Finanzamt Steuerfahndung; Wer hat Infos - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.04.02 19:45:11 von
neuester Beitrag 28.04.02 20:30:56 von
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Ich habe in den letzten Tagen eine Anfrage von der Steuerfahndung (in Hessen) erhalten.
Ich soll doch meine Anlage KSO bei der Steuerklärung ein zweites Mal für die Jahre 1990 bis 1995 ausfüllen und alle Bescheinigungen die ich habe einreichen.
Hintergrund ist, dass die Steuerfahndung erfahren hat, dass ich ein Konto bei einer luxemburgischen Fondsgesellschaft hatte.
Dazu muss ich sagen, dass ich nicht zu verbergen habe. Ich hatte dort nur ein Aktienfond der Tochterfirma der DWS(die DB Fonds). Diese haben sogar noch ein Verlust ausgewiesen.
Mich würde mal interessieren ob ihr auch schon mal so sinnlos belästigt wurde. Schließlich kostet das ja auch unsere Steuergelder. Wie soll ich mich verhalten?
Ich soll doch meine Anlage KSO bei der Steuerklärung ein zweites Mal für die Jahre 1990 bis 1995 ausfüllen und alle Bescheinigungen die ich habe einreichen.
Hintergrund ist, dass die Steuerfahndung erfahren hat, dass ich ein Konto bei einer luxemburgischen Fondsgesellschaft hatte.
Dazu muss ich sagen, dass ich nicht zu verbergen habe. Ich hatte dort nur ein Aktienfond der Tochterfirma der DWS(die DB Fonds). Diese haben sogar noch ein Verlust ausgewiesen.
Mich würde mal interessieren ob ihr auch schon mal so sinnlos belästigt wurde. Schließlich kostet das ja auch unsere Steuergelder. Wie soll ich mich verhalten?
sagen daß du keine unterlagen mehr aus diesen jahren hast.banken brauchen auch nur für 6-10 jahre archivieren.zumindest brauchst du dann nicht mehr alle jahre offenlegen.
Sicher, dass Du nichts zu verbergen hast? Ansonsten gibt Dir die Steuerfahndung oftmals die Gelegenheit eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten indem Du den ganzen (noch nicht aufgeklärten) Sachverhalt offenlegst.
In diesem Fall: umgehend einen Steuerberater Deines Vertrauens konsultieren!
Hast Du wirklich nichts zu verbergen kann Dir nichts geschehen - frag freundlich nach was sie von dir wollen und gib ihnen Auskunft.
In diesem Fall: umgehend einen Steuerberater Deines Vertrauens konsultieren!
Hast Du wirklich nichts zu verbergen kann Dir nichts geschehen - frag freundlich nach was sie von dir wollen und gib ihnen Auskunft.
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@seriser Anleger.
bin der selben Meinung wie `chance`. So lange hebt man doch nichts auf. Wahrscheinlich habe zu wenige in den letzten beiden Jahren Gewinn gemacht. Jetzt muß sich das Finanzamt ne neue Quelle suchen :-)
bin der selben Meinung wie `chance`. So lange hebt man doch nichts auf. Wahrscheinlich habe zu wenige in den letzten beiden Jahren Gewinn gemacht. Jetzt muß sich das Finanzamt ne neue Quelle suchen :-)
@SeriserAnleger
Von nix kommt nix - also ist klar, die SteuFa hat einen Anfangsverdacht. Nur so aus Schikane werden die nicht tätig. Die wissen was, was Du nicht weißt (hoffentlich, sonst bis Du dran). Kann auch ´ne Denunziation sein, z.B. von Deiner Ex (falls exist.). Wenn der Auslöser das lux. Konto war, haben die in Deinen Erklärungen nachgesehen, ob da was von erklärt wurde - und haben nichts derartiges gefunden. Muss nicht heißen, dass deshalb bei Dir was nicht stimmte, aber die wollen es genau wissen.
Beispiel: der Aktienfonds bescherte Dir ausländische Einkünfte, und Du hast nur inländische angegeben, weil Du ja einen vermeintlich deutschen Fonds hattest.
Am besten verhältst Du Dich kooperativ. Mauern hat absolut keinen Zweck, die sitzen am längeren Hebel.
Und Bedenke: es ist ernst, für Peanuts interessiert sich die SteuFa nie!
Von nix kommt nix - also ist klar, die SteuFa hat einen Anfangsverdacht. Nur so aus Schikane werden die nicht tätig. Die wissen was, was Du nicht weißt (hoffentlich, sonst bis Du dran). Kann auch ´ne Denunziation sein, z.B. von Deiner Ex (falls exist.). Wenn der Auslöser das lux. Konto war, haben die in Deinen Erklärungen nachgesehen, ob da was von erklärt wurde - und haben nichts derartiges gefunden. Muss nicht heißen, dass deshalb bei Dir was nicht stimmte, aber die wollen es genau wissen.
Beispiel: der Aktienfonds bescherte Dir ausländische Einkünfte, und Du hast nur inländische angegeben, weil Du ja einen vermeintlich deutschen Fonds hattest.
Am besten verhältst Du Dich kooperativ. Mauern hat absolut keinen Zweck, die sitzen am längeren Hebel.
Und Bedenke: es ist ernst, für Peanuts interessiert sich die SteuFa nie!
Wo etwa liegt denn die Grenze zwischen "Peanuts" und "ernst"?
@Onkel_Dagobert
Grenzen sind bei Privatleuten natürlich fließend, insbesondere bei mehrjährigen Vergehen, aber von 1000€ Steuerverkürzung p.a. an aufwärts wird die SteuFa langsam wach. Hängt natürlich auch vom Gesamt-zvE ab.
Gefährlich sind insbesondere wiederholte Falscherklärungen, da verstehen die keinen Spaß.
Grenzen sind bei Privatleuten natürlich fließend, insbesondere bei mehrjährigen Vergehen, aber von 1000€ Steuerverkürzung p.a. an aufwärts wird die SteuFa langsam wach. Hängt natürlich auch vom Gesamt-zvE ab.
Gefährlich sind insbesondere wiederholte Falscherklärungen, da verstehen die keinen Spaß.
@ alle
Danke für eure Tipps
Habe jetzt mal meine Unterlagen gecheckt.
Für 1995 haben die zwei Fonds sogar eine Steuerbescheinigung ausgestellt.
Dort habe ich zusammen einen negativen Zinsbetrag von -35 DM ausgewiesen bekommen.
Bin auch kein Großverdiener der Immobilien oder geerbt hat oder Selbstständiger.
Ich frage mich wirklich wie die auf mich gekommen sind.
Im Schreiben heißt es "Im Zuge des Banken und Anlegerverfahrens...".
Wahrscheinlih war ich nur auf irgendeiner Liste, aber ohne konkrete Angaben wie Konto und Einlage.
Danke für eure Tipps
Habe jetzt mal meine Unterlagen gecheckt.
Für 1995 haben die zwei Fonds sogar eine Steuerbescheinigung ausgestellt.
Dort habe ich zusammen einen negativen Zinsbetrag von -35 DM ausgewiesen bekommen.
Bin auch kein Großverdiener der Immobilien oder geerbt hat oder Selbstständiger.
Ich frage mich wirklich wie die auf mich gekommen sind.
Im Schreiben heißt es "Im Zuge des Banken und Anlegerverfahrens...".
Wahrscheinlih war ich nur auf irgendeiner Liste, aber ohne konkrete Angaben wie Konto und Einlage.
Hilflos, wenn die Fahnder kommen
Von JAN KEUCHEL
Die Bankenverfahren der 90er-Jahre beweisen: Die Steuerfahndung hat auch Großunternehmen im Visier. Um so erstaunlicher ist es, dass offenbar viele Konzerne auf das Erscheinen der Ermittler noch immer schlecht oder gar nicht vorbereitet sind. Experten raten zu Krisenplänen.
DÜSSELDORF. Auf dem Höhepunkt der Bankenverfahren ging es zu wie im Bienenkorb. Über 2 500 Steuerfahnder ermittelten Ende der 90er-Jahre gegen mehr als 100 Kreditinstitute. Deutsche Bank, WestLB, Dresdner- oder Commerzbank - emsig suchten die Ermittler nach Beweisen dafür, dass Banken gezielt Kundengelder am Fiskus vorbei ins Ausland schafften. Am Ende offenbarte sich ein Betrugssystem von ungeahntem Ausmaß und mit weitreichenden Folgen: zig Strafverfahren gegen Chefs und Mitarbeiter, über 10 000 Selbstanzeigen, mehrere Milliarden Euro, die an den Staat zurückflossen.
Wer es bis dahin noch nicht glaubte, weiß es seitdem: Nicht nur kleine Klitschen, auch Großunternehmen können ins Visier der Steuerfahndung geraten. Doch was noch viel überraschender ist: Glaubt man Experten, haben viele Konzerne bis heute nichts daraus gelernt. "Noch immer herrscht in vielen Konzernen das große Manko, dass sie schlecht auf den Besuch der Steuerfahndung vorbereitet sind", berichtet Alexandra Mack, Steueranwältin der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm.
Mack weiß, wovon sie spricht. In zahlreichen Verfahren stand sie Firmen zur Seite und ist dabei auf erschreckende Zustände gestoßen. Von Krisenmanagement keine Spur, exakte Zuständigkeiten fehlen, aus Angst vor Fehlern will niemand das Heft in die Hand nehmen. "Es gab Fälle, da waren die Vorstände am Tag der Durchsuchung nicht erreichbar, die Mitarbeiter wurden einfach sich selbst überlassen."
Ein Phänomen, dass Ingo Flore, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein, bestätigt. "Es gibt kaum Konzerne, die exakte Ablaufpläne haben. Unglaublich, wie naiv man mit dem Thema umgeht." Keiner, der sich mit Fahndungssachen auskenne, "kein Unternehmen, dass sich im Vorfeld steuerstrafrechtlich beraten lässt". Selbst die Steuerfahndung ist perplex. Zwar hätten einige Unternehmen mittlerweile Krisenpläne, heißt es bei der Oberfinanzdirektion (OFD) München. "Viele reagieren aber noch immer ziemlich kopflos."
Bauindustrie im Visier
Dabei sind große Firmen keineswegs vor Steuerbetrug gefeit. Schwarze Kassen, verbotene Gewinnverschiebung ins Ausland, aus dem Ruder laufende Mitarbeiter - Kriminalitätspotenzial schlummert in vielerlei Hinsicht. Besonders im Visier habe die Fahndung derzeit die Bauindustrie, erläutert Flore. "In NRW gibt es momentan eine Schwerpunktgruppe, die versucht, Baukonzerne hochzunehmen." Das Augenmerk richte sich dabei vor allem auf illegale oder nicht vorhandene Subunternehmer und "nützliche Abgaben", also Schmiergelder. Erfahrungsgemäß ein Problem in vielen Branchen, verlautet aus der OFD Düsseldorf und Münster.
In den Unternehmen will man sich zu etwaigen Krisenplänen nicht äußern. Auf keinen Fall, so die Botschaft, wolle man mit der Steuerfahndung in Verbindung gebracht werden. Das Thema zu ignorieren, sei aber ein Riesenfehler, meinen die Experten. Denn die Konzerne beherrschten auch die Instrumente nicht, mit denen sie Maßnahmen der Steuerfahndung begegnen können. Besondere Gefahr drohe derzeit durch die Abgabe von Selbstanzeigen, warnt der Düsseldorfer Strafverteidiger Sven Thomas.
Selbstanzeige gefährlich
Was in den Bankenverfahren noch als probates Mittel galt, einer Bestrafung zu entgehen, könne jetzt zum Bumerang werden. Der Grund: Zum 1. Januar hat Finanzminister Hans Eichel (SPD) die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung eingeführt, für diese Fälle aber die Selbstanzeige ausgeschlossen. "Damit ist das Instrument praktisch tot", betont Thomas. Denn gewerbsmäßig handele bereits, wer mehrfach in seiner Steuererklärung schummele. Und das, so Flore, treffe auf extrem viele Fälle zu.
Vorsicht ist auch bei Deals mit der Betriebsprüfung angesagt. Denn die Finanzverwaltung sitze den Prüfer derzeit massiv im Nacken, auf strafrechtliche Fakten zu achten, erläutert Mack. Abreden müssten deshalb genau abgewogen werden, Kungeleien über strafrechtliche Folgen sollte man tunlichst vermeiden. "Die haben rechtlich keinerlei Bedeutung."
Besonders töricht sei aber, darauf zu vertrauen, dass die Fahnder, einmal im Haus, nichts fänden. Denn nirgendwo würden so viele schriftliche Notizen produziert wie in Großunternehmen. Und die könnten so gut wie nie vollständig vernichtet werden. "In vielen Verfahren", warnt Mack, "kommen die Ermittler deshalb auch gerne mehrmals."
Von JAN KEUCHEL
Die Bankenverfahren der 90er-Jahre beweisen: Die Steuerfahndung hat auch Großunternehmen im Visier. Um so erstaunlicher ist es, dass offenbar viele Konzerne auf das Erscheinen der Ermittler noch immer schlecht oder gar nicht vorbereitet sind. Experten raten zu Krisenplänen.
DÜSSELDORF. Auf dem Höhepunkt der Bankenverfahren ging es zu wie im Bienenkorb. Über 2 500 Steuerfahnder ermittelten Ende der 90er-Jahre gegen mehr als 100 Kreditinstitute. Deutsche Bank, WestLB, Dresdner- oder Commerzbank - emsig suchten die Ermittler nach Beweisen dafür, dass Banken gezielt Kundengelder am Fiskus vorbei ins Ausland schafften. Am Ende offenbarte sich ein Betrugssystem von ungeahntem Ausmaß und mit weitreichenden Folgen: zig Strafverfahren gegen Chefs und Mitarbeiter, über 10 000 Selbstanzeigen, mehrere Milliarden Euro, die an den Staat zurückflossen.
Wer es bis dahin noch nicht glaubte, weiß es seitdem: Nicht nur kleine Klitschen, auch Großunternehmen können ins Visier der Steuerfahndung geraten. Doch was noch viel überraschender ist: Glaubt man Experten, haben viele Konzerne bis heute nichts daraus gelernt. "Noch immer herrscht in vielen Konzernen das große Manko, dass sie schlecht auf den Besuch der Steuerfahndung vorbereitet sind", berichtet Alexandra Mack, Steueranwältin der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm.
Mack weiß, wovon sie spricht. In zahlreichen Verfahren stand sie Firmen zur Seite und ist dabei auf erschreckende Zustände gestoßen. Von Krisenmanagement keine Spur, exakte Zuständigkeiten fehlen, aus Angst vor Fehlern will niemand das Heft in die Hand nehmen. "Es gab Fälle, da waren die Vorstände am Tag der Durchsuchung nicht erreichbar, die Mitarbeiter wurden einfach sich selbst überlassen."
Ein Phänomen, dass Ingo Flore, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein, bestätigt. "Es gibt kaum Konzerne, die exakte Ablaufpläne haben. Unglaublich, wie naiv man mit dem Thema umgeht." Keiner, der sich mit Fahndungssachen auskenne, "kein Unternehmen, dass sich im Vorfeld steuerstrafrechtlich beraten lässt". Selbst die Steuerfahndung ist perplex. Zwar hätten einige Unternehmen mittlerweile Krisenpläne, heißt es bei der Oberfinanzdirektion (OFD) München. "Viele reagieren aber noch immer ziemlich kopflos."
Bauindustrie im Visier
Dabei sind große Firmen keineswegs vor Steuerbetrug gefeit. Schwarze Kassen, verbotene Gewinnverschiebung ins Ausland, aus dem Ruder laufende Mitarbeiter - Kriminalitätspotenzial schlummert in vielerlei Hinsicht. Besonders im Visier habe die Fahndung derzeit die Bauindustrie, erläutert Flore. "In NRW gibt es momentan eine Schwerpunktgruppe, die versucht, Baukonzerne hochzunehmen." Das Augenmerk richte sich dabei vor allem auf illegale oder nicht vorhandene Subunternehmer und "nützliche Abgaben", also Schmiergelder. Erfahrungsgemäß ein Problem in vielen Branchen, verlautet aus der OFD Düsseldorf und Münster.
In den Unternehmen will man sich zu etwaigen Krisenplänen nicht äußern. Auf keinen Fall, so die Botschaft, wolle man mit der Steuerfahndung in Verbindung gebracht werden. Das Thema zu ignorieren, sei aber ein Riesenfehler, meinen die Experten. Denn die Konzerne beherrschten auch die Instrumente nicht, mit denen sie Maßnahmen der Steuerfahndung begegnen können. Besondere Gefahr drohe derzeit durch die Abgabe von Selbstanzeigen, warnt der Düsseldorfer Strafverteidiger Sven Thomas.
Selbstanzeige gefährlich
Was in den Bankenverfahren noch als probates Mittel galt, einer Bestrafung zu entgehen, könne jetzt zum Bumerang werden. Der Grund: Zum 1. Januar hat Finanzminister Hans Eichel (SPD) die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung eingeführt, für diese Fälle aber die Selbstanzeige ausgeschlossen. "Damit ist das Instrument praktisch tot", betont Thomas. Denn gewerbsmäßig handele bereits, wer mehrfach in seiner Steuererklärung schummele. Und das, so Flore, treffe auf extrem viele Fälle zu.
Vorsicht ist auch bei Deals mit der Betriebsprüfung angesagt. Denn die Finanzverwaltung sitze den Prüfer derzeit massiv im Nacken, auf strafrechtliche Fakten zu achten, erläutert Mack. Abreden müssten deshalb genau abgewogen werden, Kungeleien über strafrechtliche Folgen sollte man tunlichst vermeiden. "Die haben rechtlich keinerlei Bedeutung."
Besonders töricht sei aber, darauf zu vertrauen, dass die Fahnder, einmal im Haus, nichts fänden. Denn nirgendwo würden so viele schriftliche Notizen produziert wie in Großunternehmen. Und die könnten so gut wie nie vollständig vernichtet werden. "In vielen Verfahren", warnt Mack, "kommen die Ermittler deshalb auch gerne mehrmals."
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