Steuererklärung - wie lange Abgabe rückwirkend möglich ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.03.02 16:34:19 von
neuester Beitrag 12.03.02 09:54:52 von
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Ich wurde für die vergangenen Jahre hinsichtlich der Steuer vom Finanzamt geschätzt (da ich immer keine Zeit hatte meinen Steuererklärung abzugeben ;-) ) - war wirklich so !
Wie lange kann ich diese denn abgeben (wäre bei mir 1998, 1999, 2000, 2001) - oder gibt es eine "Verjährung" hinsichtlich der geschätzten Bescheide, so das ich diese durch Abgabe der richtgen Erklärung nicht mehr korrigiern kann ?!
Danke !
Wie lange kann ich diese denn abgeben (wäre bei mir 1998, 1999, 2000, 2001) - oder gibt es eine "Verjährung" hinsichtlich der geschätzten Bescheide, so das ich diese durch Abgabe der richtgen Erklärung nicht mehr korrigiern kann ?!
Danke !
du musst innerhalb eines Monats nach Erhalt der SChätzung Einspruch erheben und deine Erklärung nachreichen, sonst wird die Schätzung wirksam
deine Steuererklärung kannst du nur 2jahre rückwirkend bis zum 31.12 machen.d.h für 98´und 99´ ist es bereits zu spät.Für 2000 hast du noch bis 31.12 diesen jahres zeit.
Fachinger,
stille Wasser sind ja bekanntlich tief...
Du bist ja schlimmer als meine Mutter!!! Die wurde auch andauernd geschätzt, weil Sie "nie" Zeit hatte. Schon mal was von einem Steuerberater hatte sie gehört, "aber wer weiß, sagte sie, ob der mich nicht abzockt..."
Übrigens, Fachinger: Die Steuerbehörde schätzt Deine tatsächlichen Einkünfte in der Regel höher ein, als sie sind.
Noch eine Frage: Wie kommts, daß Du plötzlich Zeit für Deine Erklärung hast?
Gruß
Flocoloco
stille Wasser sind ja bekanntlich tief...
Du bist ja schlimmer als meine Mutter!!! Die wurde auch andauernd geschätzt, weil Sie "nie" Zeit hatte. Schon mal was von einem Steuerberater hatte sie gehört, "aber wer weiß, sagte sie, ob der mich nicht abzockt..."
Übrigens, Fachinger: Die Steuerbehörde schätzt Deine tatsächlichen Einkünfte in der Regel höher ein, als sie sind.
Noch eine Frage: Wie kommts, daß Du plötzlich Zeit für Deine Erklärung hast?
Gruß
Flocoloco
4 jahre, mannomann, und ich krieg immer schon bei der zwangsgeldandrohung schiss...das erinnert mich an einen kollegen, der darueber jammerte, dass man sein einkommen viel zu hoch schaetzte...zeit fuer die steuererklaerung hatte er aber auch nicht. ich denke, dass dir da einiges an geld verloren geht.
wird die schaetzung eigentlich bei einer evtl. betriebspruefung ggf. auch zu eigenen gunsten korrigiert?
wird die schaetzung eigentlich bei einer evtl. betriebspruefung ggf. auch zu eigenen gunsten korrigiert?
wie groß ist denn der Steurfreibetrag bezüglich Spekulationssteuer nun in Euro für 2002???
kann mir das jemand sagen?
Danke schon im Vorraus
Gruß
Bolivianer
kann mir das jemand sagen?
Danke schon im Vorraus
Gruß
Bolivianer
genauso hoch wie im letzten Jahr !
Webb Du Spekulationsfreibetrag für Aktien etc. Geschäfte meinst ist dieser DM 1.000 jeweils in Euro !
Desweiteren gibt es jetzt das Halbeinkunftsverfahren !
Der Freibetrag an sich ist aber der selbe geblieben
Für Futures etc. gilt anderes ...
Webb Du Spekulationsfreibetrag für Aktien etc. Geschäfte meinst ist dieser DM 1.000 jeweils in Euro !
Desweiteren gibt es jetzt das Halbeinkunftsverfahren !
Der Freibetrag an sich ist aber der selbe geblieben
Für Futures etc. gilt anderes ...
Es gibt keinen Freibetrag sondern eine Freigrenze. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Freibetrag von 1000 DM und einem Speku-Gewinn von 1005 DM nur 5 DM steuerpflichtig sind, während bei einer Freigrenze von 1000 DM und einem Speku-Gewinn von 1005 DM der Gesamtbetrag (1005 DM) steuerpflichtig ist.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen:
Schätzungen enthalten in der Regel einen Vorbehalt der Nachprüfung. Wenn der nicht aufgehoben ist, dann kannst Du noch vier Jahr nach der Schätzung (bezogen auf das Jahresende) eine Steuererklärung abgeben.
Beispiel:
Für das Jahr 99 wurdest Du im Jahr 01 geschätzt. Dann kannst Du bis Ende 05 eine Steuererklärung abgeben, wenn der Vorbehalt der Nachprüfung noch besteht. Wenn er aufgehoben wird, dann kannst Du noch Einspruch erheben und sofort die Erklärung abgeben.
Schätzungen werden von der Betriebsprüfung nicht nochmals überprüft. Hier mußt Du nur die Steuerfahndung fürchten.
Gruß
Schätzungen enthalten in der Regel einen Vorbehalt der Nachprüfung. Wenn der nicht aufgehoben ist, dann kannst Du noch vier Jahr nach der Schätzung (bezogen auf das Jahresende) eine Steuererklärung abgeben.
Beispiel:
Für das Jahr 99 wurdest Du im Jahr 01 geschätzt. Dann kannst Du bis Ende 05 eine Steuererklärung abgeben, wenn der Vorbehalt der Nachprüfung noch besteht. Wenn er aufgehoben wird, dann kannst Du noch Einspruch erheben und sofort die Erklärung abgeben.
Schätzungen werden von der Betriebsprüfung nicht nochmals überprüft. Hier mußt Du nur die Steuerfahndung fürchten.
Gruß
Danke Stirner !
Auf so eine Antwort habe ich gewartet ;-)
Alle Fragen sind beantwortet.
Dann habe ich ja zum Glück noch etwas Zeit
mit der Abgabe der Erklärungen ;-)
TXH
Gruß
Auf so eine Antwort habe ich gewartet ;-)
Alle Fragen sind beantwortet.
Dann habe ich ja zum Glück noch etwas Zeit
mit der Abgabe der Erklärungen ;-)
TXH
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