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    Zu schnell gefahren!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.02 21:08:30 von
    neuester Beitrag 13.02.02 01:04:01 von
    Beiträge: 30
    ID: 549.083
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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:08:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir sagen wie teuer es wird wenn man 30km/h
      in der Ortschaft zu schnell gefahren ist? Punkte?Führerschein weg?
      Gibt es vielleicht eine Webseite?

      Im voraus danke
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:11:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      schau mal unter
      www.bussgeldkataloge .de

      nach.

      Gruß
      COPYKILL
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:18:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da gibts nur eins :

      Kopf ab. Kurz und schmerzlos. Punkt !

      :) Cu Jack
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:24:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein es gibt keine Website wenn man zu schnell gefahren ist - wo kämen wir denn da hin....
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:27:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... was seit ihr denn für deppen. kann doch schliesslich mal jedem passieren, dass man ein schild übersieht.

      mir ging es letzte woche nämlich auch nicht anders

      @ raduta

      mein beileid

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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:30:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      schau einfach unter www.adac.de nach, da wirst du fündig.
      aber versprich mir in zukunft langsamer zu fahren, es könnten auch deine kinder sein, die dir vor`s auto laufen.

      gruß koks
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:32:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn du innerhalb geschlossener O. 30Km/h zu schnell gefahren bist dann sind das 3Punkte und evtl. 1Monat Fahrverbot.
      Tut mir Leid für dich ! Aber schau sicherheitshalber im Katalog nach.

      Gruß
      Cyberrella :)
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:33:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      hast du zufällig einen angemeldeten Zweitwohnsitz?
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:37:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      innerhalb geschlossener Ortschaften
      bis 10 km/h 15,- EUR
      11-15 km/h 25,- EUR
      16-20 km/h 35,- EUR
      21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
      26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
      31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
      über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:37:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      innerhalb geschlossener Ortschaften
      bis 10 km/h 15,- EUR
      11-15 km/h 25,- EUR
      16-20 km/h 35,- EUR
      21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
      26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
      31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
      über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:37:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      innerhalb geschlossener Ortschaften
      bis 10 km/h 15,- EUR
      11-15 km/h 25,- EUR
      16-20 km/h 35,- EUR
      21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
      26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
      31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
      über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:39:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      @raduta:
      Innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Führerschein erst ab 31 km/h zu schnell weg.
      Haste nochmal Glück gehabt, aber drei Punkte und ein Bussgeld von 100 € wird Dir wohl nicht erspart bleiben.

      Gruss Doro
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:40:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dann hast du Glück gehabt!!!

      Es werden dir noch 3km/h abgezogen, dann sind es nur noch 27!! Der Schein wird aber erst ab 30, also 33 abgenommen!

      Drei Punkte ! Und ca. 60 Euro!


      Also Glück gehabt!!!

      Aber:

      Noch einmal in diesem Jahr mit 80 durch die Ortschaft und der Schein ist weg!:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:44:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      mein alter ADAC-Bußgeldkatalog Auflage v. 1994 sagt,
      bis 30 kmh = DM 180,-- und 3 Punkte
      über 30 kmh = DM 250,-- und 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
      Jetzt schreiben wir das Jahr 2002.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:46:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Aufschlag: Köstlich! :laugh:

      Seit wann kann man innerhalb geschlossener Ortschaften Verkehrsschilder übersehen, da gilt immer Tempolimit. Wer das nicht beachtet ist selber schuld.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:57:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke an alle die mir gepostet haben, da wird der Lappen wohl für 1Monat weg sein:cry:
      Jetzt noch etwas an COPYKILL_ was ist den das für ein Sch.... den kriege ich ja nicht mehr runter, komm sag mal wie ich den Dreck wieder weg bekomme.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:59:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schon mal was von einer Umgehungsstrasse gehört!
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:03:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      wenns nur ein foto gibt und deine personalien nicht festgestellt wurden, kann es ja auch sein das du nicht selber gefahren bist. dann kannst du von deinem recht gebrauch machen, familienangehörige nicht benennen zu müßen
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:06:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      das ungerechte an der sache ist, daß die mit den radarpistolen auch noch von denen bezahlt werden, die sie hänseln und schikanieren.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:15:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      mamap,

      normalerweise ist innerhalb Ort... 50kmh, ansonsten ist es ausgeschildert. In München haben wir Straßen, da kannst Du 60 kmh fahren, wir haben allerdings auch viele 30 kmh-Zonen,
      aber diese sind alle ausgeschildert, also lach nicht. Vermutlich wohnst Du in Hinterdupfing, da gibt`s überhaupt keine Schilder
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:32:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      ich kann es zwar auch nicht gutheißen, aber ich hab es selber schon einmal gebraucht, also: unter http://www.radarfalle.de gibts bussgeldkatalog und jede menge infos, wie man sich in so einem fall verhalten kann und welche konsequenzen das hat. außerdem wird mit den ganzen märchen von wegen cd am rückspiegel etc. aufgeräumt. ist auch so ne ganz nette seite...

      :DGM:D
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:32:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      garnicht lange rummachen, gleich Anwalt geben,der holt noch was raus. Die sachen sind bis zu einem bestimmten Punkt verhandelbar. Wer weiß ob das Blitzgerät überhaupt ordnungsgemäß war. Ich hatte schon öfters Glück.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:43:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ruhigeHand

      unruhigen Fuß????:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 22:44:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      236518633849326666637

      ein Foto oder 100 Foto, ist scheiß egal, wenn auf dem Foto eindeutig eine Person zu erkennen ist (nicht verschwommen) dann wird der Halter herangezogen. Wenn der Halter auf dem Foto nicht identifiziert werden kann, erst dann kann man so vorgehen, wie Du gepostet hast.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 23:50:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      ich oder ein anderer bin vor etwa einem 3/4 jahr 43 km/h auf der autobahn zuschnell gefahren. bekam den bußgeldbeschei ca. 6 wochen später. ist also 6 monate her. habe damals einspruch eingelget, da es sich um ein mietauto handelte und ich nicht wußte ob ich der delinquent war. ist die sache verjahrt. wer weiß bescheid. gelten da 6 monate oder 1 jahr. wann ist man frei. danke für antwort.
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 00:07:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wurde mal mit 170 geblitzt, auf der A8 Richtung Augsburg. Das Bild war so gestochen scharf, dass man die einzelnen Poren auf der Stirn sehen konnte, nicht mal die Radkappe, die sich ja oben mit doppelter Geschw. zum Boden verhält wies nur die geringsten unscharfen Stellen auf! Der Bulle im Polizeipräsidium grinste mich an und meinte ich könne mir ja einen Anwalt nehmen.

      Ich liess es bleiben und zahle und lief einen Monat. Übrigens reicht Dein Bild in der Personalausweiskartei als Beweis aus.


      tk
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 01:14:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      ich weiß auch das ich das arschloch im auto war. mich interessiert nur ob die sache verjahtr ist bzw. wann. könnte ja sein daß man das scheiß system in unserem land ja schon mit nem einspruch kippen kann.
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 01:29:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      @236..........

      Kann der Fahrer nicht festgestellt werden, kann das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden, wer hat darauf schon Bock?

      Also, zahlen oder per Anwalt um die nötigen Kilometer Tolleranz streiten sind die einzigen Möglichkeiten.

      Wenn man nicht gerade Berufskraftfahrer ist, eröffnen sich durch einen Monat per Pedes ungeahnte Möglichkeiten ;)

      Gruß von W3
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 00:28:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      und die anordnung eines fahrtenbuches ist außerdem nicht ganz billig. bis zu einem gewissen bußgeldbetrag sollte man also in jedem fall löhnen.

      @el_supremo: schau unter radarfalle.de nach, da stehts. verjährung glaube ich nach 6 monaten, weiß es aber nicht genau.

      :DGM:D
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 01:04:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wenn das Foto scharf genug ist, und das Vergehen bedeutend genug, kann es sein, daß die Polizei beim Halter, aber auch in der Nachbarschaft auftaucht, und fragt, ob jemand diese Person kennt... Bißchen peinlich, was?

      Stoxfox


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      Zu schnell gefahren!!!