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    Wie will das Finanzamt eigentlich herausbekommen....... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.02 16:45:41 von
    neuester Beitrag 28.02.02 09:24:19 von
    Beiträge: 25
    ID: 548.501
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      Avatar
      schrieb am 10.02.02 16:45:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      wieviel man spekulationsgewinne man erwirtschaftet hat!
      und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das man vom Finanzamt überprüft wird???????
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 16:55:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eigentlich nur wenn die Bank überprüft wird soviel ich weis!
      Direkt Banken fallen da eher drunter!
      Consors usw........

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 16:55:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      dein bank faxt es ans finanzamt :confused:

      du hebst geld ab...zahlst geld irgendwo ein...

      WEnn du einen grossen namen trägts, oder berühmt bist passiert nixx.
      Aber dich als kleinen erischen sie sicher...UND DANN ZAHLST DU EXTRA !!!!

      Olsi
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:03:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe auch ein Problem. Bekomme reichlich Kohle als Abfindung von meiner
      Firma wenn ich wegen Personalreduzierung gehe. Wieviel bekommt da das
      Finanzamt und was kann man daran ändern ?
      Danke für Tips
      hv
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:03:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      kann schneller gehen als einem lieb ist :(

      Ermittelt wird meist erst nach konkretem Verdacht, aber wenn du nen Brief bekommst nach dem Motto: Sie haben Aktien, aber bisher nichts angegeben, dann muß Du die Hosen runterlassen, sonst riskierst Du ne Steuerstrafsache, und wie schon vorher geschrieben:

      Die Kleinen (wie die meisten von uns) werden die FA`s hängen, und die ganz großen meist laufen :(

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      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:05:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      @hv:

      wenn Du noch keine 50 bist dann sind 16.000 DM frei und der Rest wird als Brutto zu Deinem Gehalt gerechnet und versteuert ...
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:06:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      die kleinen Leute bekommen Sie.
      Da dem Finanzamt alle Freistellungsaufträge vorliegen.
      Bekommst du irgendwo viel Zinsen und die tauchen dann nicht in deiner Steuererklärung auf, dann kann es sein, das sie einen irgendwann mal am Wickel haben.
      Finanzamt kann 10 Jahre rückwirkend noch nachprüfen.

      Heiko
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:10:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das kann ich mir nicht vorstellen das die online broker dem Fiananzamt faxen, wieviel Gewinnwe man gemacht hat!!!
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:19:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      der onlineBroker gehört ner anderen bank ;)

      fimatex ->S. Generale
      DAB ->HyopVereinsB
      Consors ->deutschen Consortium

      ...ich weiss es nicht genau, aber vorstellen kann ich mir das schon, WENN DAS FINANZAMT anfragt, sonst haben sie die bank am wickel :confused:
      ->beihilfe zur seteuerhinterziehung
      Ausserdem köntte die bank mal einen fehler machen und dann wird das finanzamt schafr...
      bei nem onlinebroker (wenn du werbungskosten absetzt, ODER VERLUSTE :laugh:) dann wissen die (F) das du axien hast !!!!!!
      ->die werden sich das merken und beim nächsten BOOM vorbeischauen....:D

      Olsi
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:47:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      du kannst deine geschäfte zum beispiel über einen online-broker in östererecih abwickeln. dort bekommst du als steuerausländer ne steuerstundung. das bankgeheimnis ist dort noch gesetzlich verankert.
      in deiner steuererklärung musst du dann natürlich alles angeben, aber vielleicht vergisst du es ja auch :-)))
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 17:54:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      @hv
      Du kriegst € 8181 steuerfrei. Aber nur wenn Du §3 Nr.9 Satz 1 vom EStG anwenden kannst (mach keinen Aufhebungsvertrag)!!! Such mal im Internet. Ich bin da gerade durch, hatte mich mit der Firma geeinigt!
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 18:03:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich weiß nicht, wie ihr drauf kommt, daß "den Großen" nix passiert!
      Kompletter Unsinn!
      Die sog. "Großen" versteuern bloß nicht in Deutschland, weil sie ihren 1. Wohnsitz
      und ihr Geld nicht mehr hier haben und genau das ist das Problem.
      Dieses Problem wächst auch immer weiter, solange man nicht mal vernünftige Höchstgrenzen
      bei der Besteuerung einführt und insbesondere die Erbschaftssteuer mal auf ein angemessenes Maß
      herunterfährt, da diese Steuer sowieso extrem ungerecht ist.
      (bereits vom Erblasser versteuertes Vermögen wird quasi nochmals besteuert).

      Die Kapitalflucht der Großverdiener ist ja nix anderes wie die Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit)
      bei den Kleinverdienern.
      Beide entwickeln Strategien der Steuervermeidung, wenn die Last zu groß wird.

      Der Staat sollte generell für einen geringeren Output sorgen anstatt immer den Input (also die Steuern)
      erhöhen zu wollen.
      Als nächstes dürfte mit Sicherheit die Mehrwertsteuer weiter steigen. Leider.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 18:04:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ dealface

      Mail mir doch bitte mal alle Infos die du hast und wo ich im Net
      mich informieren kann.
      Danke
      hv
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 18:11:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @pfälzer
      So haben es die Strafrichter gern: Leute, die zwar ein Konto im Ausland eröffnen, aber dann die Angabe ihrer Gewinne leider ganz unbeabsichtigt vergessen.
      Aber wenn`s erst ja mal soweit ist, hast du ja einen Verteidiger, der dir diesen Unsinn hoffentlich ausredet.
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 19:35:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #14: Ein amtsärztliches Attest über M. Alzheimer ist dann hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 20:57:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hat den Nachteil, daß sich Alzheimer erst nach dem Tod eindeutig diagnostizieren läßt.
      Avatar
      schrieb am 10.02.02 23:21:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Quotiks: Mag sein, aber Demenz ist zu Lebzeiten diagnostizierbar.
      Avatar
      schrieb am 18.02.02 13:56:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      @all,

      führt die Bank eventuell enstehende Zinsen und Dividenden an das Finanzamt anonym ab falls man keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, oder werden die Zinsen dann unter Angabe von Name und Adresse abgeführt?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 18.02.02 19:33:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Bruder Leichtsinn: Wenn kein Freistellungsauftrag bei einem Kreditinstitut vorliegt, dann werden sämtliche Erträge über ein Sammelkonto ANONYM an das Finanzamt überwiesen ;-)
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 08:53:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      @all,

      nochmals eine Frage:
      Hat man bei einer Bank einen Freistellungsauftrag gestellt und der ist aber dann in der Höhe nicht ausreichend, es werden also Zinsen abgeführt, werden dann die abgeführten Zinsen die eben den Freistellungsauftrag überschreiten ebenfalls anonym abgeführt?

      mfg BL
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 10:42:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo beisammen,

      also ab 2001 werden dem fina sogar die beträge
      aufgeteilt übermittelt, sprich
      - zinsen
      - dividenden
      - sonst. kapitalerträge
      (das fina weiß somit genau wer wo ein depot hat)
      (aber was hilft das ?)

      das mit der anonymität ist schwachsinn.
      "Neben den persönlichen Daten der Kontoinhaber
      werden auch Daten zur Inanspruchnahme des FSTAs
      weitergegeben........"


      das die banken spekulationsgewinne melden
      ist auch schwachsinn (siehe momentanes bankgeheimnis)
      eine fahndung ins blaue hinein ist dem fina. ebenfalls
      nicht gestattet.

      Noch am Rande erwähnt:
      Kürzlich sprach ich mit einem Herren von der Steuerfahndung,
      idR wird bei spekus nur gefahndet wenn die steuerlast
      über 100.000,-- DM bzw. gegenwert in euro übersteigt.
      somit die zu versteuernden Erträge 200.000 oder sowas betragen.

      also keine angst haben
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 13:35:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi slayer,

      das stünde dann aber im Widerspruch zu dem was X_Markus_X unten geschrieben hat, daß dann wenn man keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, die Zinsen anonym abgeführt werden?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.02.02 14:18:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      zinsen werden pauschal vom online broker / bank ans finanzamt in einer gesammtsumme pro monat abgeführt. das finanzamt weiss also nicht, von wem wieviel kommt und wieviele leute gezahlt haben. um es wiederzubekommen, kriegt ihr ja am jahresende eine steuerbescheinigung, die ihr dem finanzamt vorlegen könnt.

      das mit der steuerfahnung ab 200.000 euro ist kompletter schwachsinn. die steuerfahnung wird mittlerweile auch wegen geringeren beträgen aktiv. besonders dann, wenn es eindeutig bzw. offensichtlich ist. ich kenn einen fall, da waren die wegen 9.000 DM schon aktiv, also vorsichtig sein!!! besonders aktiv werden sie vor allem, wenn ihr in den letzten jahren fette verlustbringer angegeben habt und vorher nie aktien in euerer erklärung angegeben habt. werden also bald vor euerer tür stehen :-)
      Avatar
      schrieb am 27.02.02 22:08:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      Stimmt:

      Handelsblatt`: Fiskus hat Spekulationsgewinne im Visier
      DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Steuerzahler in Deutschland müssen in diesem Jahr verstärkt mit der Überprüfung ihrer Kapitaleinkünfte rechnen. Nach einer Umfrage des "Handelsblatts" (Donnerstagausgabe) bei den Oberfinanzdirektionen (OFD) stehen vor allem Spekulationsgewinne aus Wertpapieren auf der Liste der Prüfungsschwerpunkte, die jährlich neu definiert werden.
      "Rund zwei Milliarden Euro werden hier jährlich hinterzogen. Wir rechnen damit, dass wir mindestens 20% dieses Betrags hereinholen können", sagte Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft.
      Der Umfrage zufolge sind alle Finanzbeamten in diesem Jahr angehalten, intensiv auf Indizien für Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen zu achten, die vor allem in den vergangenen Steuererklärungen nicht angegeben worden sind. "Wer jetzt erhebliche Verluste aus Spekulationsgeschäften in seiner Erklärung angibt, muss in jedem Fall damit rechnen, dass auch nach den gewinnreichen vergangenen Jahren gefragt wird", heiße es bei der OFD München./bi
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 09:24:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      EHRLICH!

      Bei Argentinien-Anleihen werden die fälligen Zinsen sofort
      gänzlich wieder an die argentinischen Finanzbehörden abgeführt.
      Und Eichel schaut in die Röhre!

      Toll, gell!

      kroko


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