checkAd

    Ablösung Hypothekendarlehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.02 14:20:39 von
    neuester Beitrag 08.03.02 17:30:14 von
    Beiträge: 6
    ID: 562.898
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.852
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:20:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo W : O-ler,

      ich beabsichtige ein Hypothekenkredit zurückzuzahlen, bei dem jetzt die 5 jährige Zinsbindung abgelaufen ist. Kann die Bank eine Entschädigung verlangen, denn eigentlich gehen die doch nicht davon aus, dass die Summe mit einem mal zurückkommt, sondern denken eher an eine Verlängerung des Kredites. Wäre prima, wenn Ihr mal Eure Kenntnisse dazu posten könntet.

      Gruß Koks
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:28:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe auch gerade ein Hypothekenkredit zurückgezahlt. Wenn du die im Vertrag genannte Frist einhälst (bei mir 4 Wochen vor Ende der Zinsbindung), dann zahlst du einfach zurück - zum entsprechenden Termin (Achtung bei Banküberweisungen größerer Summen lassen die sich bis zu 5 Tagen Zeit) - das wars dann. Nix Entschädigung, wäre ja auch noch schöner, die haben ja bereits 5 Jahre lang Zinsen kassiert.

      Aber wie gesagt: Termin einhalten ist wichtig, sonst verlängern sich die meisten Verträge automatisch.

      Gruß
      Germeringer
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:36:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      nach Ablauf der Zinsbindung ist eine jederzeitige Rückzahlung oder auch Teilrückzahlung möglich. selbstverständlich ist keine Entschädigung zu zahlen. du sprichst offensichtlich die Vorfälligkeitsentschädigung an, die, wie der Name schon sagt, nur dann zu zahlen wäre, wenn du einen Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen möchtest, falls sie es zulassen. denn Vertrag wäre Vertrag. die Kreditlaufzeit (meist über 20-25 Jahre) darfst du aber nicht mit der Zinsbindungsfrist verwechseln. nach deren Ablauf also jederzeit rückzahlbar. wenn aber die Zinsbindungsfrist abläuft bzw. abgelaufen ist und bisher keine Regelung getroffen wurde, dann stellt die Bank natürlich den üblichen Kontokorrentzins zuzügl. Überziehungszins in Rechnung, solange keine Prolongation des bisherigen Darlehens erfolgt bzw. eine Rückzahlung zum Stichtag des Zinsbindungsablaufes erfolgt ist. also Beeilung ist angesagt, denn die Zinsen für geduldete Inanspruchnahmen liegen derzeit bei ca. 13% plus Überziehungszins von ca 5%.

      schönes Wochenende

      alias Dr. Motte, Berlin
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:37:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Germeringer hat recht. Geanu so ist es. Wenn Dein Darlehen am 1.3. ausgelaufen ist, Deine Rückzahlung komplett am 1.3. auf dem Darlehenskonto eingegangen ist, ist nix mit "Gebühren" (ich glaube, das nennt sich "Vorfälligkeitsentschädigung").
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 14:50:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke für die schnellen und kompetenten Auskünfte

      koks

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Kurschance genau jetzt nutzen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 17:30:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      ganz so kompetent waren die auskünfte nicht!

      die bank darf nicht automatisch eine neue festzinsvereinbarung vormerken, wenn du das nicht unterschrieben hast.

      ebenso ist der zinssatz für geduldete überziehungen hier nicht anzuwenden. wenn du dich nicht meldest, wird das darlehen variabel weiter geführt. der zinssatz liegt je nach bank irgendwo zwischen 6 und 7 prozent, abweichungen sind möglich.

      und nach ablauf der festschreibung kannst du selbstverständlich jederzeit tilgen soviel du willst und zwar ohne ankündigung. vorfälligkeitsentschädigung, einige nennen es auch aufhebungsentgelt wird nicht fällig!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ablösung Hypothekendarlehen