Dringende Frage zu Geldmarktfonds-steuerliche Behandlung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.04.02 11:39:18 von
neuester Beitrag 19.04.02 19:28:43 von
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Dringende Frage zu Geldmarktfonds/ Steuern
Ich habe hier schon öfters die Problemstellung in Beiträgen gelesen, aber noch keine befriedigende Antwort gefunden.
Die Begrifflichkeiten "Stückzinsen" usw. sind bekannt, die Abwicklung aber nicht.
Hintergrund ist, daß ich Geld in Geldmarktfonds parken will, also auch theoretisch nur tageweise.
Ich habe jetzt den DWS -Geldmarkt Plus Wkn: 847423.
Von der Comdirect kommt in der Jahressteuerbescheinigung:
"Verkauf 100 Geldmarkt Plus- Höhe der Kapitalerträge 485,05 DM."
Ich gehe davon aus, daß bei diesem Wertpapier die übliche Regelung gilt: First in , first out, ich nehme also jetzt die Rechnung des ersten Kaufes von 100 Stück des Papieres.
Es ergibt sich, daß ich 100 Fondanteile am 24.10.2001 für 61,89 EUR (6189,00) gekauft habe.
Beim Verkauf am 20.12.2001 habe ich dafür 62,32 EUR ( 6232,00) erhalten.
Es liegt also ein Kursgewinn von 43 EUR vor. Das entspricht doch dem Zinsgewinn, der eben während dieser Zeit nur nicht ausgeschüttet wurde.
Also muß ich auch nur diesen Betrag versteuern, und nicht 485,05 DM.
Jetzt kommt wahrscheinlich das "Stückzinsargument". Aber wie mache ich das geltend? Wie finde ich heraus, welche Stückzinsen, die ja gar nicht in der Kaufabrechung aufgeführt sind, von mir beim Kauf bezahlt worden sind? Und wie erzähle ich das dem Finanzamt?
Und- ganz abstrakt- ist dieses Verfahren doch ultrakompliziert! Wenn ich jetzt mit den Geldmarktfonds täglich handele, verliere ich doch den totalen Überblick, wenn nicht immer zwischen Kauf- und Verkaufspreis bzw. ausgeschütteten Gewinnen verglichen werden kann, sondern Stückzinsen mit ins Spiel kommen.
Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe!
Ich habe hier schon öfters die Problemstellung in Beiträgen gelesen, aber noch keine befriedigende Antwort gefunden.
Die Begrifflichkeiten "Stückzinsen" usw. sind bekannt, die Abwicklung aber nicht.
Hintergrund ist, daß ich Geld in Geldmarktfonds parken will, also auch theoretisch nur tageweise.
Ich habe jetzt den DWS -Geldmarkt Plus Wkn: 847423.
Von der Comdirect kommt in der Jahressteuerbescheinigung:
"Verkauf 100 Geldmarkt Plus- Höhe der Kapitalerträge 485,05 DM."
Ich gehe davon aus, daß bei diesem Wertpapier die übliche Regelung gilt: First in , first out, ich nehme also jetzt die Rechnung des ersten Kaufes von 100 Stück des Papieres.
Es ergibt sich, daß ich 100 Fondanteile am 24.10.2001 für 61,89 EUR (6189,00) gekauft habe.
Beim Verkauf am 20.12.2001 habe ich dafür 62,32 EUR ( 6232,00) erhalten.
Es liegt also ein Kursgewinn von 43 EUR vor. Das entspricht doch dem Zinsgewinn, der eben während dieser Zeit nur nicht ausgeschüttet wurde.
Also muß ich auch nur diesen Betrag versteuern, und nicht 485,05 DM.
Jetzt kommt wahrscheinlich das "Stückzinsargument". Aber wie mache ich das geltend? Wie finde ich heraus, welche Stückzinsen, die ja gar nicht in der Kaufabrechung aufgeführt sind, von mir beim Kauf bezahlt worden sind? Und wie erzähle ich das dem Finanzamt?
Und- ganz abstrakt- ist dieses Verfahren doch ultrakompliziert! Wenn ich jetzt mit den Geldmarktfonds täglich handele, verliere ich doch den totalen Überblick, wenn nicht immer zwischen Kauf- und Verkaufspreis bzw. ausgeschütteten Gewinnen verglichen werden kann, sondern Stückzinsen mit ins Spiel kommen.
Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe!
@nfg
Den Stückzins ersiehst Du in den Kaufabrechnungen unter der Bezeichnung "Zwischengewinn".
Beispiel:
Anteilspreis € 51,63; im Anteilspreis enthaltener ZG € 1,63
d.h. der Kaufpreis Deines Wertpapiers beträgt € 50,00, der
bezahlte Stückzins je Anteil demgemäß € 1,63.
Achtung: Banken geben gerne den Zwischengewinnaufwand für die gesamte Position an!
Den Zwischengewinnaufwand und den (beim Verkauf) erzielten
Zwischengewinnertrag saldierst Du, und hast
damit Deinen Zinsertrag.
Zur Ermittlung etwaiger Gewinne oder Verluste aus privaten
Veräusserungsgeschäften musst Du
mit den Nettoanteilswerten (also ohne Zwischengewinne) rechnen, im obigen Beispiel also
Kaufpreis € 50,00 je Anteil.
Wenn Du viele Umsätze hast ist dies sicherlich sehr zeitintensiv, zumal unter dem Strich
nur Kleinbeträge herauskommen dürften (Geldmarktfonds haben nunmal keine sonderlichen Kursbewegungen)
Gruss
NmA
Den Stückzins ersiehst Du in den Kaufabrechnungen unter der Bezeichnung "Zwischengewinn".
Beispiel:
Anteilspreis € 51,63; im Anteilspreis enthaltener ZG € 1,63
d.h. der Kaufpreis Deines Wertpapiers beträgt € 50,00, der
bezahlte Stückzins je Anteil demgemäß € 1,63.
Achtung: Banken geben gerne den Zwischengewinnaufwand für die gesamte Position an!
Den Zwischengewinnaufwand und den (beim Verkauf) erzielten
Zwischengewinnertrag saldierst Du, und hast
damit Deinen Zinsertrag.
Zur Ermittlung etwaiger Gewinne oder Verluste aus privaten
Veräusserungsgeschäften musst Du
mit den Nettoanteilswerten (also ohne Zwischengewinne) rechnen, im obigen Beispiel also
Kaufpreis € 50,00 je Anteil.
Wenn Du viele Umsätze hast ist dies sicherlich sehr zeitintensiv, zumal unter dem Strich
nur Kleinbeträge herauskommen dürften (Geldmarktfonds haben nunmal keine sonderlichen Kursbewegungen)
Gruss
NmA
@NichtfürGeld
Wenn du dein Geld nur tageweise in diesem Fonds geparkt hast, dann hast du mit jedem Verkauf ein steuerliches Spekulationsgeschäft getätigt. Da unter die Spekulationsgewinne nur die Kursgewinne fallen und nicht die Zwischengewinne oder thesaurierten Erträge des Fonds ist es sehr wahrscheinlich, dass du unter die Freigrenze von DM 1000 kommst. Mit der Hand oder Excel ist diese Berechnung nach meiner Erfahrung nicht machbar. Ich habe die Berechnung mit dem Programm SteuerkompassWp gemacht (Download unter www.steuerkompasswp.de).
Gruss UlrichPJ
Wenn du dein Geld nur tageweise in diesem Fonds geparkt hast, dann hast du mit jedem Verkauf ein steuerliches Spekulationsgeschäft getätigt. Da unter die Spekulationsgewinne nur die Kursgewinne fallen und nicht die Zwischengewinne oder thesaurierten Erträge des Fonds ist es sehr wahrscheinlich, dass du unter die Freigrenze von DM 1000 kommst. Mit der Hand oder Excel ist diese Berechnung nach meiner Erfahrung nicht machbar. Ich habe die Berechnung mit dem Programm SteuerkompassWp gemacht (Download unter www.steuerkompasswp.de).
Gruss UlrichPJ
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