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    Schadensersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.02 10:35:04 von
    neuester Beitrag 11.07.02 15:19:06 von
    Beiträge: 30
    ID: 562.722
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      schrieb am 08.03.02 10:35:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      werde mir das von Bodo Schnabel und konsorten nicht gefallen lassen, verlust ca. 7000 €,
      wer das gleiche interesse und beträchtliche verluste hat, möge sich an mich wenden, zunächst über e-mail hcpzuhoch@aol.com
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 11:13:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      schadenersatz? wofür? seit mindestens einem halben jahr gibt es warnungen. wer nach solchen hinweisen noch investiert bleibt, hat es nicht anders verdient. es war jede menge zeit, mit kleinem schaden rauszukommen. du hast dein geld in einen zockerwert gesteckt, also jammere jetzt nicht herum.
      hier in den threads wurde jeder niedergemacht, der die machenschaften des herrn schnabel negativ beleuchtete. mein mitleid mit deinen verlusten hält sich ehrlich gesagt in grenzen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 11:50:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ grimmel

      gehts noch?

      auf dein mitleid bin ich nicht angewiesen!
      ich weiß was zu tun ist, du offenbar nicht !
      verschon also das board , polemiker
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 12:08:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      @hcp:
      Da musste Dich mit zinsschraube zusammentun.
      Der ist hier der Chefkläger :laugh:
      W :D
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 13:57:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      wer seit monaten augen und ohren vor der wahrheit verschloss, hat es nicht anders verdient. es war allgemein bekannt, das bei comroad verschiedene dinge nicht ganz sauber waren. wer sich trotzdem von einer solchen aktie nicht trennen kann, soll sich hinterher nicht über verluste beklagen.

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      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:01:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Einfach Strafanzeige gegen Schnabel stellen !
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:11:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      so ist das halt, wenn die Gier den Verstand abschaltet.
      Da müssten einige sich wohl eher selbst verklagen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:13:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Comroad ist totaler Schrott und dieses war absehbar....
      Du musst auf "dummpush" aufpassen, leider habe ich es erst jetzt gelesen....
      M
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 16:53:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Für jedes weitere Vorgehen ist es unvermeidbar und sehr wichtig dass Schnabel mit seinen erbeuteten 50 Mio DM erstmal im Gefängnis sitzt und desto mehr betrogene Kleinanleger ihn Anzeigen umso mehr Gehör wird der Fall in der Öffentlichkeit bekommen und desto besser sind dann unsere
      Chancen-da hier Betrug so wie z.B. bei Infomatec vorliegt.
      ICH werd ihn jetzt anzeigen und ich bitte euch dies sofern noch nicht geschehen ebenfalls zu tun.Oder schenkt ihm halt euer schönes Geld-ich werds nicht tun...
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 16:54:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Für jedes weitere Vorgehen ist es unvermeidbar und sehr wichtig dass Schnabel mit seinen erbeuteten 50 Mio DM erstmal im Gefängnis sitzt und desto mehr betrogene Kleinanleger ihn Anzeigen umso mehr Gehör wird der Fall in der Öffentlichkeit bekommen und desto besser sind dann unsere
      Chancen-da hier Betrug so wie z.B. bei Infomatec vorliegt.
      ICH werd ihn jetzt anzeigen und ich bitte euch dies sofern noch nicht geschehen ebenfalls zu tun.Oder schenkt ihm halt euer schönes Geld-ich werds nicht tun...
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 16:08:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      die mühlen der justiz mahlen langsam aber hoffentlich in diesem fall beständig


      19.04.2002
      ComROAD Strafanzeige gegen KPMG
      Prior Börse


      Wie die Analysten vom Börsenbrief "Prior Börse" erfahren habe, liegt der Münchener Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer KPMG von ComROAD (WKN 544940) vor.

      Die auf Anlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Rotter habe die Strafanzeige im Auftrag von Mandanten gestellt. KPMG werde unter anderem der Beihilfe zum Kursbetrug und der Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug verdächtigt. Die Ermittler würden bisher noch Zweifel an einem vorsätzlichen Handeln der KPMG hegen. Dies sei allerdings Voraussetzung für eine Strafbarkeit.

      Nach den Erkenntnissen der Experten von "Prior Börse" ist eine vorsätzliche Testierung der falschen Bilanzen allerdings durchaus wahrscheinlich. Die Bilanz für das Jahr 2000, unter die KPMG ihren Stempel gesetzt habe, sei derart haarsträubend und in sich unstimmig, dass sogar Außenstehenden mit geringen bilanziellen Vorkenntnissen die Unplausibilität auffallen müsste.

      So wolle ComROAD im Jahr 2000 einen Umsatz von ungefähr 95 Mio. Mark mit nur 18 Festangestellten erzielt haben. In der Regel habe eine Unternehmen dieser Umsatzgrößenordnung jedoch einige hundert Mitarbeiter. Ebenso merkwürdig sei die Liste der angeblichen Vertriebspartner von ComROAD. Das Unternehmen habe von blühenden Geschäften mit Abnehmern in exotischen Ländern wie Kuwait, Malaysia, Ägypten usw. berichtet. Wenn ein Wirtschaftsprüfer hier nicht nachhake, sei auch dies mehr als fahrlässig.

      Bereits der rechtsverbindliche Verkaufsprospekt zum Börsengang im Jahr 1999, der auch den Stempel von KPMG trage, sei nicht koscher. Dort sei für das Jahr 1998 ein Umsatz von 4,6 Mio. Mark ausgewiesen worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hätten sich allerdings auf 3,1 Mio. Mark belaufen. Dieser ungewöhnlich hohe Anteil der Außenstände dränge erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der angegebenen Erlöse auf. Der sehr wahrscheinlich schon falsche Emissionsprospekt begründe eventuell nicht nur Schadensersatzansprüche gegen KPMG, sondern auch gegen die Konsortialbanken Concord Effekten und Hauck & Aufhäuser.

      Wenn die Staatsanwaltschaft nun richtig ermittele, könnten Wirtschaftsprüfer, Banken, Aufsichtsräte und andere in den ComROAD-Betrug Involvierte nicht mehr länger die Ahnungslosen spielen. Eine der zentralen Ermittlungsaufgaben werde es sein, den Verbleib der ungefähr 70 Mio. Euro aufzuklären, die ComROAD an der Börse eingesammelt habe. Recherchen der Experten von "Prior Börse" zufolge, ist zumindest der Verbleib von ungefähr 55 Mio. Euro aus der Firmenkasse unklar. Es sei nicht auszuschließen, das der in Untersuchungshaft sitzende Firmengründer Bodo Schnabel einen Teil der Mittel zur Bestechung eingesetzt habe.
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 17:48:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...
      Wenn die Staatsanwaltschaft nun richtig ermittele, könnten Wirtschaftsprüfer, Banken, Aufsichtsräte und andere in den ComROAD-Betrug Involvierte nicht mehr länger die Ahnungslosen spielen.
      ...

      lasst uns das mal hoffen!



      ...

      Eine der zentralen Ermittlungsaufgaben werde es sein, den Verbleib der ungefähr 70 Mio. Euro aufzuklären, die ComROAD an der Börse eingesammelt habe. Recherchen der Experten von "Prior Börse" zufolge, ist zumindest der Verbleib von ungefähr 55 Mio. Euro aus der Firmenkasse unklar. Es sei nicht auszuschließen, das der in Untersuchungshaft sitzende Firmengründer Bodo Schnabel einen Teil der Mittel zur Bestechung eingesetzt habe.





      Wäre denkbar,dass so mancher in diesem Fall geschmiert war.

      Aber laut Börse-Online besitzt die Familie Schnabel noch einen hohen zweistelligen
      (in DEM dreistelligen) Millionenbetrag (vom Börsengang und allen Aktienverkäufen bis dato).

      Der Verbleib dieses Geldes ist nach wie vor unklar.
      wenn man das Geld finden würde,so könnte man es für Schadensersatzforderungen verwenden.
      Ohnehin ist es fraglich,warum Schnabel auch "nur"eine Million Euros behalten soll,wenn alles Betrug war.
      Denn schon mit "nur einer" Million Euro hat der Gute ja schon ausgedient.Und warum sollen Betrüger Millionäre sein?
      Dasselbe gilt natürlich auch für die restlichen Beteiligten,
      besonders für "Unschuldslamm" Löhr der einen Großteil seiner 400.000 Aktien schon längst verkauft hat.
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 18:00:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hab heute Post von der DSW bekommen.In dem Brief heißt es,Schadensersatzforderungen sind generell erst dann Möglich,wenn Herr Schnabel rechtskräftig als Betrüger verurteilt ist.Derzeit prüfe man alle Möglichkeiten auf Schadensersatz.

      Vielleicht werd ich auch bei denen Mitglied.
      Kosten:80,-EUR im Jahr,Schüler u.Studenten zahlen 1/3 weniger.Dafür ist ein Abo der 14-tägig erscheinenden Zeitschrift "das Wertpapier"enthalten und auch Rechtsberatung der Mitglieder(bietet die Sdk ausdrücklich nicht an!)


      Der letzten börse-online entnahm ich folgendes:

      -BO schätzt Schnabels Vermögen noch immer auf einen hohen zweistelligen Millionen-EUR Betrag und von dem Geld fehlt noch immer jede Spur

      -Es werden derzeit Klagen wegen Prospekthaftung gegen die Banken geprüft:

      Dies betrifft diejenigen,die das Papier zeichneten
      oder bis zu 6 Monaten nach dem IPO (1999) oder der Kapitalerhöhung (2000) kauften und noch immer besitzen

      -Es werden Klagen gegen die KPMG und sonstige Beteiligte geprüft

      -Aufgrund der Ereignisse sehe es aber recht gut aus,zumindest viel besser,als bei anderen Fällen am NM

      -Ein Ausgang des Strafprozesses muss auf jeden Fall abgewartet werden
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 18:12:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Boerse-Online rät den Opfern dieses dreisten Betrugs,
      Beweismaterial in form von AdHocs u.a.zu sammeln.
      Avatar
      schrieb am 20.04.02 22:13:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      .

      Ist dieser "Offene Brief" vom 13. April 2001 von Bodo Schnabel noch in Erinnerung?

      http://www.comroad.com/presse_data/brief.pdf
      .
      .
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 21:39:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zinsschraube:

      Eine feste Regel, dass das Ergebnis eines Strafverfahrens abgewartet werden muss, gibt es nicht! Das Strafverfahren ist vom Zivilprozess unabhängig. Ausserdem könnten zivilrechtliche Ansprüche gerade im Fall Comroad möglicherweise auch auf Sachverhalte gestützt werden, die strafrechtlich gar nicht relevant sind.

      Es könnte allerdings sein, dass ein Zivilrichter Einsicht in Unterlagen haben will, die gerade beim Staatsanwalt sind etc. Dies ist aber schwer vorauszusagen. Man sollte mit einer Zivilklage im allgemeinen nicht unbedingt warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist (kann Jahre dauern!). Das Schlimmste, was einem im Zivilverfahren passieren kann, ist, dass der Richter das Verfahren unterbricht (bis zur Klärung der strafrechtlichen Vorwürfe).

      Ausserdem sollte man nicht vergessen, dass ein Wettlauf der Gläubiger auf Bodo Schnabels Vermögen stattfinden wird! Irgendwann ist die Kohle alle...die letzten schauen in die Röhre...

      ...die müssen sich dann an KPMG wenden, mit sehr ungewissen Erfolgsaussichten.

      Dies sind nur allgemeine Regeln, lasst Euch bei einem kompetenten Rechtsanwalt beraten.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:51:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Für alle, die daran denken, Comroad zu verklagen:

      "(...)Geprellte Comroad-Anleger können zumindest auf die Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung hoffen. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil verpflichtet das Landgericht München (AZ 4 O 18021/01) die Rechtsschutz Union Versicherung, einem Anleger Rechtsschutz für dessen Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom zu gewähren. Der Aktionär hatte gegen die Telekom geklagt, weil das Unternehmen seiner Ansicht nach in den Börsenprospekten für die zweite und dritte Tranche nicht auf die Immobilienrisiken hingewiesen hatte. Für diesen Prozess wollte die Rechtsschutzversicherung ihrem Kunden die Deckung versagen - zu Unrecht, wie das Landgericht München meint.

      Anlegeranwalt Peter Gundermann von der Tübinger Kanzlei Tilp & Kälberer hält das Urteil für eine Grundsatzentscheidung, die "weitreichende Auswirkungen auch für die Fälle des Neuen Marktes wie etwa Comroad, EM.TV, Intershop und Informatec" habe. Denn oft klagen Anleger nicht, weil sie Angst vor dem Prozessrisiko und den Kosten haben. Auch im Fall Comroad seien durchaus Schadenersatzansprüche möglich. (...)"

      NOCH EIN WICHTIGER HINWEIS:

      BEI DER PROSPEKTHAFTUNG GIBT ES MÖGLICHERWEISE EINE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR ANLEGER, DIE SCHADENSERSATZ GELTEN MACHEN WOLLEN (ANGEBLICH 6 MONATE NACH KENNTNIS DER UNRICHTIGKEIT DES PROSPEKTS).

      DESHALB SCHNELL ZUM ANWALT!!!
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 18:34:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      über diesen link

      http://123homepage.hometown.aol.de/_cqr/qp/qp.adp?time=10230…

      könnt ihr eine klageschrift über eine eingereichte klage gegen comroad erhalten.
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 19:10:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      danke für den link aber er funktioniert nicht richtig.
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 19:27:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 08:33:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      nochmals der link

      http://123homepage.hometown.aol.de/_cqr/qp/qp.adp?time=10230…

      ich hoffe,so fuktionierts
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 08:43:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 22:03:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich habe versucht, bei meiner ARAG Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme für eine Klage gegen COMROAD zu erwirken. Es erfolgte eine Ablehnung, mit der Begründung, daß der Versicherungsschutz (Familienrechtschutz inkl.Vertragsrechtschutz) nicht den Bereich „Spiel- und Wettverträge“ abdeckt. „Dazu gehörten u.a. auch Verträge mit spekulativen Charakter (z.B. Warenterminverträge)“.

      Daraufhin habe ich gegen den Bescheid bei der ARAG Widerspruch eingelegt, u.a. auch mit dem Hinweis auf das ergangene Urteil des LG München vom 28.03.02 ( Az. 4 O 18021/01 ). Die Versicherung hält in einem Antwortschreiben an ihrer Auffassung fest und schreibt, daß es sich außerdem um die „Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaft handelt“, da ich als Aktionär betroffen bin, „so daß dieses Risiko ebenfalls nach § 4 Abs. 1 c ARB ausgeschlossen ist“. Hinsichtlich der Entscheidung zu dem o.g. Urteil läge ihnen leider nicht die Urteilsbegründung vor, so daß keine Stellungnahme dazu abgegeben werden kann.

      Ich habe dann an den Versicherungs - Ombudsmann eine Beschwerde gegen den Ablehnungs - Bescheid der ARAG gesandt. Antwort: Kann leider nicht tätig werden, „da die ARAG nicht Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. ist“. Super, was?

      Ich habe nur schon soviel Geld mit Comroad verloren, daß ich nicht noch ein paar Tausender hinterher werfen will. Denn Recht haben und Recht bekommen, dazu auch noch einen tatsächlichen Schadenersatz von diesen Betrügern, das sind in Deutschland leider sehr verschiedene Paar Schuhe.

      Hat irgendjemand die Möglichkeit, an die Begründung zu dem Urteil zu kommen oder einen Tip, wie ich dazu komme? Ich will mich mit der Ablehnung nicht zufrieden geben!
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 12:10:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      @incitatus

      das Urteil des LG München könnte ich dir beschaffen
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 17:49:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      @hcpzuhoch

      Bitte guck` in Deine Postbox.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 19:20:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Micrologica WKN:662300
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 15:07:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich will Schadenersatzansprüche stellen wegen vorzätzlicher Falschangaben.
      Kann mir vieleicht mal jemand sagen wie das entsprechende Aktenzeichen ist im Fall Comroad?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 17:09:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      dort bekommst du eine erste kostenlose auskunft
      http://hometown.aol.de/hcpzuhoch/homepage/firma.html
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 16:51:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      Rechtsschutzurteil 1.Instanz LG München veröffentlicht
      http://hometown.aol.de/hcpzuhoch/homepage/firma.html
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:19:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      die dinge nehmen ihren lauf


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