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    Wie funktionert die Überstellung eines Autos im EU - Raum - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.02 18:47:20 von
    neuester Beitrag 27.02.02 14:07:05 von
    Beiträge: 11
    ID: 557.241
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      Avatar
      schrieb am 26.02.02 18:47:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      bsp von Deutschland nach Österreich.
      ich finde einfach nichts im netz.

      vielen dank für eure hilfe!
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 19:08:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      bitteeee :cry:
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 19:56:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 20:36:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also mich für zu blöd zu halten, Deine Frage zu kapieren , ist keine "U n t e r stellung" :-))
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 21:04:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      :eek:

      ich möchte ein auto kaufen in deutschland, wie bekomm ich das ohne nummertafel nach österreich, wo ich es anmelden werde ?

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      Avatar
      schrieb am 26.02.02 21:43:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ach so, Österreicher... :-)))

      Du oder der Händler geh(s)t zum örtlichen Strassenverkehrsamt, beantragst ein Einmal- Überführungskennzeichen für 5 Tage ,einschliesslich Versicherung für 5 Tage -Minimum- ca. 80-90 Euro, (wird bei vorheriger Anfrage von einer deutschen Versicherung bei Vertragsabschluss später angerechnet),schraubst die Kennzeichen an und fährst los.
      Die Schilder kannst Du Dir später übers Bett hängen...

      Sicher brauchst Du aber auch noch eine Ausfuhrbescheinigung, um Dir die Mehrwertsteuer an der Grenze erstatten zu lassen.

      Die darfst Du dann in Austria in entsprechender Höhe entrichten.
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 21:49:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      vielen dank!! und ich dachte seit der EU brauch man das gar nicht mehr :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.02.02 01:29:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein Nusser bleibt Zeit seines Lebens im Stadium der Unwissenheit...nur wir Deutschen bringen ihnen das Licht!!1:p

      cu DL
      Avatar
      schrieb am 27.02.02 12:17:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Dutorre

      du bist ein trottel, die deutschsen mit den schwächsten Schülern Europas sollen mich ans Licht bringen? Falsch!

      Es sind hilfsbereite User die mir helfen, was man ja von dir nicht behaupten kann
      Avatar
      schrieb am 27.02.02 13:28:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das "Überführungskennzeichen", das 5 tage lang gültig ist, gilt bei einigen versicherern nicht für Überführungsfahrten ins Ausland, sondern nur für Überführungsfahrten inerhalb D!

      Zudem soll der Wagen dauerhaft ins Ausland verbracht werden.
      Dazu benötigt man meiner Kenntnis nach ein spezielles Zollkennzeichen.
      Evtl. wäre ein Transport per Hänger sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 27.02.02 14:07:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      >DL
      ja wen sieht man denn da ... der Dottore ärgert wieder wenn .. diesmal die Ösis, Dottore das ist ja ganz schön fies.

      Übrigens die haben harte Worte für uns übrig, .... aber ich erzähl nix wäre unter meinem Niveau.

      Die Deutschen als Schifahrer, Lehrer und Industrie Entwicklungshelfer haben eben so oft das Maul aufgerissen und leider die ansonsten so netten Ösis vergrault.

      Aber ich bleibe bis auf weiteres Neutral und amnüsiere mich weiter köstlich über deinen privat Krieg mit dem Thaiguru, weiter so.

      Lupilein gegen Oberguru der einfach nicht sagen will ab er wegen den Weibern dem Essen oder einfach nur so zum Spaß in Thailand ist, weiter so jungs es steht erst 3:3

      Es grüßt Euch
      TF


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