Bänker gefragt!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.03.02 14:58:19 von
neuester Beitrag 22.03.02 21:44:51 von
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ID: 569.973
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Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung bei
einem Hypo- Darlehen irgendwie umgehen oder
durch sie geschicktes Verhandeln runtersetzen lassen?
Kennt jemand die neuen Bestimmungen?
Nussie
einem Hypo- Darlehen irgendwie umgehen oder
durch sie geschicktes Verhandeln runtersetzen lassen?
Kennt jemand die neuen Bestimmungen?
Nussie
hm, nussie,
ist vielleicht das falsche forum, oder?
ist vielleicht das falsche forum, oder?
Mußt schon gute Verbindungen zur Bank haben - so hab ichs mal geschafft.
Aber einfach mal frech drauf los handeln - vielleicht klappst ja.
Aber merke, gehe gleich zum Schmidt , nicht zum Schmidtchen.
Aber einfach mal frech drauf los handeln - vielleicht klappst ja.
Aber merke, gehe gleich zum Schmidt , nicht zum Schmidtchen.
weswegen????
Es gibt auch Bänker auf dem Sofa.
Es gibt auch Bänker auf dem Sofa.
Eine von beiden Seiten (Bank u. Kunde) vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung ist halt dann zu zu zahlen, wenn der Vertrag einseitig aufzulösen ist. Also, wenn Du den Vertrag vorzeitig kündigtst, ist Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Achtung: Auch dann, wenn die Bank vorzeitig kündigt (z.B. wenn keine Raten mehr gezahlt werden) und das Darlehen sofort fällig stellt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehnsnehmer zu zahlen.
Natürlich kann man mit den Banken über eine Reduzierung oder einen Fortfall verhandeln. Allerdings wird die Bank nur dann zugänglich sein, wenn das aktuelle Zinsniveau höher ist als zur Zeit des Darlehnsvertrages, der vorzeitg aufgelöst werden soll.
Gruß Wohlstreet
Natürlich kann man mit den Banken über eine Reduzierung oder einen Fortfall verhandeln. Allerdings wird die Bank nur dann zugänglich sein, wenn das aktuelle Zinsniveau höher ist als zur Zeit des Darlehnsvertrages, der vorzeitg aufgelöst werden soll.
Gruß Wohlstreet
Pass auf, Nussie, sonst wird demnächst noch ein eigenes Bänker-Foum eingerichtet.
nussie ..das sind bänker...
..ich denke mal die falsche zeit ..für diesen thread
..ich denke mal die falsche zeit ..für diesen thread
Vorab zu klären:
Hast Du ein berechtigtes Interesse an einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objektes? (z.B. lastenfreier Verkauf?).
Oder soll eine Umschuldung im Hinblick auf ein niedrigeres Zinsniveau erfolgen?
Hast Du ein berechtigtes Interesse an einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objektes? (z.B. lastenfreier Verkauf?).
Oder soll eine Umschuldung im Hinblick auf ein niedrigeres Zinsniveau erfolgen?
stimmt, nussi,
das ergebnis überzeugt
das ergebnis überzeugt
Tylers schatten
habe das problem
es soll nicht umgeschichtet sondern aus berechtigten gründen
verkauft werden
habe mal irgendwo gehört,daß es ein neues gesetz ab 2002 gibt
aber auch, das es wege geben soll, an der zahlung vorbei zu kommen
also für tips immer dankbar
gruß bob
habe das problem
es soll nicht umgeschichtet sondern aus berechtigten gründen
verkauft werden
habe mal irgendwo gehört,daß es ein neues gesetz ab 2002 gibt
aber auch, das es wege geben soll, an der zahlung vorbei zu kommen
also für tips immer dankbar
gruß bob
@ Tyler
hab die Frage für einen Freund gestellt, hoffe, er wird seine Probleme noch etwas näher erläutern.
Zum Verhandeln bin ich sowieso zu blöde, ich konnte im Herbst den Bankchef nicht davon überzeugen, etwas an der Summe nachzulassen, selbst nicht mit der Drohung, die Konten zu einer anderen Kassen zu verlegen.
Danke, für eure bisherigen Tips!
Nussie
hab die Frage für einen Freund gestellt, hoffe, er wird seine Probleme noch etwas näher erläutern.
Zum Verhandeln bin ich sowieso zu blöde, ich konnte im Herbst den Bankchef nicht davon überzeugen, etwas an der Summe nachzulassen, selbst nicht mit der Drohung, die Konten zu einer anderen Kassen zu verlegen.
Danke, für eure bisherigen Tips!
Nussie
Anne,
mit der Drohung hab ichs auch schon ein paarmal versucht bei meiner Bank. Ich hab noch nie so schnell Luftschlangen fliegen und Sektkorken knallen hören
mit der Drohung hab ichs auch schon ein paarmal versucht bei meiner Bank. Ich hab noch nie so schnell Luftschlangen fliegen und Sektkorken knallen hören
donbob
Bei Veräusserung eines beliehenen Objektes bzw. bei einer höheren Beleihung durch ein anderes KI bei Rückzahlung hast du einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung eines Festzinsdarlehen.
Diesen Anspruch hast Du nicht, wenn Du aufgrund des Zinsniveaus umschulden willst. Dann kann die Bank ablehnen.
Kosten vom Grundsatz her: Aktiv-Passiv-Vergleich
(Ermittlung auf der Grundlage einer laufzeitkongruenten Wiederanlage des Ablösungsbetrages in Hypothekenpfandbriefen oder Kapitalmarktpapieren öffentlich.rechtlicher Schuldner)
Bei Veräusserung eines beliehenen Objektes bzw. bei einer höheren Beleihung durch ein anderes KI bei Rückzahlung hast du einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung eines Festzinsdarlehen.
Diesen Anspruch hast Du nicht, wenn Du aufgrund des Zinsniveaus umschulden willst. Dann kann die Bank ablehnen.
Kosten vom Grundsatz her: Aktiv-Passiv-Vergleich
(Ermittlung auf der Grundlage einer laufzeitkongruenten Wiederanlage des Ablösungsbetrages in Hypothekenpfandbriefen oder Kapitalmarktpapieren öffentlich.rechtlicher Schuldner)
Nach einem BGH-Urteil gibt es zwei Gründe, die den Darlehnsnehmer berechtigen, das Darlehen vorzeitig zu kündigen:
1. Der Darlehnsnehmer verkauft das Objekt (oder muß aus wirtschaflichen Gründen verkaufen)
2. Die Bank ist nicht bereit, das Darlehen zu erhöhen (z.B. bei Dachrenovierung e.t.c.)
Jedoch ist in beiden Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Gruß Wohlstreet
1. Der Darlehnsnehmer verkauft das Objekt (oder muß aus wirtschaflichen Gründen verkaufen)
2. Die Bank ist nicht bereit, das Darlehen zu erhöhen (z.B. bei Dachrenovierung e.t.c.)
Jedoch ist in beiden Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Gruß Wohlstreet
Hai Nussie,
es gibt wohl mehrere Methoden die Vorfälligkeitsentschädigung zu
berechnen (wurde auch schon genannt: Marktzinsmeth., Differenzmeth. etc.)
Da kann man schon ein paar ordentliche Euros sparen, wenn man die richtige Methode anwendet,
daß die Bank i.d.R. die für sie erträglichste zu Grunde legt, brauch ich nicht zu erwähnen.
Meistens sind die Banken dann stur, da die Zinsbindung dann nur ein einseitiges Vertragsverhältnis
darstellt.
Gruß...
es gibt wohl mehrere Methoden die Vorfälligkeitsentschädigung zu
berechnen (wurde auch schon genannt: Marktzinsmeth., Differenzmeth. etc.)
Da kann man schon ein paar ordentliche Euros sparen, wenn man die richtige Methode anwendet,
daß die Bank i.d.R. die für sie erträglichste zu Grunde legt, brauch ich nicht zu erwähnen.
Meistens sind die Banken dann stur, da die Zinsbindung dann nur ein einseitiges Vertragsverhältnis
darstellt.
Gruß...
@all
es gibt seit 1.1.2002 ein gesetz das die vorgezogenen auflösung eines hypothekendarlehns aus trifftigen gründen
regelt
die vorfälligkeit ist zu behandeln wie schadensersatz,d.h.
die kosten sind seitens der bank so niedrig wie möglich zu halten
aber wie kann ich das überprüfen
und gibt es nicht irgend eine hintertür
die mich von dieser seuche befreit
gruß bob
es gibt seit 1.1.2002 ein gesetz das die vorgezogenen auflösung eines hypothekendarlehns aus trifftigen gründen
regelt
die vorfälligkeit ist zu behandeln wie schadensersatz,d.h.
die kosten sind seitens der bank so niedrig wie möglich zu halten
aber wie kann ich das überprüfen
und gibt es nicht irgend eine hintertür
die mich von dieser seuche befreit
gruß bob
Aktiv/Passiv-Vergleich wie o.g. ist niedrig angesetzt und hat einen Schadenersatzcharacter. Ich glaube nicht, dass die Banken da noch abzocken, das ist mittlerweile rechtlich alles geregelt.
Und wieso Seuche, Du hältst einen Vertrag nicht ein. Dafür musst Du Schadenerstz leisten. Bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung werden dir die Unterlagen ausgehändigt, so dass Du es nachvollziehen kannst.
Und wieso Seuche, Du hältst einen Vertrag nicht ein. Dafür musst Du Schadenerstz leisten. Bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung werden dir die Unterlagen ausgehändigt, so dass Du es nachvollziehen kannst.
@TylersSchatten
naturlich hast du recht wenn es darum geht einen vertrag zu erfüllen
wenn du aber mal einen blick über deutsche grenzen hinaus wagst, wirst du feststellen das diese art von geschäften dort nicht praktiziert werden
von daher nenne ich es seuche
es geht ja nicht um peanuts oder gerade doch für bestimmte herren
ich danke dir für deine hilfe
gruß
naturlich hast du recht wenn es darum geht einen vertrag zu erfüllen
wenn du aber mal einen blick über deutsche grenzen hinaus wagst, wirst du feststellen das diese art von geschäften dort nicht praktiziert werden
von daher nenne ich es seuche
es geht ja nicht um peanuts oder gerade doch für bestimmte herren
ich danke dir für deine hilfe
gruß
Nussie
im Chat mal DON VLADIMIR fragen
(Der Chef vom Schmidt )
Da kriegen Sie geholfen!
im Chat mal DON VLADIMIR fragen
(Der Chef vom Schmidt )
Da kriegen Sie geholfen!
Ist Schmidt nicht pleite?
donbob
Schau dir die Bilanzen einzelner Banken mal an...
Für die gibts auch keine peanuts mehr...
Gruss
TS
Schau dir die Bilanzen einzelner Banken mal an...
Für die gibts auch keine peanuts mehr...
Gruss
TS
eine vf-entschädigung musst du in jedem fall zahlen.sollte der grund der vertragsauflösung ein günstigeres zinsniveau sein,bietet sich an,die umfinanzierung bei der gleichen bank zu machen.hier haste dann gute ansatzpkte.die vfe zu reduzieren.
Ich bin kein Bänker
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