireless (Geschäftsjahresende 31.03.)
      ADC Telecommunications (Geschäftsjahresende 31.10.)
      Nortel Networks (Geschäftsjahresende 30.06.)

      Mit allen 3 habe ich 2001 Verluste gemacht, von denen ich aber nicht weiss, ob ich sie voll oder nur halb geltend machen kann.

      Gruß

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 19:49:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      der Hilfetext aus Elsterformular sagt zu dem Sachverhalt folgendes:




      "In den Zeilen 41 bis 50 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Hierunter fallen alle Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, z. B. Wertpapiere, Kraftfahrzeuge. Gewinne aus diesen Geschäften sind im Jahr 2001 grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig.

      Dagegen sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften bereits bei Veräußerung im Jahr 2001 nur noch zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren).

      Tragen Sie bitte den erzielten Veräußerungserlös sowie die Anschaffungs- und Werbungskosten stets in voller Höhe in die dafür vorgesehenen Spalten ein. Im Fall des Halbeinkünfteverfahrens berücksichtigt das Finanzamt die Halbierung der Beträge.

      ElsterFormular 2001 - Ein Produkt der Steuerverwaltungen der Länder"




      Ich habe allerdings bei der Version von Elsterformular 2001, die ich mir geladen habe, überhaupt keine Möglichkeit in die entsprechenden Spalten etwas einzutragen. Ob das so gewollt ist oder ob es sich um einen Fehler handelt weiss ich nicht.

      MichaJ

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      schrieb am 03.02.02 20:21:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      bei SPEKULATIONSGEWINNEN und SPEKULATIONSVERLUSTEN ist völlig uninteressant, mit welcher inländischen oder ausländischen Aktie Du den Gewinn oder Verlust ralisiert hast und wie das Wirtschaftsjahr der AG ist. Es kommt für die Steuererklärung darauf an, wann Du persönlich den Gewinn oder Verlust realisiert hast. In 2001 zählt er voll, in 2002 zählt er halb!

      Gruß callistephus
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 20:27:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S.:

      Bevor Du "ralisiert" im Duden nachschlägst. Es war ein Schreibfehler, sollte "realisiert" heißen! (Der Spekulationsgewinn oder- verlust entsteht immer dann, wenn Du die Aktie verkaufst!)
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 22:08:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      @callistephus:

      Mit dieser Meinung stehst du ziemlich alleine da! Natürlich zählt immer der Tag und damit das Jahr der Realisierung der Gewinne/Verluste, sofern die Haltezeit weniger als 1 Jahr beträgt. Aber nach allem was ich bisher gelesen und gehört habe, gibt es einen Unterschied zwischen in- und ausländischen Aktien und dann halt auch noch je nach Geschäftsjahr!
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 22:41:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Gutedel #3
      Aussage in Eurams bezog sich auf ausl. Aktien, um die es in diesem Thread ja geht. War eine Antwort auf einen Leserbrief, aber nicht begründet.

      @callistephus #6
      Das ist so nicht richtig.
      Nehmen wir den Fall an, daß bei einem ausländischen Unternehmen das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Aktien im September 2001 gekauft und im Dezember 2001 verkauft : Gewinn/Verlust unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren (diesen Sachverhalt habe ich in verschiedenen Quellen gefunden).
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 22:55:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Liebe Community,

      leider kann ich jetzt keine Quellen angeben, wer will dem kann ich es aber faxen (bei Bedarf) aus der Praxis:
      bei ausländischen Aktiengesellschaften ist das Geschäftsjahr völlig unerheblich. Das heisst: Wenn Ihr in 2001 Transaktionen innerhalb der Spekulationsfrist mit ausländischen Werten getätigt habt, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Die Unterscheidung wird nur bei deutschen Aktiengesellschaften gemacht (Halbeinkünfteverfahren erst 2002 bzw. 2003)

      Zur Zeit ist es allerdings strittig ob Ihr das Halbeinkünfteverfahren in der Steuererklärung ausrechnen müsst, oder diese Mühen das Finanzamt hat. Im Zweifel immer das Finanzamt ;-)

      Gruß
      FreddyM
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:28:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Habe zwar auch keine Quelle im Angebot, bin aber recht sicher, daß freddymde Recht hat: bei ausländischen Aktiengesellschaften zählt ab 2001 das Halbeinkünfteverfahren undabhängig vom Geschäftsjahr. Dies ist definitiv bei Spekulationsgewinnen/-verlusten so.

      Bei Dividendeneinkünften gilt es wohl auch, allerdings habe ich hier selbst noch ein Problem: Habe Anfang Januar 01 von Lukoil Dividende erhalten, welche die AG in 2000 (an die Bank of New York) ausgeschüttet hat. Der Ex-Tag war im Mai 00. D. h. das Geschäftsjahr für die Dividende müßte also 1999 gewesen sein. Gilt hier trotzdem das Halbeinkünfteverfahren, weil mir das Geld erst in 2001 zugeflossen ist?


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