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    Wer ist Riester-Experte? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.02 11:08:17 von
    neuester Beitrag 24.03.02 18:31:44 von
    Beiträge: 36
    ID: 565.048
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      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:08:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich , 24 und ledig, mache mir Gedanken, ob sich die Riesterrente für mich lohnt. Habe mich auf verschiedenen Websites umgesehen und diverse "Riester-Rechner" ausprobiert. Bin aber jetzt auch nicht viel schlauer. Das Problem: Ich arbeite seit einem Jahr auf einer auf 5 Jahre begrenzten Stele im Öffentlichen Dienst (BAT IVa), weiß also noch nicht, wie es danach weiter geht. Tendenziell werde ich wohl nie ein Großverdiener werden. Dafür habe ich mir die falsche Branche ausgesucht und bin zudem kein "Verkäufer- oder Managertyp". Eigentlich beabsichtige ich, in 3 bis 4 Jahren in die freie Wirtschaft zu gehen, muss aber auch nicht sein. Wenn es sich ergibt ist durchaus auch eine Beschäftigung in öffentlich Dienst möglich.
      Nun meine Frage. Sollte ich mit der Riester-Rente erstmal warten, bis einigermaßen absehbar ist, wie es sich beruflich bei mir weiterverhält oder sollte ich jetzt schonmal abgreifen, was der Riester mir gibt (und dafür mein eh schon mageres Monatsgehalt weiter verkleinern durch die Eigenbeiträge?)
      Wer gibt mir nen Tipp?
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:14:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du nur 2300,- Netto oder noch weniger hast, lass die riester-rente.
      Da bist du bei einer Glasversicherung mit Beitragsrückgewähr besser aufgehoben.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:19:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vergiß die Riester-Rente!

      Wenn schon eine Altersversorge dann aber lieber
      über eine LV oder eine Fondsgebundene LV, da kannst
      du wenigstens eine Berufsunfähigkeitsversicherung
      mit einschließen und bist wesentlich flexiebler!
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:19:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Finer weg von Riester, da sind so viele Stolperfallen und Renditekiller
      drin.
      Mach lieber einen Fondssparplan bei einem guten Investmentfonds, da bist du auch flexibel und kannst
      den mtl. Beitrag aufstocken oder wenn es sein muß auch stoppen.
      Ein Einstieg bei dem Kursniveau ist O.K. und du prfitierst vom Cost Average-Effekt.
      (Lohnt sich aber nur wenn du langrfistig denkst, also Rente)
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:25:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Fondsmaster und danke für Deine Antwort!
      Ich verdiene nur 1400 EUR netto (oder meintest Du noch DM?).

      "Glasversicherung mit Beitragsrückgewähr"???

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      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:31:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      OK, dann versuch ich mich mal in Richtung LV und Fondssparpläne etwas schlauer zum machen.

      Habe aber leider bei Investmentsfonds ein schlechtes Gefühl (meine Freundin hat mit DEKA in 3 Jahren über 3000 EUR Verlust gemacht)
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:52:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine LV halte ich für überflüssig. Erwiesenermaßen ist die Wahrscheinlichkeit, mit einer Aktienanlage einen Verlust zu machen, bei einer Mindestanlagezeit statistisch gleich 0. Such dir bei einer Bank, die auch Fremdfonds anbietet, einen (oder besser mehrere) Fonds aus, in die du dann mtl. einzahlst. Wenn du aber noch jemanden absichern willst, kannst du zusätzlich eine Riskiko-LV abschließen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 11:55:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann geh mal auf die Seite der DEKA Bank und schau dir nur mal den ARI DEKA an, der wurde glaube ich, so 1960 aufgelegt. Das ist ein "normaler" Aktienfond der weltweit investiert.....die haben da so ein Tool wo du die Wertentwicklung von jedem Fonds sehen kannst, mit Anlagebetrag....usw
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 13:34:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @amarbs
      zu Deiner eigentlichen Frage: Derzeit ist eine Riesterförderung bei einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst gar nicht möglich.

      Falls Du anderweitig "langfistig" Geld sparen möchtest, würde ich an deiner Stelle folgende Produkte untersuchen.
      1. VL-Sparen über Aktienfonds
      2. Privater Aktienfondssparplan, Mischfonds ö.ä.

      Diese Sparpläne würde ich tendenziell nicht über eine Bank sondern bei den Fondsgesellschaften direkt abschließen (Ist meist günstiger). Ebenso ist eher ein international anlegender Fonds zu bevorzugen. Darüberhinaus sollte die Fondsgesellschaft eine relativ breite Palette an Fonds anbieten, so daß Du später mal kostengünstig bzw. kostenfrei in andere Fonds wechseln kannst, wenn Du es wünschst. Beispiele: DWS, DIT, Deka, Fidelity, Templeton,ACM u.v.m.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 13:39:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      sarotto

      Wieso ist Riesterförderung im öffentl. Dienst nicht möglich? Bist Du Dir da sicher? Es geht hier nicht um Beamte.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 13:44:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      @amarbs

      was @sarotto gesagt hat kann ich nur unterstützen.
      Wenn du dich über Fonds schlau machen willst, geh mal
      auf folgenden Link:
      http://www.microlog.de und wähle die in Deutschland
      registrierten Fonds aus.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 14:00:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Öffentlich Bedienstete haben keinen Anspruch auf Zulage, wenn ein Zusatzversorgung besteht (was die Regel sein dürfte, z.B. VBL).

      Anspruch auf Zulage regelt (Förderfähigkeit) § 10 a Einkommensteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 AltZertG

      § 10a

      Zusätzliche Altersvorsorge
      [Fassung ab Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001 S. 3926] [Inkrafttreten: 01.01.2002]

      (1) In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 bis zu 525 Euro, in den Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 bis zu 1050 Euro, in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 bis zu 1575 Euro, ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben abziehen;

      Satz 1 gilt nicht für Pflichtversicherte, die kraft zusätzlicher Versorgungsregelung in einer Zusatzversorgung pflichtversichert sind und bei denen eine der Versorgung der Beamten ähnliche Gesamtversorgung aus der Summe der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung gewährleistet ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 14:06:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      armarbs, schau mal in deine boardmail. bestimmt bist du schon von drückern zugemüllt worden!
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 14:12:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das direkte Besparen eines erstklassigen Investmentfonds, mit einem Management, das über viele Jahre bewiesen hat, daß gute Ergebnisse keine Eintagsfliegen sind, schlägt jeden Riester-Vertrag.

      Z.B, Templeton Growth Fund
      oder DWS Vermögensbildungsfonds I

      Der größte Beschiss bei Riester-Verträgen ist, daß nicht nur der Ertragsanteil versteuert werden muß, sondern die komplette Rente.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 14:14:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      noch ein hilfreicher Link zu der Frage:
      Wer hat Anspruch auf Förderung ?

      http://www.ihre-vorsorge.de/riester_rente/die_foerderung/wer…
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 14:39:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nach Infos von der VBL ist es doch möglich:
      [Zitat] ... steht im Bereich der privaten Altersvorsorge auch den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit offen, durch Abschluss von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen ab 2002 die staatliche Förderung in Form von Zulagen oder in Form des Sonderausgabenabzugs in
      Anspruch zu nehmen.

      http://www.vbl.de/cgi-data/documents/Riester-rente.pdf
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 14:52:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      ka.max
      Danke für diese Info.
      Es zeigt einmal mehr, daß die Riester-Rente eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte, Steuerberater und Richter ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 15:20:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Noch einmal zur Info von ka.max (VBL)

      Demnach haben sich die Tarifpartner vom "Gesamtversorgungssystem" verabschiedet (analog Beamte).
      Dieser Systemwechsel läßt jetzt auch die Riester-Rente bei öffentlich Bediensteten zu.
      Dieser Systemwechsel ist auch eine Art Bankrotterklärung, denn die Gesamtversorgung (der alten Art) kann jetzt nur noch durch die freiwilligen Zuzahlungen der öffentl. Bediensteten gewährleistet werden.
      Ich habe mit drei Bediensteten im öff. Dienst gesprochen.
      Davon hatte noch keiner Kenntnis !!

      Was aber nicht heißen soll, daß der Abschluß der Riester-Rente ökonomisch sinnvoll ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 15:35:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Erstmal vielen Dank für die große Resonanz. Ich werde Eure Tipps mal Schritt für Schritt durcharbeiten.
      Aber laut der VBL-Info von Ka.max (mein Arbeitgeber hat mir diese Informationen noch nicht zukommen lassen - naja, ist halt öffentlicher Dienst...) soll man erstmal noch "abwarten und Tee trinken", zumindest bis Ende des Jahres. Die Riester-Rente kann man dann immer noch abgreifen (wenn es denn wirklich sinnvoll ist) und für einen Fondssparplan kommt es auf ein halbes Jahr mehr oder weniger auch nicht an. Bin mal gespannt, wie das mit der Zusatzversorgung weitergeht mit der VBL.
      Das Ganze ist in meinem Fall sowieso recht ätzend, da ich hier nur auf Einjahresverträgen arbeite, die immer wieder erneuert werden. Da die VBL aber erst bei Beschäftigungen über einem Jahr greift, zahle ich in meinem ersten Beschäftigungsjahr nichts für die Zusatzversorgung. Aber, jetzt wo mein Vertrag erneuert wird (ab Mai), muss ich damit rechnen, dass ich ein stark gekürztes Monatsgehalt bekomme, da mir dann rückwirkend 12 VBL-Beiträge auf einmal abgezogen werden. Eigentlich eine ganz schöne Frechheit.
      Und die zusätzlichen Steuern, die ich wegen der Zusatzversogung bezahlt habe, bekomme ich in 4 Jahren, wenn ich den öff. Dienst evtl. verlasse, auch nicht wieder zurück.

      @SvensKollege: Nein, noch haben sich keine Drücker gemeldet ;-)

      Noch ne Frage: Gibt es eigentlich ne Möglichkeit, sich irgendwo (außer hier ;-)) kostenlos und objektiv in solchen Finanz- und Anlagesachen beraten zu lassen? (MLP?)
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 17:36:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Eventuell bei einem unabhängigen Versicherungsmakler,der für
      keine bestimmte Gesellschaft arbeitet.Auf keinen Fall bei sogenannten Vermögensberatern.
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 18:24:18
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.03.02 19:46:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      @neuefinanzen: tolle werbung, nur leider gehört die nicht hier her!!!!
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 09:24:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      war gar nicht als Werbung gedacht, sondern um einen inhaltlichen Beitrag.
      Es sollten die Unterschiede deutlich gemacht werden.
      Noch einmal:
      Eine kostenlose und objektive Beratung gibt es nicht. Es gibt immer das Interesse des vermeintlichen Beraters, Geld zu verdienen. Folglich über Produktprovisionen, so daß das Ergebnis der sog. Beratung vorgezeichnet ist.
      Eine objektive Beratung gibt es nur bei Honorarberatern, die eine Vermittlung ausschließen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 09:28:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      Unechte Beratung = Vermittlung mit beratenden Elementen

      ist der Regelfall im Finanzdienstleistungssektor. Der Vermittler ist an einem oder mehrere Produktlieferanten (Versicherung, Bank, Fondsgesellschaft, Bausparkasse) gebunden und verkauft nur dessen Produkte. Sein Verdienstinteresse ist die Provision, die durch das Zustandekommen eines Geschäfts (Vermittlung eines Fonds, einer Versicherung oder Bausparvertrages) entsteht. Diese Provision sehen Sie zwar nicht, aber Sie bezahlen diesen Kostenfaktor über das erworbene Produkt. Die echte Beratung (=Honorarberatung ohne Vermittlungsauftrag) hingegen ist viel transparenter, ehrlicher und aus Anlegersicht ökonomisch wertvoller.

      Auch Versicherungsmakler fallen in der Regel unter unechter Beratung.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 11:07:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ja, genau, Deine Postings sind nur zur Aufklärung und Information und nicht wie bei anderen Beratern aus Eigeninteresse. Du bist ein wirklicher Wohltäter.

      Ach übrigens, ich mache natürlich auch grundsätzlich keine Werbung für mich. Das ist doch Ehrensache! Wenn aber mal einer von Euch ein Wasserkraftwerk bauen möchte, sollte er sich unbedingt an mich wenden. Ich bin der einzig unanhängige Berater, völlig ohne Eigeninteresse.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 11:24:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sven
      Irgendwie scheinst Du Probleme mit der Arbeitsweise eines Honorarberaters zu haben.
      Der Honorarberater hat natürlich auch ein ökonomisches Interesse: das Honorar !
      Er liefert jedoch seinem Mandaten eine umfassendere Information über Vor- und Nachteile Geldanlagen -beispielsweise im Rahmen einer Anlageberatung- als es ein Produktverkäufer jemals liefern könnte.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:15:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ka.max
      danke für Infos (VBL)- ich wußte nicht, daß diese Regelungen schon gelten.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 15:40:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nur am Rande:

      Vielen ist noch immer nicht bekannt, daß es so etwas wie eine Gehaltsumwandlung gibt.

      Bevor ich einen Riester-Vertrag abschliesse, wäre es wesentlich sinnvoller erst einmal über eine GU nachzudenken.

      Die Steuerersparnis ist wesentlich größer als die popligen Zuschüsse bei Riester.
      Gleichzeitig bleiben alle Vorteile eines privaten Vertrages erhalten.
      (Kapitalwahlrecht bei Ablauf, die Rente ist lediglich mit dem viel geringeren Ertragsanteil zu versteuern).
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 19:44:35
      Beitrag Nr. 29 ()
      @NeueFinanzen:

      allein schon die tatsache, dass IHR eure opfer als MANDANTEN bezeichnen dürft, ist wirklich grotesk!!
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 20:06:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      dann also auch hier nochmal:

      SvensKollege ...

      Wo siehst du da noch Werbung, wenn dir jemand versucht,
      die Arbeitsweise seines Berufsstandes zu erklären ...?
      ich würde zwar nicht soweit gehen, alle Versicherungsvertreter
      und Makler als provisionsgierige Abzocker zu verteufeln
      aber die Grundaussage ist schon richtig - Honorarberater
      sind in der Regel nicht auf vermittelte Verträge und
      Provisionen angewiesen und damit neutral, im Gegensatz
      zu den anderen ...

      Guerilla
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 07:09:25
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Guerilla:

      Wenn das für Dich keine Werbung ist, wenn man auf seine Homepage aufmerksam macht und die Vorzüge seine Arbeitsweise anpreist, scheinen Deine Stärken eher im Djungelkampf zu liegen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 09:34:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      Sven...
      Wo nenne ich meine Kunden "Mandanten" ?
      Wie kommst Du überhaupt darauf ?
      Ich bin der Ansicht, daß die Bezeichnung Mandant Rechtsanwälten und Steuerberatern vorbehalten bleiben sollte.
      Für mich sind Ratsuchende in Geldangelegenheiten = Kunden, auch wenn sie eine Honorarberatung wollen.

      Der Verweis auf einer meiner Unterseiten hatte lediglich den Zweck, bereits Geschriebenes nicht noch einmal zu schreiben (nenne es Faulheit).

      Sag mal, auf wen oder was hast Du eigentlich so einen Haß ?
      Bist Du einmal über den Tisch gezogen worden und hast Haus und Hof verloren ?
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 14:01:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      ja, du hast recht! ich habe einen totalen haß auf dieser drücker. ob du dazu gehörst, kann ich nicht beurteilen.

      ich habe beruflich ständig mit diesen leuten zu tun. sowohl mit freien als auch mit mlp, zsh, asi und anderen.

      im laufe der letzten jahre habe ich so unglaublich viel scheisse erlebt, die diese leute verzapft haben, dass ich ein buch darüber schreiben könnte.

      und das schlimmste ist, dass sich jeder maurer, einzelhandelskaufmann oder sonstwer einfach so vermögens- oder wirtschaftsberater nennen darf, ohne auch nur die geringste ahnung davon zu haben! das kotzt mich wirklich an!

      wenn diese leute mich dann auch noch auf wo mit ihrer werbung belästigen, werde ich einfach agressiv!

      also nimm es bitte nicht persönlich!
      Avatar
      schrieb am 16.03.02 09:08:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      ist der Riester wirklich ein Finanzexperte ???

      Riester-Verträge sind Langzeitverträge
      schätze die Laufdauer länger als 7 Jahre

      schaut euch mal den Dow-Jones als Chart an

      schaut euch mal die Fundamental-Daten in Japan an


      möchte gerne vom Herrn Riester wissen mit wessem
      Geld die in Japan und in den USA den Finanzkollaps
      verhindern wollen.

      Der US-Dollar dürfte die nächsten 3 Jahre an Wert verlieren

      In Japan gibt es schon Leute die physisches Gold kaufen, weil die Japaner einfach sehen was mit ihren
      Sparguthaben und Sparplänen passiert.

      die nächsten 3 Jahre ist erst mal ein steigender
      Goldpreis angesagt.

      Ich vermute Herr Riester kann nicht mal ein
      2 Seiten Referat über den US-Makrt und den
      japanischen Finanzmarkt verfassen.

      Wichtig ist dass ihr Geld in den Riester-Topf einzahlt.

      Was dann in 12 Jahren noch drin ist kann ich jetzt
      auch nicht sagen.

      Ich kreiere hiermit ein neues Rentensystem.
      Legt jedes Monat 100.- Euro zurück dann habt ihr
      am Ende vom Jahr 1200 Euro zusammen und dafür kauft
      ihr euch ein schönes Goldstück das seinen Wert behält
      und nicht der Inflation unterliegt.

      P.S. Die Inflation kann auch euere Zinsen auffressen
      Abschlussgebühren, Verwaltungsgebühren, Umschichtunggebühren
      fressen auch die staatlichen Zuschüsse auf.

      Bei den Riesterprodukten hat keiner einen Durchblick
      jeder will nur verkaufen.

      Ich verkaufe auch Kartons die ihr nach 12 Jahren öffnen
      könnt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.02 16:51:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,

      Wesdaq, es wäre schön, wenn du mal weitere Informationen zum Thema der Gehaltsumwandlung hier reinstellen könntest (oder einen schönen Link hast).

      Man hört immer mal von solchen Sachen, aber ich frage mich da insbesondere, wie das bei Arbeitgeberwechseln aussieht. Auch ist doch wohl sehr die Frage, ob amarbs davon profitieren kann, denn öffentliche Arbeitgeber halten sich da doch wohl vornehm raus.

      Zur Frage der Riester-Rente:
      Ich bin mir da auch noch unschlüssig, ob das wirklich Sinn macht, aber insbesondere die Situation der Aktienmärkte in den letzten zwei Jahren hat mich zum Überlegen gebracht, ob es nicht sinnvoll sein könnte, in Produkte mit einer gewissen Absicherung zu investieren und dabei auch noch staatliche Zuschüsse mit abzugreifen. Man muss natürlich auch danach gehen, welche Sachen man ohnehin schon macht. Hat man schon eine LV, macht eine weitere fondsgebundene LV sicher weniger Sinn. Ein Aktiensparplan ist da wesentlich flexibler, aber natürlich auch nicht steuerfrei.

      Gruss
      sparkie
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 18:31:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      @sparkie, nach § 1a BetrAVG hat jeder Arbeinehmer das Recht auf Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG West. Die bedeutet, dass Du auf einen bestimmten Teil deines Brutto(!!!) verzichtest und diese von deinem Arbeitgeber direkt angelegt werden oder aber an einem externen Versorgungsunternehmen (z.B. Pensionskasse, -fonds) als Beitrag gezahlt weren. Du sparts somit bei z.B. €1.000 Umwandlung die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge (diese nur noch bis einschließlich 2008. Damit ist deine Nettobelastung vielleicht nur € 600. Es lassen sich Nettorenditen erzielen, von denen man sonst nur träumen kann!


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