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    Analyse Arbeitszeugnis...... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.02 11:30:52 von
    neuester Beitrag 28.03.02 16:38:13 von
    Beiträge: 40
    ID: 570.377
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      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:30:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe vor kurzen meinen Arbeitgeber gewechselt. Nach 3 Jahren dort bin ich (teilweise) nicht gerade im Frieden geschieden.

      Jetzt wurde mir mein Zeugnis zugesandt. Nach meinen Ermessen durchschnittlich gehalten (was aber nicht gerade der Wahrheit entspricht). Meine Zahlen/ meine Arbeit war (ohne anzugeben) überdurchschnittlich.

      Vielleicht sind ein paar Experten hier, die ihre Meinung hierzu abgeben wollen?

      ....während seiner Tätigkeit zeigte er sich als stets freundlicher, interessierter und engagierter Mitarbeiter. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er stets gewissenhaft und zuverlässig zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein dienstliches Verhalten war stets einwandfrei.

      ....wir danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.


      Von der äußeren Form her ist alles bestens. 2 Unterschriften; Tätigkeitsbereich wird beschrieben. Es geht mir nur über die obigen Passagen.....

      Danke für eure Hilfe!!!

      dieschwalbe
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:44:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deine Leistung wird mit voll befriedigend qualifiziert.
      Das gleiche gilt für Dein dienstl. Verhalten.
      Wenn das aber alle Ausfürhungen sind, zeigt diese knapp gehaltene Qualifizierung eher einen Tick zur schlechteren
      Note.
      Gut ist, dass sie Dir alles Gute wünschen, eher schlecht, dass sie Dein Ausscheiden nicht bedauern.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:45:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      was hat das mit aktien zu tun????
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:47:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      @dieschwalbe
      schau mal hier nach
      http://www.focus.de/D/DB/DBX/DBX19/dbx19.htm

      @vinzenz69
      schau mal oben rechts auf den Filter !
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:48:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke @ W.R.1: würde es Sinn machen, das Zeugnis zu reklamieren?

      @Vinzenz: Aktien? hä? Karriereforum!!!

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      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:55:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schwalbe: Versuche kannst Du es (Du hast ja wohl nichts zu verlieren)- aber im Guten (dass heisst, keine Drohungen etc.)
      Die Chancen sind allerdings nicht gut. Wenn der Arbeitgeber keine Unwahrheiten schreibt, muss er Dich nur "wohlwollend" beurteilen - und das ist ihm hier wohl nicht abzusprechen.
      Du wärest in der Beweispflicht hinsichtlich der Güte Deiner Leistungen; und das dürfte im Ernstfall sehr schwierig sein.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:57:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zeugniscodes und Geheimzeichen

      Jeder, der ein Arbeitszeugnis ausstellt und jeder, der ein Arbeitszeugnis erhält, sollte sich im klaren darüber sein, daß das Zeugnis besser klingt, als es gemeint ist. In der Praxis hat sich im Laufe der Jahre eine gewisse Zeugnissprache herausgebildet. Der Grund liegt darin, daß Zeugnisse einerseits wahr, andererseits wohlwollend formuliert sein sollen, um den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht unnötig zu behindern. Da ein Zeugnis keine negativen Formulierungen enthalten darf, wurden zahlreiche Techniken entwickelt, die in verschlüsselter Form negative Aussagen enthalten können. Am bekanntesten ist der Standardcode für die Leistungsbewertung entsprechend der Schulnoten:

      Note 1 (sehr gut) "Stets zur vollsten Zufriedenheit"
      Note 2 (gut) "Stets zur vollen Zufriedenheit" oder "Zur vollsten Zufriedenheit"
      Note 3 (befriedigend) "Zur vollen Zufriedenheit"
      Note 4 (ausreichend) "Zur Zufriedenheit" oder "zufriedenstellend"
      Note 5 (mangelhaft) "Insgesamt (weitgehend) im großen und ganzen zur Zufriedenheit"
      Note 6 (ungenügend) "Hat sich stets bemüht ... zur Zufriedenheit zu erfüllen"

      Insgesamt kann festgestellt werden, daß keine Zeugniskomponente neutral ist, angefangen von der Art des verwendeten Briefpapiers, über die Reihenfolge und Beschreibung der Aufgaben bis hin zu äußerst differenzierten Ausdrucksformen der Leistungsbewertung und des Sozialverhaltens. Selbst im Schlußsatz und in der Art der Unterschriftsleistung können versteckte Hinweise für einen kundigen Zeugnisleser verborgen sein.

      Nachstehend gebe ich Ihnen einige Kostproben der Zeugnissprache und des Zeugniscodes.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Zeugnissprache

      Übersicht

      A. Geheimcode

      1. Tätigkeitsbeschreibung
      2. Leistungsbewertung
      3. Sozialverhalten
      4. Führungsstil (bei Vorgesetzten)
      5. Schlußfloskel
      6. Auslassungen im Zeugnistext

      B. Geheimzeichen

      C. Sonstiges

      --------------------------------------------------------------------------------

      A. Geheimcode

      1. Tätigkeitsbeschreibung

      "Er war zuständig für die Beschaffung von Büromaterial und Werkzeugen sowie für den Einsatz unseres Fuhrparks"
      - Wenn zuerst weniger bedeutende Tätigkeiten genannt werden, gibt dies Hinweise auf die mangelnde Qualifikation

      2. Leistungen:

      "Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt"
      - Er war ein Bürokrat ohne Eigeninitiative

      "Herr Müller war wegen seiner Pünktlichkeit und Ehrlichkeit stets ein gutes Vorbild"
      - Durch die Betonung von Selbstverständlichkeiten wird zum Ausdruck gebracht, daß die Arbeitsleistungen und der Arbeitserfolg gering waren

      "Hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt"
      - Hat getan was er konnte, das war jedoch nicht viel

      "Die gezeigten Leistungen bewegten sich durchaus im Rahmen seiner Fähigkeiten"
      - Die Fähigkeiten waren aber bescheiden, Note: ungenügend

      "War mit Interesse bei der Sache"
      - Hat sich angestrengt, aber nichts geleistet

      3. Sozialverhalten

      "Herr Müller war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter"
      - Er war ein notorischer Querulant

      "Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner"
      - Er war geschwätzig und führte lange Privatgespräche

      "Er trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei"
      - "Betriebsnudel", evtl. erhöhter Alkoholgenuß

      "Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen"
      - Ein Mitläufer, der sich gut zu verkaufen weiß, ohne Durchsetzungsvermögen, schwache Persönlichkeit

      "Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter"
      - Für Vorgesetzte war er ein schwerer Brocken

      4. Führungsstil

      "Von seinen Mitarbeitern und Vorgesetzten wurde er sehr geschätzt"
      - Umgekehrte Reihenfolge, drückt aus, daß er zu Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu Vorgesetzten hatte

      "Er verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein"
      - Er hat kaum selbst gearbeitet und Mitarbeiter durch Gehaltserhöhungen von Kritik an seiner Person abgehalten

      "Er verstand es hervorragend zu delegieren"
      - Ohne selbst allzuviel zu arbeiten

      "Er führte mit fester Hand"
      "Er führte konsequent"
      "Er führte straff demokratisch"
      - Hinweis auf autoritären Führungsstil

      "Er war ein verständnisvoller und toleranter Vorgesetzter"
      "Er praktizierte einen kooperativen Führungsstil und war deshalb von seinen Mitarbeitern sehr geschätzt"
      - Er hatte kein Durchsetzungsvermögen

      5. Schlußfloskel

      "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt"
      - Es besteht Grund zur Annahme, daß eine Arbeitgeberkündigung vorangegangen ist

      "Für seine Mitarbeit bedanken wir uns aufs Herzlichste!"
      - Ironische Überziehung, die das genaue Gegenteil bedeutet, verstärkt noch durch das Ausrufezeichen

      "Er schied im beiderseitigem Einvernehmen aus"
      - Hinweis auf eine Arbeitgeberkündigung (eine wirklich einvernehmliche Aufhebung wird umschrieben mit: "im besten Einvernehmen" ).

      "Wir haben uns einvernehmlich getrennt"
      - Hinweis auf Abschluß eines Aufhebungsvertrages oder Eigenkündigung des Arbeitnehmers auf Initiative des Arbeitgebers

      "Das Arbeitsverhältnis endete am 18. August 2000" - Das ungewöhnliche Beendigungsdatum weist auf eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hin

      6. Auslassungen

      Qualifizierter Mitarbeiter legt nur ein einfaches Zeugnis vor
      - Verdacht auf Verfehlungen, Trennung im Streit

      Bei der Führungsbeurteilung (Sozialverhalten) fehlen Angaben zum Verhältnis gegenüber Vorgesetzten und/oder Mitarbeitern

      B. Geheimzeichen

      - Ein senkrechter Strich, links stehend vor der Unterschrift, sieht aus wie ein Ausrutscher Mitglied der Gewerkschaft

      - Ein sogenannter Doppelausrutscher ("Doppelhäkchen" ) Mitglied einer linksgerichteten verfassungsfeindlichen Organisation

      C. Sonstiges

      Die äußere Form darf nicht den Eindruck erwecken, der Aussteller distanziere sich von dem buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung (keine Eselsohren, schriftlichen Verbesserungen, Durchstreichungen, Flecken etc.)

      Die Bezeichnung in der Überschrift als "Dienstzeugnis" kann außerhalb des öffentlichen Dienstes negativ wirken.

      Hinsichtlich des Datums der Ausstellung gilt grundsätzlich die Wahrheitspflicht, es sei denn, ein bereits ausgestelltes Zeugnis wurde berichtigt.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 12:01:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin,

      wenn man das mit ner Note deklariert, ist es eine 3. Mit dem "zeigte" ist so ne Sache, kann auch heißen - nicht immer ganz einfach gewesen, der Kollege.

      Reklamieren ist schwierig, würde ich aber mal antesten oder bist du mit einer 3 für deine Leistungen zufrieden? Für einen ordentlichen Lebenslauf ist mindestens eine 2 erforderlich.

      stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2

      stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1

      Cu
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 14:54:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      bei allem verständnis für deine sorgen wegen möglicher versteckter hinweise solltest du nicht zwanghaft danach suchen.

      viele personaler lesen die berühmten "arbeitszeugnisformulierungsbücher" seit jahren nicht mehr. immer mehr gehen dazu über, es so zu schreiben, wie es tatsächlich war. die formulierungen sind häufig einfach jahrelange gewohnheit geworden.

      nur wenn es wirklich schlimm war, kommt heute noch "bemühte sich" usw.

      mit diesem formulierungen wirst du jedenfalls nirgendwo schwierigkeiten bekommen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 15:02:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      nachfolgend einmal ein textausschnitt, den ich selbst gerade geschrieben habe mit der bitte um interpretation. auflösung folgt natürlich.

      wir haben herrn x als sehr engagierten und kompetenten mitarbeiter kennen gelernt, der sich durch gut fachkompetenz auszeichnete. durch seine hohe flexibilität war er jederzeit in der lage, sich auf neue situationen, die jeweiligen kundenbedürfnisse und die belange des unnternehmens einzustellen.die ihm übertragenen aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen zufriedenheit. im umgang mit kunden und mitarbeitern war er als kompetenter gesprächs- und verhandlungspartner sehr geschätzt. sein verhalten gegenüber vorgesetzten war jederzeit einwandfrei.

      herr x. verlässt unser haus auf eigenen wunsch zum 31.03.2002. wir danken ihm für die gute zusammenarbeit und wünschenn ihm für die berufliche und persönliche zukunft alles gute.

      jetzt bin ich mal gespannt.....
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 15:04:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      das original hatte natürlich keine tippfehler
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 15:08:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      @rockfan:

      mit dem zeugnis wäre ich echt zufrieden!
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 15:31:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Verdrittelfacher :D

      schön, dich mal wieder zu sehen.

      ich wäre nicht zufrieden !

      @ Rock-Fan

      auf Details gehe ich nicht ein. was mir sofort ins Auge fällt, ist die Schilderung des Stellenwerts für Kunden, Mitarbeiter und Arbeitgeber.
      konkret : Kundenbelange haben höheren Stellenwert als Unternehmensbelange (weil zuerst aufgeführt). Zur Sozialkompetenz : Kunden und Mitarbeiter sind vor Vorgesetzten aufgeführt.
      ausserdem : Kunden und Mitarbeiter in einem Aufwasch !!??

      dein Mann hat Schwierigkeiten mit Vorgesetzten gehabt und die Belange des Unternehmens nicht entsprechend vertreten.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 16:28:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ritter-blacky:

      wenn du mit diesem zeugnis nicht zufrieden bist, dann bist du entweder GOTT (der ist besser) oder leidest an verfolgungswahn.

      kunden und mitarbeiter stehen in unserem unternehmen tatsächlich an erster stelle. wenn das gut läuft, gehts dem unternehmen automatisch auch gut.

      und wenn man sich selbst als vorgesetzten zuletzt nennt, ist das allenfalls ein zeichen, dass man keine profilneurose hat.


      um das ganze aufzuklären:

      es war einer unserer leistungsträger, der zudem bei allen (auch bei vorgesetzten) hohes ansehen hatte. leider konnten wir ihn trotz einer angeboteten, deutlichen gehaltsaufbesserung nicht halten - ein herber verlust!

      also immer schön locker bleiben und auch mal glauben was da steht und nicht was da nicht steht!
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 20:02:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Rock-Fan

      das Arbeitszeugnis dient nicht dazu, soziale Unternehmensphilosophien zu transportieren :D, sondern dem nächsten Bewerbungsempfänger sachdienliche Hinweise zu geben.

      auf der einen Seite gute Leistungsbeurteilung und die guten Wünsche, die den Mitarbeiter begleiten - andererseits aber die Reihenfolgen....

      Rocky, gib mir das Zeugnis mit den richtigen (!!??)Prioritäten. Vorgesetzte - Mitarbeiter - Kollege. in anderem Zusammenhang auch Kunde.
      es spielt hier keine Rolle, was gut gemeint ist, sondern dem Zeugnisempfänger nutzt.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 20:27:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      der nächste bewerbungsempfänger sieht das zeugnis in der regel erst, wenn er die person längst eingestellt hat! das solltest du als experte doch wissen.

      bisher hat sich niemand beschwert und rückfragen seitens des neuen unternehmens gab es auch noch keine.

      vielleicht liege ich ja doch nicht so daneben.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 20:41:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Rock-Fan,

      der nächste Bewerbungsempfänger ist natürlich der übernächste neue Arbeitgeber.

      du besetzt die Schlüsselwörter im Zeugnis positiv. du weisst sicher auch, in welcher Reihenfolge in der Regel die Objekte abgearbeitet werden und auch, warum (Schulligung für die seelenlose Ausdrucksweise).
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 21:30:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      jetzt hast du mich aber neugierig gemacht. ich habe gerade mein eigenes letztes arbeitszeugnis aus 1999 rausgesucht.

      in dem betrieb war ich sechs jahre, habe sehr ordentliche arbeit abgeliefert und bin auch persönlich gut klar gekommen. mit meinem alten chef und einigen ehemaligen kollegen bin ich heute noch befreundet.

      zum schluß heißt es:

      aufgrund seiner freundlichen, aufgeschlossenen und kommunikativen wesensart wurde der rockfan von KUNDEN, vorgesetzen und kollegen geschätzt. der vollständigeit halber sei erwähnt, daß seine führung stets einwandfrei war.

      wir wünschen dem rockfan, der uns mit ablauf des 30.06. auf eigenen wunsch verläßt, für seine persönliche und berufliche zukunft alles gute und viel erfolg.


      wenn ich jetzt die schlauen bücher wälzen würde, müßte ich mir gedanken machen, warum mir nicht WEITERHIN viel erfolg gewünscht wird, die kommunikative führung erwähnt wird und die KUNDEN vor den chefs erwähnt werden.

      da ich für meinen erfolg diverse geldprämien bekommen habe und, wie gesagt mit meinem ex.chef, den ich vorher nicht kannte, heute befreundet bin, kann ich doch so schlecht nicht gewesen sein, wie man es anhand der schlauen bücher interpretieren könnte.

      wie siehst du das?

      p.s. die frage ist ehrlich gemeint!
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 22:38:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Rock-Fan,

      selbstverständlich spürt der Personaler den Tenor eines Zeugnisses. es geht um den Kontext.

      es gibt Vorgesetzte, die für Abgänger mit sehr guten Leistungen auch gute Zeugnisse schreiben, "unbeleckt" von den Zeugnisritualen - und werden doch nicht missverstanden.

      man entwickelt ja selber mit der Zeit etwas Fingerspitzengefühl, um Probleme des Bewerbers aus anderen Unterlagen zu erspüren. und es gibt noch das Vorstellungsgespräch.

      schau mal, ich verwende für die Vorauswahl 2-3 Minuten - Vorgänge werden automatisiert.

      unerfahrene oder eigenwillige Zeugnisschreiber - versuche ich natürlich auch zu berücksichtigen.

      wollte dir mit meiner Deutung nur die Gefahren aufzeigen, die darin lauern, auf ne professionelle Interpretation des Zeugnisses zu verzichten - den positiven Tenor der anderen Aussagen habe ich schon zur Kenntnis genommen.

      nochmal in aller Schärfe : auch der Zeugnisschreiber sollte sich, seiner Verantwortung entsprechend, den ungeschriebenen Regeln des Arbeitsmarktes unterwerfen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 22:44:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      zu deiner Beurteilung :

      gratuliere dazu - wenn das gesamte Zeugnis in diesem Ton gehalten ist, hast du normalerweise auch keine Probleme später.

      nur : es gibt auch Leute, die gerne "zwischen" den Zeilen lesen - und da kannst du völlig unnötig als Bewerbungsschreiber später ein Problem haben.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 03:51:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sehr interessante Diskussion!

      derschwarzeritter

      Ich möchte Dich nicht zu sehr beanspruchen, würde mich aber freuen, wenn Du mir mal Deine Meinung zu folgendem Text sagen könntest. Das ist eine Beurteilung eines ehemaligen Angestellten bei mir, die ich zusammen mit anderen Personalern bei uns ausgestellt habe. Deine Meinung interessiert mich in Bezug auf verschiedene Unternehmenskulturen, Mitarbeiterbeurteilung etc. Danke im Voraus!


      Herr xyz, geboren am 99.9.9999 in zyx war vom 88.8.8888 bis zum 77.7.7777 als Redakteur beschäftigt. Sein Aufgabenbereich umfasste die Konzeption und Ausformulierung von Analysen und Berichten zu verschiedenen Wirtschaftsthemen. Darüber hinaus beschäftigte er sich selbstständig mit der Recherche der für seine Artikel notwendigen Informationen. Er verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die er in seinem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte. Er zeigte stets Initiative, großen Fleiß und Eifer. Er besitzt eine schnelle Auffassungsgabe und zeigte sich auch in schwierigen Situationen souverän und flexibel.
      Herr xyz erledigte seine Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit. Er fand stets optimale Lösungen, die er kostengünstig in die Praxis umsetzte. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stest vorbildlich.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 07:35:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ritter:

      ich habe jetzt insgesamt fünf arbeitszeugnisse geschrieben, bin also bestimmt kein experte.wenn ich die diskussion hier revue passieren lasse, plädiere ich dafür, im arbeitszeugnis die tatsächlichen leistungen und verhaltensweisen zu dokumentieren, auch wenn es negativ ist. der beurteilte hat ja die möglichkeit, die dinge nochmals aus seiner sicht zu schildern. da hätten wir alle es leichter.


      @stanley_ho:

      wie gesagt, bin kein experte. aber so ein zeugnis würde ich jemandem schreiben, den ich "wegloben" will. ich finde die positiven eigenschaften (besonders souveränität und Eifer) zu sehr hevor gehoben.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 17:30:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ stanley

      ne Kurzbeurteilung als Grundlage für ein auszufertigendes Zeugnis - für ne eierlegende Wollmilchsau :laugh::laugh::laugh:

      ich suche händeringend Mitarbeiter, die stets optimale Leistungen erbringen.:D

      Rock-Fan,

      so ist das Leben - ungeschriebene Regeln. glaub mir, wenn es diese nicht gäbe, gäbe es eben andere. Freiraum bei der Zeugnisgestaltung gibts aber schon genügend.
      die meisten Zeugnisempfänger haben - glaubs mir - keine Ahnung. der Zeugnisschreiber hat also Verantwortung. sag nicht, der Zeugnisempfänger kann sich ja beschweren, wenn du "ehrlich" beurteilst.....
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 18:01:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      das kann er sehr wohl. in unseren internen beurteilungen gibt es keine umschreibenden floskeln, sondern absolut gradlinige formulierungen. mit diesen internen beurteilungen bewerben sich die leute in der regel auch woanders. die halte ich auch für aussagekräftiger.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 18:55:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      Rocky,

      mal ganz bösartig : mir gehts um den Informationsgehalt und Wahrheitsgehalt der Unterlagen.

      Beispiel : Buchhalter. ist bekannt, dass im Zeugnis beim Sachverhalt der Untreue Ehrlichkeit nicht vermerkt werden darf - könnte beim neuen Arbeitgeber zu Regressansprüchen führen. ne Beurteilung ist dagegen juristisch völlig unverbindlich in Hinsicht auf den nächsten Arbeitgeber, Ehrlichkeit dürfte also drinstehen.

      wenn du deine erste Stelle hast und dich bewirbst, hast du kein Zeugnis, klar. du sendest also ne Beurteilung. ist ja gut gemeint. nur : der Bewerbungsempfänger erwartet es nicht von dir - ob du Pluspunkte sammelst, stelle ich mal dahin.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 19:57:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      der geschwärzte, der mich freundlicherweise VERDRITTELFACHER nennt, ist hier der unangefochtene könig der deutschen wirtschaft.

      wie kann es der rocker wagen, mit ihm, dem allmächtigen, eine diskussion anzufangen?

      ich würde mich jedenfalls lieber beim rocker bewerben! der ist bestimmt auch im vorstellungsgespräch nicht so ein lackaffe, der auf cool, unfehlbar und unnahbar macht.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 21:14:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Vervierfacher,

      zufrieden ? :D

      von cool und unfehlbar kann keine Rede sein. angesichts nicht genügend ausreichender Informationen (und auch eigener Schwächen) sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert.
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 21:39:13
      Beitrag Nr. 28 ()
      Verdreifacher

      Der hat Psychologie studiert und will uns nun beweisen, dass er etwas gelernt hat. Ein bisschen Mitleid würde nicht schaden. :D
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 22:41:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      stanley,

      Der
      .............hat keine Psychologie studiert
      .............muss niemandem was beweisen
      .............und wenn er was nicht braucht : 1) Kropf, 2) Mitleid

      trotzdem mit Gruss
      Avatar
      schrieb am 26.03.02 08:46:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      er hat wirklich kein psycho studiert, sonst würde er sich nicht so leicht provozieren lassen und hätte auch kein bedürfnis, sich zu rechtfertigen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.02 10:26:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      Dann wahrscheinlich Sozialwissenschaften! :D
      Avatar
      schrieb am 26.03.02 14:42:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      nun geht mal nicht so hart mit ihm ins gericht. auch liege sicher nicht ganz auf blackys wellenlänge, trotzdem hat er keinen hohn und spott verdient.
      Avatar
      schrieb am 26.03.02 17:03:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      ....auf Provos reagiere ich prinzipiell nicht, zumindest nicht auf deren Schiene.

      ist nur schade, dass es den intellektuellen Horizont einiger Leute übersteigt, meine Absicht, die Gefahren einer unprofessionellen Zeugnisschreiberei ( mit evt. späterem Schaden für den Betroffenen) aufzuzeigen, zu erkennen.

      rocky & co., machts unter euch aus und viel Spass dabei !
      Avatar
      schrieb am 27.03.02 12:39:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wie so oft nimmt eine vernünftig angefange Diskussion einen Verlauf, den eigentlich keinen interessiert und keinem weiterhilft!!
      Vielleicht würden ja die Zeugnisse von einigen besser ausfallen, wenn sie nicht die eigentliche Arbeitszeit verwenden würden, um hier dinge zu posten, die einfach Schwachsinn sind
      Avatar
      schrieb am 27.03.02 18:01:01
      Beitrag Nr. 35 ()
      hallo @ alle,
      es bringt nicht viel, sich die Formulierungen von allen Seiten zu betrachten und lange Diskussionen zu führen
      Die Realität sieht etwas anders aus.
      Vor allem, weil ich als Leser sehr oft nicht weiß, ob dem Verfasser des Zeugnisses bewußt war, was er schriftlich "losgelassen" hat.
      Daher wird der sogenannte Zeugniscode meist nur dann
      berücksichtigt, wenn die "Geheim-Formulierungen" sehr deutlich sind.
      Vielmehr bemüht man sich i.d.R. aus dem Gesamtbild eines Zeugnisses ein Gesamturteil abzuleiten,punkt,schluß,aus
      ........und dann wird telefoniert :)
      Ein schönes Beispiel, das ich gestern noch erlebt habe:

      "Wir bedauern sehr, daß Herr X. unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verläßt und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute"

      Ich habe den Verfasser des Zeugnisses heute angerufen und siehe da,ihm war überhaupt nicht bewußt, was er geschrieben hat :) Er meinte das wirklich positiv !!
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 10:33:29
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ameno
      Warum ist deiner Meinung nach die Schlußformel -
      "Wir bedauern sehr, daß Herr X. unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verläßt und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute" - negativ belegt?

      ... etwa aufgrund der fehlenden Dankesformel?
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 14:52:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      weil nicht eindeutig klar ist, was sie bedauern
      ---den Tatbestand, dass er die Fa. verläßt
      oder
      ---den Tatbestand, dass er die Fa. auf eigenen Wunsch verläßt

      Würde ich jetzt - so wie viele weiter oben dies taten-
      die deutsche Sprache exakt anwenden, ist klar, daß man den
      Tatbestand des "eigenen Wunsches" bedauert.
      ...eben weil z.B. dies und ungezählte andere Varianten zu
      Missverständnissen führen können, genau deswegen ist das
      telefonische Einholen von Referenzen gang und gäbe.

      Daher -nur mal am Rande- ein ungefragter Rat:
      Niiieeemals, wirklich nie, nach der Kündigung bzw. nach Erhalt des Zeugnisses dem Chef sagen, was man von ihm wirklich hält :)
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 15:03:31
      Beitrag Nr. 38 ()
      noch einen,,,, weil ich jetzt Zeit habe:
      Die tollsten Dinger erlebt man, wenn der Chef einer
      kleinen Firma sagt: " Ich habe keine Zeit für sowas,
      schreiben Sie sich Ihr Zeugnis selbst"

      Aber wenn ich jetzt anfange zu plaudern, das würde mir sowieso keiner glauben.
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 16:19:31
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ameno
      Meiner Meinung nach kann man nicht davon ausgehen, daß jeder Chef die Feinheiten der deutschen Sprache beherrscht. Gerade bei kleineren mittelständischen Firmen ist dies häufig nicht der Fall, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 16:38:13
      Beitrag Nr. 40 ()
      volle Zustimmung, genau das wollte ich mit meinen Bemerkungen sagen !
      Als Leser muss ich schon überlegen, wer das Zeugnis geschrieben hat: ein hochrangiger Personalmanager
      einer Weltfirma, oder der Assistent des Techn. Leiters einer winzigen Schraubendreherei.
      Dazu kommt, dass es ja gar keine allgemein verbindliche
      Konvention bezgl. "Geiheimcode" gibt. Der Verfasser eines
      Zeugnisses ist in der Wortwahl und in der Wahl stilistischer
      Mittel völlig frei !!
      Unter anderem deswegen ist ja das Einholen telefonischer Refernzen üblich.


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