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    eröffnet am 27.03.02 15:06:44 von
    neuester Beitrag 20.04.02 22:16:07 von
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      schrieb am 27.03.02 15:06:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      I M M M O B I L I E N G E S C H Ä F T E



      Abrechnung am 9. April

      Massiv versuchen deutsche Banken ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu verhindern, das sie Milliarden Euro kosten könnte

      Von Marie-Luise Hauch-Fleck und Marcus Rohwetter




      © Wieslaw Smetek für DIE ZEIT


      Der 9. April könnte für einige Banken in Deutschland zum schwarzen Dienstag werden. An diesem Tag stehe beim Bundesgerichtshof (BGH) "die wichtigste Entscheidung im Bankrecht seit Jahren an", sagt Stefan Frisch, Verbraucheranwalt und ehemaliger Justiziar der Deutschen Bank. "Die Branche steht unter Strom."

      Dabei klingt die Fragestellung harmlos, über die der elfte Senat des BGH, der so genannte Bankensenat, entscheiden muss: Darf ein Kunde, der an seiner Wohnungstür zu einem Immobilienkredit überredet wurde, das tun, was jeder Staubsaugerkäufer tun darf - nämlich seinen Vertrag innerhalb einer Woche stornieren? Und kann er dies, wenn er über dieses Recht bei Vertragsabschluss nicht schriftlich belehrt wurde, notfalls noch Jahre später nachholen? Auch das darf nämlich der Konsument bei normalen Geschäften an der Haustür.

      Es ist die zweite Frage, die Bankmanager in Panik versetzt. Wenn der BGH sie bejaht, bekommen diverse Kreditinstitute ein großes finanzielles Problem, weil sie dann vielleicht noch in diesem Jahr für Milliardenrisiken vorsorgen müssten - allen voran die HypoVereinsbank. Angesichts der "gravierenden Folgen für die Kreditinstitute" warnte die Münchner Großbank für diesen Fall sogar vor "tiefgreifenden Marktstörungen". Hunderttausende von Anlegern allerdings könnten hoffen, doch noch ihrem finanziellen Ruin und einem Alter in Armut zu entrinnen.

      Der Skandal: Seit Anfang der neunziger Jahre haben professionelle Vermittler Klein- und Mittelverdienern reihenweise Wohnungen verkauft. Ein lukratives Geschäft - auch für die Banken. Die Vermittler führten ihnen massenhaft Kreditkunden zu, allein der Hypo-Bank - die später mit der Vereinsbank zur HypoVereinsbank fusionierte - nach eigenen Angaben mehr als 100 000 mit einem Kreditvolumen von rund 26 Milliarden Mark. Bei allen deutschen Kreditinstituten zusammen sind es, so schätzen Verbraucheranwälte, rund 300 000 Darlehensnehmer. Gern sahen die Kreditinstitute darüber hinweg, dass Vermittler ihre Kunden vielfach mit fragwürdigen Mitteln zur Unterschrift verführten. Die rechneten den unerfahrenen Leuten nämlich vor, dass sich die Kredite dank Steuerersparnissen und Mieten wie von selbst tilgen würden - und eine schuldenfreie Wohnung im Alter finanzielle Sicherheit böte.

      Eine Einzimmerwohnung für 240 000 Mark bei monatlich 2500 Mark Nettogehalt? Kein Problem, redete ein Vermittler dem Berliner Tontechniker Ulf Bossert* in dessen Wohnzimmer ein - und hatte den passenden Kreditvertag gleich parat. Kein Wort darüber, dass Bossert sich das Ganze noch einmal in Ruhe überlegen sollte. Auch nicht darüber, dass er nach dem Gesetz eine Woche nach Unterschrift vom Kreditvertrag hätte zurücktreten können. So wäre Bossert möglicherweise erspart geblieben, dass der Traum vom gesicherten Alter zum Albtraum wurde. Eineinhalb Jahre nach dem Kauf kam keine Miete mehr rein, obwohl ihm etwas anderes versprochen worden war. Die Folge: Statt monatlich 450 Mark musste der Tontechniker nun 1800 Mark zahlen - bis er nicht mehr zahlen konnte.

      Der Schutzwall der Banken: Eine Chance, vor dem persönlichen Bankrott aus den Kreditverträgen wieder herauszukommen, hatten Opfer wie Bossert bislang praktisch nicht. Politiker und Gerichte zogen einen Wall aus Paragrafen und Urteilen um Banken und windige Vermittler (siehe Auffällige Nähe, S. 22). "Der Verbraucherschutz wurde in diesem Bereich systematisch enthauptet", klagt Juraprofessor Udo Reifner, Leiter des Instituts für Finanzdienstleistungen in Hamburg. Zwar wussten die Banken in der Regel davon, dass Vermittler ihren Kunden zu viel versprachen. Dennoch sprachen die Gerichte sie bisher fast immer von Verantwortung frei. Die Banken, so der Tenor der meisten Urteile, müssten ihre Kunden über solche Risiken nicht aufklären.

      Die Hoffnung: Am 9. April könnte sich die Rechtslage entscheidend ändern. Darüber, dass der Bundesgerichtshof eigentlich zugunsten der Verbraucher entscheiden müsste, sind sich nicht nur deren Anwälte, sondern auch viele Wissenschaftler einig. Denn im Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in diesem Sinn entschieden. Egal ob Staubsauger oder Immobilienkredit - innerhalb einer bestimmten Bedenkzeit muss der Kunde nach europäischem Recht das Geschäft widerrufen können, wenn er zu Hause dazu überredet worden ist. Darauf müssen Kreditvermittler oder Banken den Kunden sogar schriftlich hinweisen. Ihre Entscheidung begründen die Luxemburger Richter - auch für den Laien einleuchtend - damit, "dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist". Mit diesem Urteil "hat der Europäische Gerichtshof eine Bombe gezündet", sagt Knut Werner Lange, Juraprofessor an der Universität Witten/Herdecke.

      Die entsprechende Frage hatten die Richter am BGH ihren Luxemburger Kollegen selbst gestellt - wenn auch nicht ganz freiwillig. Denn nach europäischem Recht müssen höchste deutsche Gerichte den EuGH immer anrufen, wenn bei der Beurteilung eines ihnen vorliegenden Falles Zweifel daran bestehen, ob deutsche Gesetze europäischem Recht widersprechen. Bislang legten jedenfalls die deutschen Land- und Oberlandesgerichte auch in diesem Punkt das Gesetz meist zulasten der Kreditnehmer aus. Anders als den Kauf eines Staubsaugers könne man einen Immobilienkredit nicht noch Jahre später widerrufen, schmetterten sie die Kläger regelmäßig ab - und verwiesen auf die in der Rechtswissenschaft "herrschende Meinung".

      Die Meinungsmacher: Seit Jahren tun die Banken jedoch ihr Bestes, um die Rechtswissenschaft und damit auch die "herrschende Meinung" in dieser Frage zu beeinflussen. Die Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute gehört beispielsweise zum Gesellschafterkreis der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, die die einflussreiche Fachzeitschrift gleichen Namens verlegt. In ihr werden die bedeutendsten bankrechtlichen Probleme diskutiert.

      Und an Helmut Bruchner kommt ohnehin niemand mehr vorbei, der sich juristisch mit dem Immobilienskandal beschäftigt. Bruchner aber ist stellvertretender Chefsyndikus der HypoVereinsbank. Er bearbeitet unter anderem das Bankrechts-Handbuch - ein Werk, das nicht nur bei Jurastudenten als "Bibel des Bankrechts" gilt. Bruchner ist Mitherausgeber einer Fachzeitschrift und kommentiert in einem Standardwerk zum Verbraucherkreditrecht genau die Gesetze, die für den brisanten BGH-Fall jetzt entscheidend sind. In solche Bücher schauen Richter, bevor sie ihre Urteile fällen.

      Kontakt hat Bruchner auch zu Richtern vom Bankensenat des Bundesgerichtshofs. Anfang Mai vergangenen Jahres traten Bruchner und Joachim Siol, der stellvertretende Vorsitzende des Bankensenats, bei einem zweitägigen Seminar in Potsdam-Hermannwerder als Redner auf. Bruchner referierte ausführlich über das schwebende Verfahren - und wie der BGH es denn zu lösen hätte. Seine wenig überraschende Analyse: Die Banken müssen gewinnen.

      Argumentationshilfe fand der Syndikus aus der HypoVereinsbank in der rechtswissenschaftlichen Literatur - vor allem in derjenigen, die er selbst geschrieben hatte. Aber auch bei Mathias Habersack, einem renommierten Juraprofessor aus Mainz. Dessen Aufsatz - veröffentlicht in den Wertpapier-Mitteilungen - bekamen die Seminarteilnehmer mit auf den Heimweg. Einer Fußnote war allerdings zu entnehmen, dass der Text "durch eine Anfrage aus der Kreditwirtschaft angeregt" worden war.

      Sogar der Vorsitzende des Bankensenats selbst, Gerd Nobbe, war der Einladung nach Potsdam gefolgt. Er trat allerdings nicht zusammen mit Bruchner auf, sondern einen Tag später - worauf er Wert legt. Für seinen Vortrag habe er lediglich ein Honorar in einer "auch bei anderen Veranstaltern üblichen Höhe" erhalten, antwortete Nobbe auf Anfrage der ZEIT. Eine genaue Summe aber mochte der Senatsvorsitzende nicht nennen. Pikant dabei: Veranstalter des Seminars war die Gruppe Wertpapier-Mitteilungen. Dass die Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute deren Mitgesellschafter ist, habe er nicht gewusst, sagt Nobbe.

      Sein Richterkollege Siol betont, dass er nicht in die Entscheidung am 9. April eingebunden ist. Er hat ebenfalls "das übliche Honorar erhalten" und keine Bedenken, sich "auf Seminaren die (auch manchmal abwegigen oder einseitigen) Meinungen von Interessenvertretern anzuhören". Siol, Mitglied im Redaktionsbeirat der Wertpapier-Mitteilungen: "Die WM nimmt keine Interessenvertretung wahr." Da ist Rechtsanwalt und Ex-Deutsche-Bank-Justiziar Stefan Frisch anderer Meinung. Für ihn ist die Zeitschrift ein "Banken-Kampfblatt".

      Druck auf die Richter: Nach dem EuGH-Urteil setzen die Banken nun wieder ihre geballte publizistische Macht ein, um das Schlimmste zu verhindern. "In der Fachliteratur spielt sich Erstaunliches ab. Die Banken versuchen massiv Einfluss auf den BGH zu nehmen", beschreibt Martin W. Huff den Kampf um die juristische Meinungsherrschaft. Huff ist Chefredakteur der renommiertesten deutschen Fachzeitschrift der Rechtswissenschaft, der Neuen Juristischen Wochenschrift. Der Tenor der Bankanalysen: Streng juristisch gesehen, lasse das deutsche Recht einen Widerruf bei Immobilienkrediten generell nicht zu - und schon gar nicht rückwirkend. Das habe der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Und darüber könne sich der BGH jetzt nicht einfach hinwegsetzen - EuGH hin oder her. Schließlich hätten die Banken auf diese Rechtslage vertraut und nur deshalb in der Regel darauf verzichtet, ihre Kreditkunden über deren Rücktrittsrecht zu informieren.

      Interne Papiere: Gar so groß war dieses Vertrauen offenbar nicht - nicht einmal in der alten Hypo-Bank, bei der Helmut Bruchner damals Chefsyndikus war. In einem internen Merkblatt zum Haustürwiderrufsgesetz (HausTWG) vom 2. Februar 1995 warnt sie ausdrücklich vor der Gefahr, dass bei Darlehensverträgen, die in einer Haustürsituation abgeschlossen werden, "aufgrund der Rechtsprechung mit dem Einwand der Nichtigkeit des Vertrages zu rechnen" sei. Auch noch Jahre später: Die Widerrufsfrist von einer Woche, belehrt das Papier die Mitarbeiter, beginne "erst zu laufen, wenn der Kunde schriftlich über das Widerrufsrecht belehrt" worden sei. Das Risiko, dass ihre Kunden noch Jahre später widerrufen, nahm die Bank also wissentlich Kauf.

      Die Strategie der Bank: Von dieser Rechtsauffassung will man bei der HypoVereinsbank heute nichts mehr wissen. "Die täuschen ihre Darlehensnehmer weiter", schäumt der Münchner Rechtsanwalt Hans Hufnagl, der eine Reihe von Betroffenen vertritt. Mit Datum vom 22. Februar hatte die Bank ihm per Formbrief mitgeteilt, die Entscheidung des EuGH habe keine Auswirkung auf die Widerrufsmöglichkeit von Darlehensverträgen - "jedenfalls nicht rückwirkend". Was den Briefschreibern entgangen war: Der Adressat ihres Standardschreibens ist genau jener Anwalt, über dessen Klage gegen die HypoVereinsbank der BGH nun entscheiden muss. Und es war genau dieser Fall, der die Karlsruher Richter überhaupt erst bewog, den EuGH anzurufen.

      "Was die Bank da behauptet, ist rechtlich nicht haltbar", empört sich auch ein Fachmann der EU-Kommission. Für Ansgar Staudinger, der sich als Habilitant an der Universität Münster intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, ist das Ziel der PR-Kampagne klar: "Man versucht, eine Prozesslawine zu verhindern".

      Die Sackgasse: Nach Ansicht von Verbraucheranwälten haben Gerd Nobbe und seine Richterkollegen kaum noch Spielraum für eine bankenfreundliche Umsetzung des EuGH-Urteils. "Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich gottergeben dazu aufzuraffen, es abzuschreiben", triumphiert Anwalt Hans Hufnagl. "Als peinlich" für die Karlsruher Richter empfände es auch der Bayreuther Wissenschaftler Jochen Hoffmann, wenn sie doch anders entschieden als ihre Luxemburger Kollegen. Schließlich hätten sie ja selbst vom EuGH wissen wollen, ob die deutsche Rechtsauslegung mit europäischen Normen vereinbar sei. Auch der Wittener Rechtsprofessor Knut Werner Lange glaubt, dass "der BGH es jetzt schwer hat, zugunsten der Banken zu entscheiden". Es gebe zwar "juristische Szenarien, wie er da wieder rauskommt, aber für Insider wäre das ganz klar ein Gesichtsverlust". Das sehen selbst Bankjustiziare ähnlich. "Der BGH hat sich mit seinen Fragen an den EuGH in eine gewisse Sackgasse reinmanövriert", fasst einer, der ungenannt bleiben will, die Befürchtungen "unter Kollegen" zusammen.

      Die Kosten: Wie teuer es für die HypoVereinsbank werden könnte, zeigt exemplarisch eine Klage, die seit Anfang Februar beim Landgericht München I liegt. Die Klägerin hatte im August 1995 bei der Hypo-Bank ein Darlehen über 275 000 Mark aufgenommen. Mit dem Geld finanzierte sie den Kauf einer Wohnung in Schwerin. Zum Erwerb der Immobilie und zum Kredit hat sie laut Klageschrift "ein ständig für die Beklagte arbeitender" Makler in ihrer Wohnung "nachdrücklich überredet".

      Gibt das Gericht der Klage statt, muss die HypoVereinsbank der Frau die bereits gezahlten Zinsen erstatten - rund 130 000 Mark. Die Frau wiederum bräuchte der Bank die Kreditsumme in Höhe von 275 000 Mark nicht zurückzuzahlen. Laut einer Entscheidung des BGH von 1996 nämlich "kann beim finanzierten Haustürgeschäft der Schutzzweck der Widerrufsregelung nur erreicht werden, wenn der Darlehensnehmer nicht befürchten muss, nach dem Widerruf dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgeber ausgesetzt zu sein ...". Die Bank hätte lediglich Anspruch auf die Wohnung. Die allerdings sei inzwischen - nachdem sie lange leer stand - nur noch 30 000 Mark wert, so die Klägerin. Der Verlust der HypoVereinsbank aus dem Geschäft wäre entsprechend hoch: 375 000 Mark.

      Auch beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wartet man gespannt auf den 9. April. Das Bilanzrecht schreibt vor, dass "bei einem anhängigen Musterprozess die Wahrscheinlichkeit eines Prozessverlustes auch bei der Bildung von Rückstellungen für mögliche Parallelfälle zu berücksichtigen ist". Das Vertrauen in eine bankenfreundliche Rechtsprechung des BGH ist bei der HypoVereinsbank offenbar groß. Solche Rückstellungen nämlich hat sie, so der zuständige Bereichsvorstand Jürgen Cancik, bislang nicht gebildet. Cancik: "Wir bilden nur Risikovorsorge für die Fälle, wo wir Risiken erkennen."

      Dass die Münchner Risiken im vermittelten Immobiliengeschäft nicht immer gut erkennen, haben schon die Sondergutachter der BDO Deutsche Warentreuhand festgestellt. Die Risikovorsorge von 453 Millionen Mark für diesen Bereich "im Jahresabschluss der Hypo-Bank zum 31. Dezember 1997" sei "um mindestens 300 Mio. DM unterdotiert", monierten die Gutachter in ihrem Bericht vom 22. Oktober 1999. Ein halbes Jahr zuvor hatte die Bank in einer Stellungnahme "zu den haltlosen und unseriösen Vorwürfen in der Presse über die Höhe des Risikogehalts von Teilen ihres Hypothekenbestandes" noch erklärt, "dass alle Risiken in der Immobilienfinanzierung angemessen erfasst worden sind und erfasst werden".

      Was aber, wenn der Bundesgerichtshof am 9.April das in ihn gesetzte Vertrauen der HypoVereinsbank enttäuscht? Die Antwort gibt der Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes, Karlheinz Küting: Dann müsste die HypoVereinsbank "alle entsprechenden Forderungen abklopfen und auf ihre Werthaltigkeit hin überprüfen" - und schließlich entsprechende Rückstellungen bilden.

      * Name geändert
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 17:06:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      M M O B I L I E N

      Neues Milliardenloch für die Banken?




      Von Clemens von Frentz

      Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass an der Haustür abgeschlossene Immobiliengeschäfte auch nach Jahren noch widerrufen werden können. Die Aktie der HypoVereinsbank gerät kräftig unter Druck.



      © DDP



      Karlsruhe - Den deutschen Banken droht möglicherweise eine milliardenschwere Welle von Geschäftsstornierungen und Schadensersatzforderungen: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können an der Haustür vermittelte Kredite zur Finanzierung von Immobilienkäufen unbefristet widerrufen werden, falls die Anleger nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

      Damit gab der BGH mehreren Besitzern von Eigentumswohnungen Recht, die nach eigener Auskunft von einem Makler zu Hause aufgesucht und zu Kauf und Darlehensaufnahme bewegt wurden. Die Kläger hatten in den Jahren 1992, 1993 und 1995 Immobilien gekauft und dazu Darlehen aufgenommen. Der Immobilienmakler hatte die Kläger nach ihren Angaben mehrfach zu Hause besucht und sie dort im Hinblick auf einen Realkreditvertrag beraten.

      Oberlandesgericht hatte zunächst anders entschieden

      Deshalb hatten die Kläger den Darlehensvertrag nach dem Haustürwiderrufungsgesetz rückgängig machen wollen. Das Oberlandesgericht hatte jedoch geurteilt, in solchen Fällen sei lediglich die kürzere Frist des Verbraucherkreditgesetzes maßgeblich.


      © mm.de



      Mit dem am Dienstag-Nachmittag verkündeten Urteil des 9. Zivilsenats wurde nun festgestellt, dass das Haustürwiderrufgesetz durchaus für diese Art von Geschäften angewendet werden muss. Das Urteil betrifft alle Fälle, in denen Verbrauchern zu Hause oder am Arbeitsplatz von Maklern Immobilienkäufe vermittelt worden waren.

      Das mit Spannung erwartete Urteil dürfte für die bundesdeutschen Banken erhebliche Folgen haben. Experten erwarten eine Flut von Klagen geschädigter Anleger.

      Hintergrund: Seit Beginn der 90er Jahre wurden - vor allem in Ostdeutschland - viele Bürger an der Haustür zu vermeintlich sicheren Immobiliengeschäften überredet, die sich im nachhinein als unrentabel und oft als fatales Fehlinvestment erwiesen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 17:07:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Neues Milliardenloch für die Banken? (2)



      Von Clemens von Frentz


      Eingefädelt wurden diese Geschäfte überwiegend von professionellen Vermittlern und Strukturvertrieben, die den Banken damit neue Kreditkunden zuführten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin beziffert die Zahl der geprellten Investoren auf etwa 300.000 und den entstandenen Schaden auf rund 9 Milliarden Euro.

      Allein der Bayerische Hypo-Bank, die 1997/98 mit der Bayerischen Vereinsbank zum zweitgrößten Kreditinstitut fusionierte und seither als HypoVereinsbank firmiert, brachte es so nach eigenen Angaben auf mehr als 100.000 Verträge mit einem Kreditvolumen von rund 13 Milliarden Euro.

      Ironie der Geschichte: Die Bank selbst war von den Immobiliengeschäften in den neuen Bundeländern ebenfalls massiv betroffen, da sich nach der Fusion zeigte, dass die eigenen Ostimmobilien um rund 1,75 Milliarden Euro zu hoch bewertet waren.

      Bereits am 13. Dezember 2001 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch für Kreditverträge, die an der Haustür geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht gilt. Ein Novum, denn in der deutschen Rechtsprechung war dies bis dahin immer regelmäßig anders beurteilt worden.

      Ferner hatten die Luxemburger Richter klargestellt, dass der Kunde auf das Widerrufsrecht unmissverständlich und in schriftlicher Form hingewiesen werden muss. Der EuGH begründete dies damit, "dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist".

      Anwalt Norbert Gross, der die drei Kläger in Karlsruhe vertreten hatte, wertete das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs als großen Erfolg für den Verbraucherschutz. "Damit", so Gross, "ist endlich eine Tür geöffnet, die bislang durch die Praxis der deutschen Rechtsprechung absolut verschlossen war."

      Allerdings wies er gegenüber manager-magazin.de darauf hin, dass nun nicht alle geschädigten Anleger automatisch ein Anrecht auf Rückabwicklung ihres Geschäftes haben. Gross: "Zunächst muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es sich bei dem Abschluss tatsächlich um ein Haustürgeschäft im juristischen Sinne gehandelt hat. Wichtig ist außerdem die Frage, in wie weit der Vermittler des Geschäfts mit der Bank verbunden war."
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 22:46:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Anwälte machen Immobilieninvestoren nach BGH-Urteil Hoffnung

      Juristen setzen bei möglicher Kündigung von Haustürkrediten auch auf Stornierung der Kaufverträge

      Von Hermannus Pfeiffer

      Die erste Freude der Opfer von Immobilien-Dealern war groß, als der Bundesgerichtshof am Dienstag sein Urteil über so genannte Haustürkredite verkündet hatte. "Hunderttausende Geschädigter konnten einen Teil ihres verlorenen gegangenen Vertrauens in einen funktionierenden Rechtsstaat wieder gewinnen", sagt Gerhard Renner von der Internetinitiative www.Immobetrug.de. Inzwischen ist der erste Jubel neuen Ängsten gewichen.

      Immerhin hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern gestärkt. Wer quasi zwischen Tür und Angel einen Darlehensvertrag unterschrieb und nicht ordnungsgemäß über sein einwöchiges Widerrufsrecht belehrt worden war, kann seinen Vertrag nun unbefristet widerrufen, urteilt der BGH gegen die Hypo-Vereinsbank (Aktenzeichen: XI ZR 91/99). Die Karlsruher Richter folgten damit einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember (C-481/99).

      Der Fall wird jetzt zunächst an das zuständige Oberlandesgericht München zurück überwiesen, aber dieser Präzedenzfall könnte eine Lawine lostreten. Den Banken drohen Milliardenschäden, denn etwa 300 000 Bundesbürger sind betroffen, schätzt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ihnen wurden überteuerte Eigentumswohnungen von windigen Maklern angedreht, die fette Steuerersparnisse und prachtvolle Mieteinnahmen versprachen. Die Luftblasen platzten bald, die Steuervorteile blieben ebenso aus wie zahlungskräftige Mieter.

      Mit dem jüngsten BGH-Urteil können Bankkunden möglicherweise ihre Kredite kündigen, bleiben aber auf ihren minderwertigen Eigentumswohnungen sitzen. gen. Denn der Kaufvertrag kann "nicht ohne Weiteres" rückgängig gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof betonte. Ist das Urteil für die Betroffenen also nur ein Pyrrhussieg ?

      "Nein", meint Eberhard Ahr, Anwalt vieler Immobilienopfer. "Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass der BGH Immobilienkredite nun auch dem Haustürschutz unterstellt." Bislang hatte das deutsche Verbraucherkreditgesetz Vorrang vor der europäischen Haustürwiderrufsrichtlinie. Damit hatten hiesige Bankkunden kein Kündigungsrecht, die ihr Darlehen per Grundpfandrecht absichern, wie es bei Immobilienfinanzierungen üblich ist. Diese neue Rechtsauffassung des BGH könnte eine Wende in der Beurteilung der Rolle von Banken bei dubiosen Immobiliengeschäften bedeuten, hoffen Ahr und viele seiner Anwaltskollegen.

      Auch für die Stornierung des eigentlichen Kaufs ist Ahr optimistisch. Der BGH habe schon vor Jahren argumentiert, dass Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nur sinnvoll geschützt sind, wenn sie den Kredit nicht zurückzahlen müssen - möglicherweise noch mit Zins und Zinseszins, wie es die Hypo-Vereinsbank fordert. Stattdessen müsste die Bank sich an den früheren Verkäufer der miserablen Immobilie halten oder sich mit der vom Darlehen gekauften Wohnung zufrieden geben. Auf "diese Brücke" zwischen Kredit und Immobilie baut auch Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

      Die geprellten Verbraucher wären in diesem Fall fein raus. Allerdings muss jeder Einzelfall überprüft werden. Auf Grund der Überlastung der Gerichte dauert ein solcher Rechtsstreit jedoch jahrelang. Einige Anwälte wollen sich daher verstärkt um Vergleiche mit den Instituten bemühen. Für solche außergerichtlichen Kompromisse bietet das BGH-Urteil Rückendeckung. Zumindest die Hauptbetroffene, die Hypo-Vereinsbank, die öffentlich abwiegelt, scheint sich intern auf eine Kündigungswelle vorbereitet zu haben.

      Der Internet-Verband will mehr. Er fordert gesetzgeberische Schritte, um so die Kreditinstitute zu einem "Höchstmaß an Sorgfalt" zu zwingen. Das Bundesjustizministerium sieht offenbar Handlungsbedarf. Es hat Opfer und Banken am 7. Mai zu einer "Erörterung" geladen.



      [ document info ]
      Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
      Dokument erstellt am 12.04.2002 um 21:06:33 Uhr
      Erscheinungsdatum 13.04.2002
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 12:21:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      die banken kennen den ganzen vorgang bestens, haben dafür aber kaum rückstellungen im letzten jahr gebildet,
      da das urteil nur wenige betreffen wird.

      in der regel war der kreditnehmer mindestens einmal in
      der bank, um den kreditvertrag zu unterschreiben,
      muß er auch, da er sich bei unterschrift mit
      personalausweis legitimieren muß,

      die immobilie wird er aber damit nicht los,
      außer, die bank hängt direkt mit dem verkäufer zusammen
      und hat zu überhöhten( nicht ortsüblichen) preisen finanziert

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      Avatar
      schrieb am 20.04.02 22:16:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kommt jetzt die Prozesslawine ?
      Das BGH-Urteil zum Widerrufsrecht bei Haustürverträgen könnte die Großbanken Milliarden kosten

      Im Visier: Die HypoVereinsbank Foto: ddp
      Von Wolfgang Klöters
      Karlsruhe - Rund 300.000 Immobilienkäufer schöpfen nach einer Grundsatzentscheidung des BGH (BGH, AZXI ZR 91/99) neuen Mut. Sie hoffen bei Klagen gegen Banken schon verloren geglaubtes Geld zurückzubekommen, das sie beim Kauf von Schrottimmobilien in den Sand gesetzt haben. Die gebeutelten Geldanleger waren vor allem Anfang der neunziger Jahre auf windige Vermittler hereingefallen, die ihnen maßlos überteuerte Eigentumswohnungen zur Fremdvermietung verkauft hatten. Seriosität und Sicherheit sollte die Kreditfinanzierung über Großbanken suggerieren.

      Mit dem BGH-Urteil verbessern sich die Chancen für die Kunden, die Kreditverträge und eventuell auch die Kaufverträge widerrufen zu können. Banken, die die Wohnungskäufe finanziert haben, drohen damit Verluste im Milliarden-Euro-Bereich. Betroffen ist vor allem die HypoVereinsbank, deren Vorgänger, die Bayerische Hypothekenbank, Immobilienkredite für rund 13 Milliarden Euro vergeben hat. Am Dienstag urteilten die Obersten Richter wie schon zuvor der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass über Vermittler angebahnte Kredite für Immobilenkäufe genauso wie der Erwerb eines Staubsaugers im Gegensatz zur bisherigen deutschen Rechtsprechung zu den Haustürgeschäften zählen können. Dann ist noch bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung ein Widerruf der Kreditverträge möglich, wenn in den Verträgen eine Widerrufsbelehrung fehlte oder nicht ordnungsgemäß erfolgte. Bislang aber hatten die meisten Banken in den Kreditverträgen auf eine solche Belehrung verzichtet, weil diese nach dem Verbraucherkreditgesetz nicht vorgesehen ist. Folge: Die Anleger, die sich getäuscht fühlen, können unter Umständen von vor Jahren abgeschlossenen Darlehensverträgen zurücktreten.

      Allerdings: "Ein Freibrief für die Verbraucher ist das BGH-Urteil nicht. In der Praxis wird jeder Einzelfall genau geprüft werden müssen", warnt der renommierte Düsseldorfer Anleger-Anwalt Julius Reiter, der mit der Kanzlei des früheren Innenministers Gerhart Baum kooperiert. Den Beweis, dass es sich um ein Haustürgeschäft handelte, hat nämlich der Kläger anzutreten. Nach dem Haustürwiderrufsgesetz kommen solche Geschäfte nur zu Stande, wenn mindestens eine Verhandlung außerhalb der Geschäftsräume des Vermittlers oder der kreditgebenden Bank stattgefunden hat - also beispielsweise im Wohnzimmer oder am Arbeitsplatz des Kunden. Der Vertragsabschluss muss dann Folge des Gesprächs sein. Selbst bei einer Vertragsunterschrift in der Bank kann es sich noch um ein Haustürgeschäft handeln. Voraussetzung sei allerdings, so Anwalt Reiter, dass ein Überrumpelungseffekt durch den Vermittler noch andauere. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Wohnungsverkäufer seinen Kunden zu Hause oder am Arbeitsplatz abgeholt hat, um ihn zur Vertragsunterschrift in die Bank zu begleiten. Wenn vorher schon eine Geschäftsverbindung zwischen der Bank und dem Käufer bestanden hat, läge allerdings kein Haustürgeschäft vor.

      "Im Sinne des Verbrauchers ist nur, dass beide Verträge - also Kredit- und Kaufvertrag - rückabgewickelt werden können", erklärt Manfred Westphal, Jurist und Banken-Experte bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (evbz) in Berlin. Ansonsten könne vielleicht nur der Kreditvertrag auf Grund der fehlenden Belehrung widerrufen werden. Der Käufer bliebe aber auf seiner Schrottimmobilie sitzen. Anleger-Anwalt Reiter: "Beide Verträge können bei einer Bankenklage nur dann rückgängig gemacht werden, wenn der Nachweis gelingt, dass Bank und Vermittler Hand in Hand gearbeitet haben." Das sei der Fall, wenn die Kooperation zwischen Bank und Vermittler nach außen sichtbar war - so zum Beispiel die Bank den Vermittler mit ihren eigenen Kreditformularen ausgestattet hat und ausschließlich diese dem Kunden vorgelegt wurden. Folge: Der Immobilienkäufer muss dann so gestellt werden, als hätte es das Geschäft nicht gegeben. Der Kunde bekommt die gezahlten Kreditraten samt Zinsen zurück, und die Bank erhält die Immobilie.

      Eine solche intensive Zusammenarbeit streiten Kreditinstitute wie die HypoVereinsbank allerdings vehement ab. Zudem sei nur ein Bruchteil der Milliardenkredite über Strukturvertriebe gelaufen, heißt es bei der Münchner Bank. Gelingt kein Nachweis einer engen Kooperation von Vermittler und Kreditinstitut, kann eine erfolgreiche Bankenklage bei fehlender Belehrung ausschließlich zu einer Rückabwicklung des Kreditvertrages führen. Folge: Der Kunde muss das bisher gewährte Darlehen zurückzahlen. "Dabei könnten unter Umständen die Zinsen angerechnet werden, die über die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent hinausgehen. Es wird in juristischen Fachkreisen aber auch die Ansicht vertreten, dass im Falle des Widerrufs überhaupt keine Rückzahlungsverpflichtung des Kunden mehr besteht, weil dies dem Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes entspricht", erklärt Anwalt Gerhart Baum. Das sei aber noch strittig. Auf seiner Immobilie bleibt der Kunde in diesem Fall sitzen. Einzige Chance, aus dem Kaufvertrag herauszukommen, sind Schadenersatzklagen gegen die Vermittler. Bei denen aber ist nur selten noch was zu holen.

      Trotzdem: Eine Prozesslawine scheint unausweichlich. Anwalt Baum empfiehlt den Banken deshalb, Schiedsverfahren durchzuführen. Angesichts der zahlreichen Fälle werde so das wirtschaftliche Risiko überschaubar. Baum: "Vor allem aber lassen sich damit weitere juristische Grabenkämpfe vermeiden."
      Quelle:Welt am Sonntag 20.04.202



      So lief der Verkauf der "Schrott-Immobilien"

      Mit auf den ersten Blick überzeugenden Argumenten und Berechnungen lockten viele hundert Drücker ihre Kunden in die Falle. Sie hatten vorher als Metzger, Schreiner oder Verkäufer gearbeitet. Einer der geprellten Immobilienkäufer sollte für ein 33-Quadratmeter-Appartment etwa 159.000 Mark zahlen. Die hohen Mieteinnahmen und steuerlichen Abschreibungen rechneten die Vermittler so hin, dass die monatliche Belastung lediglich bei 94 Mark lag. Ein weiteres Argument: Die Immobilie sei "bankgeprüft", andernfalls würde die Hypo-Bank niemals so hohe Kredite einräumen. Der Kunde unterschrieb - und wachte unsanft auf. Die monatliche Belastung belief sich für die an die Bank abgetretene Lebensversicherung auf 1032 Mark. Vom Gesamtkaufpreis entfielen fast 67.000 Mark auf Provisionen und Gebühren. Der Marktwert der Wohnung liegt heute bei 60.000 Mark.


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