Promotion steuerlich absetzen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.02.02 17:34:11 von
neuester Beitrag 25.02.02 16:53:52 von
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ID: 555.793
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Hallo,
ich promoviere im Ausland und möchte den Staat an meinen doch beachtlichen Ausgaben beteiligen. Ich weiss, dass ich nur Sonderausgaben bis max. 2400,- DM absetzen kann. Die tatsächlichen belaufen sich jedoch auf fast das zehnfache. Hat jemanden einen Tipp, wie ich das Finanzamt überzeigen kann, die Promotionskosten als Werbungskosten abzusetzen?
Danke,
PH
ich promoviere im Ausland und möchte den Staat an meinen doch beachtlichen Ausgaben beteiligen. Ich weiss, dass ich nur Sonderausgaben bis max. 2400,- DM absetzen kann. Die tatsächlichen belaufen sich jedoch auf fast das zehnfache. Hat jemanden einen Tipp, wie ich das Finanzamt überzeigen kann, die Promotionskosten als Werbungskosten abzusetzen?
Danke,
PH
nö
Bei ner halben Stelle (z.B. über DFG gefördert) kannst Du argumentieren, dass erst mit der Promotion Anspruch auf eine ganze Stelle besteht und damit handelt es sich zwangsläufig um Werbungskosten (Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen).
Andere Möglichkeit: Du verdienst Dein Geld mit einem Projekt, über das Du gleichzeitig promovierst. Hier ist die Trennung schwierig, daher sind Aufwendungen i.d.R. voll abzugsfähig.
Viel Erfolg!
Andere Möglichkeit: Du verdienst Dein Geld mit einem Projekt, über das Du gleichzeitig promovierst. Hier ist die Trennung schwierig, daher sind Aufwendungen i.d.R. voll abzugsfähig.
Viel Erfolg!
@azurro
Danke, aber beide Punkte helfen mir leider nicht weiter. Aber wie bewertest Du die Chancen, dass ich mir von meinem Arbeitgeber bescheinigen lasse, dass Sie meine Promotion unterstützen und mich nur eingestellt haben, damit ich die Promotion durchführe?
Komm ich damit durch?
Gruss,
PH
Danke, aber beide Punkte helfen mir leider nicht weiter. Aber wie bewertest Du die Chancen, dass ich mir von meinem Arbeitgeber bescheinigen lasse, dass Sie meine Promotion unterstützen und mich nur eingestellt haben, damit ich die Promotion durchführe?
Komm ich damit durch?
Gruss,
PH
Unwahrscheinlich! Dein Arbeitgeber müßte Dir einen nicht unerheblichen Vergütungssprung in Aussicht stellen, dann könnte Punkt1 wieder greifen.
Falls die Deckelung unabwendbar ist, verbinde Deine Reisen mit Dienstlichem, lasse Dir dies vom Ag. bescheinigen und gebe die Kosten als dienstlich verursachte Reisekosten an.
Falls die Deckelung unabwendbar ist, verbinde Deine Reisen mit Dienstlichem, lasse Dir dies vom Ag. bescheinigen und gebe die Kosten als dienstlich verursachte Reisekosten an.
@azurro
Danke für den Tipp!
Glaubst Du, dass sich meine Chancen verbessern, wenn ich angebe, dass mein Vetrag ein Teilzeitvertrag ist und ich auf Stundenbasis arbeite? Dazu würde ich zusätzlich noch die oben genannte Bescheinigung abgeben. Das müsste doch reichen, oder nicht?
Gruss,
PH
Danke für den Tipp!
Glaubst Du, dass sich meine Chancen verbessern, wenn ich angebe, dass mein Vetrag ein Teilzeitvertrag ist und ich auf Stundenbasis arbeite? Dazu würde ich zusätzlich noch die oben genannte Bescheinigung abgeben. Das müsste doch reichen, oder nicht?
Gruss,
PH
Wenn du bei www.google.de in die Suchmaske
Promotion +Werbungskosten
eingibst, findest du jede Menge Urteile + sonstige Info zum Thema
Promotion +Werbungskosten
eingibst, findest du jede Menge Urteile + sonstige Info zum Thema
Dr. kaufen und dann noch absetzen wollen...
tztztz ;-)
D.
tztztz ;-)
D.
@Dangerseeker
Ist schade, dass man Deinen Hauptschulabschluss auch nicht von der Steuer absetzen kann. Aber als Bauabeiter zahlt man ja eh nicht so viel Steuern ;-)
Ist schade, dass man Deinen Hauptschulabschluss auch nicht von der Steuer absetzen kann. Aber als Bauabeiter zahlt man ja eh nicht so viel Steuern ;-)
...war wohl ins Schwarze getroffen ;-) Für meinen Hauptschulsabschluss sind im übrigen keine Ausgaben angefallen (Wenn man von den Lebenshaltungskosten absieht).
Kosten für Promotion können Werbungskosten sein bei sog. Promotionsarbeitsverhältnissen (alleiniger bzw. ganz wesentlicher Vertragsinhalt). Deine oben angegebenen Argumente gehen schon in die richtige Richtung, reichen aber meiner bescheidenen Meinung nach nicht aus.
Gute Chancen hast Du auch, wenn sich Dein Thema mit Deiner beruflichen Tätigkeit deckt und insoweit die Aufwendungen ununterscheidbar sind (z.B. Bücher, Fortbildungskosten). Sofern Du bei Deinem Doktorvater nur Geld und Geschriebenes ablieferst, wird es aber schwer...
Wenn Du jedoch schon ein paar 10.000 DM für die Promotion ausgibst und gleichzeitig Einkünfte hast, bei denen Du Dir einen Effekt aus dem Abzug der Kosten versprichst, solltest Du Dir vielleicht auch einen Steuerberater zulegen. Die Kosten kann man in jedem Fall absetzen...
D.
Kosten für Promotion können Werbungskosten sein bei sog. Promotionsarbeitsverhältnissen (alleiniger bzw. ganz wesentlicher Vertragsinhalt). Deine oben angegebenen Argumente gehen schon in die richtige Richtung, reichen aber meiner bescheidenen Meinung nach nicht aus.
Gute Chancen hast Du auch, wenn sich Dein Thema mit Deiner beruflichen Tätigkeit deckt und insoweit die Aufwendungen ununterscheidbar sind (z.B. Bücher, Fortbildungskosten). Sofern Du bei Deinem Doktorvater nur Geld und Geschriebenes ablieferst, wird es aber schwer...
Wenn Du jedoch schon ein paar 10.000 DM für die Promotion ausgibst und gleichzeitig Einkünfte hast, bei denen Du Dir einen Effekt aus dem Abzug der Kosten versprichst, solltest Du Dir vielleicht auch einen Steuerberater zulegen. Die Kosten kann man in jedem Fall absetzen...
D.
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