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    Bänker gefragt!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.02 14:58:19 von
    neuester Beitrag 22.03.02 21:44:51 von
    Beiträge: 23
    ID: 569.973
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      Avatar
      schrieb am 22.03.02 14:58:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung bei
      einem Hypo- Darlehen irgendwie umgehen oder
      durch sie geschicktes Verhandeln runtersetzen lassen?

      Kennt jemand die neuen Bestimmungen?



      Nussie
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:15:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      hm, nussie,

      ist vielleicht das falsche forum, oder? ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:16:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mußt schon gute Verbindungen zur Bank haben - so hab ichs mal geschafft.
      Aber einfach mal frech drauf los handeln - vielleicht klappst ja.
      Aber merke, gehe gleich zum Schmidt , nicht zum Schmidtchen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:16:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      weswegen????

      Es gibt auch Bänker auf dem Sofa. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:17:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine von beiden Seiten (Bank u. Kunde) vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung ist halt dann zu zu zahlen, wenn der Vertrag einseitig aufzulösen ist. Also, wenn Du den Vertrag vorzeitig kündigtst, ist Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Achtung: Auch dann, wenn die Bank vorzeitig kündigt (z.B. wenn keine Raten mehr gezahlt werden) und das Darlehen sofort fällig stellt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehnsnehmer zu zahlen.

      Natürlich kann man mit den Banken über eine Reduzierung oder einen Fortfall verhandeln. Allerdings wird die Bank nur dann zugänglich sein, wenn das aktuelle Zinsniveau höher ist als zur Zeit des Darlehnsvertrages, der vorzeitg aufgelöst werden soll.

      Gruß Wohlstreet

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      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:17:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Pass auf, Nussie, sonst wird demnächst noch ein eigenes Bänker-Foum eingerichtet. :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:19:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      nussie ..das sind bänker...
      ..ich denke mal die falsche zeit ..für diesen thread ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:20:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vorab zu klären:

      Hast Du ein berechtigtes Interesse an einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objektes? (z.B. lastenfreier Verkauf?).

      Oder soll eine Umschuldung im Hinblick auf ein niedrigeres Zinsniveau erfolgen?
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:23:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      stimmt, nussi,

      das ergebnis überzeugt :)
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:28:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Tylers schatten

      habe das problem

      es soll nicht umgeschichtet sondern aus berechtigten gründen
      verkauft werden

      habe mal irgendwo gehört,daß es ein neues gesetz ab 2002 gibt
      aber auch, das es wege geben soll, an der zahlung vorbei zu kommen

      also für tips immer dankbar

      gruß bob
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:30:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Tyler

      hab die Frage für einen Freund gestellt, hoffe, er wird seine Probleme noch etwas näher erläutern.

      Zum Verhandeln bin ich sowieso zu blöde, ich konnte im Herbst den Bankchef nicht davon überzeugen, etwas an der Summe nachzulassen, selbst nicht mit der Drohung, die Konten zu einer anderen Kassen zu verlegen.

      Danke, für eure bisherigen Tips! :kiss:


      Nussie ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:34:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Anne,
      mit der Drohung hab ichs auch schon ein paarmal versucht bei meiner Bank. Ich hab noch nie so schnell Luftschlangen fliegen und Sektkorken knallen hören :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:37:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      donbob

      Bei Veräusserung eines beliehenen Objektes bzw. bei einer höheren Beleihung durch ein anderes KI bei Rückzahlung hast du einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung eines Festzinsdarlehen.

      Diesen Anspruch hast Du nicht, wenn Du aufgrund des Zinsniveaus umschulden willst. Dann kann die Bank ablehnen.

      Kosten vom Grundsatz her: Aktiv-Passiv-Vergleich
      (Ermittlung auf der Grundlage einer laufzeitkongruenten Wiederanlage des Ablösungsbetrages in Hypothekenpfandbriefen oder Kapitalmarktpapieren öffentlich.rechtlicher Schuldner)
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 15:42:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nach einem BGH-Urteil gibt es zwei Gründe, die den Darlehnsnehmer berechtigen, das Darlehen vorzeitig zu kündigen:

      1. Der Darlehnsnehmer verkauft das Objekt (oder muß aus wirtschaflichen Gründen verkaufen)

      2. Die Bank ist nicht bereit, das Darlehen zu erhöhen (z.B. bei Dachrenovierung e.t.c.)

      Jedoch ist in beiden Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

      Gruß Wohlstreet
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:12:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hai Nussie,

      es gibt wohl mehrere Methoden die Vorfälligkeitsentschädigung zu
      berechnen (wurde auch schon genannt: Marktzinsmeth., Differenzmeth. etc.)

      Da kann man schon ein paar ordentliche Euros sparen, wenn man die richtige Methode anwendet,
      daß die Bank i.d.R. die für sie erträglichste zu Grunde legt, brauch ich nicht zu erwähnen.

      Meistens sind die Banken dann stur, da die Zinsbindung dann nur ein einseitiges Vertragsverhältnis
      darstellt.


      Gruß...
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:29:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      @all

      es gibt seit 1.1.2002 ein gesetz das die vorgezogenen auflösung eines hypothekendarlehns aus trifftigen gründen
      regelt

      die vorfälligkeit ist zu behandeln wie schadensersatz,d.h.
      die kosten sind seitens der bank so niedrig wie möglich zu halten

      aber wie kann ich das überprüfen
      und gibt es nicht irgend eine hintertür
      die mich von dieser seuche befreit

      gruß bob
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 16:38:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Aktiv/Passiv-Vergleich wie o.g. ist niedrig angesetzt und hat einen Schadenersatzcharacter. Ich glaube nicht, dass die Banken da noch abzocken, das ist mittlerweile rechtlich alles geregelt.

      Und wieso Seuche, Du hältst einen Vertrag nicht ein. Dafür musst Du Schadenerstz leisten. Bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung werden dir die Unterlagen ausgehändigt, so dass Du es nachvollziehen kannst.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:19:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      @TylersSchatten

      naturlich hast du recht wenn es darum geht einen vertrag zu erfüllen
      wenn du aber mal einen blick über deutsche grenzen hinaus wagst, wirst du feststellen das diese art von geschäften dort nicht praktiziert werden

      von daher nenne ich es seuche

      es geht ja nicht um peanuts oder gerade doch für bestimmte herren

      ich danke dir für deine hilfe

      gruß
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:41:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nussie

      im Chat mal DON VLADIMIR fragen ;)
      (Der Chef vom Schmidt :D)
      Da kriegen Sie geholfen!
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:45:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ist Schmidt nicht pleite?:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 17:52:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      donbob

      Schau dir die Bilanzen einzelner Banken mal an...
      Für die gibts auch keine peanuts mehr...;)

      Gruss
      TS
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 20:28:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      eine vf-entschädigung musst du in jedem fall zahlen.sollte der grund der vertragsauflösung ein günstigeres zinsniveau sein,bietet sich an,die umfinanzierung bei der gleichen bank zu machen.hier haste dann gute ansatzpkte.die vfe zu reduzieren.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 21:44:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich bin kein Bänker


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