checkAd

    Metabox erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.02 20:11:25 von
    neuester Beitrag 09.03.02 02:23:12 von
    Beiträge: 12
    ID: 563.149
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 933
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:11:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      DGAP-Ad hoc: Met@box AG deutsch

      Met@box AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Hildesheim, 8. März 2002. Die Hildesheimer Met@box AG (Neuer Markt:MBX, WKN 692120) hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt.

      Danach wird der Deutschen Börse AG untersagt, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro, die am 1. Oktober 2001 in Kraft getretenen Änderungen des Regelwerks des Neuen Marktes im Bereich Delisting gegenüber dem Hildesheimer Technologieunternehmen vor Ablauf eines halben Jahres anzuwenden. Die Gesellschaft ist damit in die Lage versetzt, ihren Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen.

      Für weitere Informationen:

      Melanie Hoffmann Management Public & Investor Relations Met@box AG Tel: 05121/75 33-116 Fax 05121/75 33 75 E-Mail: hoffmann@metabox.de

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.03.2002

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 692 120; ISIN: DE0006921208; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Autor: import DGAP.DE (),20:09 08.03.2002
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:14:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      scheisse! hät ich da heut nur mal zugelangt!
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:49:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vorsicht mit der Euphorie,
      wenn ich das richtig verstehe, darf die Börse erst nach einem halben Jahr nach Einführung (01.10.2001) die Regeln auf Metabox anwenden.
      Das bedeutet, zum 31.03.2002!!!
      Also gerade ein Aufschub um 3 Wochen!
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:53:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      mit ein bißchen glück ist metabox in 3 wochen verschwunden.
      R.I.P.
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:32:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      1) Bedingung 1: Ein Unternehmen muss 30 Börsentage einen Kurs unter 1 € und eine Marktkapitalisierung unter 20 Mio. € aufweisen, um in die Pennystocks-Watchlist der Deutschen Börse aufgenommen zu werden.

      2) Bedingung 2: In den 90 darauffolgenden Tagen muss das Unternehmen an 15 Börsentagen hintereinander über 1 € notieren und eine Marktkapitalisierung von mindestens 20 Mio. € aufweisen, um nicht ausgeschlossen zu werden.

      zu 1) gemeint sind Börsentage, in der Regel Arbeitstage => d.h. 30 AT sind 6 Wochen => frühestens Mitte Mai kann entschieden werden, ob die Penny-Stock-Regel überhaupt angewendet wird!!!!!!!!!!

      zu 2) Dann folgt Bedingung 2) Weitere 90 Börsentage , entsprechend 18 Wochen, bleiben, um an 15 Börsentagen über 1 EUR zu notieren oder eine MK über 20 Mio. EUR aufzuweisen.

      Delisting frühestens 01.04.02 zzgl. 24 Wochen!!!!!!!!!!!! Irgendwann im Herbst!!!!!!!!

      Bei mbx wichtig: MK kann auch über KE gesteigert werden. 20 Mio. EUR sind keine Hürde! Die Penny-Stock-Regel wírd bei mbx mit hoher Wahrscheinlichkeit NIE greifen!

      Prost Bierchen und alle Dummschwätzer!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:37:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Endlich mal einer, der nachgeschaut hat.

      Danke! nach einer halben Flasche Sekt bin ich dazu nicht mehr im Stande . . . Lall . . .

      Gruß
      Banane
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:37:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      also doch nur die hoffnung auf die schnelle pleite ??

      wer bei mbx eine nennenswerte kapitalerhöhung zeichnen soll weiß ich aber nicht wirklich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:40:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      @big_mac

      ...ich schon....

      Es wird eine KE geben!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:40:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Prost Bierchen und alle Dummschwätzer--------grins
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 22:05:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja,ja
      Tiere die an Gehirnstaupe erkranken werden eingeschläfert, Menschen die dieses Schicksal ereilt dürfen "Rechtsprechen"

      gruss uns schönen Abend
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 22:26:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Prost Rumburak...
      Avatar
      schrieb am 09.03.02 02:23:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      ist doch nur ne einstweilige.

      warum die aufregung?

      r


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Metabox erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG