LBC-Dt. Börse schließt sechs Unternehmen vom Neuen Markt aus (Zus) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.02 18:48:11 von
neuester Beitrag 27.03.02 19:10:42 von
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Dt. Börse schließt sechs Unternehmen vom Neuen Markt aus (Zus)
Frankfurt (vwd) - Die Deutsche Börse hat am Mittwoch die ersten sechs
Unternehmen wegen geringen Börsenwertes vom Neuen Markt ausgeschlossen. Zwei
der betroffenen Unternehmen haben weiteren Widerstand hiergegen angekündigt.
Die Unternehmen InfoGenie Europe AG, e.multi Digitale Dienste AG, GFN AG,
NSE Software AG, FortuneCity.com Inc. und Letsbuyit.com NV würden mit Ablauf
des 27. April aus dem Neuen Markt ausgeschlossen und im Geregelten Markt
gehandelt, teilte die Börse mit.
Die Ausschlussregeln für Unternehmen mit geringem Börsenwert und für
insolvente Unternehmen hatte die Deutsche Börse am 1. Oktober 2001
eingeführt, um das Profil des Neuen Marktes als Segment für
Wachstumsunternehmen zu stärken. Unternehmen werden aus dem Neuen Markt
ausgeschlossen, wenn deren Kurs und Marktkapitalisierung nachhaltig unter
einem EUR und unter 20 Mio EUR liegen oder wenn ein Insolvenzfahren eröffnet
wurde. Mittlerweile wurden elf Unternehmen wegen Insolvenz ausgeschlossen,
weitere 18 haben den Neuen Markt seit der Einführung der Ausschlussregeln
freiwillig verlassen.
Im Falle des Ausschlusses der Micrologica AG hat das Primary Markets
Arbitration Panel als zuständiges Schiedsgericht des Neuen Marktes das
Hauptsacheverfahren am 12. Februar rechtskräftig abgeschlossen. Das
Unternehmen war Ende April 2001 insolvent geworden. Die Aktie wird seit dem
20. März 2002 im Geregelten Markt gehandelt.
LetBuyIt.com hat am Mittwoch angekündigt, dass sie gegen diesen Beschluss
der Deutschen Börse das Primary Markets Arbitration Panel anrufen wird. Die
mündliche Verhandlung zu dem laufenden Rechtsschutzverfahren vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt finde am 9. April statt. Sollten diese
Rechtsmittel nicht erfolgreich sein, blieben die Aktien der Gesellschaft
weiterhin zum Handel am Geregelten Markt zugelassen. Die Gesellschaft werde
dann die Aufnahme der Aktien zum Handel im Geregelten Markt beantragen, hieß
es.
Auch die GFN AG, Stuttgart, geht im Streit mit der Börse in die zweite
Instanz. Am 9. April 2002 findet nach GFN-Angaben vom Mittwoch das
Berufungsverfahren der GFN gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt beim
Oberlandesgericht Frankfurt statt. Mit dem Berufungsverfahren will der
Anbieter von IT-Schulungen grundsätzlich prüfen lassen, ob die Deutsche
Börse befugt ist, das bestehende Regelwerk des Neuen Markts einseitig zu
ändern. +++ Hans Bentzien
vwd/12/27.3.2002/hab
Frankfurt (vwd) - Die Deutsche Börse hat am Mittwoch die ersten sechs
Unternehmen wegen geringen Börsenwertes vom Neuen Markt ausgeschlossen. Zwei
der betroffenen Unternehmen haben weiteren Widerstand hiergegen angekündigt.
Die Unternehmen InfoGenie Europe AG, e.multi Digitale Dienste AG, GFN AG,
NSE Software AG, FortuneCity.com Inc. und Letsbuyit.com NV würden mit Ablauf
des 27. April aus dem Neuen Markt ausgeschlossen und im Geregelten Markt
gehandelt, teilte die Börse mit.
Die Ausschlussregeln für Unternehmen mit geringem Börsenwert und für
insolvente Unternehmen hatte die Deutsche Börse am 1. Oktober 2001
eingeführt, um das Profil des Neuen Marktes als Segment für
Wachstumsunternehmen zu stärken. Unternehmen werden aus dem Neuen Markt
ausgeschlossen, wenn deren Kurs und Marktkapitalisierung nachhaltig unter
einem EUR und unter 20 Mio EUR liegen oder wenn ein Insolvenzfahren eröffnet
wurde. Mittlerweile wurden elf Unternehmen wegen Insolvenz ausgeschlossen,
weitere 18 haben den Neuen Markt seit der Einführung der Ausschlussregeln
freiwillig verlassen.
Im Falle des Ausschlusses der Micrologica AG hat das Primary Markets
Arbitration Panel als zuständiges Schiedsgericht des Neuen Marktes das
Hauptsacheverfahren am 12. Februar rechtskräftig abgeschlossen. Das
Unternehmen war Ende April 2001 insolvent geworden. Die Aktie wird seit dem
20. März 2002 im Geregelten Markt gehandelt.
LetBuyIt.com hat am Mittwoch angekündigt, dass sie gegen diesen Beschluss
der Deutschen Börse das Primary Markets Arbitration Panel anrufen wird. Die
mündliche Verhandlung zu dem laufenden Rechtsschutzverfahren vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt finde am 9. April statt. Sollten diese
Rechtsmittel nicht erfolgreich sein, blieben die Aktien der Gesellschaft
weiterhin zum Handel am Geregelten Markt zugelassen. Die Gesellschaft werde
dann die Aufnahme der Aktien zum Handel im Geregelten Markt beantragen, hieß
es.
Auch die GFN AG, Stuttgart, geht im Streit mit der Börse in die zweite
Instanz. Am 9. April 2002 findet nach GFN-Angaben vom Mittwoch das
Berufungsverfahren der GFN gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt beim
Oberlandesgericht Frankfurt statt. Mit dem Berufungsverfahren will der
Anbieter von IT-Schulungen grundsätzlich prüfen lassen, ob die Deutsche
Börse befugt ist, das bestehende Regelwerk des Neuen Markts einseitig zu
ändern. +++ Hans Bentzien
vwd/12/27.3.2002/hab
Warum nicht auch LYCOS EUROPE? Angst?
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