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    Auslandinvestmentgesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.02 14:46:59 von
    neuester Beitrag 22.02.02 16:01:48 von
    Beiträge: 2
    ID: 555.367
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      Avatar
      schrieb am 22.02.02 14:46:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi
      ich habe seit 2 jahren einen fond und habe diesen immer noch also nichts hiervon verkauft, nun habe ich einen bescheid von meiner bank bekommen das ich einen steuerplfichtigen ertrag gemäss §17.1 Auslandinvestmentgesetz zu entrichten habe.(im Jahr 2001)

      nun meine fragen
      -gehört das zu kapitalerträgen oder zur anlage So
      - falls So kommt das erst zum tragen wenn die 1000DM erreicht sind ?


      thx
      cu
      Avatar
      schrieb am 22.02.02 16:01:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi.

      Nein, Fonds-Einnahmen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und gehören daher auf die "Anlage KAP" bzw. auf die "Anlage AUS" (für ausländische Einkünfte). Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen negativ sind (wie oft bei Fällen des §17 Auslandsinvestionsgesetz).

      Gruß,

      absalon


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