Hypovereinsbank droht Milliardenforderung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.04.02 17:12:18 von
neuester Beitrag 12.06.02 13:23:54 von
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Hypovereinsbank droht Milliardenforderung
Der bayerischen Hypovereinsbank drohen nach ARD-Recherchen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund sind Immobiliengeschäfte des Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen es laut internen Bankunterlagen um Kredite von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.
Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe offensichtlich speziell geschulter Vertriebsleute Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die Leute gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die gegebenen Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele Geschädigte fast ihr gesamtes Einkommen an die Bank ab. Mindestens fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben. Die Hypovereinsbank verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In der NDR/SWR-Dokumentation berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler über ihre enge Zusammenarbeit und darüber, wie sie mithilfe eines erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener um ihr Geld brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative Finanzierung von minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank. Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter dazu in der ARD: "Das Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"
Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen Informationen: "Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage gesteckt, die von vornherein nie funktionieren konnte. Die Bank wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit den ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof. Karl-Joachim Schmelz von der Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem eindeutigen Schluss: "Dies ist eine hinreichende Grundlage dafür, dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind, einstehen muss."
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Großteil der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem Kunden über eine Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies ist in vielen Fällen nicht geschehen. Am 9. April wird der Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils in Deutschland entscheiden. (as)
[ Dienstag, 02.04.2002, 15:33 ]
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Der bayerischen Hypovereinsbank drohen nach ARD-Recherchen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund sind Immobiliengeschäfte des Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen es laut internen Bankunterlagen um Kredite von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.
Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe offensichtlich speziell geschulter Vertriebsleute Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die Leute gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die gegebenen Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele Geschädigte fast ihr gesamtes Einkommen an die Bank ab. Mindestens fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben. Die Hypovereinsbank verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In der NDR/SWR-Dokumentation berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler über ihre enge Zusammenarbeit und darüber, wie sie mithilfe eines erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener um ihr Geld brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative Finanzierung von minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank. Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter dazu in der ARD: "Das Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"
Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen Informationen: "Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage gesteckt, die von vornherein nie funktionieren konnte. Die Bank wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit den ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof. Karl-Joachim Schmelz von der Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem eindeutigen Schluss: "Dies ist eine hinreichende Grundlage dafür, dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind, einstehen muss."
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Großteil der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem Kunden über eine Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies ist in vielen Fällen nicht geschehen. Am 9. April wird der Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils in Deutschland entscheiden. (as)
[ Dienstag, 02.04.2002, 15:33 ]
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Hallo Big_Block,
schau Dir mal den folgenden Zeit-Artikel an, dann bekommst Du Lust auf einen HVB-Put.
Gruß Wohlstreet
http://www.zeit.de/2002/14/Wirtschaft/200214_schrottgrundstu…
schau Dir mal den folgenden Zeit-Artikel an, dann bekommst Du Lust auf einen HVB-Put.
Gruß Wohlstreet
http://www.zeit.de/2002/14/Wirtschaft/200214_schrottgrundstu…
reportage läuft gerade in ARD zu diesem thema!
die bombe scheint zu platzen!
hubing
die bombe scheint zu platzen!
hubing
Ariel Scharon sollte mal bei den Bankterroristen der HVB mit harter Hand aufräumen.
Die Gangster in München haben schließlich auch eine Menge unschuldiger Zivilisten auf dem Gewissen.
....
Die Gangster in München haben schließlich auch eine Menge unschuldiger Zivilisten auf dem Gewissen.
....
Hallo,
ich habe gestern abend auch zufällig den Bericht in der ARD gesehen. Das ist ja ein ungeheurer Skandal und dürfte in den nächsten Wochen noch ziemlich hochkochen. Die armen Geprellten. Solche Berichte gehören auf die Titelseite der BILD-Zeitung. Kursziel: < 20€ auf Sicht von 2 Jahren. Wird noch spannend werden. Grüße
ich habe gestern abend auch zufällig den Bericht in der ARD gesehen. Das ist ja ein ungeheurer Skandal und dürfte in den nächsten Wochen noch ziemlich hochkochen. Die armen Geprellten. Solche Berichte gehören auf die Titelseite der BILD-Zeitung. Kursziel: < 20€ auf Sicht von 2 Jahren. Wird noch spannend werden. Grüße
IMMOBILIEN
"Viele tausend arme Schweine"
Seine Zukunft, sagt Holger Christian Holst, habe er lange hinter sich. Am 23. Dezember 1992, bekennt der 56-jährige Angestellte aus Pinneberg, "habe ich mein Leben verpfuscht". Immobilienvermittler drehten ihm damals eine Wohnung in Oldenburg an. Vor einem Notar unterschrieb er ein "Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und Vollmacht". Zu seiner späteren Überraschung war damit der Kauf besiegelt. Die Münchner Hypo-Bank gewährte den Kredit. Seither lebt Holst am Rande des Ruins. "Ich habe doch nicht ahnen können", sagt er, "dass eine als seriös geltende Bank so arbeitet wie eine kriminelle Pfandleihe."
So gutgläubig wie Holst schlitterten in den 90er Jahren rund 300.000 Immobilienkäufer, vorwiegend Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen, ins finanzielle Desaster - geprellt von Banken, Notaren, Bauträgern und Strukturvertrieben, die mit Drückermethoden ihren Kunden Eigentumswohnungen aufschwatzten, deren Kaufpreise häufig um 100.000 Mark über dem tatsächlichen Wert lagen. Den Gesamtschaden für die Anleger schätzen Experten auf weit über 20 Milliarden Mark.
Die Schadensersatzklagen häufen sich. Sie richten sich gegen die renommierten Geldgeber Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und, vor allem, die Münchner Hypo-Vereinsbank (HVB), Rechtsnachfolgerin der Hypo-Bank. Sie allein hat rund 108.000 Wohnungen finanziert. "Die meisten ihrer Kreditnehmer", sagt der emeritierte Juraprofessor Erwin Deutsch, Spezialist für Haftungsrecht, "wurden auf üble Weise reingelegt." Der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich, der außer Holger Christian Holst rund 3.000 Hypo-Kunden vertritt, spricht von "organisiertem Massenbetrug".
Die Drücker, ehemalige Metzger, Schreiner, Verkäufer oder Angestellte, lockten ihre Kunden mit vordergründig überzeugenden Argumenten und Berechnungen. Wie im Fall Holst. Wegen der hohen Mieteinnahmen und der steuerlichen Abschreibungen sollte ihn das 33-Quadratmeter-Apartment zum Gesamtkaufpreis von 158.571 Mark monatlich nur mit 94 Mark belasten. Überzeugend auch das Argument, die Immobilie sei "bankgeprüft", andernfalls würde die Hypo-Bank niemals so hohe Kredite einräumen.
Nach der Unterschrift kam das böse Erwachen. Die monatliche Belastung belief sich einschließlich der Prämien für seine an die Hypo abgetretene Lebensversicherung auf 1.032 Mark. In der Endabrechnung, die er eineinhalb Jahre später erhielt, entdeckte Holst "eine neue Sauerei". Vom Gesamtkaufpreis entfielen 66.917 Mark auf Provisionen und Gebühren für Abwicklung und Konzeption, Notar, Miet- und Zinsgarantien, Kreditvermittlung, Steuerberatung. Zuvor schon hatte er eine Maklergebühr über 4.500 Mark gezahlt. Auch die berechneten Zinsen waren überdurchschnittlich hoch. Wert der Wohnung heute: rund 60.000 Mark.(Anmerkung:158571DM Kaufpreis+4500DM Maklergebühr=163071DM <> 163071DM Kosten minus 60000DM realer Verkehrswert= 103071DM / 63,21 Prozent VERLUST !!!!)
Die Bank räumt "Fehler" ein. "Wir wissen", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem stern, dass sich "eine Reihe von Kunden der ehemaligen Hypo-Bank falsch beraten fühlen." Die HVB suche "in allen Fällen, in denen ein Kunde in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage ist, gemeinsam mit ihm nach einer sinnvollen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösung". In "mehr als 1.000 Fällen" habe sie mit Kunden Vergleiche abgeschlossen. "Allerdings können wir in all den Fällen, in denen jemand damals eine Anlageentscheidung getroffen hat, die er heute bereut, weil sich die Immobilienmärkte anders entwickelt haben als erwartet, keine Verantwortung übernehmen."
"In den meisten Vergleichsfällen", sagt Anwalt Fuellmich, "waren die Kunden zahlungsunfähig." Die Bank habe sogar dann noch versucht, "so viel wie möglich rauszuholen", oft zulasten der Altersversorgung. Denn die Hypo hatte von vielen Kunden als Sicherheit die Abtretung ihrer Lebensversicherungen verlangt. "Viele von ihnen", sagt der Jurist, "stehen als Rentner völlig mittellos da." Wie der 68-jährige Kurt Lembcke, dem von seiner 2.600-Mark-Rente nach Abzug der Miete für seine Berliner Wohnung und des Zinsendienstes für sein gekauftes Apartment nur noch rund 800 Mark zum Lebensunterhalt bleiben.
Sabine Taske, 33, Kontrollschaffnerin der Berliner Verkehrsbetriebe, ließ sich eine 47-Quadratmeter-Wohnung in Wuppertal für rund 140.000 Mark aufschwatzen. Wert heute: rund 50.000 Mark.(Anmerkung: 90000DM / 64,29 Prozent VERLUST !!!)Statt der vorgegaukelten 58 Mark musste sie monatlich 1.252 Mark berappen. Anfang 1998 war Sabine Taske den finanziellen und psychischen Belastungen nicht mehr gewachsen. Die Ehe kriselte, verzweifelt entschloss sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch.
"Viele tausend arme Schweine", sagt Professor Deutsch, "sind durch kriminelle Methoden ins Elend gestürzt worden." Anwälte berichten mittlerweile von den ersten Selbstmorden. Die Zwangsvollstreckungen häufen sich. Und selbst dabei zocken die Banker noch ab. Die HVB gründete mehrere kleinere Firmen wie die Merian GmbH, die bei Zwangsversteigerungen die Objekte der ruinierten Kunden zum Bruchteil des einstigen Kaufpreises erwerben.
Die Geschädigten machen jetzt mobil. Fuellmich und einige seiner Kollegen planen für den 24. November eine Kundgebung in Göttingen mit einigen tausend Geschädigten. "Die Banken", sagt der Hamburger Anwalt Peter Ausborn, "wollten auf Biegen und Brechen ihr Kreditvolumen ausweiten. Dafür hätte die Hypo sogar noch eine Hundehütte beliehen." In der Tat wurden Immobilien bis 180 Prozent über Marktwert finanziert, manchmal auch darüber.
Die Risiken, notierte jedoch Hypo-Vorstand Klaus Heiss im Juli 1993 sorgenvoll, "sind spürbar gestiegen". Deshalb sollten Immobilien fortan nur noch bis "160 Prozent des Verkehrswertes" beliehen werden. Erst nach der Fusion von Hypo-Bank und Bayerischer Vereinsbank im Herbst 1998 entdeckte HVB-Chef Albrecht Schmidt, in der Hypo-Bilanz versteckt, faule Immobilienkredite in Milliardenhöhe.
Die Banken kamen bislang vor Gericht oft glimpflich davon. Die Richter folgten ihrer Argumentation, sie hätten sich nur auf die Finanzierung beschränkt, für den Verkauf der Immobilien seien die rund 100 eigenständigen Vertriebsgesellschaften verantwortlich gewesen. Nach der jüngsten Rechtsprechung zeichnet sich jedoch eine Wende ab. Dadurch, dass eine Bank die Akquisitionstätigkeit Fremden überlasse, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 30. August 2001, könne sie sich nicht ihrer Verantwortung "durch einfache Delegation entledigen... Ein Outsourcing von Haftungsrisiken kommt nicht in Betracht." Und das OLG Frankfurt befand am 23. August 2001 in einem Urteil gegen die Commerzbank, ihre Mitarbeiter hätten die Käufer über die Risiken derartiger Kapitalanlagen aufklären müssen. "Ihnen konnte auch nicht verborgen geblieben sein, dass das angebliche Steuersparmodell darauf angelegt war, möglichst vielen Beteiligten des Vertriebssystems zu gestatten, bei den Interessenten abzusahnen."
Sogar in der Bank selbst stoßen die rüden Methoden der Immobilienabteilungen auf Kritik. Anonym spielten HVB-Mitarbeiter einigen Anwälten interne Dokumente zu. Sie belegen, dass die Bank bei den Geschäften mehr als nur die Rolle eines Kreditgebers spielte. "Sie hat", glaubt Deutsch, "oft das Vorgehen gesteuert und die Kunden täuschen lassen." Der streng geheime Hypo-Vorstandserlass "Informations- und Weisungsdienst"(IWD) widerlegt die bisherigen Behauptungen der Bankjuristen, sie hätten mit den Strukturvertrieben nichts zu tun gehabt. Aus dem IWD geht hervor, dass die Hypo eigene Bewertungskriterien "zur Prüfung der grundsätzlichen und der laufenden Zusammenarbeit mit Immobilienstrukturvertrieben" aufgestellt hatte.
Die Hypo vereinbarte sogar mit einigen Vertriebsfirmen die Schulung der Drücker und gab in einem Merkblatt Tipps zur Umgehung des Haustürwiderrufgesetzes (HWiG). "Das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht entfällt", heißt es da, wenn eine "vorhergehende Bestellung" vorliege. Vor dem Besuch beim Kunden sei daher "eine entsprechende Vereinbarung über Ort, Zeit und Ziel des Gespräches zu treffen". Die Vermittler ließen sich daher von ihren potenziellen Käufern bestätigen, mit ihnen Vorgespräche geführt zu haben. Dann schleppten sie ihre Opfer so schnell wie möglich zum Notar, notfalls auch am Wochenende. In den Vertriebsfirmen kursierte eine Liste mit 162 ausgesuchten Notaren, die es mit der "Hinweis- und Belehrungspflicht" nicht so genau nahmen und auf Abruf bereitstanden.
"Leute, die sich auf kriminelle Weise bereichern", sagt Anwalt Ausborn, "können mit ihrer Beute abhauen. Das können die Banken nicht." Die sehen sich nun mit einer Entscheidung des 3. Senats beim Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. Oktober konfrontiert. "Der Geschäftsbesorgungsvertrag", heißt es in dem Urteil, "ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig. Diese Nichtigkeit erstreckt sich auch auf die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht." Ungemach droht den Banken auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der prüft nun, ob der Einsatz der Drückerkolonnen zum Kundenfang für die Banken gegen europäische Bestimmungen verstoßen hat. EuGH-Generalanwalt Philippe Léger hat bereits beantragt, keinerlei Ausnahmen gegen das EU-Recht zum Rücktritt von Haustürgeschäften zuzulassen. Folgen die Richter seinem Antrag, wären die meisten von Drückerkolonnen initiierten Immobilien- und Kreditverträge auch wegen Verstoßes gegen das HWiG nichtig. Die Banken müssen sich nun auf Schadensersatzforderungen in zweistelliger Milliardenhöhe einstellen.
Richard Rickelmann
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Arbeiten Sie: Wir ruinieren derweil ihre Details
HBV
H_S
"Viele tausend arme Schweine"
Seine Zukunft, sagt Holger Christian Holst, habe er lange hinter sich. Am 23. Dezember 1992, bekennt der 56-jährige Angestellte aus Pinneberg, "habe ich mein Leben verpfuscht". Immobilienvermittler drehten ihm damals eine Wohnung in Oldenburg an. Vor einem Notar unterschrieb er ein "Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und Vollmacht". Zu seiner späteren Überraschung war damit der Kauf besiegelt. Die Münchner Hypo-Bank gewährte den Kredit. Seither lebt Holst am Rande des Ruins. "Ich habe doch nicht ahnen können", sagt er, "dass eine als seriös geltende Bank so arbeitet wie eine kriminelle Pfandleihe."
So gutgläubig wie Holst schlitterten in den 90er Jahren rund 300.000 Immobilienkäufer, vorwiegend Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen, ins finanzielle Desaster - geprellt von Banken, Notaren, Bauträgern und Strukturvertrieben, die mit Drückermethoden ihren Kunden Eigentumswohnungen aufschwatzten, deren Kaufpreise häufig um 100.000 Mark über dem tatsächlichen Wert lagen. Den Gesamtschaden für die Anleger schätzen Experten auf weit über 20 Milliarden Mark.
Die Schadensersatzklagen häufen sich. Sie richten sich gegen die renommierten Geldgeber Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und, vor allem, die Münchner Hypo-Vereinsbank (HVB), Rechtsnachfolgerin der Hypo-Bank. Sie allein hat rund 108.000 Wohnungen finanziert. "Die meisten ihrer Kreditnehmer", sagt der emeritierte Juraprofessor Erwin Deutsch, Spezialist für Haftungsrecht, "wurden auf üble Weise reingelegt." Der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich, der außer Holger Christian Holst rund 3.000 Hypo-Kunden vertritt, spricht von "organisiertem Massenbetrug".
Die Drücker, ehemalige Metzger, Schreiner, Verkäufer oder Angestellte, lockten ihre Kunden mit vordergründig überzeugenden Argumenten und Berechnungen. Wie im Fall Holst. Wegen der hohen Mieteinnahmen und der steuerlichen Abschreibungen sollte ihn das 33-Quadratmeter-Apartment zum Gesamtkaufpreis von 158.571 Mark monatlich nur mit 94 Mark belasten. Überzeugend auch das Argument, die Immobilie sei "bankgeprüft", andernfalls würde die Hypo-Bank niemals so hohe Kredite einräumen.
Nach der Unterschrift kam das böse Erwachen. Die monatliche Belastung belief sich einschließlich der Prämien für seine an die Hypo abgetretene Lebensversicherung auf 1.032 Mark. In der Endabrechnung, die er eineinhalb Jahre später erhielt, entdeckte Holst "eine neue Sauerei". Vom Gesamtkaufpreis entfielen 66.917 Mark auf Provisionen und Gebühren für Abwicklung und Konzeption, Notar, Miet- und Zinsgarantien, Kreditvermittlung, Steuerberatung. Zuvor schon hatte er eine Maklergebühr über 4.500 Mark gezahlt. Auch die berechneten Zinsen waren überdurchschnittlich hoch. Wert der Wohnung heute: rund 60.000 Mark.(Anmerkung:158571DM Kaufpreis+4500DM Maklergebühr=163071DM <> 163071DM Kosten minus 60000DM realer Verkehrswert= 103071DM / 63,21 Prozent VERLUST !!!!)
Die Bank räumt "Fehler" ein. "Wir wissen", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem stern, dass sich "eine Reihe von Kunden der ehemaligen Hypo-Bank falsch beraten fühlen." Die HVB suche "in allen Fällen, in denen ein Kunde in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage ist, gemeinsam mit ihm nach einer sinnvollen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösung". In "mehr als 1.000 Fällen" habe sie mit Kunden Vergleiche abgeschlossen. "Allerdings können wir in all den Fällen, in denen jemand damals eine Anlageentscheidung getroffen hat, die er heute bereut, weil sich die Immobilienmärkte anders entwickelt haben als erwartet, keine Verantwortung übernehmen."
"In den meisten Vergleichsfällen", sagt Anwalt Fuellmich, "waren die Kunden zahlungsunfähig." Die Bank habe sogar dann noch versucht, "so viel wie möglich rauszuholen", oft zulasten der Altersversorgung. Denn die Hypo hatte von vielen Kunden als Sicherheit die Abtretung ihrer Lebensversicherungen verlangt. "Viele von ihnen", sagt der Jurist, "stehen als Rentner völlig mittellos da." Wie der 68-jährige Kurt Lembcke, dem von seiner 2.600-Mark-Rente nach Abzug der Miete für seine Berliner Wohnung und des Zinsendienstes für sein gekauftes Apartment nur noch rund 800 Mark zum Lebensunterhalt bleiben.
Sabine Taske, 33, Kontrollschaffnerin der Berliner Verkehrsbetriebe, ließ sich eine 47-Quadratmeter-Wohnung in Wuppertal für rund 140.000 Mark aufschwatzen. Wert heute: rund 50.000 Mark.(Anmerkung: 90000DM / 64,29 Prozent VERLUST !!!)Statt der vorgegaukelten 58 Mark musste sie monatlich 1.252 Mark berappen. Anfang 1998 war Sabine Taske den finanziellen und psychischen Belastungen nicht mehr gewachsen. Die Ehe kriselte, verzweifelt entschloss sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch.
"Viele tausend arme Schweine", sagt Professor Deutsch, "sind durch kriminelle Methoden ins Elend gestürzt worden." Anwälte berichten mittlerweile von den ersten Selbstmorden. Die Zwangsvollstreckungen häufen sich. Und selbst dabei zocken die Banker noch ab. Die HVB gründete mehrere kleinere Firmen wie die Merian GmbH, die bei Zwangsversteigerungen die Objekte der ruinierten Kunden zum Bruchteil des einstigen Kaufpreises erwerben.
Die Geschädigten machen jetzt mobil. Fuellmich und einige seiner Kollegen planen für den 24. November eine Kundgebung in Göttingen mit einigen tausend Geschädigten. "Die Banken", sagt der Hamburger Anwalt Peter Ausborn, "wollten auf Biegen und Brechen ihr Kreditvolumen ausweiten. Dafür hätte die Hypo sogar noch eine Hundehütte beliehen." In der Tat wurden Immobilien bis 180 Prozent über Marktwert finanziert, manchmal auch darüber.
Die Risiken, notierte jedoch Hypo-Vorstand Klaus Heiss im Juli 1993 sorgenvoll, "sind spürbar gestiegen". Deshalb sollten Immobilien fortan nur noch bis "160 Prozent des Verkehrswertes" beliehen werden. Erst nach der Fusion von Hypo-Bank und Bayerischer Vereinsbank im Herbst 1998 entdeckte HVB-Chef Albrecht Schmidt, in der Hypo-Bilanz versteckt, faule Immobilienkredite in Milliardenhöhe.
Die Banken kamen bislang vor Gericht oft glimpflich davon. Die Richter folgten ihrer Argumentation, sie hätten sich nur auf die Finanzierung beschränkt, für den Verkauf der Immobilien seien die rund 100 eigenständigen Vertriebsgesellschaften verantwortlich gewesen. Nach der jüngsten Rechtsprechung zeichnet sich jedoch eine Wende ab. Dadurch, dass eine Bank die Akquisitionstätigkeit Fremden überlasse, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 30. August 2001, könne sie sich nicht ihrer Verantwortung "durch einfache Delegation entledigen... Ein Outsourcing von Haftungsrisiken kommt nicht in Betracht." Und das OLG Frankfurt befand am 23. August 2001 in einem Urteil gegen die Commerzbank, ihre Mitarbeiter hätten die Käufer über die Risiken derartiger Kapitalanlagen aufklären müssen. "Ihnen konnte auch nicht verborgen geblieben sein, dass das angebliche Steuersparmodell darauf angelegt war, möglichst vielen Beteiligten des Vertriebssystems zu gestatten, bei den Interessenten abzusahnen."
Sogar in der Bank selbst stoßen die rüden Methoden der Immobilienabteilungen auf Kritik. Anonym spielten HVB-Mitarbeiter einigen Anwälten interne Dokumente zu. Sie belegen, dass die Bank bei den Geschäften mehr als nur die Rolle eines Kreditgebers spielte. "Sie hat", glaubt Deutsch, "oft das Vorgehen gesteuert und die Kunden täuschen lassen." Der streng geheime Hypo-Vorstandserlass "Informations- und Weisungsdienst"(IWD) widerlegt die bisherigen Behauptungen der Bankjuristen, sie hätten mit den Strukturvertrieben nichts zu tun gehabt. Aus dem IWD geht hervor, dass die Hypo eigene Bewertungskriterien "zur Prüfung der grundsätzlichen und der laufenden Zusammenarbeit mit Immobilienstrukturvertrieben" aufgestellt hatte.
Die Hypo vereinbarte sogar mit einigen Vertriebsfirmen die Schulung der Drücker und gab in einem Merkblatt Tipps zur Umgehung des Haustürwiderrufgesetzes (HWiG). "Das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht entfällt", heißt es da, wenn eine "vorhergehende Bestellung" vorliege. Vor dem Besuch beim Kunden sei daher "eine entsprechende Vereinbarung über Ort, Zeit und Ziel des Gespräches zu treffen". Die Vermittler ließen sich daher von ihren potenziellen Käufern bestätigen, mit ihnen Vorgespräche geführt zu haben. Dann schleppten sie ihre Opfer so schnell wie möglich zum Notar, notfalls auch am Wochenende. In den Vertriebsfirmen kursierte eine Liste mit 162 ausgesuchten Notaren, die es mit der "Hinweis- und Belehrungspflicht" nicht so genau nahmen und auf Abruf bereitstanden.
"Leute, die sich auf kriminelle Weise bereichern", sagt Anwalt Ausborn, "können mit ihrer Beute abhauen. Das können die Banken nicht." Die sehen sich nun mit einer Entscheidung des 3. Senats beim Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. Oktober konfrontiert. "Der Geschäftsbesorgungsvertrag", heißt es in dem Urteil, "ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig. Diese Nichtigkeit erstreckt sich auch auf die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht." Ungemach droht den Banken auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der prüft nun, ob der Einsatz der Drückerkolonnen zum Kundenfang für die Banken gegen europäische Bestimmungen verstoßen hat. EuGH-Generalanwalt Philippe Léger hat bereits beantragt, keinerlei Ausnahmen gegen das EU-Recht zum Rücktritt von Haustürgeschäften zuzulassen. Folgen die Richter seinem Antrag, wären die meisten von Drückerkolonnen initiierten Immobilien- und Kreditverträge auch wegen Verstoßes gegen das HWiG nichtig. Die Banken müssen sich nun auf Schadensersatzforderungen in zweistelliger Milliardenhöhe einstellen.
Richard Rickelmann
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Arbeiten Sie: Wir ruinieren derweil ihre Details
HBV
H_S
Danke für den Hinweis, da lass ich lieber die Finger von HVB Aktien.
Zu # 6 Bezüglich der Problematik von Haustürgeschäften auch bei Kreditverträgen siehe auch den Artikel in der Zeit von letzter Woche. Thread: Hohe Risiken bei der HVB
@Laclape
Kauf Dir einen Put.Ich denke,da werden wir noch viel Spaß haben.
Kauf Dir einen Put.Ich denke,da werden wir noch viel Spaß haben.
Noch mehr Gründe für einen Put.
Bankwerte, allen voran die HypoVereinsbank, leiden unter der jüngsten Insolvenzwelle. Mit einem Abschlag von 2,8 Prozent auf 40,18 Euro gehört das Kreditinstitut zu den Schlusslichtern im Dax. Die HypoVereinsbank ist größter Kreditgeber beim insolventen Schreibwaren-Hersteller Herlitz. Doch nun droht auch mit der Kirch-Gruppe ein Debakel
Bankwerte, allen voran die HypoVereinsbank, leiden unter der jüngsten Insolvenzwelle. Mit einem Abschlag von 2,8 Prozent auf 40,18 Euro gehört das Kreditinstitut zu den Schlusslichtern im Dax. Die HypoVereinsbank ist größter Kreditgeber beim insolventen Schreibwaren-Hersteller Herlitz. Doch nun droht auch mit der Kirch-Gruppe ein Debakel
@BIG_BLOCK
Danke für den Tipp
werds beherzigen
Gruß und schönes Wochenende
Laclape
Danke für den Tipp
werds beherzigen
Gruß und schönes Wochenende
Laclape
Hallo,
kann jemand ein paar gute Puts empfehlen?
Danke,
mfG
kann jemand ein paar gute Puts empfehlen?
Danke,
mfG
schau mal bei www.onvista.de unter OS-Vergleich nach und such dir einen aus.
@Bobadilla
HypoVerein PUT/45,0 2002/12 (DBK)
WKN 562221
Gruß
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HypoVerein PUT/45,0 2002/12 (DBK)
WKN 562221
Gruß
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Das muß man sich mal durchlesen um wieviel Kohle es hier geht und die Insolvenz ist nicht mehr abwendbar.
HypoVereinsbank am Kirch-Schlawittchen
Sie zappelt und zappelt. Die HypoVereinsbank-Aktie leidet auch am Freitag unter der drohenden Insolvenz von Kirch. Die Bank ist unter den vier verhandlungsführenden Poolbanken der zweitgrößte Kreditgeber mit 500 Millionen Euro. Außerdem ist sie größter Gläubiger des insolventen Papierherstellers Herlitz. Die Verhandlungen mit Kirch sind bisher ohne Ergebnis geblieben. Eine Insolvenz wird immer wahrscheinlicher. Auch unter den börsennotierten Gläubigerbanken rangiert die Hypo an zweiter Stelle nach der Deutschen Bank mit 700 Millionen Euro. Doch die Deutsche Bank hat bessere Sicherheiten mit Kirchs Springer-Paket. Die Filmrechte und Immobilien der HypoVereinsbank dagegen sind keine erstklassigen Sicherheiten. Immerhin plant Moody`s nicht, die Bayernbanker und die Commerzbank herabzustufen.
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HypoVereinsbank am Kirch-Schlawittchen
Sie zappelt und zappelt. Die HypoVereinsbank-Aktie leidet auch am Freitag unter der drohenden Insolvenz von Kirch. Die Bank ist unter den vier verhandlungsführenden Poolbanken der zweitgrößte Kreditgeber mit 500 Millionen Euro. Außerdem ist sie größter Gläubiger des insolventen Papierherstellers Herlitz. Die Verhandlungen mit Kirch sind bisher ohne Ergebnis geblieben. Eine Insolvenz wird immer wahrscheinlicher. Auch unter den börsennotierten Gläubigerbanken rangiert die Hypo an zweiter Stelle nach der Deutschen Bank mit 700 Millionen Euro. Doch die Deutsche Bank hat bessere Sicherheiten mit Kirchs Springer-Paket. Die Filmrechte und Immobilien der HypoVereinsbank dagegen sind keine erstklassigen Sicherheiten. Immerhin plant Moody`s nicht, die Bayernbanker und die Commerzbank herabzustufen.
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Nur eine bankrotte HVB ist eine gute HVB.
Das wird ja immer doller.
Weiter abwärts geht es mit der HypoVereinsbank: Aktuell weitet sich der Vortagesverlust um weitere 3,3 Prozent aus. Die drohende Insolvenz der Kirch-Gruppe schlägt offenbar weitere Investoren in die Flucht. Derzeit wird spekuliert, dass die Kredite an Kirch nicht gesichert seien, was die Bankbilanz stark belasten würde. Kurs: 39,63 Euro.
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Weiter abwärts geht es mit der HypoVereinsbank: Aktuell weitet sich der Vortagesverlust um weitere 3,3 Prozent aus. Die drohende Insolvenz der Kirch-Gruppe schlägt offenbar weitere Investoren in die Flucht. Derzeit wird spekuliert, dass die Kredite an Kirch nicht gesichert seien, was die Bankbilanz stark belasten würde. Kurs: 39,63 Euro.
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Hier nochmal eine Zusammenfassung der ARD-Dokumentation.
Bitterböse was da gelaufen ist.
14:24 02.04 Hypovereinsbank droht Milliardenforderung / Sendung der ARD-Dokumentation "Die Immobilienfalle": Mittwoch, 3. April, 23.30 Uhr
Hamburg (ots) - Der bayerischen HYPOVEREINSBANK drohen nach
ARD-Recherchen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund
sind Immobiliengeschäfte des Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen
es laut internen Bankunterlagen um Kredite von insgesamt mehr als 13
Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des
zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.
Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe
offensichtlich speziell geschulter Vertriebsleute
Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die Leute
gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die
gegebenen Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele
Geschädigte fast ihr gesamtes Einkommen an die Bank ab. Mindestens
fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben. Die HYPOVEREINSBANK
verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In
der NDR/SWR-Dokumentation "Die Immobilienfalle" (Mittwoch, 3. April,
23.30 Uhr) berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler
über ihre enge Zusammenarbeit und darüber, wie sie mithilfe eines
erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener um ihr Geld
brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative
Finanzierung von minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank.
Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter dazu in der ARD: "Das
Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"
Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen
Informationen: "Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage
gesteckt, die von vornherein nie funktionieren konnte. Die Bank
wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit den
ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof.
Karl-Joachim Schmelz von der Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem
eindeutigen Schluss: "Dies ist eine hinreichende Grundlage dafür,
dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind, einstehen
muss."
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden,
dass ein Großteil der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt
werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem
Kunden über eine Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies
ist in vielen Fällen nicht geschehen. Am 9. April wird der
Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils in Deutschland
entscheiden.
ots Originaltext: NDR
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragen:
Martin Gartzke
NDR-Pressestelle
Rothenbaumchaussee 132
D-20149 Hamburg
Tel. 040/4156-2300
Fax 040/4156-2199
BIG_BLOCK
Bitterböse was da gelaufen ist.
14:24 02.04 Hypovereinsbank droht Milliardenforderung / Sendung der ARD-Dokumentation "Die Immobilienfalle": Mittwoch, 3. April, 23.30 Uhr
Hamburg (ots) - Der bayerischen HYPOVEREINSBANK drohen nach
ARD-Recherchen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund
sind Immobiliengeschäfte des Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen
es laut internen Bankunterlagen um Kredite von insgesamt mehr als 13
Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des
zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.
Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe
offensichtlich speziell geschulter Vertriebsleute
Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die Leute
gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die
gegebenen Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele
Geschädigte fast ihr gesamtes Einkommen an die Bank ab. Mindestens
fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben. Die HYPOVEREINSBANK
verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In
der NDR/SWR-Dokumentation "Die Immobilienfalle" (Mittwoch, 3. April,
23.30 Uhr) berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler
über ihre enge Zusammenarbeit und darüber, wie sie mithilfe eines
erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener um ihr Geld
brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative
Finanzierung von minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank.
Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter dazu in der ARD: "Das
Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"
Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen
Informationen: "Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage
gesteckt, die von vornherein nie funktionieren konnte. Die Bank
wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit den
ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof.
Karl-Joachim Schmelz von der Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem
eindeutigen Schluss: "Dies ist eine hinreichende Grundlage dafür,
dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind, einstehen
muss."
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden,
dass ein Großteil der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt
werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem
Kunden über eine Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies
ist in vielen Fällen nicht geschehen. Am 9. April wird der
Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils in Deutschland
entscheiden.
ots Originaltext: NDR
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragen:
Martin Gartzke
NDR-Pressestelle
Rothenbaumchaussee 132
D-20149 Hamburg
Tel. 040/4156-2300
Fax 040/4156-2199
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Sollte der BGH hier pro Banken entscheiden wäre das ein Riesen-Skandal.
Die Beweise und Tatsachen liegen auf der Hand - klarer geht´s einfach nicht mehr.
Im übrigen wäre dieses Urteil dann diametral entgegengesetzt zur EUGH-Rechtsprechung!
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Ich persönlich halte Geschäfte dieser Art (Steuersparmodelle) für durchaus seriös - jedoch unter der Voraussetzung, daß die Leute nicht mit Wissen der finanzierenden Bank bis auf´s letzte Hemd ausgezogen werden.
Da gibt es überhaupt keine Entschuldigung oder Rechtfertigung.
Das ist kriminell!
Am 09.04. wird die Bombe platzen!
@Big Block
Danke für die OS-Empfehlung.
Aldy
Die Beweise und Tatsachen liegen auf der Hand - klarer geht´s einfach nicht mehr.
Im übrigen wäre dieses Urteil dann diametral entgegengesetzt zur EUGH-Rechtsprechung!
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Ich persönlich halte Geschäfte dieser Art (Steuersparmodelle) für durchaus seriös - jedoch unter der Voraussetzung, daß die Leute nicht mit Wissen der finanzierenden Bank bis auf´s letzte Hemd ausgezogen werden.
Da gibt es überhaupt keine Entschuldigung oder Rechtfertigung.
Das ist kriminell!
Am 09.04. wird die Bombe platzen!
@Big Block
Danke für die OS-Empfehlung.
Aldy
13 Milliarden Euro Risiko!
Und wieviel Leichen liegen noch im Keller?
Welche andere Bank kommt eigentlich als Fusionspartner in Frage?
Wobei natürlich auch die Frage auftaucht, welche anderen Banken sind auch von diesem Urteil betroffen ?
Aber trotzdem wird es Zeit für ein solches Urteil, denn Menschen sind immer wichtiger als Banken.
Und wieviel Leichen liegen noch im Keller?
Welche andere Bank kommt eigentlich als Fusionspartner in Frage?
Wobei natürlich auch die Frage auftaucht, welche anderen Banken sind auch von diesem Urteil betroffen ?
Aber trotzdem wird es Zeit für ein solches Urteil, denn Menschen sind immer wichtiger als Banken.
.......na dann mal lieber Finger weg !!
Exbanker, die Commersbank hat bei dem Geschäft mit windigen Immobilien in ähnlicher Art und Weise mitgemischt(Aufina).
War bisher nicht schlecht der Tipp,+40% die letzten 2 Handelstage.
HypoVerein PUT/45,0 2002/12 (DBK) XDTB 562221
Realtimekurs Umsatz Zeit Geld Stück Brief Stück
0,840 600 15:34:44 0,800 n/a 0,820 n/a
0,810 Veränderung Veränderung (%) Trend
0,810 + 0,140 + 20,00 ++=+
0,800 Trades Gesamtumsatz Volumen
4 1.600 1.344
Vortag Eröffnung Hoch Tief Datum
0,70 0,80 0,84 0,80 08.04.2002
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HypoVerein PUT/45,0 2002/12 (DBK) XDTB 562221
Realtimekurs Umsatz Zeit Geld Stück Brief Stück
0,840 600 15:34:44 0,800 n/a 0,820 n/a
0,810 Veränderung Veränderung (%) Trend
0,810 + 0,140 + 20,00 ++=+
0,800 Trades Gesamtumsatz Volumen
4 1.600 1.344
Vortag Eröffnung Hoch Tief Datum
0,70 0,80 0,84 0,80 08.04.2002
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weiß jemand wie, wann und wo man morgen das Urteil des BGH erfährt ?
Gute Frage - interessiert mich auch brennend.
Wo und wann veröffentlicht der BGH seine Urteile?
Ciao
Aldy
Wo und wann veröffentlicht der BGH seine Urteile?
Ciao
Aldy
Hab ich soeben gefunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag über Wiederrufsrechte bei so genannten Hautürkrediten verhandelt. Das klagende Ehepaar aus dem Raum München will aus einem Hypotheken-Kredit aussteigen, weil der Vertrag in ihrer Wohnung vereinbart worden sei, der Vertreter aber nicht über die Rechte nach dem Haustürwiderrufsgesetz informiert habe. Konkret verlangten die Kläger die Rückzahlung von 118.444 Mark (60.560 Euro) bisheriger Zins- und Tilgungszahlungen sowie die Feststellung, dass der Bank "keine Ansprüche aus dem Kreditvertrag zustehen". Sein Urteil kündigte der BGH für den Nachmittag an. (AZ: XI ZR 91/99)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag über Wiederrufsrechte bei so genannten Hautürkrediten verhandelt. Das klagende Ehepaar aus dem Raum München will aus einem Hypotheken-Kredit aussteigen, weil der Vertrag in ihrer Wohnung vereinbart worden sei, der Vertreter aber nicht über die Rechte nach dem Haustürwiderrufsgesetz informiert habe. Konkret verlangten die Kläger die Rückzahlung von 118.444 Mark (60.560 Euro) bisheriger Zins- und Tilgungszahlungen sowie die Feststellung, dass der Bank "keine Ansprüche aus dem Kreditvertrag zustehen". Sein Urteil kündigte der BGH für den Nachmittag an. (AZ: XI ZR 91/99)
Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen.
Hier findet Ihr einen Live-Bericht über die heutige BGH-Verhandlung:
http://www.rws-verlag.de/
Gruß Wohlstreet
http://www.rws-verlag.de/
Gruß Wohlstreet
"Stand 14.00 Uhr:
Nach den Erörterungen in der mehr als zweistündigen Verhandlung neigt der XI. Zivilsenat dazu, unter Berufung auf eine beachtliche Mindermeinung zum Verständnis des § 5 Abs. 2 VerbrKrG - unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung (vgl. die Nachweise zu den beiden Ansichten BGH ZIP 2000, 177 f. unter II 2) - einen Auslegungsspielraum und damit eine Widerrufsberechtigung nachdem HWiG zu bejahen.
Eine Verkündung des Beratungsergebnisses ist erst am späten Nachmittag zu erwarten."
Es wird wohl was !!!Freu !
..
Nach den Erörterungen in der mehr als zweistündigen Verhandlung neigt der XI. Zivilsenat dazu, unter Berufung auf eine beachtliche Mindermeinung zum Verständnis des § 5 Abs. 2 VerbrKrG - unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung (vgl. die Nachweise zu den beiden Ansichten BGH ZIP 2000, 177 f. unter II 2) - einen Auslegungsspielraum und damit eine Widerrufsberechtigung nachdem HWiG zu bejahen.
Eine Verkündung des Beratungsergebnisses ist erst am späten Nachmittag zu erwarten."
Es wird wohl was !!!Freu !
..
WKN: 618799 Typ Put Basispreis: 36,00 Währung: EUR Fälligkeit: 17.06.03 Bez.-Verh.: 0,100
Stammdaten
Emittent DZ Bank
Basiswert HYPOVEREINSBANK (802200)
Typ C/P Put
Typ E/A Amerikanisch
Basispreis 36,00
Währung EUR
Fälligkeit 17.06.03
Bez.-Verh. 0,100
Börsenplätze BER FRA STU GER
Bemerkung Keine
Kursdaten
Kurs Basiswert 09.04., 16:54
- in EUR 39,28
Kurs Optionsschein 09.04., 13:14
- Geld (in EUR) 0,380 (-0,010 / -2,56%)
- Brief (in EUR) 0,400 (-0,010 / -2,44%)
Spread
- Absolut 0,02
- Homogenisiert 0,20
- in % des Briefkurses 5,00%
Kennzahlen
Aufgeld 18,28% Aufgeld p.a. 15,16%
Break-Even 32,10 Ertragsgleichheit 0,00
Ertragsgleichheit p.a. 0,00% Hebel -10,07
Innerer Wert 0,00 Moneyness 0,92
Parität -0,33 Zeitwert 0,39
Aufgeld p.a/Omega 4,79% Bewertungsniveau 2,79
Delta -0,31 Ertragsgleichheit p.a./Omega 0,00%
Historische Volatilität 30 33,92% Historische Volatilität 250 41,82%
Implizite Volatilität (Mittel) 34,61% Implizite Volatilität (Geld) 33,95%
Implizite Volatilität (Brief) 35,27% Omega -3,17
Prozentuales Wochentheta -0,99% Theoretischer Wert 0,38
Theta 0,00 Totalverlustwahrscheinlichkeit 52,93
Vega 0,02 Zeitwert-Move 0,12
Hold-Break-Even 0,88 Spread (abs.) 0,02
Spread (homogen.) 0,20 Spread (% des Brief.) 5,00%
Spread-Move 0,64 Transaktionskosten-Move 0,12
Wie wäre es denn mit dem ?
Stammdaten
Emittent DZ Bank
Basiswert HYPOVEREINSBANK (802200)
Typ C/P Put
Typ E/A Amerikanisch
Basispreis 36,00
Währung EUR
Fälligkeit 17.06.03
Bez.-Verh. 0,100
Börsenplätze BER FRA STU GER
Bemerkung Keine
Kursdaten
Kurs Basiswert 09.04., 16:54
- in EUR 39,28
Kurs Optionsschein 09.04., 13:14
- Geld (in EUR) 0,380 (-0,010 / -2,56%)
- Brief (in EUR) 0,400 (-0,010 / -2,44%)
Spread
- Absolut 0,02
- Homogenisiert 0,20
- in % des Briefkurses 5,00%
Kennzahlen
Aufgeld 18,28% Aufgeld p.a. 15,16%
Break-Even 32,10 Ertragsgleichheit 0,00
Ertragsgleichheit p.a. 0,00% Hebel -10,07
Innerer Wert 0,00 Moneyness 0,92
Parität -0,33 Zeitwert 0,39
Aufgeld p.a/Omega 4,79% Bewertungsniveau 2,79
Delta -0,31 Ertragsgleichheit p.a./Omega 0,00%
Historische Volatilität 30 33,92% Historische Volatilität 250 41,82%
Implizite Volatilität (Mittel) 34,61% Implizite Volatilität (Geld) 33,95%
Implizite Volatilität (Brief) 35,27% Omega -3,17
Prozentuales Wochentheta -0,99% Theoretischer Wert 0,38
Theta 0,00 Totalverlustwahrscheinlichkeit 52,93
Vega 0,02 Zeitwert-Move 0,12
Hold-Break-Even 0,88 Spread (abs.) 0,02
Spread (homogen.) 0,20 Spread (% des Brief.) 5,00%
Spread-Move 0,64 Transaktionskosten-Move 0,12
Wie wäre es denn mit dem ?
Soeben verlautet über Reuters:
Karlsruhe, 09. Apr.
An der Haustür vermittelte Kredite zur Finanzierung von Immobilienkäufen können nach einem Urteil des BGH auch nach Jahren widerrufen werden.
In einem am Dienstag verkündeten Urteil erklärte das Gericht das verbraucherfreundliche Haustürwiderrufgesetz auch für solche Geschäfte für anwendbar. Das Urteil betrifft alle Fälle, in denen Verbraucher zu Hause oder am Arbeitsplatz von Maklern Immobilienkäufe vermittelt worden waren. Die Käufe wurden durch Kredite finanziert, die ihrerseits mit Hypotheken oder Grundschulden abgesichert wurden. Der jeweilige Kredit sollte mit Steuervorteilen und Mieteinnahmen abbezahlt werden.
(Az: XI ZR 91/99)
Kurs der Hypovereinsbank vor der Meldung: EUR 39,33
Kurs der Hypovereinsbank nach der Meldung: EUR 37,95 17.15 h
Gruß Wohlstreet
Karlsruhe, 09. Apr.
An der Haustür vermittelte Kredite zur Finanzierung von Immobilienkäufen können nach einem Urteil des BGH auch nach Jahren widerrufen werden.
In einem am Dienstag verkündeten Urteil erklärte das Gericht das verbraucherfreundliche Haustürwiderrufgesetz auch für solche Geschäfte für anwendbar. Das Urteil betrifft alle Fälle, in denen Verbraucher zu Hause oder am Arbeitsplatz von Maklern Immobilienkäufe vermittelt worden waren. Die Käufe wurden durch Kredite finanziert, die ihrerseits mit Hypotheken oder Grundschulden abgesichert wurden. Der jeweilige Kredit sollte mit Steuervorteilen und Mieteinnahmen abbezahlt werden.
(Az: XI ZR 91/99)
Kurs der Hypovereinsbank vor der Meldung: EUR 39,33
Kurs der Hypovereinsbank nach der Meldung: EUR 37,95 17.15 h
Gruß Wohlstreet
Gratulation vor allem den Anwälten, die (ohne Angst) gegen eine Lobby von Mächtigen im Staat dies durchboxen. Gratulation auch der Familie Heininger, die diesen Rechtssteit erbarmungslos mit fähigen Anwälten durchzieht.
Vielleicht bringt das erwartete Urteil auch die Banken zum Nachdenken, dass nur Geld scheffeln nicht das absolute im Leben ist, sondern vor allem der Mensch im Mittelpunkt stehen sollte.
Vielleicht bringt das erwartete Urteil auch die Banken zum Nachdenken, dass nur Geld scheffeln nicht das absolute im Leben ist, sondern vor allem der Mensch im Mittelpunkt stehen sollte.
Schaut Euch den mal an:
582479 Citibk.
35€
Laufzeit: 26.06.02
Kurs z.Zt. 0,1€
Scheint mir recht fair bewertet.
Laufzeit zwar nicht so doll, aber die ist ja wohl bzgl. des
BGH-Urteils zweitrangig.
Gruß
Aldy
582479 Citibk.
35€
Laufzeit: 26.06.02
Kurs z.Zt. 0,1€
Scheint mir recht fair bewertet.
Laufzeit zwar nicht so doll, aber die ist ja wohl bzgl. des
BGH-Urteils zweitrangig.
Gruß
Aldy
@31 von Wohlstreet
Juhu...freu...
Hypovereinsbank <<= Gangsterreien zahlen sich (doch) nicht aus ! Hähähähähä
...
Juhu...freu...
Hypovereinsbank <<= Gangsterreien zahlen sich (doch) nicht aus ! Hähähähähä
...
Na wer sagts denn.
Nur komisch dass das Urteil nur so nebenher in den Medien gebracht wird.
Nur komisch dass das Urteil nur so nebenher in den Medien gebracht wird.
was passiert wohl, wenn aufgrund des Urteils heute das BaKred bei der HVB einschreitet und Bildung von Wertberichtigungen fordert.
Ist eigentlich schon bekannt, wie hoch die Risikovorsorge dann pro Aktie evtl. sein wird, wenn allein 100.000 Kreditverträge mit einem Volumen von 13 Mrd Euro nun einfach so im Raum stehen?
Ist eigentlich schon bekannt, wie hoch die Risikovorsorge dann pro Aktie evtl. sein wird, wenn allein 100.000 Kreditverträge mit einem Volumen von 13 Mrd Euro nun einfach so im Raum stehen?
Hätte es ja nicht geglaubt,aber anscheinend gibt es doch noch ein wenig Gerechtigkeit auf dieser Welt.
Hoffentlich verklagen jetzt alle (die noch leben) diese Verbrecher.
Ich hoffe die Hypo schmiert jetzt richtig ab.
BIG_BLOCK
Hoffentlich verklagen jetzt alle (die noch leben) diese Verbrecher.
Ich hoffe die Hypo schmiert jetzt richtig ab.
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HVB - BGH-Urteil hat kaum finanzielle Auswirkungen
München, 09. Apr (Reuters) - Die HypoVereinsbank hat gelassen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) reagiert, wonach an der Haustür vermittelte Kredite zur Finanzierung von Immobilienkäufen auch nach Jahren noch widerrufen werden können.
"Das hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf die Bank", sagte ein Sprecher der HypoVereinsbank am Donnerstag. Die Hochrechnungen, die von Kosten im Milliarden-Höhe als Folge des Urteils ausgingen, seien vollkommen unrealistisch. Der Kurs der HypoVereinsbank-Aktien war als Reaktion auf das Urteil um fast drei Prozent eingebrochen.
Die HypoVereinsbank war vor zwei Jahren in Misskredit geraten, weil eines ihrer Vorgängerinstitute, die Hypo-Bank, mit externen Vermittlern zusammengearbeitet hatte, die Bankkunden Finanzierungen für überteuerte Immobilien verkauft hatten. Das Urteil beziehe sich aber nur auf die Fälle, in denen der Kreditvertrag in einer "Haustürsituation" abgeschlossen worden sei, hieß es in einer Mitteilung der Bank. Ob eine solche Fallgestaltung vorgelegen habe, sei vom Kunden nachzuweisen. Bei einem Widerruf müsse der Kunde die noch offene Deckungssumme zudem sofort zurückzahlen.
Ob sich da nicht einer verrechnet????
Welch eine Arroganz!!!
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München, 09. Apr (Reuters) - Die HypoVereinsbank hat gelassen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) reagiert, wonach an der Haustür vermittelte Kredite zur Finanzierung von Immobilienkäufen auch nach Jahren noch widerrufen werden können.
"Das hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf die Bank", sagte ein Sprecher der HypoVereinsbank am Donnerstag. Die Hochrechnungen, die von Kosten im Milliarden-Höhe als Folge des Urteils ausgingen, seien vollkommen unrealistisch. Der Kurs der HypoVereinsbank-Aktien war als Reaktion auf das Urteil um fast drei Prozent eingebrochen.
Die HypoVereinsbank war vor zwei Jahren in Misskredit geraten, weil eines ihrer Vorgängerinstitute, die Hypo-Bank, mit externen Vermittlern zusammengearbeitet hatte, die Bankkunden Finanzierungen für überteuerte Immobilien verkauft hatten. Das Urteil beziehe sich aber nur auf die Fälle, in denen der Kreditvertrag in einer "Haustürsituation" abgeschlossen worden sei, hieß es in einer Mitteilung der Bank. Ob eine solche Fallgestaltung vorgelegen habe, sei vom Kunden nachzuweisen. Bei einem Widerruf müsse der Kunde die noch offene Deckungssumme zudem sofort zurückzahlen.
Ob sich da nicht einer verrechnet????
Welch eine Arroganz!!!
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HypoVereinsbank steht unter Beschuss
Heute Kirch-Kredite, morgen Haustürkredite zu Immobilien. Die HypoVereinsbank bleibt unter Druck. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können an der Haustür oder am Arbeitsplatz vermittelte Kredite auch nach Jahren noch widerrufen werden. Das heißt, alle Verbraucher, die durch derartige Kredite finanzierte Immobilien gekauft haben, können dies widerrufen und die Verträge kündigen. Damit kommt eine neue Abschreibungswelle auf die Banken zu. Vor allem die HypoVereinsbank ist betroffen. Prompt brach die Aktie um knapp vier Prozent ein. Die Nachrichtenagentur Reuters erfuhr, dass bei der Bank diese Geschäfte ein Volumen von 9,5 Milliarden Euro haben. Die Bank gibt sich nicht ganz so verbraucherfreundlich. Der Kunde müsse in jedem Fall das Darlehen zurückzahlen. Stellt sich das als rechtens heraus, kann die Aktie aufatmen
Ist hier jemand,der sich mit sowas auskennt?
Wenn ja,bitte Meinungen.
Auf alle Fälle skandalös.
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Heute Kirch-Kredite, morgen Haustürkredite zu Immobilien. Die HypoVereinsbank bleibt unter Druck. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können an der Haustür oder am Arbeitsplatz vermittelte Kredite auch nach Jahren noch widerrufen werden. Das heißt, alle Verbraucher, die durch derartige Kredite finanzierte Immobilien gekauft haben, können dies widerrufen und die Verträge kündigen. Damit kommt eine neue Abschreibungswelle auf die Banken zu. Vor allem die HypoVereinsbank ist betroffen. Prompt brach die Aktie um knapp vier Prozent ein. Die Nachrichtenagentur Reuters erfuhr, dass bei der Bank diese Geschäfte ein Volumen von 9,5 Milliarden Euro haben. Die Bank gibt sich nicht ganz so verbraucherfreundlich. Der Kunde müsse in jedem Fall das Darlehen zurückzahlen. Stellt sich das als rechtens heraus, kann die Aktie aufatmen
Ist hier jemand,der sich mit sowas auskennt?
Wenn ja,bitte Meinungen.
Auf alle Fälle skandalös.
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@Big_Block
Die Gelassenheit er Hypovereinsbank ist, meiner Meinung nach, nur geheuchelt/geschauspielert.Die wollen nicht, daß die geprellten Kunden Morgenluft wittern und eine Stampede lostreten.
Die Tanker HVB kämpft darum nicht abzusaufen.Dazu kann ich nur sagen. "Wasser marsch !"
...
Die Gelassenheit er Hypovereinsbank ist, meiner Meinung nach, nur geheuchelt/geschauspielert.Die wollen nicht, daß die geprellten Kunden Morgenluft wittern und eine Stampede lostreten.
Die Tanker HVB kämpft darum nicht abzusaufen.Dazu kann ich nur sagen. "Wasser marsch !"
...
Klar, daß sich die HVB eine Rückabwicklung widerrufener Verträge so vorstellt, daß sie daran noch mehr verdient und der Geschädigte noch mehr verliert als bisher ist klar.
Aber die Ausgestaltung der Rückabwicklungen hat nicht die Hypovereinsbank zu bestimmen sondern Gerichte, welche durch die BGH-Entscheidung eine verbraucherfreundliche Vorgabe bekommen haben.
Die Pressemitteilungen der HVB im Übrigen werden immer schlechter und inhaltsloser; ich denke die werden sich noch wundern.
Gruß Wohlstreet
Aber die Ausgestaltung der Rückabwicklungen hat nicht die Hypovereinsbank zu bestimmen sondern Gerichte, welche durch die BGH-Entscheidung eine verbraucherfreundliche Vorgabe bekommen haben.
Die Pressemitteilungen der HVB im Übrigen werden immer schlechter und inhaltsloser; ich denke die werden sich noch wundern.
Gruß Wohlstreet
Haustürkredite können widerrufen werden
Bundesgerichtshof entscheidet in Grundsatzurteil gegen die Banken - Haus- und Wohnungseigentümer gestärkt
BM Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern gestärkt, die ihre Immobilie und den dazugehörigen Kreditvertrag in einer Haustürsituation abgeschlossen haben. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil können sie ihren Kredit unbefristet widerrufen, falls sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Der BGH gab den Eigentümern einer Wohnung Recht, den ein Makler zu Hause aufgesucht und zu Kauf und Darlehensaufnahme überredet hatte.
Der Makler hatte den Vertrag mit dem klagenden Ehepaar aus dem Raum München in ihrer Wohnung vereinbart. Er habe sie aber nicht über die Rechte nach dem Haustürwiderrufsgesetz informiert, argumentierten die Kläger. Sie verlangten die Rückzahlung von umgerechnet 60 560 Euro, die sie bisher für Zinsen und Tilgung gezahlt hatten. Außerdem sollte die beklagte Hypo-Vereinsbank feststellen, dass ihr «keine Ansprüche aus dem Kreditvertrag zustehen».
Im gleichen Fall hatte im Dezember der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass die Wiederrufsrechte bei Haustürgeschäften auch für Kredite zur Immobilienfinanzierung gelten. Wird über dieses Recht bei Vertragsabschluss nicht aufgeklärt, so besteht danach das Widerrufsrecht unbefristet fort.
Deutsche Regelungen, die die Widerrufsfrist bei Krediten auf ein Jahr beschränken und Hypothekenkredite sogar weitgehend ganz ausnehmen, wären danach nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der BGH hatte hierzu bislang gegenteilige Auffassungen vertreten. Nach dem Urteil vom Dienstag ist die Lage eindeutig.
Nach Angaben von Verbraucheranwälten ging es in dem Musterprozess um insgesamt 300 000 Kreditverträge mit einem Gesamtvolumen in zweistelliger Milliardenhöhe. Anfang der neunziger Jahre versuchten verschiedene Banken, über Vermittlungspartner neue Kunden zu gewinnen. Die Partner sollten Immobilien und die entsprechende Kreditfinanzierung in einem Paket anbieten. Dabei seien Wohnungen und Häuser in vielen Fällen deutlich über ihrem Wert verkauft worden, sagte der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich. Er und der Anwalt Klaus Kratzer vertreten je 3500 Mandanten. Verbraucheranwälte schätzen die Belastungen für die betroffene Hypo-Vereinsbank denn auch auf bis zu 9,5 Mrd. Euro.
Die Bank bezeichnete diese Darstellung dagegen als Unsinn: Der BGH entscheide über Einzelfälle, die im Zweifel nur auf wenige weitere Kreditverträge übertragbar seien. Sie hatte insgesamt 108 000 Immobilienkredite über freie Vermittler an die Kunden gebracht.
(AZ: XI ZR 91/99)
.........
Jo mei, des wird teuer.
.........
Bundesgerichtshof entscheidet in Grundsatzurteil gegen die Banken - Haus- und Wohnungseigentümer gestärkt
BM Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern gestärkt, die ihre Immobilie und den dazugehörigen Kreditvertrag in einer Haustürsituation abgeschlossen haben. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil können sie ihren Kredit unbefristet widerrufen, falls sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Der BGH gab den Eigentümern einer Wohnung Recht, den ein Makler zu Hause aufgesucht und zu Kauf und Darlehensaufnahme überredet hatte.
Der Makler hatte den Vertrag mit dem klagenden Ehepaar aus dem Raum München in ihrer Wohnung vereinbart. Er habe sie aber nicht über die Rechte nach dem Haustürwiderrufsgesetz informiert, argumentierten die Kläger. Sie verlangten die Rückzahlung von umgerechnet 60 560 Euro, die sie bisher für Zinsen und Tilgung gezahlt hatten. Außerdem sollte die beklagte Hypo-Vereinsbank feststellen, dass ihr «keine Ansprüche aus dem Kreditvertrag zustehen».
Im gleichen Fall hatte im Dezember der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass die Wiederrufsrechte bei Haustürgeschäften auch für Kredite zur Immobilienfinanzierung gelten. Wird über dieses Recht bei Vertragsabschluss nicht aufgeklärt, so besteht danach das Widerrufsrecht unbefristet fort.
Deutsche Regelungen, die die Widerrufsfrist bei Krediten auf ein Jahr beschränken und Hypothekenkredite sogar weitgehend ganz ausnehmen, wären danach nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der BGH hatte hierzu bislang gegenteilige Auffassungen vertreten. Nach dem Urteil vom Dienstag ist die Lage eindeutig.
Nach Angaben von Verbraucheranwälten ging es in dem Musterprozess um insgesamt 300 000 Kreditverträge mit einem Gesamtvolumen in zweistelliger Milliardenhöhe. Anfang der neunziger Jahre versuchten verschiedene Banken, über Vermittlungspartner neue Kunden zu gewinnen. Die Partner sollten Immobilien und die entsprechende Kreditfinanzierung in einem Paket anbieten. Dabei seien Wohnungen und Häuser in vielen Fällen deutlich über ihrem Wert verkauft worden, sagte der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich. Er und der Anwalt Klaus Kratzer vertreten je 3500 Mandanten. Verbraucheranwälte schätzen die Belastungen für die betroffene Hypo-Vereinsbank denn auch auf bis zu 9,5 Mrd. Euro.
Die Bank bezeichnete diese Darstellung dagegen als Unsinn: Der BGH entscheide über Einzelfälle, die im Zweifel nur auf wenige weitere Kreditverträge übertragbar seien. Sie hatte insgesamt 108 000 Immobilienkredite über freie Vermittler an die Kunden gebracht.
(AZ: XI ZR 91/99)
.........
Jo mei, des wird teuer.
.........
Eigentlich gehört - mal ganz nüchtern betrachtet - die deutsche Justiz
ebenfalls gehörig abgewatscht. Es zieht sich durch wie ein roter Faden:
Ähnlich wie auf dem Steuersektor werden auch in der Rechtsprechung (so mein Eindruck)
immer häufiger Regelungen und Gesetze verabschiedet, die dann wiederum auf Druck diverser Lobbyisten
immer weiter aufgeweicht werden. Nichts ist klar - alles ist relativ.
Kein Wunder, daß die Seiten fürs Kleingedruckte bald länger sind als die eigentlichen Verträge.
So wie es ausschaut wird es die HVB auf eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten anlegen.
Ich schätze mal, daß viele Betroffene, sollten sie nicht schon mit dem Rücken zur Wand stehen, sich
diesen Streß garnicht antun werden.
Wer will schon gerne vom Amtsgericht zum Landgericht zum Oberlandesgericht zum... ziehen?
Und das womöglich über Jahre.
Zum Schluß hast Du dann möglicherweise ein paar Mark fuffzig mehr in der Tasche, bist dafür aber
nervlich am Ende.
Man wird sehen.
Aldy
ebenfalls gehörig abgewatscht. Es zieht sich durch wie ein roter Faden:
Ähnlich wie auf dem Steuersektor werden auch in der Rechtsprechung (so mein Eindruck)
immer häufiger Regelungen und Gesetze verabschiedet, die dann wiederum auf Druck diverser Lobbyisten
immer weiter aufgeweicht werden. Nichts ist klar - alles ist relativ.
Kein Wunder, daß die Seiten fürs Kleingedruckte bald länger sind als die eigentlichen Verträge.
So wie es ausschaut wird es die HVB auf eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten anlegen.
Ich schätze mal, daß viele Betroffene, sollten sie nicht schon mit dem Rücken zur Wand stehen, sich
diesen Streß garnicht antun werden.
Wer will schon gerne vom Amtsgericht zum Landgericht zum Oberlandesgericht zum... ziehen?
Und das womöglich über Jahre.
Zum Schluß hast Du dann möglicherweise ein paar Mark fuffzig mehr in der Tasche, bist dafür aber
nervlich am Ende.
Man wird sehen.
Aldy
HypoVereinsbank droht US-Klage
Frankfurt (vwd) - Der Hypovereinsbank AG, München, droht eine Sammelklage
nach US-Recht. Wie das am Donnerstag erscheinende Anlegermagazin "Die
Telebörse" vorab berichtet, bereitet der Göttinger Rechtsanwalt Reiner
Füllmich gemeinsam mit zwei US-Partnerkanzleien die Klage nach Art der
"Class Action" vor. Gegenstand der Klage seien an der Haustüre verkaufte
Immobilien. Deutsche Banken sollen in den neunziger Jahren im großen Stil
Kredite zur Finanzierung von überteuerten Immobilien gewährt haben.
Drückerkolonnen sollen dabei an der Haustür vollfinanzierte Immobilien an
Klein- und Mittelverdiener verkauft und versprochen haben, dass die
Rückzahlung des Kredits sich bis auf Kleinstbeträge durch Vermietung und
Steuerersparnisse finanzieren lässt. Doch die Versprechen seien in vielen
Fällen nicht gehalten worden. Nun wollen Investoren auf Widerruf des Kredits
und auch auf Schadenersatz klagen.
Unter den rund 300.000 in Deutschland Geschädigten gibt es auch
zahlreiche Amerikaner. Rund 60 davon sind Mandanten des Göttinger
Rechtsanwaltes Reiner Füllmich. Grundlage der jetzt vorbereiteten Klage sei
das ursprünglich zur Mafia-Abwehr erlassene Rico-Gesetz gegen kriminelle
Organisationen, nach dem in den USA zivilrechtlich Banken und Versicherungen
verurteilt werden.
vwd/12/9.4.2002/nas
09.04.2002 - 20:57 Uhr
Es geht weiter!!!!
BIG_BLOCK
Frankfurt (vwd) - Der Hypovereinsbank AG, München, droht eine Sammelklage
nach US-Recht. Wie das am Donnerstag erscheinende Anlegermagazin "Die
Telebörse" vorab berichtet, bereitet der Göttinger Rechtsanwalt Reiner
Füllmich gemeinsam mit zwei US-Partnerkanzleien die Klage nach Art der
"Class Action" vor. Gegenstand der Klage seien an der Haustüre verkaufte
Immobilien. Deutsche Banken sollen in den neunziger Jahren im großen Stil
Kredite zur Finanzierung von überteuerten Immobilien gewährt haben.
Drückerkolonnen sollen dabei an der Haustür vollfinanzierte Immobilien an
Klein- und Mittelverdiener verkauft und versprochen haben, dass die
Rückzahlung des Kredits sich bis auf Kleinstbeträge durch Vermietung und
Steuerersparnisse finanzieren lässt. Doch die Versprechen seien in vielen
Fällen nicht gehalten worden. Nun wollen Investoren auf Widerruf des Kredits
und auch auf Schadenersatz klagen.
Unter den rund 300.000 in Deutschland Geschädigten gibt es auch
zahlreiche Amerikaner. Rund 60 davon sind Mandanten des Göttinger
Rechtsanwaltes Reiner Füllmich. Grundlage der jetzt vorbereiteten Klage sei
das ursprünglich zur Mafia-Abwehr erlassene Rico-Gesetz gegen kriminelle
Organisationen, nach dem in den USA zivilrechtlich Banken und Versicherungen
verurteilt werden.
vwd/12/9.4.2002/nas
09.04.2002 - 20:57 Uhr
Es geht weiter!!!!
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HypoVereinsbank droht US-Klage
Frankfurt (vwd) - Der Hypovereinsbank AG, München, droht eine Sammelklage
nach US-Recht. Wie das am Donnerstag erscheinende Anlegermagazin "Die
Telebörse" vorab berichtet, bereitet der Göttinger Rechtsanwalt Reiner
Füllmich gemeinsam mit zwei US-Partnerkanzleien die Klage nach Art der
"Class Action" vor. Gegenstand der Klage seien an der Haustüre verkaufte
Immobilien. Deutsche Banken sollen in den neunziger Jahren im großen Stil
Kredite zur Finanzierung von überteuerten Immobilien gewährt haben.
Drückerkolonnen sollen dabei an der Haustür vollfinanzierte Immobilien an
Klein- und Mittelverdiener verkauft und versprochen haben, dass die
Rückzahlung des Kredits sich bis auf Kleinstbeträge durch Vermietung und
Steuerersparnisse finanzieren lässt. Doch die Versprechen seien in vielen
Fällen nicht gehalten worden. Nun wollen Investoren auf Widerruf des Kredits
und auch auf Schadenersatz klagen.
Unter den rund 300.000 in Deutschland Geschädigten gibt es auch
zahlreiche Amerikaner. Rund 60 davon sind Mandanten des Göttinger
Rechtsanwaltes Reiner Füllmich. Grundlage der jetzt vorbereiteten Klage sei
das ursprünglich zur Mafia-Abwehr erlassene Rico-Gesetz gegen kriminelle
Organisationen, nach dem in den USA zivilrechtlich Banken und Versicherungen
verurteilt werden.
vwd/12/9.4.2002/nas
09.04.2002 - 20:57 Uhr
Es geht weiter!!!!
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Frankfurt (vwd) - Der Hypovereinsbank AG, München, droht eine Sammelklage
nach US-Recht. Wie das am Donnerstag erscheinende Anlegermagazin "Die
Telebörse" vorab berichtet, bereitet der Göttinger Rechtsanwalt Reiner
Füllmich gemeinsam mit zwei US-Partnerkanzleien die Klage nach Art der
"Class Action" vor. Gegenstand der Klage seien an der Haustüre verkaufte
Immobilien. Deutsche Banken sollen in den neunziger Jahren im großen Stil
Kredite zur Finanzierung von überteuerten Immobilien gewährt haben.
Drückerkolonnen sollen dabei an der Haustür vollfinanzierte Immobilien an
Klein- und Mittelverdiener verkauft und versprochen haben, dass die
Rückzahlung des Kredits sich bis auf Kleinstbeträge durch Vermietung und
Steuerersparnisse finanzieren lässt. Doch die Versprechen seien in vielen
Fällen nicht gehalten worden. Nun wollen Investoren auf Widerruf des Kredits
und auch auf Schadenersatz klagen.
Unter den rund 300.000 in Deutschland Geschädigten gibt es auch
zahlreiche Amerikaner. Rund 60 davon sind Mandanten des Göttinger
Rechtsanwaltes Reiner Füllmich. Grundlage der jetzt vorbereiteten Klage sei
das ursprünglich zur Mafia-Abwehr erlassene Rico-Gesetz gegen kriminelle
Organisationen, nach dem in den USA zivilrechtlich Banken und Versicherungen
verurteilt werden.
vwd/12/9.4.2002/nas
09.04.2002 - 20:57 Uhr
Es geht weiter!!!!
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HYPOVEREINSBANK
Von US-Sammelklage bedroht
Die HypoVereinsbank gerät wegen dubioser Haustürgeschäfte immer mehr unter Druck. Neben einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs bereiten Anwälte offenbar eine Sammelklage in den USA vor.
Frankfurt am Main - Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich bereite gemeinsam mit zwei amerikanischen Partnerkanzleien eine Klage nach Art der "Class Action" vor, berichtet "Die Telebörse". Unter den rund 300.000 in Deutschland Geschädigten gebe es auch zahlreiche Amerikaner. Rund 60 davon seien Mandanten von Füllmich. Grundlage der jetzt vorbereiteten Klage sei das ursprünglich zur Mafia-Abwehr erlassene "Rico-Gesetz" gegen kriminelle Organisationen, nach dem in den USA zivilrechtlich Banken und Versicherungen verurteilt würden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag außerdem die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern gestärkt, die ihre Immobilie und den dazugehörigen Kreditvertrag in einer so genannten "Haustürsituation" abgeschlossen haben. Diese können dem Urteil zufolge auch rückwirkend widerrufen werden. Das Gericht gab einem Münchner Ehepaar Recht, das wegen eines Kreditvertrages geklagt hatte, der ihm 1993 zu Hause von so genannten Drückern verkauft worden war.
Die HypoVereinsbank (HVB), deren Immobilienvermittler solche Haustürgeschäfte in großem Stil abgeschlossen haben, wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich das Urteil nur auf Fälle beziehe, in denen die Kreditverträge bei einem Haustürgeschäft geschlossen wurden. Daher sei in jedem Einzelfall vom Kunden nachzuweisen, dass eine solche Haustürsituation vorgelegen habe. Darüber hinaus bleibe der Kunde im Falle eines Widerrufs des Kredits Eigentümer der Immobilie. Die noch offene Darlehnssumme müsse aber nach dem Haustürwiderrufsgesetz inklusive der Zinsen sofort zurückgezahlt werden.
Früheren Angaben der HVB zufolge beträgt das Kreditvolumen aus dem nicht selbst akquirierten Immobilien-Geschäft rund 13 Milliarden Euro. Knapp ein Viertel davon soll nach Informationen aus Branchenkreisen auf den so genannten Strukturvertrieb zurückgehen. Der Anteil tatsächlicher Haustürgeschäfte an diesen reichlich drei Milliarden Euro sei allerdings fraglich, hieß es in den Kreisen weiter. Im Geschäftsjahr 2001 hat die HVB nach eigenen Angaben in rund 300 Fällen von Immobilienkrediten Vergleiche mit den Kunden geschlossen.
Branchenbeobachter gehen davon aus, dass im Falle eines Widerrufrechts von Kreditverträgen, dies nicht zugleich auch die Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags bedeuten kann. Zum einen sind Immobilienkaufverträge notariell beurkundet, daher sind die Käufer - anders als bei Haustürgeschäften - über die Konsequenzen des Kaufs belehrt worden und haben somit kein Widerrufsrechts. Zum anderen würde eine Rückabwicklung ebenso bedeuten, dass der Käufer Einkünfte aus der Immobilie wie Mietzahlungen und Steuergutschriften in einem komplizierten Verfahren rückerstatten müsste.
........
Der gerechte Zorn wird die HVB treffen.Amen !
...
" Die Nachrichtenagentur Reuters erfuhr, dass bei der Bank diese Geschäfte ein Volumen von 9,5 Milliarden Euro haben. Die Bank gibt sich nicht ganz so verbraucherfreundlich. Der Kunde müsse in jedem Fall das Darlehen zurückzahlen. Stellt sich das als rechtens heraus, kann die Aktie aufatmen
Ist hier jemand,der sich mit sowas auskennt?
Wenn ja,bitte Meinungen.
Auf alle Fälle skandalös.
BIG_BLOCK"
Eine HVB-Sprecherin hatte gestern behaupet, wer als Darlehenskunde den Vertrag nach dem Richterspruch anuliert müsse das Immo-Kredit inc. Zinsen in einem Rutsch zurückzahlen.
Wenn das so wäre, was hätte sich dann für den betrogenen Investor geändert ?
Nüscht, nur daß er nicht 20-30 Jahre an die HBV blecht, sondern alles auf einmal zahlen muss.Nö, nö, das kann
schon von der Logic her nicht sein.
....
Von US-Sammelklage bedroht
Die HypoVereinsbank gerät wegen dubioser Haustürgeschäfte immer mehr unter Druck. Neben einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs bereiten Anwälte offenbar eine Sammelklage in den USA vor.
Frankfurt am Main - Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich bereite gemeinsam mit zwei amerikanischen Partnerkanzleien eine Klage nach Art der "Class Action" vor, berichtet "Die Telebörse". Unter den rund 300.000 in Deutschland Geschädigten gebe es auch zahlreiche Amerikaner. Rund 60 davon seien Mandanten von Füllmich. Grundlage der jetzt vorbereiteten Klage sei das ursprünglich zur Mafia-Abwehr erlassene "Rico-Gesetz" gegen kriminelle Organisationen, nach dem in den USA zivilrechtlich Banken und Versicherungen verurteilt würden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag außerdem die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern gestärkt, die ihre Immobilie und den dazugehörigen Kreditvertrag in einer so genannten "Haustürsituation" abgeschlossen haben. Diese können dem Urteil zufolge auch rückwirkend widerrufen werden. Das Gericht gab einem Münchner Ehepaar Recht, das wegen eines Kreditvertrages geklagt hatte, der ihm 1993 zu Hause von so genannten Drückern verkauft worden war.
Die HypoVereinsbank (HVB), deren Immobilienvermittler solche Haustürgeschäfte in großem Stil abgeschlossen haben, wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich das Urteil nur auf Fälle beziehe, in denen die Kreditverträge bei einem Haustürgeschäft geschlossen wurden. Daher sei in jedem Einzelfall vom Kunden nachzuweisen, dass eine solche Haustürsituation vorgelegen habe. Darüber hinaus bleibe der Kunde im Falle eines Widerrufs des Kredits Eigentümer der Immobilie. Die noch offene Darlehnssumme müsse aber nach dem Haustürwiderrufsgesetz inklusive der Zinsen sofort zurückgezahlt werden.
Früheren Angaben der HVB zufolge beträgt das Kreditvolumen aus dem nicht selbst akquirierten Immobilien-Geschäft rund 13 Milliarden Euro. Knapp ein Viertel davon soll nach Informationen aus Branchenkreisen auf den so genannten Strukturvertrieb zurückgehen. Der Anteil tatsächlicher Haustürgeschäfte an diesen reichlich drei Milliarden Euro sei allerdings fraglich, hieß es in den Kreisen weiter. Im Geschäftsjahr 2001 hat die HVB nach eigenen Angaben in rund 300 Fällen von Immobilienkrediten Vergleiche mit den Kunden geschlossen.
Branchenbeobachter gehen davon aus, dass im Falle eines Widerrufrechts von Kreditverträgen, dies nicht zugleich auch die Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags bedeuten kann. Zum einen sind Immobilienkaufverträge notariell beurkundet, daher sind die Käufer - anders als bei Haustürgeschäften - über die Konsequenzen des Kaufs belehrt worden und haben somit kein Widerrufsrechts. Zum anderen würde eine Rückabwicklung ebenso bedeuten, dass der Käufer Einkünfte aus der Immobilie wie Mietzahlungen und Steuergutschriften in einem komplizierten Verfahren rückerstatten müsste.
........
Der gerechte Zorn wird die HVB treffen.Amen !
...
" Die Nachrichtenagentur Reuters erfuhr, dass bei der Bank diese Geschäfte ein Volumen von 9,5 Milliarden Euro haben. Die Bank gibt sich nicht ganz so verbraucherfreundlich. Der Kunde müsse in jedem Fall das Darlehen zurückzahlen. Stellt sich das als rechtens heraus, kann die Aktie aufatmen
Ist hier jemand,der sich mit sowas auskennt?
Wenn ja,bitte Meinungen.
Auf alle Fälle skandalös.
BIG_BLOCK"
Eine HVB-Sprecherin hatte gestern behaupet, wer als Darlehenskunde den Vertrag nach dem Richterspruch anuliert müsse das Immo-Kredit inc. Zinsen in einem Rutsch zurückzahlen.
Wenn das so wäre, was hätte sich dann für den betrogenen Investor geändert ?
Nüscht, nur daß er nicht 20-30 Jahre an die HBV blecht, sondern alles auf einmal zahlen muss.Nö, nö, das kann
schon von der Logic her nicht sein.
....
Dass die Kunden die empfangenen Darlehen zurückzahlen müssen, ist doch wohl logisch. Alles andere wäre wohl eine ungerechtfertigte Bereicherung i.S.d. § 812 BGB.
Dies ist auch die logische Rechtsfolge eines Widerrufs der Immobilienverträge.
Lediglich die Rückzahlungskonditionen dürften etwas anders ausfallen, als ursprünglich vetraglich vereinbart.
Dies ist auch die logische Rechtsfolge eines Widerrufs der Immobilienverträge.
Lediglich die Rückzahlungskonditionen dürften etwas anders ausfallen, als ursprünglich vetraglich vereinbart.
@47 von duane
Nein, hier irrst du dich meines Erachtens.
Mit dem Wiederuf wird nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag für die Immobilie ungültig.
Das gilt, wenn beide Verträge von einem Drücker bei einem Haustürgeschäft gleichzeitig miteinander verbunden angeboten wurden.
Die betreffende Immobilie geht dann natürlich in den Besitz des "glücklichen" Neubesitzers HBV über.
.....
Nein, hier irrst du dich meines Erachtens.
Mit dem Wiederuf wird nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag für die Immobilie ungültig.
Das gilt, wenn beide Verträge von einem Drücker bei einem Haustürgeschäft gleichzeitig miteinander verbunden angeboten wurden.
Die betreffende Immobilie geht dann natürlich in den Besitz des "glücklichen" Neubesitzers HBV über.
.....
Zusatz:
Wenn die Immobilie in den Besitz der HVB übergeht, braucht der Darlehensnehmer nicht nur nicht mehr den Kredit zurückzahlen, sondern er bekommt auch die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen von der HVB zurückgezahlt.(Das heißt, die HBV muss Zins und Tilgung zurückzahlen.)
Der Immobilieninvestor wird so gestellt, wie vor den Vertragsabschlüssen.Also praktisch eine Anulierung des Geschäfts.
H_S
Wenn die Immobilie in den Besitz der HVB übergeht, braucht der Darlehensnehmer nicht nur nicht mehr den Kredit zurückzahlen, sondern er bekommt auch die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen von der HVB zurückgezahlt.(Das heißt, die HBV muss Zins und Tilgung zurückzahlen.)
Der Immobilieninvestor wird so gestellt, wie vor den Vertragsabschlüssen.Also praktisch eine Anulierung des Geschäfts.
H_S
@harry:
Du meinst, wenn der Kunde sagen wir mal DM 500.000,-- Kredit erhalten hat, dass er diesen Betrag dann jetzt behalten dürfte? Seltsam!
Ausserdem: Branchenbeobachter gehen davon aus, dass im Falle eines Widerrufrechts von Kreditverträgen, dies nicht zugleich auch die Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags bedeuten kann. Zum einen sind Immobilienkaufverträge notariell beurkundet, daher sind die Käufer - anders als bei Haustürgeschäften - über die Konsequenzen des Kaufs belehrt worden und haben somit kein Widerrufsrechts. Zum anderen würde eine Rückabwicklung ebenso bedeuten, dass der Käufer Einkünfte aus der Immobilie wie Mietzahlungen und Steuergutschriften in einem komplizierten Verfahren rückerstatten müsste.
Du meinst, wenn der Kunde sagen wir mal DM 500.000,-- Kredit erhalten hat, dass er diesen Betrag dann jetzt behalten dürfte? Seltsam!
Ausserdem: Branchenbeobachter gehen davon aus, dass im Falle eines Widerrufrechts von Kreditverträgen, dies nicht zugleich auch die Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags bedeuten kann. Zum einen sind Immobilienkaufverträge notariell beurkundet, daher sind die Käufer - anders als bei Haustürgeschäften - über die Konsequenzen des Kaufs belehrt worden und haben somit kein Widerrufsrechts. Zum anderen würde eine Rückabwicklung ebenso bedeuten, dass der Käufer Einkünfte aus der Immobilie wie Mietzahlungen und Steuergutschriften in einem komplizierten Verfahren rückerstatten müsste.
Nein, das ist nicht seltsam, weil ja die Bank(HVB) die entsprechende Immobilie, in die der Hypothekenkredit geflossen ist, in ihr Eigentum übertragen bekommt.
H_S
H_S
Heute abend 22Uhr15 auf n-tv,Sendung zu diesem Thema.
@#54 von BIG_BLOCK
Den Bericht von N.TV empfand ich als Sauerei.
Nur Allgemeinplätze.Kein einziges kritisches Wort über die HVB.
Kein Erwähnung, daß die HVB und ihre von ihnen angestellten Drückerkolonnen den Leuten Schrottimmobilien mit teilweise weit mehr als 100 Prozent Aufschlag über den tatsächlichen Wert verkauft haben; daß die Haustürverkäufer mit "Psychoterror" ihren Opfern die Wohnungen aufgeschwatzt haben.
Stattdessen hat man versucht, das so zu drehen, daß es den Anschein hat, daß der Investor ja selbst irgendwie `dran schuld ist, daß er eine so zweifelhafte Immobilie gekauft hat, wo er Mieter hat, die keine Miete zahlen und weil er nicht zB. von München nach Kiel gefahren ist, um sich das Objekt anzusehen.Daß die Verkäufer den Erwerbern gezielt erst gar nicht die Entscheidungszeit und -freiheit gegeben haben, hatte der eingeladene "Immobilienexperte" natürlich nicht erwähnt, der obendrein auch noch allerlei Unfug über steigende Immobilienpreise abgegeben hat.
Halt typisch N.TV-Telebörse !
Der Propagandakanal der Finanzwelt ist mal wieder liebedienerisch den Banken bis zum Absatz in den
Allerwertesten gekrochen.
Die N.TV-Telebörse dient halt vorallem den Geschäftsinteressen von Anbietern/Verkäufern und nicht den "neutralen", "objektiven" Informationsbedürfnissen der Zuschauern(Insofern es heutzutage noch Zuschauer gibt, die noch davon ausgehen, daß es Quellen gibt, die ihm neutrale und objektive Informationen anbieten)
H_S
Den Bericht von N.TV empfand ich als Sauerei.
Nur Allgemeinplätze.Kein einziges kritisches Wort über die HVB.
Kein Erwähnung, daß die HVB und ihre von ihnen angestellten Drückerkolonnen den Leuten Schrottimmobilien mit teilweise weit mehr als 100 Prozent Aufschlag über den tatsächlichen Wert verkauft haben; daß die Haustürverkäufer mit "Psychoterror" ihren Opfern die Wohnungen aufgeschwatzt haben.
Stattdessen hat man versucht, das so zu drehen, daß es den Anschein hat, daß der Investor ja selbst irgendwie `dran schuld ist, daß er eine so zweifelhafte Immobilie gekauft hat, wo er Mieter hat, die keine Miete zahlen und weil er nicht zB. von München nach Kiel gefahren ist, um sich das Objekt anzusehen.Daß die Verkäufer den Erwerbern gezielt erst gar nicht die Entscheidungszeit und -freiheit gegeben haben, hatte der eingeladene "Immobilienexperte" natürlich nicht erwähnt, der obendrein auch noch allerlei Unfug über steigende Immobilienpreise abgegeben hat.
Halt typisch N.TV-Telebörse !
Der Propagandakanal der Finanzwelt ist mal wieder liebedienerisch den Banken bis zum Absatz in den
Allerwertesten gekrochen.
Die N.TV-Telebörse dient halt vorallem den Geschäftsinteressen von Anbietern/Verkäufern und nicht den "neutralen", "objektiven" Informationsbedürfnissen der Zuschauern(Insofern es heutzutage noch Zuschauer gibt, die noch davon ausgehen, daß es Quellen gibt, die ihm neutrale und objektive Informationen anbieten)
H_S
ist das hier ein aktienboard oder eins von der verbraucherberatung, oder ein kummerkasten für unglückliche ostabschreibungskünstler?
ich will mich beileibe nicht über die opfer lustig machen, aber hier gehts doch um was anderes, oder nicht?
schöne grüße
macon
ps: hypovereinsbank = strong buy
ich will mich beileibe nicht über die opfer lustig machen, aber hier gehts doch um was anderes, oder nicht?
schöne grüße
macon
ps: hypovereinsbank = strong buy
Ja, kauf ruhig HBV, dann bist du auch bald ein Fall für die Verbraucherberatung.
Eine solche Verbrecheraktie kaufe ich schon aus Prinzip nicht! Liqudieren sollte man diese Ganoven! Einsperren! Eine Schande ist sowas! Aber die Deutsche Bank ist sicher auch nicht besser, Banker sind schon immer die größten Verbrecher gewesen, nur haben sie es geschafft, die Drecksarbeit von anderen machen zu lassen!
und ich dachte, ihr wolltet geld verdienen? ;-)
11.04.2002 10:10
Wunschdenken der Kritiker
Urteile bringen HypoVereinsbank nicht in Not
Es besteht kein Anlass zu Jubelmeldungen, wie sie geschädigte Anleger im Internet verbreiteten.
Thomas Öchsner
(SZ vom 11.04.2002) — Als am Dienstagnachmittag die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Haustür-Immobilienkrediten bekannt wurde, hatte dies erstaunliche Folgen: Panisch gewordene Börsianer ließen den Aktienkurs der von dem Urteil betroffenen HypoVereinsbank (HVB) um fast drei Prozent absacken. Ein Frankfurter Händler verkündete: „Jetzt sind alle Geschäfte kündbar“.
Und ein Analyst behauptete, es gehe für das Münchner Geldinstitut jetzt um ein Geschäftsvolumen von 9,5 Milliarden Euro. Auf den ersten Blick konnte man meinen, jetzt tue sich bei der fusionsgeplagten Bank ein neues gigantisches Milliardenloch auf. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus.
Weder besteht Anlass zu den Jubelmeldungen, die geschädigte Anleger im Internet verbreiteten. Noch ist die Haltung der Bank besonders glaubwürdig, die stets betont gelassen versichert, dass ihr ein paar Richter-Rügen überhaupt nichts anhaben könnten.
Höhe des Schadens unklar
Sicher ist: Das Münchner Kreditinstitut sitzt wegen der Finanzierung von so genannten Schrott-Immobilien derzeit ziemlich im Schlamassel. Das liegt am merkwürdigen Geschäftsgebaren der früheren und inzwischen mit der Vereinsbank fusionierten Hypo-Bank. Anfang der 90-er Jahre finanzierte das Geldinstitut in großem Stil den Kauf von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage.
Die Käufer, meist Klein- und Mittelverdiener, die sich von der Hoffnung auf eine große Steuerersparnis blenden ließen, mussten hinterher aber feststellen, dass der Preis der Immobilie weit über dem realen Wert lag und die versprochenen Mieteinnahmen ausblieben.
Die Hypo-Bank arbeitete dabei – stärker als andere Geldinstitute – mit provisionshungrigen Vermittlern zusammen. Und um diese Fälle und ihre mögliche Rückabwicklung auf Kosten der Bank geht es derzeit vor zahlreichen deutschen Gerichten.
Wie hoch der Schaden für die HVB ausfallen könnte, hängt zunächst einmal von der Zahl der Fälle ab: Die Bank selbst spricht von 108.000 Verträgen mit einem nicht selbst akquirierten Finanzierungsvolumen von 13,6 Milliarden Euro.
Davon sollen aber nur ein Viertel auf so genannte Strukturvertriebe zurückgehen, die sich auf Haustürgeschäfte spezialisiert haben. Die Anwälte der Immobilienkäufer bestreiten dies: Nach ihren Erfahrungen sind 80 bis 90 Prozent der Schrott-Immobilien von „Strukkis“ verhökert worden.
Zwei Angriffspunkte
Juristisch haben die Käufer derzeit vor allem zwei Angriffspunkte: Nach dem BGH-Urteil können die Kläger versuchen, ein Haustürgeschäft nachzuweisen und dann den Kreditvertrag zu widerrufen. Oder sie müssen glaubhaft darlegen, dass die damalige Hypo-Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt hat.
Der zweite Weg gilt als besonders hürdenreich: Die Kläger müssen dann zum Beispiel belegen, dass das Geldinstitut seine Rolle als Kreditgeber überschritten und mit den Vermittlern eng zusammengearbeitet hat oder von dem wahren geringen Wert der Immobilie wusste. Bislang endete solche Verfahren vor dem BGH mit Niederlagen, weil die Beweise die Richter nicht überzeugten.
Sicherlich kann sich dies in Zukunft ändern. Geschädigte sollten sich aber keine allzu zu großen Hoffnungen machen. In den letzten Jahren sind zwar immer mehr Dokumente und Zeugen aufgetaucht, die auf eine enge Zusammenarbeit der ehemaligen Hypo-Bank mit unseriösen Vermittlern hindeuten. Dies Beweise lassen sich jedoch nicht einfach mit einem Musterurteil auf alle Kläger übertragen. Die Verletzung der Aufklärungspflicht ist in jedem Fall einzeln zu belegen.
Selbst wenn immer mehr Geschädigte mit ihren Klagen Recht bekommen sollten, dürfte der Schaden für die HVB begrenzt bleiben. Erfahrungen zeigen, dass allerhöchstens zehn Prozent der Geschädigten vor Gericht ziehen. Alle anderen sind für die Bank keine Bedrohung.
Außerdem fehlen bislang Grundsatz-Urteile über die Frage, was ein Rückabwicklung von Verträgen bedeutet. Entscheidend dürfte dabei sein, ob die Geldinstitute die Wohnungen, die heute meist nur noch ein Viertel des Kaufpreises wert sind, zurücknehmen müssen, ohne die restliche Darlehenssumme einfordern zu können.
Falls die HypoVereinsbank auf Grund der Finanzierung von Schrott-Immobilien Rückstellungen bilden muss, dürften diese eher im Millionen- als im Milliardenbereich liegen. Alles andere ist Wunschdenken von geprellten Immobilienkäufern und einigen geschäftstüchtigen Anwälten. Der Imageschaden für die HypoVereinsbank ist dagegen beträchtlich.
---
risiko liegt bei 0,3 euro pro aktie, fällig frühestens in 5 jahren...
schöne grüße: macon
11.04.2002 10:10
Wunschdenken der Kritiker
Urteile bringen HypoVereinsbank nicht in Not
Es besteht kein Anlass zu Jubelmeldungen, wie sie geschädigte Anleger im Internet verbreiteten.
Thomas Öchsner
(SZ vom 11.04.2002) — Als am Dienstagnachmittag die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Haustür-Immobilienkrediten bekannt wurde, hatte dies erstaunliche Folgen: Panisch gewordene Börsianer ließen den Aktienkurs der von dem Urteil betroffenen HypoVereinsbank (HVB) um fast drei Prozent absacken. Ein Frankfurter Händler verkündete: „Jetzt sind alle Geschäfte kündbar“.
Und ein Analyst behauptete, es gehe für das Münchner Geldinstitut jetzt um ein Geschäftsvolumen von 9,5 Milliarden Euro. Auf den ersten Blick konnte man meinen, jetzt tue sich bei der fusionsgeplagten Bank ein neues gigantisches Milliardenloch auf. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus.
Weder besteht Anlass zu den Jubelmeldungen, die geschädigte Anleger im Internet verbreiteten. Noch ist die Haltung der Bank besonders glaubwürdig, die stets betont gelassen versichert, dass ihr ein paar Richter-Rügen überhaupt nichts anhaben könnten.
Höhe des Schadens unklar
Sicher ist: Das Münchner Kreditinstitut sitzt wegen der Finanzierung von so genannten Schrott-Immobilien derzeit ziemlich im Schlamassel. Das liegt am merkwürdigen Geschäftsgebaren der früheren und inzwischen mit der Vereinsbank fusionierten Hypo-Bank. Anfang der 90-er Jahre finanzierte das Geldinstitut in großem Stil den Kauf von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage.
Die Käufer, meist Klein- und Mittelverdiener, die sich von der Hoffnung auf eine große Steuerersparnis blenden ließen, mussten hinterher aber feststellen, dass der Preis der Immobilie weit über dem realen Wert lag und die versprochenen Mieteinnahmen ausblieben.
Die Hypo-Bank arbeitete dabei – stärker als andere Geldinstitute – mit provisionshungrigen Vermittlern zusammen. Und um diese Fälle und ihre mögliche Rückabwicklung auf Kosten der Bank geht es derzeit vor zahlreichen deutschen Gerichten.
Wie hoch der Schaden für die HVB ausfallen könnte, hängt zunächst einmal von der Zahl der Fälle ab: Die Bank selbst spricht von 108.000 Verträgen mit einem nicht selbst akquirierten Finanzierungsvolumen von 13,6 Milliarden Euro.
Davon sollen aber nur ein Viertel auf so genannte Strukturvertriebe zurückgehen, die sich auf Haustürgeschäfte spezialisiert haben. Die Anwälte der Immobilienkäufer bestreiten dies: Nach ihren Erfahrungen sind 80 bis 90 Prozent der Schrott-Immobilien von „Strukkis“ verhökert worden.
Zwei Angriffspunkte
Juristisch haben die Käufer derzeit vor allem zwei Angriffspunkte: Nach dem BGH-Urteil können die Kläger versuchen, ein Haustürgeschäft nachzuweisen und dann den Kreditvertrag zu widerrufen. Oder sie müssen glaubhaft darlegen, dass die damalige Hypo-Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt hat.
Der zweite Weg gilt als besonders hürdenreich: Die Kläger müssen dann zum Beispiel belegen, dass das Geldinstitut seine Rolle als Kreditgeber überschritten und mit den Vermittlern eng zusammengearbeitet hat oder von dem wahren geringen Wert der Immobilie wusste. Bislang endete solche Verfahren vor dem BGH mit Niederlagen, weil die Beweise die Richter nicht überzeugten.
Sicherlich kann sich dies in Zukunft ändern. Geschädigte sollten sich aber keine allzu zu großen Hoffnungen machen. In den letzten Jahren sind zwar immer mehr Dokumente und Zeugen aufgetaucht, die auf eine enge Zusammenarbeit der ehemaligen Hypo-Bank mit unseriösen Vermittlern hindeuten. Dies Beweise lassen sich jedoch nicht einfach mit einem Musterurteil auf alle Kläger übertragen. Die Verletzung der Aufklärungspflicht ist in jedem Fall einzeln zu belegen.
Selbst wenn immer mehr Geschädigte mit ihren Klagen Recht bekommen sollten, dürfte der Schaden für die HVB begrenzt bleiben. Erfahrungen zeigen, dass allerhöchstens zehn Prozent der Geschädigten vor Gericht ziehen. Alle anderen sind für die Bank keine Bedrohung.
Außerdem fehlen bislang Grundsatz-Urteile über die Frage, was ein Rückabwicklung von Verträgen bedeutet. Entscheidend dürfte dabei sein, ob die Geldinstitute die Wohnungen, die heute meist nur noch ein Viertel des Kaufpreises wert sind, zurücknehmen müssen, ohne die restliche Darlehenssumme einfordern zu können.
Falls die HypoVereinsbank auf Grund der Finanzierung von Schrott-Immobilien Rückstellungen bilden muss, dürften diese eher im Millionen- als im Milliardenbereich liegen. Alles andere ist Wunschdenken von geprellten Immobilienkäufern und einigen geschäftstüchtigen Anwälten. Der Imageschaden für die HypoVereinsbank ist dagegen beträchtlich.
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risiko liegt bei 0,3 euro pro aktie, fällig frühestens in 5 jahren...
schöne grüße: macon
die beiden waagrechten linien sind der kurz- und der mittelfristige stop.
Geprellte Anleger fordern ihr Geld zurück
Haustürgeschäfte: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherposition. Prozesslawine aber eher unwahrscheinlich
Von Manfred Waldmann
Berlin - Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, Experte in Kapitalanlage-Verfahren, sieht nach dem Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Haustürgeschäften Arbeit auf sich zu kommen: "In meinen Akten schmoren etwa 30 ähnlich gelagerte Fälle." Bis Mittwoch zögerte Schirp noch, mit Nachdruck an diese Verfahren heranzugehen. Das BGH-Urteil (Az.: XI ZR 91/99) hat die Situation verändert. "Die Chancen für meine Mandanten, zumindest einen Teil ihres in windige Immobilienprojekte gesteckten Geldes zurück zu bekommen, sind deutlich gestiegen."
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sind in den Jahren des Immobilienbooms etwa 300.000 Wohnungskäufe einschließlich der zugehörigen Finanzierungsverträge in so genannten "Haustürsituationen" zustande gekommen. Gelockt wurden die Anleger mit der Aussicht, dass sich ihre "steuersparende" Immobilie durch Mieten und dem Fiskus abgezwackte Summen quasi von selbst bezahle. Die Wirklichkeit sieht jedoch meist anders aus: Nicht nur Schirps Mandanten sitzen inzwischen auf einem existenzbedrohenden Schuldenberg - ohne einen angemessenen Gegenwert zu besitzen, denn ihre Häuser und Wohnungen waren überteuert und lassen sich nicht, wie versprochen, gewinnbringend vermieten.
Die rund 30 Mandanten des Berliner Anwalts - teilweise mit Schulden in Höhe von einigen hunderttausend Euro bei einem Durchschnittseinkommen - sind nur eine kleine Schar in dem vieltausendstimmigen Klage-Chor von Kapitalanlegern, deren Träume vom schnellen Wohlstand mit "Steuerspar-Immobilien" dahin rinnen. Ihr Lied ist das von Abzockern, Schlitzohren und Betrügern. Die finsterste Melodie stimmte Carsten Lucht vom Bundesverband Finanzdienstleistungen (Fifa) an; er sah Anleger-Verluste in dreistelliger Milliardenhöhe bei ostdeutschen Immobilienprojekten voraus - und scheint recht zu bekommen.
Auf der "anderen Seite", der der Banken, wird eher abgewiegelt. Dennoch wappnete man sich: So löste die Münchner Hypo, deren Immobiliengeschäfte wegen ihrer großen Anzahl vor allem im Blickfeld stehen, beispielsweise 1997, als die Immobilien-Rezession deutlich spürbar wurde, stille Reserven von rund 750 Mio. Euro (damals 1,5 Mrd. DM) auf und bildete daraus Rücklagen für drohende Kreditausfälle. Ein Jahr später folgten 1,7 Mrd. Euro. Daneben lagen schon einige hundert Millionen in der "normalen" Risikovorsorge, gedacht für jene Kredite, die Vertriebe an private Kapitalanleger vermittelt hatten.
Ein Immobiliengewitter lag zweifellos schon länger in der Luft. Die Frage war nur, wie heftig es sich entladen würde und über wem. Mancher Anleger wähnte sich ohnehin schon im Regen stehend. Der reichhaltige Fundus an Schicksalsgeschichten ist nach ähnlichem Muster gestrickt, wie ihn die Familie Fuchs aus Mittelfranken zu Protokoll gab: Noch nie habe man das Girokonto überzogen oder etwas auf Kredit gekauft, erzählte Gabriele Fuchs einem Zeitungs-Reporter. Bis Vermittler Adi Konstant auftauchte und Fuchs davon überzeugte, dass der Schlüssel zu Reichtum und Altersvorsorge in Sonder-AfA-Immobilien liege. Finanzieren würde sich das alles aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen, die obendrein garantiert seien.
Das Immobilienmodell stürzte jedoch ein, nicht nur für Familie Fuchs. An Konstant, der stets "seriös" auftrat und dem sie wieder vertraut hätte, wie Gabriele Fuchs sagte, kann sich keiner der rund 300 von ihm vermittelten Anleger mehr halten; der Mann hat sich umgebracht. Die Immobilien, die Konstant unter die "Steuersparer" brachte, entpuppten sich vielfach als Fiasko. Wie jene Kellerwohnung in Hohen Neuendorf, nördlich von Berlin: 320.000 DM zahlte der Käufer dafür - ohne seinen neuen Besitz jemals in Augenschein genommen zu haben, ganz im Vertrauen auf den Vermittler und den bunten Prospekt, der den Eindruck vermittelte, Hohen Neuendorf liege gleich hinter dem Kurfürstendamm.
Dass die vermeintliche Top-Immobilie "weder zu vermieten, noch weiter zu verkaufen" war, wie der Verwalter des Objekts es einschätzte, wäre gewiss auch dem steuersparwilligen Eigentümer aufgefallen - wenn er sich denn an den Ort seines Immobilien-Engagements bewegt hätte. Die Leichtfertigkeit, mit der viele Anleger komplexe Produkte wie Eigentumswohnungen gekauft haben und die mangelhafte Resistenz gegen das in den 90-er Jahren grassierende Immobilienfieber versteht auch Anleger-Anwalt Schirp nicht, "wo doch die gleichen Menschen wegen ein paar Cent Preisunterschied für einen Liter Milch den Supermarkt wechseln". Den Ausschlag gab laut Schirp wohl der Eindruck, es mit einem "bankengeprüften" Produkt zu tun zu haben, die auf Abschlusstechniken gedrillten Vermittler, das Empfehlungsnetzwerk, das von den Vertrieben oft systematisch ausgenutzt worden sei ("Ihr Bekannter hat auch schon gekauft" ) und der Zeitdruck, unter dem die Geschäfte standen.
Bezeichnenderweise hört das Jammern und Klagen aus den Reihen der - wirklich oder auch nur vermeintlich - geprellten Anleger stets dann auf, wenn sie ihr Spielgeld zurück bekommen. Das geschieht über Vergleiche zwischen Anlegern und Banken - 300 Mal ging allein die HVB im vergangenen Jahr diesen Weg. Die werden üblicherweise in aller Stille ausgehandelt und abgewickelt. Er halte einen guten Vergleich stets für die praktikablere Lösung als ein langwieriges Gerichtsverfahren, stellt Schirp fest. Mit dem aktuellen BGH-Urteil im Rücken sieht er seine Verhandlungsposition nunmehr gestärkt, ein "Freifahrtschein" für geschädigte Anleger sei der Karlsruher Richterspruch jedoch nicht. An eine Klagewelle mag der Berliner Anwalt deshalb nicht so recht glauben: "Jeder Einzelfall muss genau analysiert werden. Erst dann kann ein Rückabwicklungsbegehren angemeldet werden."
So steigt man aus Haustür-Kreditverträgen aus
Wer in heimischen vier Wänden von Vermittlern zum Kauf einer Wohnung überredet wurde, hat nach dem BGH-Urteil Chancen, aus der zumeist überteuerten Anlage wieder herauszukommen. Doch dabei ist einiges zu beachten, wie die Rechtsanwälte Ulrich Schellenberg, 2. Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, und Wolfgang Schirp erläutern.
- Haustürgeschäft: Ob dieses vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, wie das BGH-Urteil vorschreibt. Wer den Immobilienvermittler aus eigenem Antrieb einlädt, hat schlechte Karten. Eine bedrängende Situation könnten Gerichte dann verneinen.
- Widerrufsbelehrung: Die zentrale Frage ist, ob die Belehrung über das einwöchige Widerrufsrecht laut Haustürwiderrufsgesetz unzureichend war. Vor dem BGH-Entscheid gingen Gerichte davon aus, dass das Verbraucherkreditgesetz Vorrang vor dem Haustürwiderrufsgesetz hatte. Danach war ein Widerruf bei Krediten mit marktüblichen Konditionen nicht zugelassen, wenn diese per Grundpfandrecht gesichert waren. Dem widersprach der Europäische Gerichtshof auf BGH-Anfrage. Aber: Wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, bleibt es bei den Verträgen.
- Unwirksamkeit: Als Haustürgeschäfte ohne Widerrufsbelehrung ist ein Kreditvertrag unwirksam. Dass oft auch der Wohnungskaufvertrag fehlerbehaftet ist, sieht Schirp durch seine Erfahrung belegt. Zumindest müsste diese Frage geprüft werden. Der BGH hat in seinem Urteil indes betont, dass ein widerrufener Kreditvertrag "nicht ohne weiteres auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge hat".
- Finanzielle Konsequenz: Alle Kosten, die der Kunde seit Abschluss seines Darlehensvertrages hatte, sind auszugleichen. Also gibt es die gezahlten Zinsen zurück. Zudem braucht man ab sofort die Kreditraten nicht weiter zu zahlen.
- Rückabwicklung: Hat ein Kunde bei einem gekündigten Kredit die gesamte Summe an seine Bank auf einen Schlag zurückzuzahlen, so würde solch ein Verfahren bei einem unwirksamen Kreditvertrag laut früherem BGH-Entscheid (Az. XI ZR 164/95) als unangemessen betrachtet.
Schellenberg sieht im Urteil 164/95 eine Chance, wie der Kunde aus dem Immobilien/Kredit-Geschäft aussteigen kann: Einem Kreditkunden mit unwirksamem Darlehensvertrag wurde der Weg geöffnet, seine kreditfinanzierte Immobilie an die Bank zu geben, um skich von seinen Rückzahlungsverpflichtungen zu befreien. Dann bliebe die Bank auf der überteuerten Immobilie sitzen. tr
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Haustürgeschäfte: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherposition. Prozesslawine aber eher unwahrscheinlich
Von Manfred Waldmann
Berlin - Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, Experte in Kapitalanlage-Verfahren, sieht nach dem Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Haustürgeschäften Arbeit auf sich zu kommen: "In meinen Akten schmoren etwa 30 ähnlich gelagerte Fälle." Bis Mittwoch zögerte Schirp noch, mit Nachdruck an diese Verfahren heranzugehen. Das BGH-Urteil (Az.: XI ZR 91/99) hat die Situation verändert. "Die Chancen für meine Mandanten, zumindest einen Teil ihres in windige Immobilienprojekte gesteckten Geldes zurück zu bekommen, sind deutlich gestiegen."
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sind in den Jahren des Immobilienbooms etwa 300.000 Wohnungskäufe einschließlich der zugehörigen Finanzierungsverträge in so genannten "Haustürsituationen" zustande gekommen. Gelockt wurden die Anleger mit der Aussicht, dass sich ihre "steuersparende" Immobilie durch Mieten und dem Fiskus abgezwackte Summen quasi von selbst bezahle. Die Wirklichkeit sieht jedoch meist anders aus: Nicht nur Schirps Mandanten sitzen inzwischen auf einem existenzbedrohenden Schuldenberg - ohne einen angemessenen Gegenwert zu besitzen, denn ihre Häuser und Wohnungen waren überteuert und lassen sich nicht, wie versprochen, gewinnbringend vermieten.
Die rund 30 Mandanten des Berliner Anwalts - teilweise mit Schulden in Höhe von einigen hunderttausend Euro bei einem Durchschnittseinkommen - sind nur eine kleine Schar in dem vieltausendstimmigen Klage-Chor von Kapitalanlegern, deren Träume vom schnellen Wohlstand mit "Steuerspar-Immobilien" dahin rinnen. Ihr Lied ist das von Abzockern, Schlitzohren und Betrügern. Die finsterste Melodie stimmte Carsten Lucht vom Bundesverband Finanzdienstleistungen (Fifa) an; er sah Anleger-Verluste in dreistelliger Milliardenhöhe bei ostdeutschen Immobilienprojekten voraus - und scheint recht zu bekommen.
Auf der "anderen Seite", der der Banken, wird eher abgewiegelt. Dennoch wappnete man sich: So löste die Münchner Hypo, deren Immobiliengeschäfte wegen ihrer großen Anzahl vor allem im Blickfeld stehen, beispielsweise 1997, als die Immobilien-Rezession deutlich spürbar wurde, stille Reserven von rund 750 Mio. Euro (damals 1,5 Mrd. DM) auf und bildete daraus Rücklagen für drohende Kreditausfälle. Ein Jahr später folgten 1,7 Mrd. Euro. Daneben lagen schon einige hundert Millionen in der "normalen" Risikovorsorge, gedacht für jene Kredite, die Vertriebe an private Kapitalanleger vermittelt hatten.
Ein Immobiliengewitter lag zweifellos schon länger in der Luft. Die Frage war nur, wie heftig es sich entladen würde und über wem. Mancher Anleger wähnte sich ohnehin schon im Regen stehend. Der reichhaltige Fundus an Schicksalsgeschichten ist nach ähnlichem Muster gestrickt, wie ihn die Familie Fuchs aus Mittelfranken zu Protokoll gab: Noch nie habe man das Girokonto überzogen oder etwas auf Kredit gekauft, erzählte Gabriele Fuchs einem Zeitungs-Reporter. Bis Vermittler Adi Konstant auftauchte und Fuchs davon überzeugte, dass der Schlüssel zu Reichtum und Altersvorsorge in Sonder-AfA-Immobilien liege. Finanzieren würde sich das alles aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen, die obendrein garantiert seien.
Das Immobilienmodell stürzte jedoch ein, nicht nur für Familie Fuchs. An Konstant, der stets "seriös" auftrat und dem sie wieder vertraut hätte, wie Gabriele Fuchs sagte, kann sich keiner der rund 300 von ihm vermittelten Anleger mehr halten; der Mann hat sich umgebracht. Die Immobilien, die Konstant unter die "Steuersparer" brachte, entpuppten sich vielfach als Fiasko. Wie jene Kellerwohnung in Hohen Neuendorf, nördlich von Berlin: 320.000 DM zahlte der Käufer dafür - ohne seinen neuen Besitz jemals in Augenschein genommen zu haben, ganz im Vertrauen auf den Vermittler und den bunten Prospekt, der den Eindruck vermittelte, Hohen Neuendorf liege gleich hinter dem Kurfürstendamm.
Dass die vermeintliche Top-Immobilie "weder zu vermieten, noch weiter zu verkaufen" war, wie der Verwalter des Objekts es einschätzte, wäre gewiss auch dem steuersparwilligen Eigentümer aufgefallen - wenn er sich denn an den Ort seines Immobilien-Engagements bewegt hätte. Die Leichtfertigkeit, mit der viele Anleger komplexe Produkte wie Eigentumswohnungen gekauft haben und die mangelhafte Resistenz gegen das in den 90-er Jahren grassierende Immobilienfieber versteht auch Anleger-Anwalt Schirp nicht, "wo doch die gleichen Menschen wegen ein paar Cent Preisunterschied für einen Liter Milch den Supermarkt wechseln". Den Ausschlag gab laut Schirp wohl der Eindruck, es mit einem "bankengeprüften" Produkt zu tun zu haben, die auf Abschlusstechniken gedrillten Vermittler, das Empfehlungsnetzwerk, das von den Vertrieben oft systematisch ausgenutzt worden sei ("Ihr Bekannter hat auch schon gekauft" ) und der Zeitdruck, unter dem die Geschäfte standen.
Bezeichnenderweise hört das Jammern und Klagen aus den Reihen der - wirklich oder auch nur vermeintlich - geprellten Anleger stets dann auf, wenn sie ihr Spielgeld zurück bekommen. Das geschieht über Vergleiche zwischen Anlegern und Banken - 300 Mal ging allein die HVB im vergangenen Jahr diesen Weg. Die werden üblicherweise in aller Stille ausgehandelt und abgewickelt. Er halte einen guten Vergleich stets für die praktikablere Lösung als ein langwieriges Gerichtsverfahren, stellt Schirp fest. Mit dem aktuellen BGH-Urteil im Rücken sieht er seine Verhandlungsposition nunmehr gestärkt, ein "Freifahrtschein" für geschädigte Anleger sei der Karlsruher Richterspruch jedoch nicht. An eine Klagewelle mag der Berliner Anwalt deshalb nicht so recht glauben: "Jeder Einzelfall muss genau analysiert werden. Erst dann kann ein Rückabwicklungsbegehren angemeldet werden."
So steigt man aus Haustür-Kreditverträgen aus
Wer in heimischen vier Wänden von Vermittlern zum Kauf einer Wohnung überredet wurde, hat nach dem BGH-Urteil Chancen, aus der zumeist überteuerten Anlage wieder herauszukommen. Doch dabei ist einiges zu beachten, wie die Rechtsanwälte Ulrich Schellenberg, 2. Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, und Wolfgang Schirp erläutern.
- Haustürgeschäft: Ob dieses vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, wie das BGH-Urteil vorschreibt. Wer den Immobilienvermittler aus eigenem Antrieb einlädt, hat schlechte Karten. Eine bedrängende Situation könnten Gerichte dann verneinen.
- Widerrufsbelehrung: Die zentrale Frage ist, ob die Belehrung über das einwöchige Widerrufsrecht laut Haustürwiderrufsgesetz unzureichend war. Vor dem BGH-Entscheid gingen Gerichte davon aus, dass das Verbraucherkreditgesetz Vorrang vor dem Haustürwiderrufsgesetz hatte. Danach war ein Widerruf bei Krediten mit marktüblichen Konditionen nicht zugelassen, wenn diese per Grundpfandrecht gesichert waren. Dem widersprach der Europäische Gerichtshof auf BGH-Anfrage. Aber: Wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, bleibt es bei den Verträgen.
- Unwirksamkeit: Als Haustürgeschäfte ohne Widerrufsbelehrung ist ein Kreditvertrag unwirksam. Dass oft auch der Wohnungskaufvertrag fehlerbehaftet ist, sieht Schirp durch seine Erfahrung belegt. Zumindest müsste diese Frage geprüft werden. Der BGH hat in seinem Urteil indes betont, dass ein widerrufener Kreditvertrag "nicht ohne weiteres auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge hat".
- Finanzielle Konsequenz: Alle Kosten, die der Kunde seit Abschluss seines Darlehensvertrages hatte, sind auszugleichen. Also gibt es die gezahlten Zinsen zurück. Zudem braucht man ab sofort die Kreditraten nicht weiter zu zahlen.
- Rückabwicklung: Hat ein Kunde bei einem gekündigten Kredit die gesamte Summe an seine Bank auf einen Schlag zurückzuzahlen, so würde solch ein Verfahren bei einem unwirksamen Kreditvertrag laut früherem BGH-Entscheid (Az. XI ZR 164/95) als unangemessen betrachtet.
Schellenberg sieht im Urteil 164/95 eine Chance, wie der Kunde aus dem Immobilien/Kredit-Geschäft aussteigen kann: Einem Kreditkunden mit unwirksamem Darlehensvertrag wurde der Weg geöffnet, seine kreditfinanzierte Immobilie an die Bank zu geben, um skich von seinen Rückzahlungsverpflichtungen zu befreien. Dann bliebe die Bank auf der überteuerten Immobilie sitzen. tr
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Ich kann diese wilden Spekulationen über Schäden und Rückabwicklungen und deren Ausgestaltung nicht nachvollziehen. Ist denn schon die Urteilsbegründung veröffentlicht; ich jedenfalls habe nichts sichten können. Falls ja, bitte kurz einen Link einstellen.
Ohne Urteilsbegründung ist es unmöglich!!!!, irgendeine Prognose über Rückabwicklung und mögliche Schäden für die HVB anzustellen. Deshalb ist m. E. auch der HVB-Kurs wieder ins normale Fahrwasser gelaufen.
Gruß Wohlstreet
Ohne Urteilsbegründung ist es unmöglich!!!!, irgendeine Prognose über Rückabwicklung und mögliche Schäden für die HVB anzustellen. Deshalb ist m. E. auch der HVB-Kurs wieder ins normale Fahrwasser gelaufen.
Gruß Wohlstreet
Unter Experten wird zur Zeit heftig diskutiert, ob der Kläger
im Falle des Erfolges 1. zwar die Zinsen erstattet bekommt, jedoch
den Kreditbetrag sofort zurückzahlen muss oder 2. die Zinsen erstattet
bekommt, den Kredit NICHT zurückzahlen muß und stattdessen die Immobilie
der Bank übereignen muß.
Letztere Variante wäre logisch, wenn es sich um ein VERBUNDENES GESCHÄFT
handelt, d.h. (nach meinem Verständnis - bin kein Jurist) wenn der Kredit
zur Finanzierung des Objekts gewährt wurde UND zusätzlich der Kreditgeber
mithilfe des Objektverkäufers, d.h. Kreditgeber war Mitinitiator, dieses
Geschäft initiiert hat.
Es gibt mittlerweile mehrere sich deckende Aussagen ehemaliger HVB-Mitarbeiter,
die letzteres bestätigt haben. Es liegen auch HVB-interne Unterlagen vor, aus denen
hervorgeht, daß die HVB entgegen eigener Beteuerungen sehr wohl Initiator
dieser Geschäfte war.
Fazit: in einer Vielzahl von Fällen dürfte es sich um ein verbundenes Geschäft
handeln.
Bin gespannt ob es hier in nächster Zeit ein Urteil diesbezüglich gibt.
Die Sache ist noch lange nicht vom Tisch.
Aldy
im Falle des Erfolges 1. zwar die Zinsen erstattet bekommt, jedoch
den Kreditbetrag sofort zurückzahlen muss oder 2. die Zinsen erstattet
bekommt, den Kredit NICHT zurückzahlen muß und stattdessen die Immobilie
der Bank übereignen muß.
Letztere Variante wäre logisch, wenn es sich um ein VERBUNDENES GESCHÄFT
handelt, d.h. (nach meinem Verständnis - bin kein Jurist) wenn der Kredit
zur Finanzierung des Objekts gewährt wurde UND zusätzlich der Kreditgeber
mithilfe des Objektverkäufers, d.h. Kreditgeber war Mitinitiator, dieses
Geschäft initiiert hat.
Es gibt mittlerweile mehrere sich deckende Aussagen ehemaliger HVB-Mitarbeiter,
die letzteres bestätigt haben. Es liegen auch HVB-interne Unterlagen vor, aus denen
hervorgeht, daß die HVB entgegen eigener Beteuerungen sehr wohl Initiator
dieser Geschäfte war.
Fazit: in einer Vielzahl von Fällen dürfte es sich um ein verbundenes Geschäft
handeln.
Bin gespannt ob es hier in nächster Zeit ein Urteil diesbezüglich gibt.
Die Sache ist noch lange nicht vom Tisch.
Aldy
#63 von Aldy
Mein ich auch ! Die letzte Variante ist die bei weitem logischere.
....
Mein ich auch ! Die letzte Variante ist die bei weitem logischere.
....
irgendwie hält sich HVB trotz all der Unkenrufer hier bislang nicht so schlecht...
Hypovereinsbank: Marketperformer (LB Baden-Württemberg)
Die Analystenabteilung der Landesbank Baden-Württemberg stuft die Aktie der HypoVereinsbank auf „Marketperformer“ herab.
Mit den veröffentlichten Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2001 habe sich die HypoVereinsbank nicht vom negativen Branchentrend abheben können. Im Jahr 2001 sei das Betriebsergebnis um 789 Mio. Euro (-34,8 %) und der Jahresüberschuss um 604 Mio. Euro (-38,4 %) zurückgegangen. Positiv überrascht habe der für die HypoVereinsbank aufgrund seines hohen Ertragsanteils bedeutsame Zinsüberschuss vor Risikovorsorge, der um 170 Mio. Euro (+2,4 %) über dem Vorjahreswert gelegen habe. Allerdings sei dies mit einer Ausweitung der Kreditrisikovorsorge einhergegangen, die sich um 317 Mio. Euro (+18 %) erhöht habe.
Die Analysten erwarten bezüglich der Ergebnisse der HVB ein weiteres schwieriges Geschäftsjahr. Für das laufende Jahr rechnen sie mit einem Ergebnis je Aktie von 1,85 Euro und im kommenden Jahr mit 2,25 Euro. Insbesondere die noch zu erwartenden zahlreichen Insolvenzfälle dürften im Geschäftsjahr 2002 deutliche Spuren in der Bilanz der HypoVereinsbank hinterlassen. Trotz der vielen positiven Signale, wie z.B. die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung und die Veränderungen in der Führungsstruktur, sind die Analysten der Ansicht, dass die Unsicherheiten, wie sie aus dem Urteil zu Haustürgeschäften resultieren, zur Zeit überwiegen. Nach der Outperformance der HVB-Aktie in den vergangenen Wochen stufen sie daher den Titel auf „Marketperformer“ zurück.
Die Analystenabteilung der Landesbank Baden-Württemberg stuft die Aktie der HypoVereinsbank auf „Marketperformer“ herab.
Mit den veröffentlichten Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2001 habe sich die HypoVereinsbank nicht vom negativen Branchentrend abheben können. Im Jahr 2001 sei das Betriebsergebnis um 789 Mio. Euro (-34,8 %) und der Jahresüberschuss um 604 Mio. Euro (-38,4 %) zurückgegangen. Positiv überrascht habe der für die HypoVereinsbank aufgrund seines hohen Ertragsanteils bedeutsame Zinsüberschuss vor Risikovorsorge, der um 170 Mio. Euro (+2,4 %) über dem Vorjahreswert gelegen habe. Allerdings sei dies mit einer Ausweitung der Kreditrisikovorsorge einhergegangen, die sich um 317 Mio. Euro (+18 %) erhöht habe.
Die Analysten erwarten bezüglich der Ergebnisse der HVB ein weiteres schwieriges Geschäftsjahr. Für das laufende Jahr rechnen sie mit einem Ergebnis je Aktie von 1,85 Euro und im kommenden Jahr mit 2,25 Euro. Insbesondere die noch zu erwartenden zahlreichen Insolvenzfälle dürften im Geschäftsjahr 2002 deutliche Spuren in der Bilanz der HypoVereinsbank hinterlassen. Trotz der vielen positiven Signale, wie z.B. die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung und die Veränderungen in der Führungsstruktur, sind die Analysten der Ansicht, dass die Unsicherheiten, wie sie aus dem Urteil zu Haustürgeschäften resultieren, zur Zeit überwiegen. Nach der Outperformance der HVB-Aktie in den vergangenen Wochen stufen sie daher den Titel auf „Marketperformer“ zurück.
@duane:
...die HVB hat einen kapitalstarken Grossaktionär im Rücken... (die HVB ist übrigens auch vorher schon relativ gut gelaufen) Und welcher Grossaktionär möchte schon Trittbrettfahrer-Spekulanten der anderen Seite an Board haben? Naja, es soll aber auch Hardcore-Spekulanten geben
Die wirklich schlechten Nachrichten hängen wie ein Damoklesschwert nachwievor über der HVB (und anderen Banken). Immerhin hat das die LBBW erkannt... naja, erkannt haben`s wohl auch andere... aber die LBBW hat`s jetzt auch publiziert. Wie bzw. womit die HVB dieses Jahr 1,85 € korrekt verdienen soll, erschliesst sich meiner Wenigkeit allerdings nicht - mal abgesehen davon, dass die HVB auch dann adhoc zu hoch bewertet wäre. Aber auch das stört - im Moment - noch keinen so richtig.
investival
...die HVB hat einen kapitalstarken Grossaktionär im Rücken... (die HVB ist übrigens auch vorher schon relativ gut gelaufen) Und welcher Grossaktionär möchte schon Trittbrettfahrer-Spekulanten der anderen Seite an Board haben? Naja, es soll aber auch Hardcore-Spekulanten geben
Die wirklich schlechten Nachrichten hängen wie ein Damoklesschwert nachwievor über der HVB (und anderen Banken). Immerhin hat das die LBBW erkannt... naja, erkannt haben`s wohl auch andere... aber die LBBW hat`s jetzt auch publiziert. Wie bzw. womit die HVB dieses Jahr 1,85 € korrekt verdienen soll, erschliesst sich meiner Wenigkeit allerdings nicht - mal abgesehen davon, dass die HVB auch dann adhoc zu hoch bewertet wäre. Aber auch das stört - im Moment - noch keinen so richtig.
investival
HVB gibt 2003 wieder Gas
20. April 2002
Ab 2003 geht die HVB (HypoVereinsbank) wieder in die Offensive. Sie will in Westeuropa Banken kaufen und die globalen Geschäftsfelder stärken.
MÜNCHEN (SN-m. f.).
Der HVB-Konzern, zu dem auch die für Österreich und Osteuropa (CEE) zuständige BA/CA-Gruppe gehört, schaltet heuer eine Akquisitionspause ein: Die angepeilte Steigerung der Eigenkapitalrendite auf mindestens 8 (6,5)%, was den Kapitalkosten entspricht, soll durch Wachstum aus eigener Kraft und konsequentes Sparen beim Aufwand erreicht werden. Obwohl die Insolvenzwelle in Deutschland und Österreich anhält und die Finanzmärkte instabil sind, will man somit heuer auf dem 2001 unterbrochenen Weg zum Renditeziel von 15% im Jahre 2004 vorankommen.
Ein Konsolidierungsjahr muss aber reichen. "Ab 2003 werden wir wieder in die Offensive gehen", kündigte HVB-Chef Albrecht Schmidt am Rande eines Empfangs im Gespräch mit Journalisten an. Weil die HVB Group in Osteuropa bereits die stärkste Auslandsbank und relativ gut aufgestellt ist, will man sich dabei mehr um Westeuropa und um die Verstärkung der globalen Geschäftsfelder (Immobilien; Vermögensverwaltung; Corporates & Markets) kümmern.
Begehrlicher Blick auf
die Regionalbanken
Das gilt auch für den Heimmarkt Deutschland, wo die HVB noch regionale Defizite hat und die Konzentration im Bankwesen weitergeht. "Am Ende dieses Prozesses wird es in Deutschland nur zwei Großbanken geben und eine davon wird die HVB sein", ist Schmidt überzeugt.
Chancen, ihr Imperium zu vergrößern, sieht die HVB im Bereich der Landesbanken (LB). Diese verlieren nämlich, wie berichtet, auf Grund eines EU-Wettbewerbsspruchs 2005 die Landeshaftungen, was ihre Refinanzierung verteuern und mittelfristig auch zu ihrer Privatisierung führen wird. Interessant für die HVB wären vor allem Nordrhein-Westfalen und Hessen. Theoretisch in Frage käme aber auch ein Einstieg bei der Bayern-LB, obwohl die HVB in diesem Bundesland einen zweistelligen Marktanteil - im deutschen Schnitt sind es nur 5% -at.
Generell wird in jedem Land bzw. in jeder Region ein Marktanteil von zumindest 10% angestrebt. Selbst in Österreich, wo die BA/CA klarer Marktführer ist, gibt es regionale Schwächen. Nicht trennen will man sich wohl auch deshalb von den seit kurzem in einer BA-Stiftung geparkten Anteilen an den drei Regionalbanken (Oberbank, BKS, BTV), was nicht zuletzt mit der vagen Hoffnung auf eine spätere Einverleibung zusammenhängen dürfte: Die HVB glaubt nämlich nicht, dass die Selbstständigkeit von Instituten dieser Größe auf Dauer eine Option ist.
Insgesamt ist die HVB auf ihren Teilkonzern BA/CA samt den Osteuropa-Aktivitäten "sehr stolz". Klimatisch gebe es zwischen München und Wien nach der partnerschaftlichen Klärung offener Punkte der Konzernstruktur keinerlei Probleme. Aus Österreich kämen sehr viele positive Anstöße.
Erhalt der Marke BA/CA
wird garantiert
Befürchtungen, dass die Marke BA/CA auch in Österreich einmal durch HVB abgelöst werden könnte, weist Schmidt zurück: "Da lege ich meine Hand ins Feuer." Ähnliches gilt für Polen, wo für die fusionierten Töchter von HVB und BA/CA ein eigener Name gesucht wird: Polen wird wahrscheinlich 2005/06 eine eigene "Bank der Regionen" sein und auch Kroatien könnte einmal in diese, derzeit Österreich/CEE und Deutschland vorbehaltene, Kategorie fallen.
© SN.
20. April 2002
Ab 2003 geht die HVB (HypoVereinsbank) wieder in die Offensive. Sie will in Westeuropa Banken kaufen und die globalen Geschäftsfelder stärken.
MÜNCHEN (SN-m. f.).
Der HVB-Konzern, zu dem auch die für Österreich und Osteuropa (CEE) zuständige BA/CA-Gruppe gehört, schaltet heuer eine Akquisitionspause ein: Die angepeilte Steigerung der Eigenkapitalrendite auf mindestens 8 (6,5)%, was den Kapitalkosten entspricht, soll durch Wachstum aus eigener Kraft und konsequentes Sparen beim Aufwand erreicht werden. Obwohl die Insolvenzwelle in Deutschland und Österreich anhält und die Finanzmärkte instabil sind, will man somit heuer auf dem 2001 unterbrochenen Weg zum Renditeziel von 15% im Jahre 2004 vorankommen.
Ein Konsolidierungsjahr muss aber reichen. "Ab 2003 werden wir wieder in die Offensive gehen", kündigte HVB-Chef Albrecht Schmidt am Rande eines Empfangs im Gespräch mit Journalisten an. Weil die HVB Group in Osteuropa bereits die stärkste Auslandsbank und relativ gut aufgestellt ist, will man sich dabei mehr um Westeuropa und um die Verstärkung der globalen Geschäftsfelder (Immobilien; Vermögensverwaltung; Corporates & Markets) kümmern.
Begehrlicher Blick auf
die Regionalbanken
Das gilt auch für den Heimmarkt Deutschland, wo die HVB noch regionale Defizite hat und die Konzentration im Bankwesen weitergeht. "Am Ende dieses Prozesses wird es in Deutschland nur zwei Großbanken geben und eine davon wird die HVB sein", ist Schmidt überzeugt.
Chancen, ihr Imperium zu vergrößern, sieht die HVB im Bereich der Landesbanken (LB). Diese verlieren nämlich, wie berichtet, auf Grund eines EU-Wettbewerbsspruchs 2005 die Landeshaftungen, was ihre Refinanzierung verteuern und mittelfristig auch zu ihrer Privatisierung führen wird. Interessant für die HVB wären vor allem Nordrhein-Westfalen und Hessen. Theoretisch in Frage käme aber auch ein Einstieg bei der Bayern-LB, obwohl die HVB in diesem Bundesland einen zweistelligen Marktanteil - im deutschen Schnitt sind es nur 5% -at.
Generell wird in jedem Land bzw. in jeder Region ein Marktanteil von zumindest 10% angestrebt. Selbst in Österreich, wo die BA/CA klarer Marktführer ist, gibt es regionale Schwächen. Nicht trennen will man sich wohl auch deshalb von den seit kurzem in einer BA-Stiftung geparkten Anteilen an den drei Regionalbanken (Oberbank, BKS, BTV), was nicht zuletzt mit der vagen Hoffnung auf eine spätere Einverleibung zusammenhängen dürfte: Die HVB glaubt nämlich nicht, dass die Selbstständigkeit von Instituten dieser Größe auf Dauer eine Option ist.
Insgesamt ist die HVB auf ihren Teilkonzern BA/CA samt den Osteuropa-Aktivitäten "sehr stolz". Klimatisch gebe es zwischen München und Wien nach der partnerschaftlichen Klärung offener Punkte der Konzernstruktur keinerlei Probleme. Aus Österreich kämen sehr viele positive Anstöße.
Erhalt der Marke BA/CA
wird garantiert
Befürchtungen, dass die Marke BA/CA auch in Österreich einmal durch HVB abgelöst werden könnte, weist Schmidt zurück: "Da lege ich meine Hand ins Feuer." Ähnliches gilt für Polen, wo für die fusionierten Töchter von HVB und BA/CA ein eigener Name gesucht wird: Polen wird wahrscheinlich 2005/06 eine eigene "Bank der Regionen" sein und auch Kroatien könnte einmal in diese, derzeit Österreich/CEE und Deutschland vorbehaltene, Kategorie fallen.
© SN.
Bei welcher Pleite (oder Fastpleite) ist die HVB eigntlich nicht involviert???
`Spiegel`: Ufa-Kinos von Insolvenz bedroht - Suche nach Finanzier
HAMBURG (dpa-AFX) - Wegen akuter finanzieller Engpässe droht der Kinokette Ufa-Theater die Insolvenz. Nach einem Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will die Münchner HypoVereinsbank als Hausbank nach zweijährigen Sanierungsarbeiten bei Deutschlands drittgrößter Kinokette eine weitere Finanzierung nicht sicherstellen. Die Kinogruppe müsse sich nun kurzfristig nach einem anderen Finanzier umsehen. Dabei soll es um einen Liquiditätsbedarf von drei Millionen Euro gehen.
"Wir müssen die Situation ernst nehmen", sagte ein Ufa-Sprecher am Samstag der dpa. Allerdings sei die Perspektive des Kinounternehmens gut. "Die Sanierung verlief erfolgreicher als gedacht." Statt eines erwarteten operativen Verlustes von drei bis 4 Millionen DM im vergangenen Jahr habe das operative Minus daher auch nur rund 500.000 DM betragen.
Ufa tritt seit dem Spätsommer 2001 wieder als eigenständiger Anbieter an, nachdem das erst ein Jahr zuvor geschmiedete Bündnis mit dem Hamburger Kinounternehmen Cinemaxx geplatzt war. In der Sanierungsphase waren etliche Häuser geschlossen worden, Miet- und Personalkosten gesenkt. In diesem Jahr sollte mit einem Gewinn von gut 300.000 Euro die Wende geschafft sein, so "Der Spiegel".
Nach spektakulären Pleitefällen im Kundenkreis wie Kirch und Kinowelt wolle die HypoVereinsbank nun anschließend jedes Restrisiko ausschließen. Das Geldhaus selbst wollte sich mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht äußern./kf/DP/tf/rh
`Spiegel`: Ufa-Kinos von Insolvenz bedroht - Suche nach Finanzier
HAMBURG (dpa-AFX) - Wegen akuter finanzieller Engpässe droht der Kinokette Ufa-Theater die Insolvenz. Nach einem Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will die Münchner HypoVereinsbank als Hausbank nach zweijährigen Sanierungsarbeiten bei Deutschlands drittgrößter Kinokette eine weitere Finanzierung nicht sicherstellen. Die Kinogruppe müsse sich nun kurzfristig nach einem anderen Finanzier umsehen. Dabei soll es um einen Liquiditätsbedarf von drei Millionen Euro gehen.
"Wir müssen die Situation ernst nehmen", sagte ein Ufa-Sprecher am Samstag der dpa. Allerdings sei die Perspektive des Kinounternehmens gut. "Die Sanierung verlief erfolgreicher als gedacht." Statt eines erwarteten operativen Verlustes von drei bis 4 Millionen DM im vergangenen Jahr habe das operative Minus daher auch nur rund 500.000 DM betragen.
Ufa tritt seit dem Spätsommer 2001 wieder als eigenständiger Anbieter an, nachdem das erst ein Jahr zuvor geschmiedete Bündnis mit dem Hamburger Kinounternehmen Cinemaxx geplatzt war. In der Sanierungsphase waren etliche Häuser geschlossen worden, Miet- und Personalkosten gesenkt. In diesem Jahr sollte mit einem Gewinn von gut 300.000 Euro die Wende geschafft sein, so "Der Spiegel".
Nach spektakulären Pleitefällen im Kundenkreis wie Kirch und Kinowelt wolle die HypoVereinsbank nun anschließend jedes Restrisiko ausschließen. Das Geldhaus selbst wollte sich mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht äußern./kf/DP/tf/rh
#68: Die Meldung passt ja richtig gut in diesen Thread...
"Am Ende dieses Prozesses wird es in Deutschland nur zwei Großbanken geben und eine davon wird die HVB sein", ist Schmidt überzeugt.
Die Reputation ist ja nun besser als je zuvor...
Btw: Gas geben ist OK... wenn man den richtigen(!) Gang vorher(!) eingelegt hat (Automatik gibt es an der Börse nicht) - und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Immerhin aber hat die HVB sich aus dem seinerzeit so hochgejubelten und nun negativ in den Vordergrund rückenden Investmentbanking heraus gehalten.
@CColumbus / #69:
*g*
Nach spektakulären Pleitefällen im Kundenkreis wie Kirch und Kinowelt wolle die HypoVereinsbank nun anschließend jedes Restrisiko ausschließen
Man beachte dabei die Hausnummer: 3 Mio (und vergleiche mit Kirch etc.)... das Volumen lohnt wohl nicht
Oder der HVB scheint das Wasser nun doch ziemlich hoch zu stehen.
investival
"Am Ende dieses Prozesses wird es in Deutschland nur zwei Großbanken geben und eine davon wird die HVB sein", ist Schmidt überzeugt.
Die Reputation ist ja nun besser als je zuvor...
Btw: Gas geben ist OK... wenn man den richtigen(!) Gang vorher(!) eingelegt hat (Automatik gibt es an der Börse nicht) - und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Immerhin aber hat die HVB sich aus dem seinerzeit so hochgejubelten und nun negativ in den Vordergrund rückenden Investmentbanking heraus gehalten.
@CColumbus / #69:
*g*
Nach spektakulären Pleitefällen im Kundenkreis wie Kirch und Kinowelt wolle die HypoVereinsbank nun anschließend jedes Restrisiko ausschließen
Man beachte dabei die Hausnummer: 3 Mio (und vergleiche mit Kirch etc.)... das Volumen lohnt wohl nicht
Oder der HVB scheint das Wasser nun doch ziemlich hoch zu stehen.
investival
OS/Eurex/Hohe Put/Call-Ratio bei HypoVereinsbank
Eine hohe Put/Call-Ratio wies am Montag neben der HypoVereinsbank, die fast ausschließlich auf der Put-Seite gehandelt wurde, auch Bayer mit 3,85 auf. Die höchsten Umsätze verbuchte Siemens im Gefolge der Ericsson-Zahlen und im Vorfeld der eigenen Ergebnisse am Donnerstag. Im folgenden die Umsätze und Put/Call-Ratios von Aktienoptionen auf die DAX-Werte vom Montag, 22. April 2002, an der Eurex.
Handelsvolumen Open Interest Anzahl Abschlüsse
Name Calls Puts Calls Puts Calls Puts PC-Ratio
Adidas 202 325 4.761 8.046 23 15 1,61
Allianz 2.137 3.600 208.458 112.509 192 252 1,68
BASF 22.135 31.251 164.485 232.122 102 69 1,41
Bayer 24.761 95.303 273.675 380.092 100 193 3,85
BMW 726 1.506 49.249 53.223 43 34 2,07
Commerzbk. 2.874 966 118.099 81.661 94 63 0,34
Dt. Bank 21.676 15.423 812.462 558.186 274 170 0,71
DaimlerC 26.726 32.419 773.775 771.683 314 280 1,21
Degussa 162 141 13.111 6.587 10 10 0,87
Dt. Post 3.005 444 25.070 37.921 67 23 0,15
Dt.Telek 19.001 23.982 2.208.371 1.614.557 251 320 1,26
E. ON 4.097 1.006 69.435 57.563 84 62 0,25
Epcos 554 1.879 20.500 15.800 55 85 3,39
FreseniusM 181 21 9.880 6.138 17 7 ***
Henkel 10 46 5.280 2.027 4 6 ***
HypoVerBk 224 2.291 48.074 43.024 12 48 10,23
Infineon 10.309 7.859 272.943 275.162 274 178 0,76
Lufthansa 873 474 98.149 63.825 49 27 0,54
Linde 75 12 9.759 4.416 10 3 ***
MAN 373 148 12.636 19.479 22 11 0,40
METRO 951 1.789 11.356 15.191 43 33 1,88
MLP 98 162 7.458 4.391 10 23 1,65
MünchRück 756 587 65.828 39.997 53 41 0,78
Preussag 519 415 13.284 19.214 35 25 0,80
RWE 483 316 69.146 40.239 35 30 0,65
SAP 5.839 4.819 202.885 135.283 310 282 0,83
Schering 416 323 19.303 14.216 39 41 0,78
Siemens 41.963 52.242 542.802 429.210 866 1.066 1,24
ThyssKrupp 973 398 65.860 44.658 35 15 0,41
VW 897 1.118 109.599 110.530 67 75 1,25
Open Interest: Gesamtzahl aller offenen Optionskontrakte.
Abschlüsse: Anzahl zustandegekommener Geschäfte (Trades).
Put/Call-Ratio: Verhältnis der Umsätze von Put- zu Call-Optionen an einem Handelstag. Extreme Werte (über 1,5 oder unter 0,7) werden von Marktteilnehmern häufig als Indiz für Übertreibungen gewertet. Bewegungen von Aktien mit weniger als 100 Optionen Tagesumsatz oder weniger als zehn Handelsabschlüssen werden ignoriert. P/C-Ratios aus diesen Werten werden nicht berechnet (***).
Hinweis: Hohe Umsätze können durch weit-aus-dem-Geld-Optionen mit sehr niedrigen Prämien entstehen. Spread-Geschäfte können die Aktivität auf beiden Seiten überproportional erhöhen.
vwd/23.4.2002/mme/hru/ll
23. April 2002, 09:06
Eine hohe Put/Call-Ratio wies am Montag neben der HypoVereinsbank, die fast ausschließlich auf der Put-Seite gehandelt wurde, auch Bayer mit 3,85 auf. Die höchsten Umsätze verbuchte Siemens im Gefolge der Ericsson-Zahlen und im Vorfeld der eigenen Ergebnisse am Donnerstag. Im folgenden die Umsätze und Put/Call-Ratios von Aktienoptionen auf die DAX-Werte vom Montag, 22. April 2002, an der Eurex.
Handelsvolumen Open Interest Anzahl Abschlüsse
Name Calls Puts Calls Puts Calls Puts PC-Ratio
Adidas 202 325 4.761 8.046 23 15 1,61
Allianz 2.137 3.600 208.458 112.509 192 252 1,68
BASF 22.135 31.251 164.485 232.122 102 69 1,41
Bayer 24.761 95.303 273.675 380.092 100 193 3,85
BMW 726 1.506 49.249 53.223 43 34 2,07
Commerzbk. 2.874 966 118.099 81.661 94 63 0,34
Dt. Bank 21.676 15.423 812.462 558.186 274 170 0,71
DaimlerC 26.726 32.419 773.775 771.683 314 280 1,21
Degussa 162 141 13.111 6.587 10 10 0,87
Dt. Post 3.005 444 25.070 37.921 67 23 0,15
Dt.Telek 19.001 23.982 2.208.371 1.614.557 251 320 1,26
E. ON 4.097 1.006 69.435 57.563 84 62 0,25
Epcos 554 1.879 20.500 15.800 55 85 3,39
FreseniusM 181 21 9.880 6.138 17 7 ***
Henkel 10 46 5.280 2.027 4 6 ***
HypoVerBk 224 2.291 48.074 43.024 12 48 10,23
Infineon 10.309 7.859 272.943 275.162 274 178 0,76
Lufthansa 873 474 98.149 63.825 49 27 0,54
Linde 75 12 9.759 4.416 10 3 ***
MAN 373 148 12.636 19.479 22 11 0,40
METRO 951 1.789 11.356 15.191 43 33 1,88
MLP 98 162 7.458 4.391 10 23 1,65
MünchRück 756 587 65.828 39.997 53 41 0,78
Preussag 519 415 13.284 19.214 35 25 0,80
RWE 483 316 69.146 40.239 35 30 0,65
SAP 5.839 4.819 202.885 135.283 310 282 0,83
Schering 416 323 19.303 14.216 39 41 0,78
Siemens 41.963 52.242 542.802 429.210 866 1.066 1,24
ThyssKrupp 973 398 65.860 44.658 35 15 0,41
VW 897 1.118 109.599 110.530 67 75 1,25
Open Interest: Gesamtzahl aller offenen Optionskontrakte.
Abschlüsse: Anzahl zustandegekommener Geschäfte (Trades).
Put/Call-Ratio: Verhältnis der Umsätze von Put- zu Call-Optionen an einem Handelstag. Extreme Werte (über 1,5 oder unter 0,7) werden von Marktteilnehmern häufig als Indiz für Übertreibungen gewertet. Bewegungen von Aktien mit weniger als 100 Optionen Tagesumsatz oder weniger als zehn Handelsabschlüssen werden ignoriert. P/C-Ratios aus diesen Werten werden nicht berechnet (***).
Hinweis: Hohe Umsätze können durch weit-aus-dem-Geld-Optionen mit sehr niedrigen Prämien entstehen. Spread-Geschäfte können die Aktivität auf beiden Seiten überproportional erhöhen.
vwd/23.4.2002/mme/hru/ll
23. April 2002, 09:06
HypoVereinsbank senkt Renditeziel für 2004
München (vwd) - Die HypoVereinsbank AG (HVB), München, hat ihre
Renditeziele für das Jahr 2004 nach unten korrigiert. Nunmehr erwarte die
Bank eine Eigenkapitalrendite nach Steuern und vor Goodwill von über zwölf
Prozent, nach dem bislang noch von 15 Prozent ausgegangen worden war, geht
aus den Unterlagen des Finanzinstituts für eine Investorenveranstaltung
hervor. Das Ziel einer 15-prozentigen Rendite stehe nach wie vor, sagte eine
Unternehmenssprecherin vwd am Mittwoch. Allerdings müsse man sich angesichts
der anhaltend schwachen Konjuktur fragen, ob das Ziel tatsächlich 2004
erreicht werden könne.
Die HVB hatte die Eigenkapitalrendite im ersten Quartal des laufenden
Jahres auf 6,9 Prozent gesteigert, nachdem sie im Vorjahr bei 6,5 Prozent
gelegen hatte. Ebenso nahm die HVB ihr Ziel für die Cost-Income-Ratio zurück
auf nunmehr 58 Prozent von zuvor 55 Prozent im Jahr 2004. Im Geschäftsjahr
2001 hatte die HVB mit einer Cost-Income-Ratio von 68,5 Prozent
abgeschnitten.
vwd/29.5.2002/rne/nas
29.05.2002 - 15:13 Uhr
München (vwd) - Die HypoVereinsbank AG (HVB), München, hat ihre
Renditeziele für das Jahr 2004 nach unten korrigiert. Nunmehr erwarte die
Bank eine Eigenkapitalrendite nach Steuern und vor Goodwill von über zwölf
Prozent, nach dem bislang noch von 15 Prozent ausgegangen worden war, geht
aus den Unterlagen des Finanzinstituts für eine Investorenveranstaltung
hervor. Das Ziel einer 15-prozentigen Rendite stehe nach wie vor, sagte eine
Unternehmenssprecherin vwd am Mittwoch. Allerdings müsse man sich angesichts
der anhaltend schwachen Konjuktur fragen, ob das Ziel tatsächlich 2004
erreicht werden könne.
Die HVB hatte die Eigenkapitalrendite im ersten Quartal des laufenden
Jahres auf 6,9 Prozent gesteigert, nachdem sie im Vorjahr bei 6,5 Prozent
gelegen hatte. Ebenso nahm die HVB ihr Ziel für die Cost-Income-Ratio zurück
auf nunmehr 58 Prozent von zuvor 55 Prozent im Jahr 2004. Im Geschäftsjahr
2001 hatte die HVB mit einer Cost-Income-Ratio von 68,5 Prozent
abgeschnitten.
vwd/29.5.2002/rne/nas
29.05.2002 - 15:13 Uhr
eigentlich ist es absoluter quatsch über eine rückabwicklung zu spekulieren.
warum sollte die hypo die immobilien zurücknehmen.
sie hatte diese doch niemals. sie stellte leidiglich die darlehen zur verfügung und die immobileienvermittler haben diese immobilien vermittelt.
ebenso wie den kredit.
das sind doch die eigentlich - rechtlich gesehen die schuldigen.
bei einem auto regt sich doch auch keiner auf.
eine auto kostet in der herstellung im schnitt ca. 6000 €
im laden steht es dann für 30 000 € . der wert des autos entspricht für eine bank ab zulassung so wieso nur noch 50 %des verkaufspreises.
der rest sind provisionen für händler , hersteller , banken und versicherungen.klagt deswegen einer wegen betrug - nein.
kann deswegen jemand sein auto zurückgeben - nein.
macht sich jemand darüber gedanken - nein .
und außerdem - wer sind denn die käufer dieser bescheuerten immobilie.
geldgeile säcke die den rachen nicht voll genug bekommen konnten. lehrer , beamte ,und sonstige systemgünstlinge.
und och.- seid ihr wohl auch mal beschissen worden - mitleid mit solchen kleinhirnigen möchtegernimmobilienbesitzern habe ich nicht.
die meisten haben ja - was mich sehr verwundert hat, die immobilen gekauft - ohne sie sich jemals anzusehen und waren als die dicke rechnung kam völlig überrascht was sie eigentlich für einen müll gekauft hatten.wer macht denn sowas??? Bei einer solchen Summe summe etwas blind kaufen - wie bescheurt muß man dafür sein.
das sind diese leute die sich ein paar schuhe kaufen und noch 20 prozent rabatt haben wollen.
wie heißt es so schön - geld verdirbt den Charakter - ist schon immer so gewesen und bleibt auch so - da ist so manch schlauer zum dümmsten geworden....
warum sollte die hypo die immobilien zurücknehmen.
sie hatte diese doch niemals. sie stellte leidiglich die darlehen zur verfügung und die immobileienvermittler haben diese immobilien vermittelt.
ebenso wie den kredit.
das sind doch die eigentlich - rechtlich gesehen die schuldigen.
bei einem auto regt sich doch auch keiner auf.
eine auto kostet in der herstellung im schnitt ca. 6000 €
im laden steht es dann für 30 000 € . der wert des autos entspricht für eine bank ab zulassung so wieso nur noch 50 %des verkaufspreises.
der rest sind provisionen für händler , hersteller , banken und versicherungen.klagt deswegen einer wegen betrug - nein.
kann deswegen jemand sein auto zurückgeben - nein.
macht sich jemand darüber gedanken - nein .
und außerdem - wer sind denn die käufer dieser bescheuerten immobilie.
geldgeile säcke die den rachen nicht voll genug bekommen konnten. lehrer , beamte ,und sonstige systemgünstlinge.
und och.- seid ihr wohl auch mal beschissen worden - mitleid mit solchen kleinhirnigen möchtegernimmobilienbesitzern habe ich nicht.
die meisten haben ja - was mich sehr verwundert hat, die immobilen gekauft - ohne sie sich jemals anzusehen und waren als die dicke rechnung kam völlig überrascht was sie eigentlich für einen müll gekauft hatten.wer macht denn sowas??? Bei einer solchen Summe summe etwas blind kaufen - wie bescheurt muß man dafür sein.
das sind diese leute die sich ein paar schuhe kaufen und noch 20 prozent rabatt haben wollen.
wie heißt es so schön - geld verdirbt den Charakter - ist schon immer so gewesen und bleibt auch so - da ist so manch schlauer zum dümmsten geworden....
hier ein Kommentar aus der FAZ zur HVB und der Information über die Renditesenkung:
Geheimniskrämerei der Hypo-Vereinsbank
mag. Wieder hat die Hypo-Vereinsbank ziemlich klammheimlich ihre längerfristige Prognose geändert. In einer Veranstaltung für Analysten teilte die zweitgrößte deutsche Bank mit, daß sie 15 Prozent Eigenkapitalrendite bis 2004 doch nicht schafft. Nur noch "mehr als 12 Prozent" heißt das Ziel. Ist es angemessen, dies ohne öffentliche Mitteilung nur in einer Analystenveranstaltung zu erläutern? Fünf Tage vorher hätte HVB-Chef Albrecht Schmidt die Gelegenheit gehabt, auf der Hauptversammlung viel mehr Aktionäre zu informieren. Auch der Quartalsbericht wäre ein guter Platz gewesen. Zwar konnte die Öffentlichkeit die Konferenz über das Internet verfolgen und Unterlagen einsehen. Doch welcher Aktionär wühlt sich durch fast 200 Seiten Präsentationspapiere? Dies ist schon das zweite Mal, daß die HVB eine geänderte Prognose versteckt. Vor einem Jahr hatte sie nach dem Erwerb der Bank Austria das 15-Prozent-Ziel um ein Jahr auf 2004 verschoben. Diese Erkenntnis blieb aber äußerst aufmerksamen Lesern des 230 Seiten starken Geschäftsberichts vorbehalten. Nun wiegelt die HVB ab: Die Märkte hätten ihr wegen der schlechten Konjunktur die 15 Prozent bis 2004 eh nicht mehr zugetraut. Dafür spricht, daß die Börse die Revision ungerührt entgegennahm. Dies kann man aber auch so interpretieren, daß die Anleger der HVB ihre Prognosen sowieso nicht mehr glauben. Nach innen dürfte die frühe Revision wie eine Kapitulation wirken. "Wertorientierte Kommunikation", die sich die HVB ans Revers heftet, sieht anders aus.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.05.2002, Nr. 123 / Seite 26
Geheimniskrämerei der Hypo-Vereinsbank
mag. Wieder hat die Hypo-Vereinsbank ziemlich klammheimlich ihre längerfristige Prognose geändert. In einer Veranstaltung für Analysten teilte die zweitgrößte deutsche Bank mit, daß sie 15 Prozent Eigenkapitalrendite bis 2004 doch nicht schafft. Nur noch "mehr als 12 Prozent" heißt das Ziel. Ist es angemessen, dies ohne öffentliche Mitteilung nur in einer Analystenveranstaltung zu erläutern? Fünf Tage vorher hätte HVB-Chef Albrecht Schmidt die Gelegenheit gehabt, auf der Hauptversammlung viel mehr Aktionäre zu informieren. Auch der Quartalsbericht wäre ein guter Platz gewesen. Zwar konnte die Öffentlichkeit die Konferenz über das Internet verfolgen und Unterlagen einsehen. Doch welcher Aktionär wühlt sich durch fast 200 Seiten Präsentationspapiere? Dies ist schon das zweite Mal, daß die HVB eine geänderte Prognose versteckt. Vor einem Jahr hatte sie nach dem Erwerb der Bank Austria das 15-Prozent-Ziel um ein Jahr auf 2004 verschoben. Diese Erkenntnis blieb aber äußerst aufmerksamen Lesern des 230 Seiten starken Geschäftsberichts vorbehalten. Nun wiegelt die HVB ab: Die Märkte hätten ihr wegen der schlechten Konjunktur die 15 Prozent bis 2004 eh nicht mehr zugetraut. Dafür spricht, daß die Börse die Revision ungerührt entgegennahm. Dies kann man aber auch so interpretieren, daß die Anleger der HVB ihre Prognosen sowieso nicht mehr glauben. Nach innen dürfte die frühe Revision wie eine Kapitulation wirken. "Wertorientierte Kommunikation", die sich die HVB ans Revers heftet, sieht anders aus.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.05.2002, Nr. 123 / Seite 26
I M M O B I L I E N
Im Zweifel für die Banken
Der BGH stellt - wieder mal - die Verbraucherrechte hintenan
Von Marie-Luise Hauch-Fleck
Wenn es brenzlig wird, haben Banken einen verlässlichen Helfer: den XI. Senat des Bundesgerichtshofs. Jedenfalls seit dort Gerd Nobbe den Vorsitz hat. Der will mit seinen Entscheidungen, wie er betont, zu gesunden volkswirtschaftlichen Verhältnissen beitragen. Bankkunden kostet das schon mal die wirtschaftliche Existenz.
Das neueste Karlsruher Bravourstück: Die jetzt veröffentlichte schriftliche Begründung eines Urteils vom 9. April. In diesem hatten die Richter Verbrauchern, die von skrupellosen Verkäufern zum Kauf völlig überteuerter Immobilien und einem dafür nötigen Kreditvertrag überedet worden waren, ein Widerrufsrecht für diesen Darlehensvertrag zugebilligt. Und das sogar notfalls auch noch viele Jahre später. Voraussetzung: Die Bank hatte sie bei Vertragsabschluss nicht über die Möglichkeit belehrt, dass sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne jegliche Kosten wieder hätten annullieren können.
Endlich ein Sieg für die schätzungsweise 300 000 Betroffenen über die Banken, wie viele jubelten? Weit gefehlt. Den Widerruf hatte der Nobbe-Senat den Verbrauchern auf Druck des Europäischen Gerichtshofs eingeräumt. Gewollt hatte er das nicht. Und jetzt prompt einen juristischen Kniff gefunden, den Schaden für die Banken so gering wie möglich zu halten.
Folgen die unteren Gerichte, die jeden Einzelfall entscheiden müssen, dem Diktum der BGH-Richter, wären die Darlehensverträge zwar nichtig. An der miserablen wirtschaftlichen Lage zigtausender Betroffener aber änderte sich dadurch gleichwohl nichts. Sie müssten nämlich das gesamte Darlehen an die Bank zurückzahlen - blieben aber auf ihrer Immobilie sitzen. Die aber ist häufig nur einen Bruchteil des von den Banken dafür bereitgestellten Darlehens wert.
Der Grund: Die Karlsruher Richter verneinen in ihrer schriftlichen Begründung kühl, dass es sich bei diesen finanzierten Immobiliengeschäften um so genannte "verbundene Geschäfte" handelt. Das heißt, dass der Kauf der Immobilie ohne den Kreditvertrag nicht zustande gekommen wäre. Genau das aber ist der Knackpunkt. Denn nur, wenn der Nobbe-Senat dies bejaht hätte, hätten die übervorteilten Bankkunden eine Chance, sich tatsächlich aus ihrem Schuldenturm zu befreien - und die Kreditinstitute ein Problem. Dann nämlich müssten die Betroffenen ihr Darlehen nicht zurückzahlen, sondern nur der Bank die Immobilie geben. Obendrein bekämen sie sogar noch die gezahlten Zinsen zurück.
Dass aber tatsächlich bei den über Vermittler eingefädelten Kauf-und Darlehensverträgen das eine Geschäft gewiss nicht ohne das andere zustande gekommen wäre, müssen auch die Karlsruher Richter wissen - es sei denn, sie sind blind und taub. Denn die Banken haben, um ihr Kreditgeschäft möglichst schnell und mit wenig Aufwand auszuweiten, beim Vertrieb dieser "Schrottimmobilien" Hand in Hand mit den Verkäufern gearbeitet. Und die naiven Kunden deshalb auch in dem Glauben gelassen, die Immobilien seien tatsächlich so viel wert, wie sie ihnen dafür an Darlehen gegeben haben - obwohl sie es besser wussten. Diese fragwürdige Kreditpolitik - allen voran der bayerischen Hypo-Bank - wird seit Jahren von Verbraucheranwälten und in den Medien angeprangert und belegt.
Die Banken können sich nun ins Fäustchen lachen. Den Betroffenen bleibt wohl nur, sich an die Dreigroschenoper von Bertolt Brecht zu erinnern. Der stellt darin die Frage:"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?"
Deshalb hatte das Urteil vom 9.4.2002 keinen großen Einfluss auf den Kurs der HypoVereinsbank.
Die ganze Sache zeigt aber wieder mal den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Rechtsprechung auf. Bestimmt fühlt sich Richter Nobe jetzt als wichtig der deutschen Elite zugehörig und wird ihm das auch von den Bankvorständen bestätigt werden. Moralisch gesehen ist er dem Pack zuzurechnen.
Gruß Columbus
Im Zweifel für die Banken
Der BGH stellt - wieder mal - die Verbraucherrechte hintenan
Von Marie-Luise Hauch-Fleck
Wenn es brenzlig wird, haben Banken einen verlässlichen Helfer: den XI. Senat des Bundesgerichtshofs. Jedenfalls seit dort Gerd Nobbe den Vorsitz hat. Der will mit seinen Entscheidungen, wie er betont, zu gesunden volkswirtschaftlichen Verhältnissen beitragen. Bankkunden kostet das schon mal die wirtschaftliche Existenz.
Das neueste Karlsruher Bravourstück: Die jetzt veröffentlichte schriftliche Begründung eines Urteils vom 9. April. In diesem hatten die Richter Verbrauchern, die von skrupellosen Verkäufern zum Kauf völlig überteuerter Immobilien und einem dafür nötigen Kreditvertrag überedet worden waren, ein Widerrufsrecht für diesen Darlehensvertrag zugebilligt. Und das sogar notfalls auch noch viele Jahre später. Voraussetzung: Die Bank hatte sie bei Vertragsabschluss nicht über die Möglichkeit belehrt, dass sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne jegliche Kosten wieder hätten annullieren können.
Endlich ein Sieg für die schätzungsweise 300 000 Betroffenen über die Banken, wie viele jubelten? Weit gefehlt. Den Widerruf hatte der Nobbe-Senat den Verbrauchern auf Druck des Europäischen Gerichtshofs eingeräumt. Gewollt hatte er das nicht. Und jetzt prompt einen juristischen Kniff gefunden, den Schaden für die Banken so gering wie möglich zu halten.
Folgen die unteren Gerichte, die jeden Einzelfall entscheiden müssen, dem Diktum der BGH-Richter, wären die Darlehensverträge zwar nichtig. An der miserablen wirtschaftlichen Lage zigtausender Betroffener aber änderte sich dadurch gleichwohl nichts. Sie müssten nämlich das gesamte Darlehen an die Bank zurückzahlen - blieben aber auf ihrer Immobilie sitzen. Die aber ist häufig nur einen Bruchteil des von den Banken dafür bereitgestellten Darlehens wert.
Der Grund: Die Karlsruher Richter verneinen in ihrer schriftlichen Begründung kühl, dass es sich bei diesen finanzierten Immobiliengeschäften um so genannte "verbundene Geschäfte" handelt. Das heißt, dass der Kauf der Immobilie ohne den Kreditvertrag nicht zustande gekommen wäre. Genau das aber ist der Knackpunkt. Denn nur, wenn der Nobbe-Senat dies bejaht hätte, hätten die übervorteilten Bankkunden eine Chance, sich tatsächlich aus ihrem Schuldenturm zu befreien - und die Kreditinstitute ein Problem. Dann nämlich müssten die Betroffenen ihr Darlehen nicht zurückzahlen, sondern nur der Bank die Immobilie geben. Obendrein bekämen sie sogar noch die gezahlten Zinsen zurück.
Dass aber tatsächlich bei den über Vermittler eingefädelten Kauf-und Darlehensverträgen das eine Geschäft gewiss nicht ohne das andere zustande gekommen wäre, müssen auch die Karlsruher Richter wissen - es sei denn, sie sind blind und taub. Denn die Banken haben, um ihr Kreditgeschäft möglichst schnell und mit wenig Aufwand auszuweiten, beim Vertrieb dieser "Schrottimmobilien" Hand in Hand mit den Verkäufern gearbeitet. Und die naiven Kunden deshalb auch in dem Glauben gelassen, die Immobilien seien tatsächlich so viel wert, wie sie ihnen dafür an Darlehen gegeben haben - obwohl sie es besser wussten. Diese fragwürdige Kreditpolitik - allen voran der bayerischen Hypo-Bank - wird seit Jahren von Verbraucheranwälten und in den Medien angeprangert und belegt.
Die Banken können sich nun ins Fäustchen lachen. Den Betroffenen bleibt wohl nur, sich an die Dreigroschenoper von Bertolt Brecht zu erinnern. Der stellt darin die Frage:"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?"
Deshalb hatte das Urteil vom 9.4.2002 keinen großen Einfluss auf den Kurs der HypoVereinsbank.
Die ganze Sache zeigt aber wieder mal den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Rechtsprechung auf. Bestimmt fühlt sich Richter Nobe jetzt als wichtig der deutschen Elite zugehörig und wird ihm das auch von den Bankvorständen bestätigt werden. Moralisch gesehen ist er dem Pack zuzurechnen.
Gruß Columbus
Hauptsache die Hypo knallt nach unten.
Ich denke die Hypo zeigt sich angesichts des schlechten Umfeldes noch ziemlich resistent.
Analyse Hypovereinsbank AG (802200.F)
vom 11.6.2002
Zusammenfassende Empfehlung
Die Überwiegende Mehrheit der Indikatoren liefert derzeit Verkaufssignale. Daher wird der Wert zum Verkauf empfohlen.
Langfristiger Trend
Der 38-Tages-GD liegt unter dem 100-Tages-GD. Weiters liegt letzterer unter dem 200-Tages-GD, was einen langfristigen Abwärtstrend anzeigt.
Oszillatoren
Der MACD liegt derzeit unter seinem gleitenden Durchschnitt. Das deutet auf einen kurzfristigen Abwärtstrend hin.
Der MACD Momentum Oszillator, eine als Frühwarnsystem gedachte Weiterentwicklung des MACD, ist grösser als Null. Das ist einer der ersten Hinweise für einen kurzfristigen Aufwärtstrend.
Der RSI befindet sich im überverkauften Bereich, fällt allerdings derzeit noch weiter. Positionen sollten daher erst bei einer Trendwende des RSI aufgebaut werden.
Trendstärke
Der CCI zeigt einen starken Abwärtstrend, es sollte verkauft werden.
Sowohl der ADX als auch der ADXR steigen an, was auf eine Trendbeschleunigung hindeutet. Positionen in Trendrichtung sollten eingegangen, Positionen gegen Trendrichtung liquidiert werden. Die Trendrichtung ergibt sich aus den anderen Indikatoren.
Umsatzindikatoren
Der PVT befindet sind in einem Abwärtstrend. Dieses zeigt einen kurzfristigen Abwärtstrend der Aktie an.
Der Chaikin Oszillator, ein weiterer Volumenindikator, befindet sind in einem Abwärtstrend. Dieses zeigt einen kurzfristigen Abwärtstrend der Aktie an.
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