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    LBC-Dt. Börse schließt sechs Unternehmen vom Neuen Markt aus (Zus) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.02 18:48:11 von
    neuester Beitrag 27.03.02 19:10:42 von
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      schrieb am 27.03.02 18:48:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dt. Börse schließt sechs Unternehmen vom Neuen Markt aus (Zus)

      Frankfurt (vwd) - Die Deutsche Börse hat am Mittwoch die ersten sechs
      Unternehmen wegen geringen Börsenwertes vom Neuen Markt ausgeschlossen. Zwei
      der betroffenen Unternehmen haben weiteren Widerstand hiergegen angekündigt.
      Die Unternehmen InfoGenie Europe AG, e.multi Digitale Dienste AG, GFN AG,
      NSE Software AG, FortuneCity.com Inc. und Letsbuyit.com NV würden mit Ablauf
      des 27. April aus dem Neuen Markt ausgeschlossen und im Geregelten Markt
      gehandelt, teilte die Börse mit.

      Die Ausschlussregeln für Unternehmen mit geringem Börsenwert und für
      insolvente Unternehmen hatte die Deutsche Börse am 1. Oktober 2001
      eingeführt, um das Profil des Neuen Marktes als Segment für
      Wachstumsunternehmen zu stärken. Unternehmen werden aus dem Neuen Markt
      ausgeschlossen, wenn deren Kurs und Marktkapitalisierung nachhaltig unter
      einem EUR und unter 20 Mio EUR liegen oder wenn ein Insolvenzfahren eröffnet
      wurde. Mittlerweile wurden elf Unternehmen wegen Insolvenz ausgeschlossen,
      weitere 18 haben den Neuen Markt seit der Einführung der Ausschlussregeln
      freiwillig verlassen.

      Im Falle des Ausschlusses der Micrologica AG hat das Primary Markets
      Arbitration Panel als zuständiges Schiedsgericht des Neuen Marktes das
      Hauptsacheverfahren am 12. Februar rechtskräftig abgeschlossen. Das
      Unternehmen war Ende April 2001 insolvent geworden. Die Aktie wird seit dem
      20. März 2002 im Geregelten Markt gehandelt.

      LetBuyIt.com hat am Mittwoch angekündigt, dass sie gegen diesen Beschluss
      der Deutschen Börse das Primary Markets Arbitration Panel anrufen wird. Die
      mündliche Verhandlung zu dem laufenden Rechtsschutzverfahren vor dem
      Oberlandesgericht Frankfurt finde am 9. April statt. Sollten diese
      Rechtsmittel nicht erfolgreich sein, blieben die Aktien der Gesellschaft
      weiterhin zum Handel am Geregelten Markt zugelassen. Die Gesellschaft werde
      dann die Aufnahme der Aktien zum Handel im Geregelten Markt beantragen, hieß
      es.

      Auch die GFN AG, Stuttgart, geht im Streit mit der Börse in die zweite
      Instanz. Am 9. April 2002 findet nach GFN-Angaben vom Mittwoch das
      Berufungsverfahren der GFN gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt beim
      Oberlandesgericht Frankfurt statt. Mit dem Berufungsverfahren will der
      Anbieter von IT-Schulungen grundsätzlich prüfen lassen, ob die Deutsche
      Börse befugt ist, das bestehende Regelwerk des Neuen Markts einseitig zu
      ändern. +++ Hans Bentzien
      vwd/12/27.3.2002/hab
      Avatar
      schrieb am 27.03.02 19:10:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum nicht auch LYCOS EUROPE? Angst?


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