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    Ist hier jemand im Stande, mir zu helfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.02 10:34:56 von
    neuester Beitrag 16.03.02 15:57:10 von
    Beiträge: 28
    ID: 565.722
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      schrieb am 14.03.02 10:34:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Juristen und alle die sich auskennen.

      Ein sehr guter Freund von mir, hat Schwierigkeiten und ich habe beschlossen ihm zu helfen.

      Hier kurz die Vorgeschichte.

      Er hat sich vor einigen Jahren im handwerklichen Bereich selbständig gemacht und das Geschäft lief hervorragend.
      Im Grunde genommen zu gut, da das Finanzamt kräftig hingelangt hat.
      Seine Steuerberaterin empfahl im damals die Steuer auf 2 Jahre zurückstellen zu lassen,
      um diese auf ein Konto zu legen, damit das Geld arbeiten könne.
      Leider, wie so oft, war die zurückgelegte Summe viel zu wenig, um das Finanzamt nach dieser abgelaufen Zeit vollständig zu bedienen.:(
      Zudem, forderte das Finanzamt dann auch noch eine Vorrauszahlung,
      was eigentlich so üblich ist.
      Die Steuerberaterin hätte wissen müssen, wie viel gefordert wird.
      Da lag die dumme Tussi weit daneben.:mad:
      Na wie ihr ja wist, wenn es dicke kommt dann richtig.
      Auf alle Fälle ging er pleite, da die Banken dann irgendwann auch nicht mehr mitspielten.
      Er ging zur Schuldnerberatung , welche ihm den schlechtesten Rat gaben, den man nur machen kann, nämlich einfach nichts mehr zu zahlen und die Hände in den Schoß zu legen.:( ( die machen es sich immer wieder leicht )
      Das mag vielleicht bei einer Summe von 500 000 € der richtige Weg sein,
      aber nicht bei ca. 60 000 €, denn das ist noch eine Größenordnung, welche man bewältigen kann.
      Leider hat er damals diesen Rat befolgt, welcher ihn noch mehr ins Unglück stürzte.


      Vor ca. 14 Tagen, hat er dann bei mir ausgepackt.

      Eigentlich könnten wir das schon hinbiegen, wenn da nicht folgendes Problem wäre.:rolleyes:

      Da er die Steuerberaterin, nicht mehr bezahlen konnte, behielt diese einfach die Bilanzen ein,
      mit denen wir seine Steuerschuld reduzieren könnten, da der Steuerbescheid lediglich auf Schätzungen aus den beiden besten Geschäftsjahren basiert.
      Nun kam gestern eine weitere Schätzung, in der selben Höhe, wie die erste.
      Die wäre so gut wie hinfällig, da die Firma in diesem Jahr so gut wie pleite war.

      Auf die Bitte hin die Unterlagen herauszurücken, meinte die Steuerberaterin, wenn er ihr Honorar bezahlen würde, bekomme er die Bilanzen.
      Selbst unter Androhung, die Dokumente einzuklagen, ( sie könnte ja dann ihr Honorar einklagen ) wurden die Bilanzen nicht ausgehändigt.
      Wir brauchen diese aber, um dem Finanzamt zu beweisen, daß die Schätzungen zu hoch sind.

      Frage:

      Darf sie die Unterlagen einfach so einbehalten?
      Hat jemand eine Idee, wie wir diese Situation dem Finanzamt verklickern könnten?
      Die wissen zwar bescheid, aber es scheit sie wirklich nicht zu kümmern und meinen,
      das sei sein Problem.

      Bin für jeden Rat wirklich sehr dankbar, denn er ist ein sehr guter Freund.


      Liebe Grüße und schon einmal danke im voraus.;)

      Es grüßt Euch
      :kiss:
      omnl
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 10:39:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie wär`s mit ne`m g`scheiten Anwalt???

      OHNE Rechtsbeistand wird er wohl immer wieder über`s Ohr gehauen....

      Was nicht passt, wird passend gemacht.. :D
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 10:56:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, hat der denn die Finanzunterlagen nicht doppelt???
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 10:58:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Steuerberaterin verklagen ( dauert zu lange )
      einstweilige Verfügung auf herausgabe ( könnte scheitern )
      hingehen und mit ihr reden ihr seit doch Männer ( vielleicht klappts )
      200 E auf den tisch legen und sie soll das mit dem Finanzamt klären das das Unternehmen überschuldet ist
      Bescheinigung ausstellen lassen
      hingehen und wenn ihr Bilanz zur Ansicht habt schnell rausrennen
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 11:09:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      schwachfug... zum finanzamt gehen und dem zuständigen sachbearbeiter die sachlage schildern, der kann dann beim steuerberater die unterlagen abfordern, sollte der die nicht rausrücken macht er sich u.u. sogar strafbar.
      bessere lösung: steuerberater bezahlen und seine hilfe nutzen... das geld ist im geschilderten fall gut angelegt.

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      Avatar
      schrieb am 14.03.02 11:55:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ sync ....anwalt kann er sich nicht mehr leisten.

      @ nikkei ....leider hat er nichts doppelt.

      @ qwer37 ...bin zwar eine frau, aber macht nichts.
      die steuerberaterin ist die beste freundin seiner ex-frau
      und die beiden weiber scheinen ihn über den tisch gezogen zu haben.

      @ karl ...die will für den mist, den sie pruduziert hat 4500 € und die hat er nicht mehr.

      schon mal danke an euch

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:01:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      mmmmh sie ja nicht so gut aus:(

      hast du ihm alle handfeuerwaffen weg genommen:confused:

      nicht das da noch was passiert und er morgen in der bildzeitung steht:eek:
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:20:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja du hast rech max... es sieht nicht gut aus,
      aber ich gebe mich nicht so einfach geschlagen.;)

      keine sorge er stellt nichts an, denn ich habe ihn da schon im griff.;)

      außerdem ist er viel zu gutmütig.:(
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:33:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich weiß zwar auch nicht, ob Steuerberater das Recht haben, Unterlagen bei fehlender Bezahlung zurückzuhalten (analog zum Eigentumsvorbehalt bei Waren), aber ich würde auch auf jeden Fall dazu raten, dem Finanzamt den genauen Sachverhalt mitzuteilen (manchmal kann man sogar ganz gut mit denen reden). Abgesehen von dem Druck, den das FA evtl. auf die Steuerberaterin ausüben kann, kann man dann vielleicht eine Stundung erreichen und damit zumindest Zeit gewinnen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:39:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kpk

      genau so habe ich mir das auch vorgestellt.;)
      leider hat er beim finanzamt nichts erreicht.
      vielleich sollte ich mit denen mal reden.:rolleyes:

      danke :)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:40:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ein Gespräch mit dem FA kann sicher nicht schaden, die haben ggf. Möglichkeiten an die wir gar-nicht denken. Auch eine Stundung ist dringends zu beantragen. Grundsätzlich hat das FA kein Interesse daran jemanden in den Offenbarungseid zu treiben. Aber die Sache mit der Freundin von der Ex ist schon ein bischen ungeschickt????.
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 12:48:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich lach gleich mal los,

      60.000 Euro ist ein Betrag den man fast schon ohne Sicherheiten bei der nächsten Bank bekommt. Wenn nicht dann sollte ein guter Freund oder eine gute Freundin, sofern keine Verwandschaft da ist, für diesen Betrag zumindest zum Teil bürgen.

      Falls eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist zu nächsten Anwalt gehen und mit dessen Hilfe bzw. der Hilfe des Finanzamtes / Amtsgerichtes eine Herrausgabe der Unterlagen erzwingen. Wenn nicht, dann einen Anwalt finden der Bereit ist dieses zu tun (Unter Umständen kann hier die Schuldnerberatung helfen). Vorher einen Pauschalbetrag aushandeln, da dieses "Menschen" sehr gerne nach dem Streitwert abrechnen. Eine Nichtbezahlung einer Rechnung kann nicht zur Nichtherausgabe von wichtigen Unterlagen führen, Zurückhaltungsrechte können nicht geltend gemacht werden. Zur Not eine Erklärung "unter Vorbehalt" unterschreiben, dass der Rechnungsbetrag beglichen wird.

      Wenn diesem Steuerberater tatsächlich Fehler nachzuweisen sind, dann haftet er/sie für diese (einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal, damals musste der Steuerberater 10.000 Mark bezahlen) Den Nachweis zu führen kostet allerdings Geld und einen neuen Steuerberater.

      Ich nehme an der Betrag von 60000 Euro sind in der Hauptsache Steuerschulden. Antrag beim Finanzamt auf Stuerstundung bis zur endgültigen Klärung der Vermögensverhältnisse beantragen, zur Not persönlich zum Finanzamt fahren und dem netten Sachbearbeiter die Sachlage kurz erklären, normalerweise wird ein derart kleiner Betrag problemlos für 3-4% gestundet. Falls nicht, Kontakt mit den Schldnern bzw. Banken aufnahmen, die Situation erklären und fragen wie man die Situation bereinigen kann. Nichts Unterschreiben bei eventuellen Schuldnern, sondern nur Vorschläge mitnehmen. Optimismus verbreiten dass mit Hilfe von Freunden und einem guten Anwalt bald alles geregelt ist.

      Auf jeden Fall einen neuen Job besorgen bzw. eine neue Firma aufmachen, wenn es geht eine GBR oder GmbH wo persönliche Konkurse nicht möglich sind und das Haftungsrisiko gegenüber Banken beschränkt werden kann.

      Banken sehen sehr gerne regelmäßigen Geldfluss. Selbst bei Überschuldung lässt sich eine Bank eher auf einen Deal ein wenn sie regelmäßige Einkünfte sieht.


      Gruss pp
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:00:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      würde auf jeden Fall mit FA reden, hat mir auch mal geholfen
      an besten persönlich reingehen und die Sachlage schildern. Die Mädels und Jungs
      haben sehr oft das Herz an der richtigen Stelle. Viel Glück!!
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:01:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      @O.M.N.L,
      vielleicht solltest Du die Frage hier mal ins Board Recht/Steuern setzen, mag sein, daß sich dort eher Fachkräfte finden.

      @P.P.com,
      kannst Du mir bitte mal die Adresse von der Bank rüberreichen, die 60000€ ohne Sicherheiten rausrückt (zumal an jemanden, der gerade Konkurs angemeldet hat)? Sowas suche ich nämlich schon lange:D
      Aber im Ernst, gerade bei Krediten in diesen Dimensionen (und auch darunter) stellen sich die Banken doch ziemlich an (zumindest bei uns) - und wenn dann der Verwendungszweck noch die Begleichung von Schulden ist, rückt selbst der dümmste Bänker nichts raus.
      Das mit der GbR ist übrigens völliger Quark, gerade dort haftet jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Vermögen (und bekommt in manchen Gewerben auch nur deshalb Kredite von der Bank).
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:09:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      hallo peter :)

      soweit so gut.
      du hast selbstverständlich mit allem recht.;)
      in der vergangenheit ist da schon eine menge schief gelaufen.

      oe wurde schon abgelegt.
      dennoch habe ich ihm empfohlen, ratenweise alles zurückzubezahlen,
      da diese summe wirklich nicht die welt ist.
      lieber kleine raten aber dafür kontinuierlich, damit die gläuber zahlungswilligkeit sehen.

      wurum es mir momentan ging, ist tatsächlich die steuerschuld.
      diese wird auf grund der schätzungen immer größer und wirft mir den jungen vollkommen aus der bahn.

      einen gut bezahlten job hat er schon wieder.
      hier ist nämlich die lösung für viele probleme eingebettet.


      was wir tatsächlich brauchen, sind die bilanzen, damit wir einen teil der steuerschuld streichen lassen können.
      dann sieht er wieder land, da das finanzamt immer wieder einen großen teil seines einkommens pfändet.
      wenn wir die steuerschuld auf einen wesendlich kleineren betrag reduzieren können, haben wir die möglichkeit bezahlbare monatliche raten mit dem finazamt auszuhandeln.:)

      auch dir ein herzliches danke.;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:12:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Stell das doch mal ins Forum Recht/Steuern rein -
      da wird dir kompetent geholfen ... :)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:13:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      ach ja peter..ich hab noch was vergessen...:rolleyes:

      kennst du nicht das sprichwort, bei geld hört sich die freundschauft auf?:)

      hier hilfe zu bekommen ist so gut wie unmöglich und das will er verständlicherweise auch nicht.;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:21:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also die Sache mit den Bürgschaften.......

      Mein Rechtsprof hat uns immer zwei Dinge ans Herz gelegt (schönen Gruss an Herrn Prof. Dr. Weber :) ) ..............

      Meine Lieben!...........es gibt zwei Dinge die Ihr NIEEEEEEE aber auch wirklich NIEEEEEEEEEEMALS machen dürft!

      1. Heiratet keinen Studenten, der kann Euch Euer leben lang auf der Tasche liegen wenn er es darauf anlegt....

      und

      2. Gebt keinem Menschen auf der Welt eine Bürgschaft, bei Geld hört die Freundschaft und sogar die Verwandschaft auf.

      Bitte hört auf mich!

      :laugh::laugh::laugh:


      PS: @ O.M.N.L

      Happy Birthday :kiss:
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:26:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      also, was ich da lese ist schon ein wenig weltfremd... :eek:

      oe wurde schon abgelegt
      aha, dann ist das kind nicht erst seit gestern im brunnen, das lebt schon länger amphibisch. beratung vorher hätte not getan, jetzt "dennoch habe ich ihm empfohlen, ratenweise alles zurückzubezahlen, da diese summe wirklich nicht die welt ist. lieber kleine raten aber dafür kontinuierlich, damit die gläuber zahlungswilligkeit sehen." ist schwachsinn, lediglich die steuerschuld bleibt erhalten plus evtl. sozialabgaben. alles andere braucht er nicht "guten willens" zurückzuzahlen, da sollte im rahmen des konkurses der bestellte verwalter alles regeln, was bezahlt werden MUSS. den oe hat er am hals und den wird er nicht mehr los...

      ebenso lässt das finanzamt nun wahrscheinlich nicht mehr mit sich reden, weil wenn das alles schon lange geschätzt ist und sogar aktuell gepfändet wird ist das auch nicht erst seit gestern am brennen... an stundung glaub ich ehrlich gesagt bei der sachlage nicht so... da hat dein kumpel wohl selbstverschuldet gepennt, wie das aussieht. wenns ein privatkonkurs war müsste er rechtsberatung gehabt haben, ansonsten soll er sich mal schnellstens beraten lassen, aber nicht hier im board...
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:38:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Karl #19: ...ansonsten soll er sich mal schnellstens beraten lassen, aber nicht hier im board...

      Ebend...
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:40:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      aber karl...das war doch meine rede.
      nachdem er bei der schuldnerberatung war ist das kind erst richtig in den brunnen gefallen.:(

      weist du, er hatte mit bürokram nie was am hut.
      machte alles seine frau und die hat sich mit einem ehevertrag geschickt aus den staub gemacht.:(

      so wie es ihm ergangen war, geht es vielen menschen.

      sie wissen nicht mehr ein noch aus.
      sehen keinen ausweg mehr, und legen dann die hännde in den schoß.
      die totale resignation ist die folge.

      den oe hat er und den wir er auch nicht mehr los.
      nur liegt es an ihm, ob da irgendwann ein erledigt durch rückzahlung drinne steht.

      er arbeitet wie ein tier um zahlen zu können.
      mannche würden in für bekloppt halten, aber ich rechne ihm hoch an, das er nicht einfach faul herumlungert und zum sozialamt geht.;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:47:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Betr.: Die Zurückbehaltung von Handakten

      §66 Abs. 4 StBerG

      Der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte kann seinen Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.


      Vielleicht hilft es weiter..ich bin kein Experte.....den Steuerbescheid würde ich hinsichtlich einer Strafschätzung noch prüfen lassen
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:51:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      zurückzahlen: absolut vorrangig steuerschulden! sollten diese nur geschätzt und nicht "real" sein dann schnellstens!!! die fehlenden jahre nacherklären. notfalls halt alle vorhandenen belege selbst buchen und fehlende dem beamten "glaubhaft" machen. scheissegal, besser so und einspruch zwecks nachreichung der bilanzen (bis von steuerberaterin eingeklagt) als viel zu hoch geschätzt werden. vorläufige geschätzte bescheide nicht rechtskräftig werden lassen, das passiert nämlich automatisch nach ein paar jahren. dann ist die kohle weg! bei einer geringeren sich aus den erklärungen ergebenden steuerschuld und einem klaren konzept zur abzahlung lässt das fa auch wieder mit sich reden.
      sonstige schulden erst mal nicht bedienen, bis die steuerschuld geklärt ist. danach meinetwegen goodwill-aktionen, aber erst wenn steuern geradegestellt sind.

      rechtsberatung notfalls aus eigener tasche zahlen, es zahlt sich in der lage immer aus...
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 13:53:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Tach zusammen,
      die Steuerschätzungen kriegt er erst vom Hals, wenn er die entsprechenden Steuererklärungen abgegeben hat. Das die Steuerberaterin die Unterlagen nicht rausrückt, kann ich von hier aus nicht nachvollziehen:(. Es wäre ratsam, einen Termin mit der Finanzbehörde zu vereinbaren, um den Sachverhalt entsprechend zu schildern. Was ich nicht verstehe, warum er gegen die entsprechenden Schätzungsbescheide keinen Widerspruch eingelegt hat. Hierzu hat er 4 Wochen nach Zustellung Zeit????:(:( Was Karl schon anmerkte trifft zu, eine Stundung kannst Du abhaken, die Stundung hat er sich durch Nichtzahlung bereits selbst gewährt. Es nützt nichts, die Steuererklärungen müssen eingereicht werden, günstigstenfalls erlässt die Finanzbehörde ihm eventuell einen Teil der Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Aber wie gesagt, nur eventuell. Dein Freund muss jetzt erst einmal beim FA beweisen, dass er willig ist, die Kuh vom Eis zu kriegen. Denn bevor geschätzt wird, ergehen reichlich Anmahnungen zur Einreichung der Steuererklärung. Macht einen Gesprächstermin mit dem entsprechenden Sachbearbeiter aus, denn reden könnt ihr mit dem auch ohne die Steuerberaterin.

      Viel Glück:):)
      Avatar
      schrieb am 14.03.02 15:58:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wirklich Bescheiden wäre, wenn die Steuerbescheide schon
      alle bestandskräftig wären. Dann nutzen auch alle Bilanzen
      nichts mehr. Ansonsten ist das ganze nicht so schwierig,
      zumindest falls Buchhaltungen vorhanden sind. Daraus kann
      man die Bilanzen zur Not auch selber basteln.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 19:25:08
      Beitrag Nr. 26 ()
      ... stecke zwar nicht im speziellen in der Thematik, habe aber folgenden Vorschlag (zur Durchsetzung der Herausgabe):

      Es ist richtig, die StB hat grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht bis sie befriedigt ist. Allerdings hat sie ihre Dienstleistung bereits erbracht, und diese ist nicht rückführbar (vgl. den umgekehrten Fall: eine Autowerkstatt könnte den eingebauten Ersatzmotor wieder ausbauen)

      Daraus folgt: Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist treuwidrig und daher nicht durchsetzbar, wenn das Schutzbedürfnis entfällt. Dieses erreicht man, indem man ein notarielles Schuldanerkenntnis iH der Forderung der StB abgibt (Titel) (sofern es an der Forderung nichts auszusetzen gibt).

      Anschließend sollte die Herausgabe im einstweiligen Verfahren durchgesetzt werden.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 15.03.02 21:28:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Post
      Avatar
      schrieb am 16.03.02 15:57:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      @O.M.N.L.: Ich emphehle dir die aktuelle Ausgabe von Focus Money zu kaufen(seit Do im Handel). Dort gibt detallierte Ratschläge für ausgerechnet solche Fälle!!!!!!! Du kannst auch Fragen per Email stellen, die professionell beantwortet werden!


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