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    Thiel Log. - Rauch vor lauter Feuer nicht mehr zu sehen... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.02 12:30:04 von
    neuester Beitrag 17.04.02 13:10:44 von
    Beiträge: 9
    ID: 577.939
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      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:30:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nix wie raus.

      Grüße, fs

      @Schwarzer Lord,

      habe vorhin gesehen: Hast bei D.Log ja auch zum Einstieg geblasen bevor die Blase geplatzt ist.

      Taube Nuss.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:32:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also mal ganz ehrlich: Du hast extrem ein an der Schüssel, du Vogel! Geh in den Kindergarten spielen und lass diese überflüssigen, blödsinnigen Treads!
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:34:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nur weil ein paar Leerverkäufer versuchen
      im aktuellen Umfeld die Unsicherheit auszunutzen und mit einigen
      15 000 trades den Kurs zu dücken. Wird nicht gelingen :D.
      Freue mich schon wenn die sich alle eindecken müssen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:35:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      so mancher verstehts und so mancher nicht :laugh::laugh::laugh:

      nur weiter so fsch bist echt eine der wenigen Bereicherungen hier im Board
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:37:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      @muhlan:

      Da geb ich Dir vollkommen Recht. Darüber hinaus sind die Shortseller das letzte dieser Welt. Zerstören Kurse von fundamentalen Qualitätsunternehmen. Unglaublich. Was aber passiert, wenns sich Shortseller eindecken müssen, hat man bei MLP im Dax gesehen.

      Ich freu mich auch schon drauf, wenn sich diese Vögel die Finger verbrenne und einsteigen müssen.

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      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:39:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      fsch hat wirklich zuviel Zeit, nervt nur !!!!
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:45:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      fsch=Shortseller=Hosenvoll
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 12:51:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer

      Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.

      Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.

      Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).

      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
      Börsenaufsichtsbehörde für FWB und EUREX
      Kaiser-Friedrich-Ring 75
      65 185 Wiesbaden
      http://www.boersenaufsicht.de



      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 13:10:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nichtsdestotrotz:

      Klare Verkaufsposition.

      :)


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