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    Dringend rechtlicher Rat wegen gepl. Kapitalmaßnahmen bei Jean Pascale benötigt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.02 17:15:17 von
    neuester Beitrag 17.04.02 17:47:36 von
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    ID: 578.096
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      schrieb am 17.04.02 17:15:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      wegen AdHoc vom 15.04.2002:

      DGAP-Ad hoc: Jean Pascale AG <PAS>

      JEAN PASCALE: Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Norderstedt. Der Jean Pascale Konzern musste im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatzrückgang in Höhe von -6,9% verkraften. Dieser Umsatzrückgang um -11,7 Mio. Euro auf 159,1 Mio. Euro und erhöhte Kosten verursachten im Jean Pascale Konzern einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -18,0 Mio. Euro sowie bei der Jean Pascale AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -16,3 Mio. Euro. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2002 ist bei der Jean Pascale AG ein weiterer Verlust in Höhe von -8,5 Mio. Euro entstanden. Dadurch ist das Grundkapital der Jean Pascale AG um mehr als die Hälfte verbraucht. Um diese Verluste zu decken und Wertminderungen auszugleichen sowie zur Verbesserung der Eigenkapital- und Liquiditätssituation der Gesellschaft soll das Grundkapital in vereinfachter Form herabgesetzt und gleichzeitig wieder gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht werden.

      Auf der am 29. Mai 2002 in Hamburg stattfindenden Hauptversammlung werden der Vorstand sowie der Aufsichtsrat den Aktionären vorschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 30,36 Mio. Euro in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 6:1 um 25,3 Mio. Euro auf 5,06 Mio. Euro herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je zwei Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 3,00 zu einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 zusammengelegt werden.

      Zugleich wird das herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um 15,18 Mio. Euro auf 20,24 Mio. Euro durch Ausgabe von 15,18 Mio. neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2002 erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt Euro 1,00 pro Aktie. Das gesetzliche Bezugsrecht wird ausgeschlossen. Die Großaktionärin der Gesellschaft, die European Retail S.A., Luxemburg, hat sich bereit erklärt die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie, also zu einem Gesamtausgabebetrag von 15,18 Mio. Euro in voller Höhe zu zeichnen. Norderstedt, den 15. April 2002 Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.04.2002

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:

      JEAN PASCALE: Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung

      Norderstedt. Der Jean Pascale Konzern musste im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatzrückgang in Höhe von -6,9% verkraften. Dieser Umsatzrückgang um -11,7 Mio. Euro auf 159,1 Mio. Euro und erhöhte Kosten verursachten im Jean Pascale Konzern einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -18,0 Mio. Euro sowie bei der Jean Pascale AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -16,3 Mio. Euro. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2002 ist bei der Jean Pascale AG ein weiterer Verlust in Höhe von -8,5 Mio. Euro entstanden. Dadurch ist das Grundkapital der Jean Pascale AG um mehr als die Hälfte verbraucht. Um diese Verluste zu decken und Wertminderungen auszugleichen sowie zur Verbesserung der Eigenkapital- und Liquiditätssituation der Gesellschaft soll das Grundkapital in vereinfachter Form herabgesetzt und gleichzeitig wieder gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht werden. Durch die bevorstehende Kapitalerhöhung wird dem JEAN PASCALE Konzern kurzfristig frisches Kapital und Liquidität zufließen, um das Fortbestehen der Gesellschaft zu sichern.

      Die Investitionen werden gegenüber dem Vorjahr stark verringert. Es werden zur Zeit keine neuen Filialen angemietet. In 2002 werden ca. 20 Filialen mit einem negativem Ergebnisbeitrag geschlossen. Alle Kostenpositionen wurden überprüft. In 2002 können die Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro reduziert werden. Die Zusammenarbeit mit Markenanbietern wird wieder aufgenommen. Im April wurde in 74 Filialen die Marke Levis in das Sortiment aufgenommen.

      Zur Zeit erarbeitet der Vorstand in Zusammenarbeit mit der international im Einzelhandel renommierten Unternehmensberatung mhe - Management Horizons Europe Ltd. ein Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Wesentliche Zielsetzung dieses Konzeptes ist die Verbesserung der Umsatzproduktivität je m² Verkaufsfläche.

      Auf der am 29. Mai 2002 in Hamburg stattfindenden Hauptversammlung werden der Vorstand sowie der Aufsichtsrat den Aktionären vorschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 30,36 Mio. Euro in vereinfachter Form im Verhältnis 6:1 um 25,3 Mio. Euro auf 5,06 Mio. Euro herabzusetzen. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je zwei Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 3,00 zu einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 zusammengelegt werden.

      Zugleich wird das herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um 15,18 Mio. Euro auf 20,24 Mio. Euro durch Ausgabe von 15,18 Mio. neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2002 erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt Euro 1,00 pro Aktie. Das gesetzliche Bezugsrecht wird ausgeschlossen.

      Die European Retail S.A., Luxemburg, mit 89% Großaktionärin der Jean Pascale AG, hat sich bereit erklärt die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Aktie, also zu einem Gesamtausgabebetrag von 15,18 Mio. Euro in voller Höhe zu zeichnen.


      Norderstedt, den 15. April 2002


      Der Vorstand
      ------------------



      Sollte das, was die der Großaktionär da plant, so durchgehen, wäre das ein Skandal!!!

      Ich habe gestern folgende email an den Vorstand, Hr. Schmalriede, verfasst:

      -------------------

      An schmalriede@jean-pascale.de
      Betreff AdHoc vom 15.04.2002 / Kapitalmaßnahmen
      Sehr geehrter Herr Schmalriede,


      ich habe die AdHoc bezüglich der anstehenden Kapitalmaßnahmen bei Jean
      Pascale gelesen. Hierzu möchte ich folgendes anmerken:

      Gegen Kapitalmaßnahmen ist generell nichts einzuwenden, wenn sie denn
      notwendig sind. Allerdings ist diese vorgebrachte Kapitalmaßnahme eine
      Ohrfeige für alle Kleinaktionäre von Jean Pascale, die Sie zum großen
      Teil wohl auch zu Ihrem Kundenkreis zählen dürfen.

      Es kann einfach nicht sein, dass der Großaktionär, der in der
      Vergangenheit mit eine falsche Strategie verfolgt hat, sich nun zu
      seinen Gunsten zum Nominalwert in einer Selbstbedienungstaktik bei Jean
      Pascale einkauft und dabei den Minderheitsaktionären das Bezugsrecht
      verweigert. Durch die Strategie von Hr. Borghetti hat Jean Pascale in
      der Vergangenheit Aktien zu hohen Kursen zurückgekauft - dieses Kapital
      hat anschließend dem Eigenkapital gefehlt. Weiterhin beruht der
      verordnete Expansionkurs ebenfall auf Überlegungen des Großaktionärs -
      dadurch sind dem Unternehmen weitere Kosten und Verluste entstanden.
      Mag ja sein, dass diese Maßnahmen langfristig auch sinnvoll sind - kurz-
      und mittelfristig betrachtet haben sie jedoch die Bilanz von Jean
      Pascale verschandelt, wobei die o.g. Punkte nur Beispiele sind! Die
      jetzige, möglicherweise bewußt herbeigeführte Situation nun einseitig
      für sich zu nutzen, ohne den Restaktionären ein Bezugsrecht zuzustehen
      für den Aktienkauf zum gleichen Preis wie der Großaktionär, ist in
      meinen Augen eine Schande! Man muß schließlich alle Aktíonäre gleich
      behandeln, und nicht den Großaktionär, wie möglicherweise in der
      Vergangenheit schon mehrfach geschehen, einseitig bevorzugen. Hr.
      Borghetti hat schließlich auch immer wieder das Unternehmen als absolut
      unterbewertet hervorgestellt (bei einem Aktienkurs von seinerzeit über
      5 Euro splitbereinigt!!!) - wenn er das so sieht, soll er den
      Restaktionären meinetwegen ein vernünftiges Abfindungsangebot machen,
      und sie nicht verkohlen!!!

      Durch diese Kapitalmaßnahme würden sich die Besitzverhältnisse wie
      folgt verändern: Bisher liegen von den insgesamt 10,12 Mio. Aktien nach
      der neuesten Angabe ca. 9 Mio. Aktien bei der European Retail
      (=Wiland/Borghetti), 1,12 Mio. Aktien sind im Free Float (11%). Nach
      Kapitalschnitt entspricht dies ca. 4,5 Mio. Aktien European Retail und
      0,56 Mio. Aktien Free Float. Nun soll ausschließlich auf die 4,5 Mio.
      Aktien der European Retail ein Bezugrecht zum nominellen Grundkapital
      (1 Euro Ausgabepreis je nom 1 Euro Aktie) erfolgen. Dadurch würde die
      European Retail nach Abschluß der Kapitalmaßnahmen insgesamt 19,68 Mio.
      Aktien halten (ca. 97,2%), wobei weiterhin nur 0,56 Mio. Aktien im Free
      Float wären (ca. 2,8%). Möglicherweise wäre dann auch die Folge, die
      Restaktionäre nach Abschluß der Maßnahmen ein Stück günstiger
      abzuschütteln, wie das vielleicht jetzt noch der Fall wäre. Ich halte
      dies für nicht akzeptabel. Es ist zu begrüßen, dass der Großaktionär
      dem Unternehmen hilft - das darf aber nicht in solch einem unfairen
      Stil erfolgen! Mal ganz davon abgesehen fehlen der Gesellschaft durch
      diesen Ausschluß auch 1.680.000 Euro an sonst erfolgenden Mittelzufluß -
      ein Ausschluß ist deswegen auch aus Unternehmenssicht absoluter
      Quatsch, wenn man nicht anderweitige Ziele verfolgt.

      Deshalb kommen meines Erachtens nur folgendes in Frage: Entweder muß
      den Minderheitsaktionären ein vernünftiges Abfindungsangebot zum
      heutigen Zeitpunkt gemacht werden, oder aber es muß bei der
      Kapitalerhöhung den Minderheitsaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt
      werden!

      Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Forderung an Hr. Borghetti
      in Ihren Gepsrächen weiterleiten könnten bzw. an richtiger Stelle
      vorbringen könnten. Schließlich trägt er in meinen Augen eine
      Hauptverantwortung an der Situation mit! Aktionärsschützern würden bei
      solchen Kapitalmaßnahmen die Haare zu Berge stehen, deshalb bitte ich
      Sie hier vorher nochmal um Nachbesserung zu bitten.

      -----------------------

      Ich selbst sehe das in meinen Augen so, dass dieses Vorgehen im Vorfeld genau geplant war. Ich habe auch zu Jahresbeginn noch Aktien zugekauft, und habe mich gewundert, dass mehr oder weniger schnell meine Orderlimits wahrscheinlich interessewahrend abbezahlt wurden (Ordergröße egal, Kurs immer bezahlt!). Meistens hats dann ein paar Stunden gedauert, dann kam wieder eine Briefseite mit dem gleichen von mir gegebenen Kurslimit rein. Dies bestätigt meinen Verdacht.

      Die Taktik der European Retail sehe ich wie folgt: Nachdem man die letzte Aufstockung von Jean-Pascale Aktien von ca. 75% auf 89% wohl zu Kursen zwischen gut 1 Euro und 5 Euro vorgenommen haben dürfte, versucht man jetzt den Rest in einer Selbstbedienungstaktik mehr oder weniger geschenkt zu bekommen (sozusagen Einstandsverbilligung). Ich frage mich, ob so eine geplante Verwässerung überhaupt rechtlich zulässig ist?!? Kann der Großaktionär einfach selbstständig den Bezugskurs einer Kapitalmaßnahme bestimmen (hier zum Nominalkurs ohne Agio) und dabei den Restaktionären das Bezugsrecht verwehren? Sollte das so durchgehen, kann der Großaktionär auf jeden Fall mit Nichtigkeitsklagen rechnen.
      Auch eine Manipulation von Geschäftszahlen halte ich persönlich für denkbar.


      Würde mich freuen, wenn hier jemand eine rechtliche Einschätzung abgeben könnte, DANKE schon im voraus!


      LTinvestor
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 17:36:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry aber Du glaubst doch nicht im Ernst, daß
      Dir hier eine kompetente Person dazu eine verbindliche, fundierte und tragfähige Rechtsauskunft zum Nulltarif gibt.

      Gruß

      -SL-

      ( ist Anwalt )
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 17:47:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      So ein Verfahren ist doch ein alter Hut. Aber da wirst Du nix machen können. So ein Vorgang wie diesen gab es in der Vergangenheit auch schon bei anderen AG´s. Man entledigt sich der Masse, die Kleinanleger bleiben auf der Strecke und die AG verstößt gegen kein Gesetz.

      Was Du glaubst und was Du vermutest interessiert keinen Menschen und beweisen wirst Du es nie können.

      Tut mir leid für Deine Verluste aber JP hat ja schon vorher viele Anleger enttäuscht.

      d.:cool:


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