checkAd

    Letsbuyit (938006) -->> Wieso wird Einspruch eingelegt, .......... (mkT) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.02 07:07:21 von
    neuester Beitrag 28.03.02 10:31:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 572.108
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 645
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 07:07:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn das Unternehmen kurz vor dem Aus steht!
      Ich lege doch nur Einspruch ein, wenn ich evtl. eine Chance auf einen
      Sieg habe, oder nicht.
      Das LBC bei dem Kurs und den vermutlichen Zahlen ausgeschlossen wird,
      ist doch eigentlich klar!!
      Vielleicht kommt ja doch noch was im April?!

      Gruß

      gino
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 07:16:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und noch ein unsinniger Thread über eine längst tote Firma - zum Glück verschwindet der Müll bald aus dem Neuen Markt und somit auch aus diesem Forum
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 07:19:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... aber was erwartest du ??? Um auch über einen Euro zu steigen (und das nachhaltig) muss wohl eine Meldung kommen, die es so am Neuen Markt noch nicht gegeben hat.

      z. B. LetsbyIt.com - Umsatzsprung um über 5000 % ___ Profitabilität bestätigt - positives EBIT von 5.0 Mio € ..... :D



      ... die werden schon noch nen kleinen Zucker hinlegen, doch darauf spekulieren zu viele und bei 300 Mio Aktine ... wird´s wohl verpuffen ... !!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 09:53:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      schönes wetter heute, leute...
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 10:21:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn LBC solch grossen Wert darauf legt am NM zu bleiben, wäre es doch sinnvoll heute noch die Zahlen zu bringen.
      Sonst würden sie ja gegen eine weitere Regel der Deutschen Börse verstoßen, oder?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.03.02 10:31:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @SVandrey

      Der Ausschluss vom Neuen Markt kann auch so nicht rückgängig gemacht werden, da helfen nur Urteile vor Gericht.
      Die Deutsche Börse "gütig" zu stimmen dürfte mit der termingerechten Ablieferung der Bilanz auch nicht möglich sein.

      Ärgerlich ist nur, dass die Deutsche Börse dann wieder eine Strafe verhängen kann.

      Ich finde es schon nicht falsch, rechtliche Schritte soweit zu nutzen, wie das möglich ist.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Letsbuyit (938006) -->> Wieso wird Einspruch eingelegt, .......... (mkT)