checkAd

    Nicht-Endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Fonds verfassungswidrig! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.02 18:28:19 von
    neuester Beitrag 14.04.02 17:21:38 von
    Beiträge: 3
    ID: 576.495
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 578
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 18:28:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nicht-Endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Fonds verfassungswidrig!
      Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 7.3.2002, G 278/01-7 die Nicht-Endbesteuerung ausländischer Investmentfonds als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31.3.2003 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der einfache Gesetzgeber – auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben – eine verfassungskonforme Regelung erlassen.

      I. Erkenntnis vom 7.3.2002, G 278/01
      Der Verfassungsgerichtshof sieht in der generellen Nichtendbesteuerung von ausländischen Investmentfonds eine Verletzung des im Verfassungsrang stehenden EndbesteuerungsG, BGBl 11/1993 idF BGBl 818/1993. Danach bestehe ein verfassungsmäßiger Auftrag an den einfachen Gesetzgeber, die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren, deren kuponauszahlende Stelle sich im Inland befindet, vorzusehen. Nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Endbesteuerungsgesetzes geltenden Rechtslage wurden für Zwecke der Kapitalertragsteuer in- und ausländische Investmentfonds gleich behandelt. Daraus schließt der VfGH, dass Erträge ausländischer Investmentfonds grundsätzlich vom Endbesteuerungsauftrag erfasst sind. Die generelle Nichtendbesteuerung von Erträgen ausländischer Investmentfonds widerspricht dem Auftrag des EndbesteuerungsG und ist daher verfassungswidrig.

      II. Auswirkungen des Erkenntnisses vom 7.3.2002, G 278/01
      Die Tragweite der Aufhebung der Nicht-Endbesteuerung ausländischer Fonds geht aus dem VfGH-Erkenntnis nicht ausdrücklich hervor, weil der VfGH nicht den Rahmen der Endbesteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Fonds aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten absteckt. Lediglich folgende Eckpunkte sind vorgeben:
      Eine gänzliche Nichtendbesteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Investmentfonds ist jedenfalls verfassungswidrig.
      Die gemäß § 93 Abs 3 Z 4 EStG idF BGBl 1988/400 mit inländischen Investmentfonds iSd InvFG 1963 vergleichbaren ausländischen Investmentfonds gelten als Forderungswertpapiere iSd § 1 Abs 1 Z 1 lit b EndbesteuerungsG.
      Eine gänzliche Endbesteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Investmentfonds würde der dem EndbesteuerungsG zugrunde liegenden Konzeption zuwiderlaufen. Gemeint sind hier wohl – auf Fondsebene erzielte – Dividendenerträge aus ausländischen Aktien, die weder bei einem Direktinvestment noch im Rahmen von inländischen Investmentfonds endbesteuert sind. Es sollte daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig sein, die Erträge aus ausländischen Dividenden aus der Endbesteuerungswirkung auszuklammern.

      Durch den weiten Interpretationsspielraum des VfGH-Erkenntnis vom 7.3.2002, G 278/01-7, sowie die Übergangsfrist bis 30.3.2003 können neben den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an eine Besteuerung ausländischer Investmentfonds berücksichtigt werden, wie dies der VfGH in dem Erkenntnis auch ausdrücklich vorschlägt. Das VfGH-Erkenntnis erweist sich somit auf jeden Fall als Anstoß für eine Reform der Regelungen über die Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Gegebenheiten.
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 22:34:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Betrifft das auch die besteuerung von Dividenden ausländischer Aktien?
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 17:21:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      würde mal nein sagen denn es ist nur von forderungswertpapieren die rede.

      die fondssteuer geht mir schon gehörig auf den sack, daß kann ich euch sagen.

      würde mich nicht wundern wenn da wer auf "ausweichende" gedanken kommen würde.

      mfg tg


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nicht-Endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Fonds verfassungswidrig!