DGAP-Ad hoc: Met@box AG <MBX> deutsch - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 11.03.02 17:57:35 von
ID: 563.710
Gesamt: 2.115
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 4714 | |
vor 46 Minuten | 3588 | |
heute 15:45 | 2704 | |
vor 46 Minuten | 2702 | |
vor 1 Stunde | 1916 | |
vor 57 Minuten | 1677 | |
heute 13:33 | 1251 | |
heute 13:38 | 1240 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.708,58 | -0,25 | 198 | |||
2. | 2. | 149,20 | -0,49 | 97 | |||
3. | 7. | 6,6920 | -0,54 | 76 | |||
4. | 5. | 0,1795 | -2,71 | 74 | |||
5. | 8. | 3,7750 | +0,94 | 66 | |||
6. | 4. | 2.391,56 | +0,51 | 47 | |||
7. | 17. | 7,3050 | 0,00 | 46 | |||
8. | 3. | 7,3100 | +4,43 | 34 |
DGAP-Ad hoc: Met@box AG Met@box AG: Juristische Unterstützung bei der Restrukturierung Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Met@box AG: Juristische Unterstützung bei der Restrukturierung Hildesheim, 11. März 2002. Das Hildesheimer Technologieunternehmen Met@box AG (MBX, WKN 692120) erzielt einen Erfolg bei der Abwendung eines von dritter Seite gestellten Insolvenzantrags. Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Die Met@box AG sieht hierin eine Stärkung ihrer Position im Rahmen der Konsolidierung. Für weitere Informationen: Melanie Hoffmann Management Public & Investor Relations Met@box AG Tel: 05121/75 33-116 Fax 05121/75 33 75 E-Mail: hoffmann@metabox.de Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.03.2002 Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung: Hildesheim, 11. März 2002. Das Hildesheimer Technologieunternehmen Met@box AG (MBX, WKN 692120 und 692122) hat im Rechtstreit mit der Deutschen Börse AG wegen der Sanktionszahlung für die verspätete Veröffentlichung des Geschäftsberichts des Jahres 2000 einen wesentlichen Teilerfolg erzielt: So muss das Unternehmen nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Deutsche Börse AG (Primary Markets Arbitration Panel) anstatt der bisher verhängten Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro lediglich 15.000 Euro zahlen. Grundlage bildet die Feststellung des Schiedsgerichts, dass die von der Deutsche Börse AG verhängte Geldstrafe weit überhöht war, da der Met@box AG letztlich lediglich vorgeworfen werden könne, keine der IAS entsprechende Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgestellt zu haben. Die übrigen Vorwürfe sah das Schiedsgericht nicht bestätigt. Insbesondere sei die Met@box AG nicht verpflichtet gewesen, einen testierten Jahresabschluss einzureichen. Ferner sei es ausreichend gewesen, die englischsprachige Version des Geschäftsberichts zum Download bereit zu stellen, und nicht, wie die Deutsche Börse AG dem Unternehmen vorgeworfen hatte, in elektronischer Form zu übermitteln. Einen weiteren Erfolg erzielte die Met@box AG bei der Abwendung eines von dritter Seite gestellten Insolvenzantrags: Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von der Met@box AG bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren wurde bereits am 25. Februar 2002 vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, wie dem Unternehmen heute bekannt wurde. Darüber hinaus prüft das Unternehmen zurzeit, ob der aus Sicht der Met@box AG missbräuchlich gestellte Insolvenzantrag Anlass für eine Strafanzeige gibt. Das Hauptaugenmerk des Unternehmens richtet sich derzeit allerdings auf den kurz bevorstehenden CeBIT-Auftritt in Hannover ab Mittwoch, 13. März, dem insbesondere der Vorstandsvorsitzende Herbert Steinhauer positiv entgegensieht. Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das 1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales TV, Internet, E-Mail und DVD. Für weitere Informationen: Melanie Hoffmann Management Public & Investor Relations Met@box AG Tel: 05121/75 33-116 Fax 05121/75 33 75 E-Mail: hoffmann@metabox.de -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 692 120; ISIN: DE0006921208; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (),10:50 11.03.2002
Turnaround kann beginnen
ps
mbx erhält keine juristische unterstützung bei der restrukturierung (was hat das mit einer unternehmensstruktur zu tun?), sondern hat scheinbar zumindest einen teilerfolg in schwebenden rechtsstreitigkeiten erreicht.
die begründung des schiedsgerichtlichen spruchs möchte ich mir mal ansehen.
stimmt der inhalt der ad-hoc, wäre das regelwerk des neuen marktes scheinbar nur teilweise anzuwend- und sanktionierbar.
die zurückweisung der des insolvenzantrages eines dritten dürfte scheinbar an der klagslegitimation gescheitert sein.
r
wasn das?
sollte das einen hype geben?????
mönsch domi lass nochmal krachen IN oder so das wärs.
gruss von einem entäuschten reifen
die melanie wird immer blöder...............
fällt denen nichts anderes ein .............
.............Schritt...für Schritt
Gruß an alle , die durchgehalten haben
Costolyna
beschimpft die gute Melanie, obwohl es doch ausdrücklich heißt, dass die Gerichtsentscheidung dem Unternehmen erst heute bekannt wurde
brauchst `ne Luftpumpe ?
ps
beschimpft die gute Melanie, obwohl es doch ausdrücklich heißt, dass die Gerichtsentscheidung dem Unternehmen erst heute bekannt wurde
brauchst `ne Luftpumpe ?
ps
Nicht, dass es wieder Probleme gibt.
(Brüll )
Gruß zurück von einem, der durchgehalten hat.
außerdem frage ich mich bei der ad-hoc, wo der relevante einfluss auf die finanz- und ertragslage des schrumpfkonzerns ist.
bei 15.000 euro?
dafür hüllt man sich hinsichtlich des ergebnisses der ersten stillen beteiligungsrunde, bei der immerhin 500.000 bis 1 mio. euro hereinkommen sollten, bis heute in kleidsames schweigen.
r
Ja, Hubert is back! Aber nur kurz:
Naja,
4 Cent hat das Ganze gebracht. Pro AdHoc 2 Cent heute.
55.000 € Ersparnis, ein abgewendeter Insolvenzantrag und der
Verbleib am Müllmarkt, alles vielleicht.
Ich denke, das neue Betriebssystem der Betabox kann Adhocs
selbstständig verfassen und ist etwas außer Kontrolle geraten.
Stellen wir uns also auf weitere 18-20 Adhocs bis 14:00 Uhr
ein, die jeweils das Wort "Konsolidierungskurs" enthalten und
den Kleinsparern Freude bereiten.
Man wird dann nicht mit krudem Unfug, wie dem Bau von
Boxen, abgelenkt.
Man hat eh nur Beeinflussung des Kapitalmarktes gelernt, viel-
leicht. Was soll man sich mit Löten herumschlagen.
Guten Tag!
Hubert Hunold
Das adhoc-Bombardement kann ja zur Entspannung geneigter Leser durch Leseproben aus der angekündigten Ode aufgelockert werden.
Oder kömmt da nichts mehr?
Hubert hat halt auch Schwierigkeiten seine ad-hocs einzulösen.
Soll kein Einzelfall sein.
Der Vorabdruck ist lt. letzter AdHoc der Bash Ltd. kosten-
pflichtig. Besteller des Erstabdruckes konsolidieren momentan
ihre Finanzierung.
Wie dem auch sei:
Die Veröffentlichung des Gesamtwerkes wurde auf den 15.
dieses Monats datiert. Die Ode wird an diesem Tag erscheinen
und schon aus diesem Grund MBX-Aktionäre völlig überraschen.
Hubert Hunold
keiner weiss so recht.
was er mit der ad-hoc anfangen soll.
und hupo.
hat sich mal wieder selbst übertroffen.
nur meine meinung.....
Ich gehe jetzt bei Kinowelt und Cargolifter mal nach dem
Rechten schauen.
Man sieht sich.
Hubert Hunold
Dort freut man sich bestimmt auf einen wie Dich
Alleine durch die Namensnennung der nun bevorzugten Bash-Objekte Kinowelt und Cargolifter werden wahrscheinlich etliche User erst auf diese Aktien aufmerksam.
Und von denen könnte dann ein nicht geringer Teil einen Einstieg wagen.
Ein geschickter Pusher-Zug also von einer bekannten ID.
Ich möchte hiermit mein Mißfallen über solche hinterhältigen Tricks ausdrücken wie einen Pickel.
M., unter Druck und ein Freund kruder Theorien.
Metabox meldet im Wahn Erfolge
Nicht gerade ein gutes Licht wirft Metabox mit seinen Erfolgsmeldungen auf den eigenen Geschäftsverlauf. Eine Geldstrafe der Deutschen Börse fällt nun geringer aus. Metabox könne laut dem Schiedsgericht der Deutschen Börse lediglich vorgeworfen werden, dass keine der Bilanzierungsregel IAS entsprechenden Eigenkapitalveränderungsrechnung vorgelegt wurde. Dass kein vom Wirtschaftsprüfer testierter Jahresabschluss vorliegt, sei hingegen nicht so schlimm. Wahnsinn! Zudem sei ein von einem Gläubiger beantragtes Insolvenzverfahren abgewendet worden. Also: Metabox hat keinen ordentlichen Jahreabschluss vorgelegt und Gläubiger warten auf ihr Geld. Der Kampf ums Überleben geht weiter. Die Chancen sind gering.
quelle: sharper.de
diese Blitzmeinungen eines CH.Schmidbauer (Handelsblatt) sind für die weitere Entwicklung von MBX so relevant wie wenn in China
ein Sack Reis umfällt.
Die Pressehetzjagd wurde seinerseits vom Handelsblatt initiert, denkst du die rudern jetzt zurück?
Sollte es Metabox schaffen, kannst du sicher sein daß das Handelsblatt von mir einen geharnischten Leserbrief erhalten wird.
Bin mir aber relativ sicher daß dieses Blatt den nie veröffentlichen wird! Dies zur sogennanten Pressefreiheit in D.
insofern ist ja die blitzmeinung ahnlich relevant, wie die mbx-ad-hoc für die restrukturierung.
aber wie du siehst, habe ich die meldung ohne kommentar eingestellt.
nett, oder?
r
versucht da jemand die kompetenz eines gerichtes in frage zu stellen ?
wenn die klagen abgewiesen wurden, wird das schon seine juristische richtigkeit haben! und der rest auch......
mbx ist schon einmalig, unmöglich und faszinierend in einem
Es ergaben sich bestürzende Unterschiede zum deutschen Text.
Ob die Deutsche Börse darauf reagieren muß, ist mir noch unklar.
Meinungen ?
Hier der Text:
Met@box AG empfängt zugelassenen Support innerhalb des Umstrukturierenprozesses
Hildesheim, März 11. 2002.
Hildesheim gegründete Met@box AG (MBX, WKN 692120) hat erfolgreich eine Anwendung der Insolvenz vermieden, die von einem dritten Beteiligten kam. Die Anwendung des dritten Beteiligten wegen der contentiusaußenstände wurde verweigert. Als die Firma finden Sie heute, die Anwendung wurde zurückgewiesen vom lokalen Gericht von Hildesheim beim Februar 25. 2002 heraus. Der Bewerber muß die Kosten bezahlen. Hierin vom Firmengesichtspunkt, wird der Verdichtungprozeß weiter verstärkt.
Für weitere Informationen:..............
Unfassbar... Ein Teufelskreis...
Und hast du das Wort ziemlich weit unten gesehen ?
"Verdichtung" ???
Dort steckt das Wort "Dichtung" drinne, nä ????????
"Dichtung" hähä
Schon wieder...
Ich werde noch zum Teufelsgreis.
lall.
M.
der antrag wurde zurückgewiesen, nicht abgewiesen.
r
was heißt da "kompetenz eines gerichtes" ?
Wenn die Gerichte so kompetent wären, gäbe es nicht:
Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde, Normenkontrollverfahren
Alles würde in der ersten Instanz entschieden werden; zum Glück ist das nicht so !
Teufelsgreis ? So alt wirst nicht einmal Du... Oder hast du mit Luzifer um Deine Riester-Rente gewettet ?
Dichtung ? War da nicht mal was ? Ritter Sigurd, mit der goldenen Dichtung oder so ähnlich... Verdamp lang her...
ich dachte das wär Hubert?
da kommt man unbekümmert und frohen mutes nach hause, freut sich dass seine order zu 0,55 wahscheinlich schon ausgeführt ist und dann wieder so ´ne blablabla ad-hoc, nix halbes und nix ganzes..hat frau hoffmann nix besseres zu tun? sich von domeyer ´nen kaffee kochen zu lassen, die schuhe putzen zu lassen oder was auch immer?...wenn das so weitergeht muss ich wohl bald mal ein bildchen von melanie hier posten !
@teufelsgreis
wie darf ich das verstehen ???
Hast Du es mit den Frauen endlich aufgegeben ?
Recht so, bin auch bald soweit
Kuss zurück, Schelm.
hähä
frauen ??? ist das nicht das, was noch mehr geld kostet und weniger spaß bringt als mbx-aktionär zu sein ? hab ich nichts mit am h.u.t. mit sowas
es gibt NICHTS, was mehr kostet und weniger Spaß macht als MBX.
Mit Außnahme eines gestrandeten Rheindampfers im Vorgarten, vielleicht.
Aber der muß ja erst einmal den Berg hoch.
Beruhigt, M.
Relation, Du siehst mal wieder viel zu schwarz.Sicherlich sind das keine gravierenden Meldungen, die verlautbart wurden. Aber vielleicht ist jetzt ein Kläger weniger da, der Geld fordert, und auch der Strafnachlass, obwohl eine Strafe immer negativ ist, ist vielleicht für das Überleben der Firma wichtig. Ich finde, wieder 2 Schritte vom Abgrund weg.
wilbi
interessant wäre eben gewesen.
wer diese forderung erhebt.
und ob diese forderung rechtmässig erhoben wird.
nur meine meiung.....
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
201 | ||
96 | ||
78 | ||
70 | ||
65 | ||
53 | ||
42 | ||
34 | ||
33 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
26 | ||
26 | ||
23 | ||
23 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
18 |