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    Spekulationsverluste / Verlustvortrag (Standart-Fragen) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.02 21:46:45 von
    neuester Beitrag 14.04.02 15:34:46 von
    Beiträge: 6
    ID: 572.685
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      Avatar
      schrieb am 30.03.02 21:46:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe ein paar "Standart-Fragen" zu obigem Thema.
      Eigentlich hatte ich erwartet, dass das schon irgendwo beantwortet ist - leider habe ich aber nichts gefunden :-(
      Also: wenn das schon wo beantwortet ist würde ich mich über einen Link freuen :-)

      Zu den Fragen:

      Ich muß jetzt die Spekulations-Gewinn/Verlust Sache für die (private) Steuererklärung 2001 machen.

      1. Spekulations-Gewinne/Verluste werden nur noch zu 50% angerechnet? Und das ist unabhängig/abhängig von was?
      a) inländische / ausländische Aktien
      b) Fonds (da ein Unterschied zwischen inländisch/ausländisch?)
      c) spielts noch eine Rolle zu welchem Zeitpunkt das Unternehmen sein Jahr abschließt?

      Im Prinzip habe ich ein paar Aktien und Fonds in dem Jahr innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten gehandelt. Die Aktien waren in- und ausländische und Gewinne und Verluste heben sich ziemlich genau auf (leicht negativ) und mit einem deutschen Fonds der international Angelgt hab ich ziemlich hohe Verluste die ich gerne als Verlustvortrag anrechnen lassen wollte.
      Das kann doch nicht sooo schwierig sein oder?

      ich bedanke mich für jede Hilfe,
      sosiehtsaus
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 17:54:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da ich im Moment vor meiner Steuererklärung sitze, schließe ich mich den Fragen von "sosiehtsaus" an und habe noch weitere.

      1. Muß ich dem Finanzamt in einer Aufstellung die Gewinne bzw. Verluste meiner ausländischen Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren nur noch zur Hälfte angeben oder errechnet das FA dies selber. Da ich etwa 30 Käufe bzw. Verkäufe in 2001 hatte, wäre die Sache mit viel Arbeit verbunden. Werden die anfallenden Kosten bei Kauf/Verkauf in der Aufstellung mit angegeben oder müssen sie als Werbungskosten getrennt angegeben werden.

      2. 2000 hatte ich Verluste vom FA bestätigt bekommen. Wo gebe ich diese, damit sie vorgetragen werden, in der Steuererklärung an.

      3. Wer erstellt seine Gewinne/Verluste mit einer Excel-Tabelle und hat das FA diese Darstellung anerkannt(Wenn ja, bitte einmal ein Modell hier reinstellen).

      Für sachliche Anworten wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 19:27:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich empfehle euch unter www.steuerkompasswp.de nachzulesen. Unter dem Link kommt ihr zu einem Programm für Spekulationsgeschäfte. Wenn ihr das Programmhandbuch aufruft, findet ihr einen ausführlichen Teil zum Thema Steuern. Auf das Handbuch kann kostenlos zugegriffen werden.
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 12:16:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe einfach eine Exceltabelle erstellt mit den Spalten: Bezeichnung, Stk, Kaufkurs, Verkaufskurs, jeweils das Datum, Dividende, Spesen, Gewinn/Verlust, Gewinn/Verlust steuerfrei. Und ggf. erweitert, wenn irgendwelche Steuern vorab einbehalten wurden. Das akzeptiert bei mir das FA seit Jahren in der Form. Einmal wollten sie dann doch noch die Belege sehen, da haben sie den dicken Ordner mit allen Abrechungen bekommen, seitdem sind sie zufrieden.
      Eins ist mir noch nicht klar. Bei n-tv hatte sich eine Steuerexpertin so ausgedrückt, daß man nur Aktien mit Aktien, OS mit OS usw. gegenrechnen kann.. hat sich da was geändert zu früher?

      Danke, JohnD
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 13:04:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ JohnD

      Du kannst Gewinne/Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften (also egal, ob Aktien, Fondsanteile, OS) nur mit Gewinnen/Verlusten aus priv. Veräußergsgeschäften "gegenrechnen". Das gilt auch für Verlustvorträge. Du kannst sie zB nicht mit Kapitalerträgen verrechnen.

      @ sosiehtsaus

      Zu Deiner Frage zum HEV: Fondsanteile, egal ob inländisch oder ausländisch, fallen nicht unter das HEV.

      bitterblue

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      Avatar
      schrieb am 14.04.02 15:34:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sämtliche Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind zu verrechnen. Darunter fallen z.B. auch Grundstücksverkäufe innerhalb der Speku-Frist, die für Grundstücke 10 Jahre beträgt.
      Eine Änderung gegenüber früher liegt darin, dass Geschäfte, die dem HEV unterliegen und solche, die ihm nicht unterliegen, getrennt anzugeben sind. Außerdem sind auch Veräußerungen von Wertpapieren und Termingeschäfte getrennt anzugeben. Dies ergibt sich alles im Übrigen aus dem Formular SO.
      Man muss also feiner aufgliedern. Dies ändert aber nichts daran, dass sämtliche Veräußerungsgeschäften in der jeweiligen Speku-Frist anzugeben sind und allesamt zu verrechnen sind.


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