Dienstwagen: Berechnung des geldwerten Vorteils bei Fahrtenbuch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.03.02 21:53:52 von
neuester Beitrag 01.04.02 20:59:20 von
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Hallo Alle,
meine Dienstwagenregelung sieht wie folgt aus (alles noch in DM):
Neuwert: ca. 68500.- DM
Nettozuzahlung: 140.- DM/ Monat
1% Anrechnung (685 - 140) ca. 545 DM/Monat
Hinzu kommen die 0,03 % pro km Entfernung zum Arbeitsplatz.
Alle Kosten wie Tanken, Service, Reparatur, Waschen usw. trägt die Fa. Genau kenne ich diese Kosten gar nicht bzw. erfasse sie nicht (Tankkarte, Fa. begleicht Werkstattrechnung direkt).
Meine Frage: Wenn ich nun ein Fahrtenbuch führe, kann ich dann einfach die privat gefahrenen km mit 52 Pf/ km als geldwerten Vorteil ansetzen? Müsste ich mir dann z. B. bei 5000 Privatkilometern nur 2600 DM als geldwerten Vorteil anrechnen lassen statt jetzt 6480 nach der 1% Regel?
Oder müssen in jedem Fall die Gesamtkosten durch die Anzahl der gefahrenen km geteilt werden, um einen km-Satz zu ermitteln?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
MfG
Stoiker
meine Dienstwagenregelung sieht wie folgt aus (alles noch in DM):
Neuwert: ca. 68500.- DM
Nettozuzahlung: 140.- DM/ Monat
1% Anrechnung (685 - 140) ca. 545 DM/Monat
Hinzu kommen die 0,03 % pro km Entfernung zum Arbeitsplatz.
Alle Kosten wie Tanken, Service, Reparatur, Waschen usw. trägt die Fa. Genau kenne ich diese Kosten gar nicht bzw. erfasse sie nicht (Tankkarte, Fa. begleicht Werkstattrechnung direkt).
Meine Frage: Wenn ich nun ein Fahrtenbuch führe, kann ich dann einfach die privat gefahrenen km mit 52 Pf/ km als geldwerten Vorteil ansetzen? Müsste ich mir dann z. B. bei 5000 Privatkilometern nur 2600 DM als geldwerten Vorteil anrechnen lassen statt jetzt 6480 nach der 1% Regel?
Oder müssen in jedem Fall die Gesamtkosten durch die Anzahl der gefahrenen km geteilt werden, um einen km-Satz zu ermitteln?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
MfG
Stoiker
Es sind nur die Gesamtkosten pro Jahr ausschlaggebend. Abschreibung in der Regel 20% pro Jahr. Der Arbeitgeber ist verpflichtet alles auszuweisen. Ein Fahrtenbuch um das Verhältnis Privat- zu Dienstnutzung zu ermitteln ist zwingend vorgeschieben. Welche Daten hier erfasst werden müssen erfährst Du beim Finanzamt. Als Außendienstler, der sowieso Spesenabrechnungen und Arbeitszeitnachweiß machen muß, hält sich der Mehraufwand in Grenzen, aber da muß jeder seine eigene Situation selbst einschätzen. Insgesamt halte ich die beiden Regelungen für Wegelagerei ähnlich wie es die Blitzerei ist !! Warum muß ich ein 60.000.- DM Auto versteuern und sozialversichern, wenn ich privat nur ein 20.000..- DM Auto z. B. Lupo) bräuchte????
Hallo star11,
vielen Dank für Deine Antwort. Immerhin ist der Sachverhalt nun klar.
Deine Überlegung bzgl. der Anrechnung für Privatzwecke hat viel für sich. Es gibt hier klar auf Seiten des Gesetzgebers/ der Finanzbehörden eine doppelte Moral. Einen Dienstwagen muss ich mir auch in dieser Klasse privat anrechnen lassen, auch wenn ich nur aus beruflichen Gründen überhaupt ein so teures Auto habe.
Bei der "Berufskleidung" sieht es aber anders aus. Hier kann ich meine teuren Klamotten nicht dem Finanzamt in Rechnung stellen, auch wenn ich Sie nur aus beruflichen Gründen angeschafft habe und privat nur in Jeans herumlaufe.
MfG
Stoiker
vielen Dank für Deine Antwort. Immerhin ist der Sachverhalt nun klar.
Deine Überlegung bzgl. der Anrechnung für Privatzwecke hat viel für sich. Es gibt hier klar auf Seiten des Gesetzgebers/ der Finanzbehörden eine doppelte Moral. Einen Dienstwagen muss ich mir auch in dieser Klasse privat anrechnen lassen, auch wenn ich nur aus beruflichen Gründen überhaupt ein so teures Auto habe.
Bei der "Berufskleidung" sieht es aber anders aus. Hier kann ich meine teuren Klamotten nicht dem Finanzamt in Rechnung stellen, auch wenn ich Sie nur aus beruflichen Gründen angeschafft habe und privat nur in Jeans herumlaufe.
MfG
Stoiker
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