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    Steuererklärung bei daytrading - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.02 11:19:15 von
    neuester Beitrag 10.05.02 11:59:31 von
    Beiträge: 23
    ID: 556.908
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      Avatar
      schrieb am 26.02.02 11:19:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann folgende Fragen beantworten :

      1.) Bis wann muß bzw. kann eine Steuererklärung rausgezogen werden ? Kann ich jetzt z.B. noch die Erklärung für 1999 abgeben ? Können Verluste aus 1999 noch vorgetragen werden ?

      2.) wenn ich täglich ca. 30 Trades mache, komme ich im Jahr
      auf ca. 7500 Trades. Muß von jedem Vorgang die Kaufs - u.Verkaufsabrechnung mit abgegeben werden ?

      Danke für die Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 11:27:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu 1): Hast du schon einen bestandskräftigen ESt-Bescheid für 1999?
      2) Die Abrechnungen würde ich zunächst nicht einreichen. Für die ESt-Erklärung reicht erst mal eine Excel-Tabelle. Erst dann, wenn die Abrechnungen angefordert werden sollten, würde ich sie einreichen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 11:31:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das FA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Unterlagen für die Besteuerung benötigt werden:
      §§ 88,90, 92,93,97 Abgabenordnung (AO).
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 11:51:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Nataly

      bisher habe ich noch keine Erklärung abgegeben !
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 12:00:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin,

      Kompliment Maggy.

      7500 Trades/Jahr. Bist Du nie krank, hast du nie Urlaub,
      was kauft man 30x /Durchschnitt taäglich.

      Ich bin beeindruckt, wenn deine Performance noch positiv ist.

      Lass dich doch mal in den Optionsschein-boards sehen.

      cu
      vp

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      Avatar
      schrieb am 26.02.02 12:08:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Möglicherweise ergibt sich ein Problem aus § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG:
      Dort heisst es: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ...
      8. wenn die Veranlagung beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. Der Antrag ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.
      Wenn dir 1999 Lohnsteuer abgezogen wurde, könnte es daher Probleme geben. Trifft das zu?
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 12:11:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      zu #5: 1999 war die Performance wohl negativ.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 13:40:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Nataly

      ich habe keinen Lohnsteuerabzug, da ich kein Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit habe und habe auch kein Gewerbe angemeldet.Bin quasi unabhängiger Privat - Investor.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 15:33:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      @MaggyMaus: Wenn du 1999 keinen Lohnsteuerabzug gehabt hast, sehe ich kein Problem. Besorge dir die ESt-Formulare:
      Mantelbogen
      +Anlage SO
      Als Anlage zur Anlage SO gibst du die EXCEL-Tabelle mit deinen Trades ab.
      Grüsse an Donald Duck,
      NATALY
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 17:16:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kleiner Fehler: 1999 hieß die Anlage noch KSO.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 17:18:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das wäre gegebenenfalls als Selbstanzeige zu werten, wenn du jetzt,erheblich verspätet eine Steuererklärung mit Nachzahlung für 1999 abgibst (Zinsen,Verspätungszuschlag).
      Hattest du für 1998 und früher auch Sepkulationsgewinne und nicht erklärt, so melde die auch gleich nach oder lass es komplett mit der Steuerehrlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 17:49:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Von einer "Selbstanzeige" kann hier nicht die Rede sein. Es geht um die Geltendmachung von Verlusten aus 1999. Von Zinsen und Verspätungszuschlägen kann auch nicht die Rede sein.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 18:01:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sorry,hatte ich überlesen..
      1999 Verluste gemacht und "unabhängiger Privatinvestor" der aktuell Gewinne macht und diese mit Verlustvorträgen mindern will, LOL, klingt mit Verlaub gesagt aber doch etwas unwahrscheinlich....))))):D
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 18:05:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      MaggyMaus hat sich nur zu 1999 geäußert. Von aktuellen Gewinnen hat er nichts geschrieben. MaggyMaus wollte nur wissen, ob die Verluste 1999 noch erklärt werden können. Dies ist m.E. der Fall.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 18:21:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also 1999 nur von Spekulationsverlusten gelebt und "unabhängig".. und keine Steuererklärung abgegeben
      Vielleicht steh ich irgendwie auf dem Schlauch, aber das passt nicht :D
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 21:56:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Geronimo: Darüber musst du dir doch den Kopf nicht zerbrechen, das ist nicht Apachenart.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 13:43:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zum Thema:

      Hier wurde gesagt, daß Verluste aus 1999 jetzt noch eingereicht und dann vorgetragen werden können.

      Wenn ich auf den Mantelbogen 2002 zur Steuererklärung sehe, steht dort sinngemäß (hab gerade kein Exemplar zur Hand) in Fettdruck:" Abgabefrist zur Ermittlung des Verlustvortrags 31.05.2002.

      Ich schlußfolgere daraus, daß man die Angaben für 1999 bis 31.05.2000 gemacht haben müßte, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 14:57:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      (1) Einen Mantelbogen 2002 hast du bestimmt nicht.
      (2) Möglicherweise meinst du die "Anleitung zur Einkommensteuererklärung .... und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Dort steht in der Tat etwas von einer Frist für die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" bis zum 31.Mai 2002.
      Frage an Bolzer: Und was ist, wenn du diese Frist nicht einhältst? Was schlußfolgerst du?
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 15:36:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      1) Ja ok 2000 oder 2001, hatte es nur mal gelesen und im Gedächtnis behalten.

      Ich schlußfolgere, daß die Verluste von #1 dann nicht anerkannt werden, da zu spät beantragt.

      Aus deinem Posting lese ich aber zwischen den Zeilen, daß meine Schlußfolgerung falsch ist oder sich zumindest nicht mit deiner deckt.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 16:13:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Bolzer: Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist der 31.5. des folgenden Jahres. Dies gilt nicht (nur) für Verluste, sondern auch für positive Einkünfte. Wahrscheinlich muss man bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung keine Einkommensteuer zahlen ????
      P.S.: Nach meiner Erinnerung habe ich meine ESt-Erklärung immer nach dem 31.5. des Fogejahres abgegeben.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 16:20:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Also ist das dann vielleicht so, daß die, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese bis zum 31.05. abgeben müssen? Die meisten sind ja nicht zur Abgabe verpflichtet.
      Dann müßte man nur noch wissen, wer verpflichtet ist. Dazu gibts doch bestimmt einen §. Dann könnte man sehen, ob MaggyMaus dazugehört.


      Ich habe meine aus nichtselbstständiger Arbeit für 1999 erst Ende 2001 abgegeben. Die Folge war, daß das Finanzamt mir sogar Zinsen gutschrieb. Nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 10.05.02 10:16:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Nataly

      Wie ist deine Meinung zu # 21?
      Avatar
      schrieb am 10.05.02 11:59:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Frist 31.5. muss man nicht allzu ernst nehmen. Wenn man sie verpasst, kommt eine Erinnerung, dann diverse Mahnungen, Androhung von Zwangsgeld, Festsetzung von Zwangsgeld. Wenn man nach Festsetzung von Zwangsgeld die ESt-Erklärung abgibt, wird auf das Zwangsgeld verzichtet. Und zur Verzinsung: Diese beginnt erst nach 15 Monaten, d.h., wenn du die ESt-Erklärung spät abgibst, ist das nachteilig für dich.


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