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    Frage wg. unterschiedlicher WKNs von Goldaktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.02 11:13:59 von
    neuester Beitrag 12.04.02 20:11:04 von
    Beiträge: 7
    ID: 574.107
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      schrieb am 05.04.02 11:13:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      vielleicht eher an die Fortgeschrittenen : bei vielen Goldaktien (z.B. Harmony, Gold Fields, Newmont) bekommt man bei Namenseingabe 2 versch. WKNs. Oft sind es ADRs, was so eine Art Hinterlegungsurkunden sind, soviel ist klar, aber warum sind gleich 2 WKNs gleichzeitig an dt. Börsen notiert ? Richtet man sich stur an das Volumen, oder was für eine WKN ist hier vorzuziehen ?

      Bin mal gespannt , ob jemand hierzu etwas sagen kann.....

      vielen Dank

      buddhalf
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 11:22:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      WKN-ADR - meist bei einer Am.Bank hinterlegte Scheine.
      Ansonsten sind es Originalaktien - diese sind meist vorzuziehen !
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 12:06:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachdem Fiasko bei Central Norseman mit den
      ADRs würde ich auch Original-Aktien vorziehen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 13:25:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also manchmal hat es den Anschein, als gebe es mehr zu verdienen mit versch. in Deutschl. aufgelegten Aktien.
      Neuestes Bsp. ist "Newmont Mining STK CDI" ~3eur, Knnr.:541813-
      weiß jemand was das nun wieder sein soll?- die Verwirrung ist komplett!
      MfG W.
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 15:55:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei ADR ist in Deutschland das Handeslvolumen höher was auch ein Vorteil ist

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      schrieb am 10.04.02 02:44:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      habe ich in einem anderen thread gefunden , wenigstens eine Teilaufklärung der wohl komplexen Materie :

      American Depositary Receipts (ADR)
      Als American Depositary Receipts werden auf Dollar lautende, von US-amerikanischen Depotbanken (depositary banks) in den USA ausgegebene Aktienzertifikate bezeichnet, die eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines ausländischen Unternehmens verkörpern und an ihrer Stelle am US-Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt werden. Ein ADR repräsentiert in der Regel einen Bruchteil einer Aktie, kann aber auch einer vollen Aktie entsprechen. Eine Übertragung von ADR erfolgt durch Indossament und Übergabe. Der jeweilige Inhaber eines ADR kann jederzeit gegen Rückübertragung des Zertifikats an die Depotbank die Herausgabe der bei einer ausländischen Hinterlegungsbank (custodian bank), in der Regel der Zweigstelle der Depotbank im Sitzstaat des ausländischen Unternehmens verwahrten Aktien bzw. deren Verkauf an der ausländischen Börse verlangen.

      Ein wichtiger Grund für die Konstruktion von ADR-Programmen liegt darin, daß bestimmte amerikanische institutionelle Investoren, wie staatliche Pensionsfonds, Lebensversicherungsgesellschaften oder Kreditinstitute, Beschränkungen hinsichtlich deren Investment in ausländische Wertpapiere unterliegen. Da ADR wie amerikanische Aktien behandelt werden, kann so ohne die Emission von Aktien auf dem US-Kapitalmarkt dieser von ausländischen Unternehmen genutzt werden.

      Eine Ausgabe von ADR kann grundsätzlich in der Form von unsponsored oder sponsored ADR-Programmen erfolgen. Bei unsponsored ADR-Programmen geht die Initiative allein von einer amerikanischen Depotbank oder einem Händler aus. Die Kosten für das ADR-Programm sind regelmäßig von den Investoren zu tragen. Darüber hinaus ist die Depotbank aufgrund des fehlenden Depotvertrages mit dem ausländischen Unternehmen nicht verpflichtet, Informationen des Unternehmens an die Investoren weiterzuleiten. Unsponsored ADR-Programme werden an vielen Börsen nicht zum Handel zugelassen, so daß nur geringe praktische Bedeutung zukommt.

      Bei sponsored ADR-Programmen geht die Initiative vom Emittenten aus und wird von diesem in Zusammenarbeit mit der Depotbank realisiert. Dabei wird ein Depotvertrag (depositary agreement) geschlossen, der die Depotbank verpflichtet, die Ausgabe und Rücknahme von Zertifikaten, die Ausübung von Stimmrechten durch den US-Investor, die Weitergabe von Dividenden und Unternehmensinformationen und die Programmpflege zu übernehmen. Der Großteil der entstehenden Kosten bei sponsored ADR-Programmen wird von dem emittierenden Unternehmen getragen. Neben einer Privatplazierung gibt es drei verschiedene Ausprägungen für sponsored ADR-Programme:

      Level I: Durch ein Level I-Programm kann für bereits existente Aktien eines Unternehmens ein Handel in den USA auf dem Over the Counter (OTC)-Markt initiiert werden. Hiermit kann jedoch weder neues Kapital aufgenommen noch das ADR an einer US-Börse notiert werden.
      Ein Level I-Programm muß mit dem Formular Form F-6 bei der SEC gemäß den Bestimmungen des Securities Act (SA) angemeldet werden. Form F-6 verlangt nur Informationen über das ADR-Programm selbst, jedoch nicht über den dahinterstehenden ausländischen Emittenten. Eine Registrierung der hinterlegten Aktien nach dem Securities Exchange Act (SEA) ist aufgrund der Ausnahmeregelung der Rule 12g3-2(b) im Regelfall nicht erforderlich, da die ADR eines Level I-Programms weder an einer US-Börse noch im NASDAQ-System gehandelt werden sollen. Bei der SEC müssen die im Heimatmarkt des Unternehmens veröffentlichten Informationen in einer englischen Übersetzung eingereicht werden. Der bedeutende Vorteil eines Level I-Programms gegenüber höhergradigen Programmen liegt in der fehlenden Verpflichtung zur Rechnungslegung nach US-GAAP.

      Level II: Für eine Notierung an einer US-amerikanischen Börse oder im NASDAQ ist mindestens ein Level II-ADR-Programm aufzulegen. Hierbei müssen neben der Form F-6 auch die zugrundeliegenden Aktien nach den Bestimmungen des SEA bei der SEC registriert und die Berichts- und Offenlegungsanforderungen der jeweiligen Börse beachtet werden. Eine Registrierung der Aktien erfolgt bei der SEC mit Form 20-F, das umfangreiche Angaben über den Emittenten verlangt. Es sind Abschlüsse nach US-GAAP vorzulegen, wesentliche Anteilsinhaber zu nennen und Angaben über die Vorstands- u. Aufsichtsratsmitglieder zu machen. Die Registrierung zieht allerdings eine mindestens jährliche Berichtspflicht in vergleichbarem Umfang nach sich.

      Level III: Für die Aufnahme von Kapital durch die Emission neuer Aktien im Sitzstaat des Emittenten und den Handel der zugehörigen ADR an einer US-Börse ist ein Level III-Programm erforderlich. Neben den Formblättern Form F-6 und Form 20-F ist das Formblatt F-1 einzureichen; die dort geforderten Pflichten zur Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen nach US-GAAP entsprechen weitgehend denen nach Form 20-F.

      Neben den an die Öffentlichkeit gerichteten Level I- bis Level III-Programmen besteht die Möglichkeit einer Privatplazierung nach Rule 144 A, die sich an spezielle institutionelle Käufer (Qualified Institutional Buyers) richtet. Eine Privatplazierung hat den Vorteil, daß kein aufwendiges Registrierungsverfahren notwendig und kein Abschluß nach US-GAAP erforderlich ist.
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 20:11:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo goldbugs,

      kann mir jemand sagen, welche Banken hinter den ADR´s auf die südafrikanischen Minen stecken?

      Viele Grüße von den Hunts


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