Absicherung in Krisenzeiten durch Substanz: BayWa (519406)
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Wen es interessiert, hier noch ein Link zur BaFin Entscheidung zur Befreiung vom Pflichtangebot für die Ankeraktionäre (Entscheidung 26.6.25/Veröffentlichung 2.7.25):
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Befreiungsentsc…
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Befreiungsentsc…
Bevorstehender Unternehmenstermin
Bei BayWa steht morgen der Termin "Veröffentlichung Jahresfinanzbericht" an.461 Nutzer haben BayWa im Portfolio und 819 unserer Nutzer haben BayWa auf der Watchlist.
Weitere Nachrichten zu BayWa finden Sie auf der BayWa Wertpapierdetailseite im Bereich "Neuigkeiten" und unter "Übersicht".
Eine Übersicht aller Unternehmenstermine finden Sie hier.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.872.224 von xXcelaratorXx am 09.07.25 12:10:31
Wieso sollten sie jetzt von ihrem genehmigten StaRUG Restrukturierungsplan, der eine Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung vorsieht, abweichen?
Am 1.7.25 verkünden sie erste Details zur Kapitalerhöhung, am 3.7.25 machen sie die Verlustanzeige und bestätigen, dass dies keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts hat und jetzt soll alles anders sein? Das würde dann aber das ganze Konzept in Frage stellen und müsste wahrscheinlich auch wieder vor die Planbetroffenen und das Restrukturierungsgericht.
Dass die Verlustanzeige relativ spät kommt, hat meiner Vermutung nach (habe kein Insiderwissen) auch damit zu tun das der Abschreibungsbedarf, der ja wesentlich zu dem hohen Verlust führt, sicherlich eine längere Diskussion mit dem Wirtschaftsprüfer ausgelöst hat. Details der Zahlen werden wir ja wohl morgen erfahren, wenn der Abschluss 2024 veröffentlicht wird.
Zitat von xXcelaratorXx: Für interessanter (und bislang nicht hier thematisiert) halte ich folgendes: Ein Bezugsrechtsausschluss (mit Folge eines entschädigungslosen Ausschlusses der Altaktionäre) ist bereits aktienrechtlich gerechtfertigt bei Alternativlosigkeit und Wertlosigkeit der Anteile. Diesen Fall sehe ich hier als eingetreten an, ist doch das EK negativ geworden. Vielleicht wird's doch nix mit den Bezugsrechten für die freien Aktionäre.
Wieso sollten sie jetzt von ihrem genehmigten StaRUG Restrukturierungsplan, der eine Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung vorsieht, abweichen?
Am 1.7.25 verkünden sie erste Details zur Kapitalerhöhung, am 3.7.25 machen sie die Verlustanzeige und bestätigen, dass dies keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts hat und jetzt soll alles anders sein? Das würde dann aber das ganze Konzept in Frage stellen und müsste wahrscheinlich auch wieder vor die Planbetroffenen und das Restrukturierungsgericht.
Dass die Verlustanzeige relativ spät kommt, hat meiner Vermutung nach (habe kein Insiderwissen) auch damit zu tun das der Abschreibungsbedarf, der ja wesentlich zu dem hohen Verlust führt, sicherlich eine längere Diskussion mit dem Wirtschaftsprüfer ausgelöst hat. Details der Zahlen werden wir ja wohl morgen erfahren, wenn der Abschluss 2024 veröffentlicht wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.872.011 von TraderX am 09.07.25 11:41:34
Das wäre natürlich denkbar, würde dann aber natürlich auch einen Vorsatz bezüglich der Zurückhaltung ad-hoc relevanter Informationen bedeuten. Die BaFin sieht sowas nicht gerne.
Als gerade inthronisierter Vorstand würde ich mir das persönlich nicht geben wollen, da würde ich eher in den sauren Apfel beißen und gleich zweimal auf dem heißen Stuhl Platz nehmen. Passieren kann dem Vorstand auf der HV bzw. aoHV ja nicht viel, da die beiden Ankeraktionäre, die zusammen 71% der Aktien halten, die Restrukturierung bereits abgenickt haben. Ich persönlich ließe mich lieber zweimal mit unliebsamen Fragen traktieren, als einmal mit der BaFin auf Kollisionskurs zu gehen. Zumal in einem Laden mit soviel Restrukturierungsbedarf wahrscheinlich auch an jeder Ecke Anwälte abhängen, die pedantisch prüfen, dass alles rechtskonform abläuft. Aber ich habe da keine Insides, so würde das halt in meiner kleinen Welt funktionieren.
Für interessanter (und bislang nicht hier thematisiert) halte ich folgendes: Ein Bezugsrechtsausschluss (mit Folge eines entschädigungslosen Ausschlusses der Altaktionäre) ist bereits aktienrechtlich gerechtfertigt bei Alternativlosigkeit und Wertlosigkeit der Anteile. Diesen Fall sehe ich hier als eingetreten an, ist doch das EK negativ geworden. Vielleicht wird's doch nix mit den Bezugsrechten für die freien Aktionäre.
STArug und das Aktienrecht.
Das wäre natürlich denkbar, würde dann aber natürlich auch einen Vorsatz bezüglich der Zurückhaltung ad-hoc relevanter Informationen bedeuten. Die BaFin sieht sowas nicht gerne.
Als gerade inthronisierter Vorstand würde ich mir das persönlich nicht geben wollen, da würde ich eher in den sauren Apfel beißen und gleich zweimal auf dem heißen Stuhl Platz nehmen. Passieren kann dem Vorstand auf der HV bzw. aoHV ja nicht viel, da die beiden Ankeraktionäre, die zusammen 71% der Aktien halten, die Restrukturierung bereits abgenickt haben. Ich persönlich ließe mich lieber zweimal mit unliebsamen Fragen traktieren, als einmal mit der BaFin auf Kollisionskurs zu gehen. Zumal in einem Laden mit soviel Restrukturierungsbedarf wahrscheinlich auch an jeder Ecke Anwälte abhängen, die pedantisch prüfen, dass alles rechtskonform abläuft. Aber ich habe da keine Insides, so würde das halt in meiner kleinen Welt funktionieren.
Für interessanter (und bislang nicht hier thematisiert) halte ich folgendes: Ein Bezugsrechtsausschluss (mit Folge eines entschädigungslosen Ausschlusses der Altaktionäre) ist bereits aktienrechtlich gerechtfertigt bei Alternativlosigkeit und Wertlosigkeit der Anteile. Diesen Fall sehe ich hier als eingetreten an, ist doch das EK negativ geworden. Vielleicht wird's doch nix mit den Bezugsrechten für die freien Aktionäre.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.846.663 von xXcelaratorXx am 03.07.25 13:37:19Damit man die notwendige HV zusammen mit der aoHV für den Verlust des hälftigen Grundkapitals machen kann?
!
Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, WerbungEigenkapital vollständig weg - ist das wirklich so überraschend?
BayWa gab heute per adhoc bekannt, dass ihr das Eigenkapital vollständig abhanden gekommen sei (EQS-Adhoc: BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts (deutsch); Do, 03.07.25 09:23· Uhr, Quelle: dpa-AFX)Da stellen sich einem ja sofort ein paar Fragen
Ad-hoc gemeldet muss ja werden, sobald der Konzern Kenntnis von maßgeblich den Aktienkurs beeinflussenden Fakten erlangt hat. Dazu meine Überlegung:
Am Abend des 1.7. kam die Nachricht zur geplanten KE. Die mag jetzt unabhängig von diesem bilanziellen Schlamassel bereits ausverhandelt worden sein, der enge zeitliche Ablauf der beiden ad-hoc Meldungen in dieser Woche ist aber schon auffällig. In dem Zusammenhang fällt natürlich auch auf, dass die KE zwar in der Nähe des Nennwerts der alten Aktien erfolgt, das Agio aber immerhin 9% beträgt. Warum?
BayWa plant am 10.7.2025 des Geschäftsbericht für's Jahr 2024 zu veröffentlichen. Bei einem Konzern in dieser Größenordnung ist das sicherlich mit jeder Menge Vorarbeiten verbunden, zumal ja auch ein Wirtschaftsprüfer das Zahlenwerk vor Veröffentlichung testieren muss. Da verwundert es mich schon, dass der massive Schwund beim Eigenkapital erst jetzt (3.7.2025) aufgefallen ist. Naja, kann wahrscheinlich mal passieren. Trotzdem: wieso erst jetzt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.720.169 von pipsii am 05.06.25 14:00:10
Kronach
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.845.220 von DOBY am 03.07.25 09:56:21
Kommt reichlich spät die gelbe karte- 50 % des grundkapitals „weg“
Da steckt Kalkül dahinter nicht nur das man sich eine ausserordentliche HV spart!?
EQS-Adhoc: BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts (deutsch)
Do, 03.07.25 09:23· Uhr, Quelle: dpa-AFX
https://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/baywa-ag-verlustanze…
[..]
Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Abschreibungen negativ.
[..]
Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.
[..]
vielleicht wird nun manchen Träumern (besonders den Besitzern der "besonders wertvollen, weil im Besitz von Insidern" nicht vinkulierten Aktien) klar, warum der Bezugspreis für neue Aktien unter 3 € liegt. Die KE ERHÖHT den Buchwert der vorhandenen Altaktien, es handelt sich also nicht um eine Verwässerung. Einen negativen Buchwert kann man durch eine KE nicht verwässern.
im übrigen empfehle ich Aktionären auf der HV dem gesamten Alt-AR die Entlastung zu verweigern und zusätzlich diese Schlafmützen, die ihrer Aufgabe der Überwachung des Vorstands in keinster Weise nachgekommen und deshalb mitverantwortlich sind für den Niedergang der Baywa, aufzufordern zurückzutreten. Dies hat bis jetzt nur ein AR-Mitglied getan, was zu loben ist.
Do, 03.07.25 09:23· Uhr, Quelle: dpa-AFX
https://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/baywa-ag-verlustanze…
[..]
Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Abschreibungen negativ.
[..]
Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.
[..]
vielleicht wird nun manchen Träumern (besonders den Besitzern der "besonders wertvollen, weil im Besitz von Insidern" nicht vinkulierten Aktien) klar, warum der Bezugspreis für neue Aktien unter 3 € liegt. Die KE ERHÖHT den Buchwert der vorhandenen Altaktien, es handelt sich also nicht um eine Verwässerung. Einen negativen Buchwert kann man durch eine KE nicht verwässern.
im übrigen empfehle ich Aktionären auf der HV dem gesamten Alt-AR die Entlastung zu verweigern und zusätzlich diese Schlafmützen, die ihrer Aufgabe der Überwachung des Vorstands in keinster Weise nachgekommen und deshalb mitverantwortlich sind für den Niedergang der Baywa, aufzufordern zurückzutreten. Dies hat bis jetzt nur ein AR-Mitglied getan, was zu loben ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.840.882 von Alter_Verwalter am 02.07.25 13:09:26
Danke!
Zitat von Alter_Verwalter: Das kann man meines Wissens erst genau sagen, wenn einige Tage vor Beginn der Zeichnungsfrist folgendes Dokument veröffentlicht wird:
Dokument gemäß Artikel 1 Absatz 4 UAbs. 1 Buchst. db) Ziffer iii und
Artikel 1 Absatz 5 UAbs. 1 Buchst. ba) Ziffer iii der Verordnung (EU) 2017/1129
Dort sind dann alle Details (Preise, Fristen, WKN, ...) tabellarisch aufgeführt.
Viele Grüße
Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.840.651 von moneypulation am 02.07.25 12:34:42Das kann man meines Wissens erst genau sagen, wenn einige Tage vor Beginn der Zeichnungsfrist folgendes Dokument veröffentlicht wird:
Dokument gemäß Artikel 1 Absatz 4 UAbs. 1 Buchst. db) Ziffer iii und
Artikel 1 Absatz 5 UAbs. 1 Buchst. ba) Ziffer iii der Verordnung (EU) 2017/1129
Dort sind dann alle Details (Preise, Fristen, WKN, ...) tabellarisch aufgeführt.
Viele Grüße
Dokument gemäß Artikel 1 Absatz 4 UAbs. 1 Buchst. db) Ziffer iii und
Artikel 1 Absatz 5 UAbs. 1 Buchst. ba) Ziffer iii der Verordnung (EU) 2017/1129
Dort sind dann alle Details (Preise, Fristen, WKN, ...) tabellarisch aufgeführt.
Viele Grüße
Frage in die qualifizierte Runde: am Ende werden doch alle Aktien unter einer WKN gebündelt, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.839.499 von xXcelaratorXx am 02.07.25 09:20:05Ja, ich gehe fest davon aus, dass ein Bezugsrechtshandel stattfindet. Aber ein rechtliches Muss gibt es meines Wissens nicht. Wenn du diesbzgl. eine Quelle hast, wäre es nett die zu teilen. Ansonsten gilt, schwitzen und auf den Wertpapierprospekt warten, der die Details klärt (Daten, WKNs, Handel, ...).
Zukünftige WKN's
Da die KE der BayWa zwischen Hauptaktionären und freien Aktionären gesplitted ist (d.h.: wir dürfen erst ab Oktober), gibt's sicher bald eine Inflation an WKN's bei BayWa um folgende Fälle zu unterscheiden:Jetzt: Namensaktien/Vinkulierte Namensaktien.
In Zukunft:
Namensaktien/Vinkulierte Namensaktien mit Bezugsrecht
Namensaktien/Vinkulierte Namensaktien ohne Bezugsrecht
Neue vinkulierte Namensaktien
Bis zum Abschluss des Vorgangs werden wohl all diese Aktiengattungen parallel existieren. Daher Augen auf beim Aktien(ver)kauf!
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.838.800 von DOBY am 02.07.25 06:49:55
Diese Bezugsrechte erhalten eine Wertpapierkennnummer (WKN) und können während der begrenzten Bezugsfrist gehandelt werden. Ihr Ausgangspreis setzt sich aus dem Preis der Alt- und Neuaktien zusammen, zudem wird das Bezugsverhältnis (zwischen Aktien und Bezugsrechten) in die Rechnung inkludiert.
Ist glaube ich relativ wumpe, was die BayWa oder ihre Hauptaktionäre sich so als für sie bestes Szenario vorstellen. Das Börsenrecht ist da recht eindeutig.
Bezugsrechtshandel
Bei Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten wird bisherigen Aktionären das Privileg eingeräumt, die neu ausgegebenen Aktien zuerst zu erwerben, um ihre Anteile am Unternehmen (und damit ihre Mitbestimmung) nicht zu verwässern.Diese Bezugsrechte erhalten eine Wertpapierkennnummer (WKN) und können während der begrenzten Bezugsfrist gehandelt werden. Ihr Ausgangspreis setzt sich aus dem Preis der Alt- und Neuaktien zusammen, zudem wird das Bezugsverhältnis (zwischen Aktien und Bezugsrechten) in die Rechnung inkludiert.
Ist glaube ich relativ wumpe, was die BayWa oder ihre Hauptaktionäre sich so als für sie bestes Szenario vorstellen. Das Börsenrecht ist da recht eindeutig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.838.299 von e2v am 01.07.25 22:16:51die Formulierung:
"Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten."
deutet darauf hin, dass vielleicht kein Bezugsrechtehandel geplant ist. Wenn Bezugsrechte nicht gehandelt werden, dann macht eine nachfolgende Privatplatzierung für nicht bezogene Aktien, wie im Text erwähnt, nämlich besonders Sinn. Ein Überbezug ist für Privataktionäre offensichtlich nicht vorgesehen, nicht bezogene Aktien sollen laut Text "institutionellen Investoren"(z.B. den Hauptaktionären) angeboten werden, nicht jedem Aktionär, wie es bei Überbezugsoption der Fall ist.
"Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten."
deutet darauf hin, dass vielleicht kein Bezugsrechtehandel geplant ist. Wenn Bezugsrechte nicht gehandelt werden, dann macht eine nachfolgende Privatplatzierung für nicht bezogene Aktien, wie im Text erwähnt, nämlich besonders Sinn. Ein Überbezug ist für Privataktionäre offensichtlich nicht vorgesehen, nicht bezogene Aktien sollen laut Text "institutionellen Investoren"(z.B. den Hauptaktionären) angeboten werden, nicht jedem Aktionär, wie es bei Überbezugsoption der Fall ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.838.311 von e2v am 01.07.25 22:20:09Ich schätze, da haben die Ankeraktionäre, die ja das Ganze tragen müssen, ihren Wunschpreis geäußert. Die müssen ja auch noch mit bis zu 25 Mio. Euro bei der 2. Tranche einspringen, wenn die Freefloataktionäre nicht mitziehen sollten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.838.287 von Buch_999 am 01.07.25 22:13:12Ist ja auch keine Eile angesagt. Also einfach abwarten.
Was meint ihr, warum der Bezugspreis relativ niedrig angesetzt wurde?
Hatten sie Angst, die Dinger zum Beispiel zu 5 € nicht platzieren zu können?
Was meint ihr, warum der Bezugspreis relativ niedrig angesetzt wurde?
Hatten sie Angst, die Dinger zum Beispiel zu 5 € nicht platzieren zu können?
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.838.158 von DOBY am 01.07.25 21:39:21Danke für die Antwort ! hast Du vielleicht auch was zu den anderen Fragen Bezugsrechtshandel ? und Überbezug gefunden ?
10.07.25 · dpa-AFX · BayWa |
Ihre wichtigsten Termine: Spannende Updates von: Volkswagen, BMW, Südzucker, Gerresheimer und Alstom 10.07.25 · wallstreetONLINE Redaktion · Alstom |
09.07.25 · BörsenNEWS.de · Alstom |
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EQS-PVR: BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 04.07.25 · EQS Group AG · BayWa |
04.07.25 · BörsenNEWS.de · Alstom |
03.07.25 · BörsenNEWS.de · BayWa |
03.07.25 · dpa-AFX · BayWa |
03.07.25 · dpa-AFX · BayWa |
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29.04.25 |