Immobilienkauf - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.03.02 14:02:14 von
neuester Beitrag 07.03.02 15:20:50 von
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Hallo Community,
ich habe eine Frage bezüglich eines Immobilienkaufs.
Welche Ausgaben kann man beim Finanzamt geltend machen ?
(Maklergebühren, Notar, Grunderwerbssteuer ..)
mfg
biostar
ich habe eine Frage bezüglich eines Immobilienkaufs.
Welche Ausgaben kann man beim Finanzamt geltend machen ?
(Maklergebühren, Notar, Grunderwerbssteuer ..)
mfg
biostar
Hallo.
Fremdnutzung oder Eigennutzung ????
MfG
Fremdnutzung oder Eigennutzung ????
MfG
@ biostar
auch Renovierungsarbeiten, wobei das Finanzamt 30% der Kaufsumme
für Grund- und Boden in Abzug bringt. Aus den verbleibenden 70%
dürfen die Renovierungskosten max. 15% aus diesen 70% nicht übersteigen.
Dies bei Fremdnutzung. Besser man wartet drei Jahre, danach
kann man Renovierungskosten zu 100% absetzen.
auch Renovierungsarbeiten, wobei das Finanzamt 30% der Kaufsumme
für Grund- und Boden in Abzug bringt. Aus den verbleibenden 70%
dürfen die Renovierungskosten max. 15% aus diesen 70% nicht übersteigen.
Dies bei Fremdnutzung. Besser man wartet drei Jahre, danach
kann man Renovierungskosten zu 100% absetzen.
Hallo,
habe ich vergessen zu erwähnen. Habe die Immobilie im Juli `01 gekauft und Aug `01 selber eingezogen. Kann ich auch bei Eigennutzung etwas von den Renovierungskosten absetzen.
vielen Dank u. Gruss
biostar
habe ich vergessen zu erwähnen. Habe die Immobilie im Juli `01 gekauft und Aug `01 selber eingezogen. Kann ich auch bei Eigennutzung etwas von den Renovierungskosten absetzen.
vielen Dank u. Gruss
biostar
1.)Förderung vor Bezug
Bei Baubeginn oder Kaufvertrag ab 1999 gilt :Bei eigengenutzten Immobilien gibt es in der Zeit bis zum Bezug
keine Förderung oder Vergünstigung mehr .Damit sind alle in diesem Zeitraum anfallenden Aufwendungen wie beispielweise
Bauzeitzinsen ,Renovierungskosten oder die Kosten einer Grundschuldbstellung nicht mehr steuerlich abzugsfähig.
2.) Förderung ab Bezug = Eigenheimzulage .
MfG
Bei Baubeginn oder Kaufvertrag ab 1999 gilt :Bei eigengenutzten Immobilien gibt es in der Zeit bis zum Bezug
keine Förderung oder Vergünstigung mehr .Damit sind alle in diesem Zeitraum anfallenden Aufwendungen wie beispielweise
Bauzeitzinsen ,Renovierungskosten oder die Kosten einer Grundschuldbstellung nicht mehr steuerlich abzugsfähig.
2.) Förderung ab Bezug = Eigenheimzulage .
MfG
Eigenheimzulage
Bekomme ich nicht....
Bekomme ich nicht....
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