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    Wie sich Alleinvorstand Bolko Hoffmann in der Effecten-Spiegel AG dolos bereicherte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.02 09:09:39 von
    neuester Beitrag 22.04.02 13:19:06 von
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    ID: 578.697
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      schrieb am 19.04.02 09:09:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie sich Alleinvorstand Bolko Hoffmann mit dubiosen Kapitalerhöhungen
      in der Effecten-Spiegel AG unrechtmäßig bereicherte:

      Die Hinweise Bolko Hoffmanns in dem von ihm herausgegebenen Börsenjournal "Effecten-Spiegel"
      auf bereits erfolgte Abweisungen von einer Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen die EM TV AG
      durch das Landgericht München und auf die angebliche Nutzlosigkeit von Honorarzahlungen an Rechtsanwälte,
      die sich speziell mit solchen - nach seiner Meinung aussichtslosen - Schadensersatzklagen befassen oder
      deren Erhebung sogar empfehlen, erfolgen mit einer gewissen - aber trügerischen Erleichterung - durchaus
      auch im Eigeninteresse angesichts der Tatsache, daß Hoffmann sich selbst auf Grund seiner Manipulationen,
      die im Zusammenhang mit der von ihm betriebenen vier Kapitalerhöhungen in den Jahren 1996 und 1997
      vorgekommen sind, der Gefahr von Schadensersatzansprüchen und anderen rechtlichen
      Konsequenzen ausgesetzt sieht.

      Dazu ist doch zunächst einmal festzustellen, daß die Vermögensmasse, mit der heute spekuliert und
      gezockt wird, also das Eigenkapital von rd. 137 Millionen DM zum allergrößten Teil - nämlich zu rd.96% -
      gar nicht von Bolko Hoffmann oder über die von ihm beherrschte Thersal AG aufgebracht wurde,
      sondern von einer Vielzahl von Kleinanlegern eingezahlt worden ist, also durch Gelder, die Hoffmann
      unter den Lesern seines "Effecten-Spiegel" auf Grund von darin von ihm veröffentlichten dubiosen
      Angeboten eingesammelt hat.

      Der größte Eigenkapital-Brocken von 95 Millionen DM (gezeichnetes Kapital DM 5 Mio und Kapitalrücklagen
      DM 90 Mio) ist dabei durch die Kapitalerhöhung gemäß Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom
      8.1.1997 durch Ausgaben von 1 Million neuer Vorzugsaktien zum Ausgabepreis von DM 95,-- im Bezugsverhältnis 1:1
      im Ergebnis ausschließlich von solchen Kleinanlegern gezeichnet und bezahlt worden.

      Nach dem Kapitalerhöhungsbeschluß vom 8.1.1997 trommelte Bolko Hoffmann in seinem "Effecten-Spiegel"
      (Ausgabe Nr.7/1997 vom 6.2.1997, Seite 5) unter der Überschrift "Der Bezugsrechtshandel auf die neuen
      Effecten-Spiegel-Vorzugsaktien beginnt in Düsseldorf ab 11.2.":
      "Der Bezugsrechtshandel bietet jetzt auch allen Nichtaktionären die Gelegenheit,
      zu günstigen Konditionen auf den fahrenden Zug aufzuspringen"

      und in der Ausgabe Nr.8/97 vom 13.2.1997 auf Seite 4 in einer weiteren Mitteilung des Alleinvorstands
      Hoffmann:
      "Der Bezugsrechtshandel vom 10.-24.2. zur Ausgabe von Vorzugsaktien im Verhältnis 1:1 zu 95 DM hat begonnen.
      Für dass Bezugsrecht wurde am ersten Tag ein Kurs von 7 DM festgestellt.
      Das ist sicherlich eine interessante Einstiegsbasis für Neuaktionäre.

      In der Ausgabe Nr.11/97 des "Effecten-Spiegel" vom 6.3.1997 auf Ss.4 heißt es u.a.:
      Es steht nur noch eine begrenzte Zahl von Bezugsrechten zu 7 DM zum Ankauf zur Verfügung.
      Eine weitere Verlängerung der laufenden Nachfrist über den 12.3. hinaus ist ausgeschlossen."

      In der Ausgabe Nr.12/97 des "Effecten-Spiegel" vom 13.3.1997 heißt es dann auf S.4:
      "In diesem Zusammenhang sei letztmalig folgender Hinweis gegeben:
      Alle Erwerber von Bezugsrechten, die bislang keine Altaktionäre sind, also noch keinen
      Zeichnungsschein ausgefüllt haben, müssen sich unbedingt sofort an die Gesellschaft
      wenden und diesen anfordern.
      Die Möglichkeit für Nachzügler, Bezugsrechte für 7 DM zu erwerben, läuft endgültig
      am 14.März aus."

      Schon in der Ausgabe Nr.51-52/95 des "Effecten-Spiegel" vom 14.12.1995 auf Seite 2
      gab Alleinvorstand Hoffmann bekannt:
      "Die angekündigten Konditionen für die Effecten-Spiegel-Emission
      Ausgabekurs der offiziellen Emission 110
      ES-Abonnenten können vorher bevorzugt zu 95 zeichnen."

      "Zunächst wird die Kapitalerhöhung 1:1 zu 95 DM vom 28.12.95 bis 11.1.96 von den
      Altaktionären durchgeführt. Anschließend erfolgt die öffentliche Emission der
      Effecten-Spiegel-Aktien.

      Nach der Kapitalerhöhung erfolgt Mitte Januar 06 die öffentliche
      Emission zu 110".

      Im Artikel vom 9.11.1995 erklärte Alleinvorstand Hoffmann auch:
      "Effecten-Spiegel-Leser werden in jedem Fall beim Emissionskurs
      bevorzugt behandelt".

      Dann teilte Alleinvorstand Hoffmann in der Ausgabe Nr.5/96 des "Effecten-Spiegel"
      vin 25,1,1996 mit:
      "ES-Emission erfolgreich abgeschlossen.

      und kündigte "die beabsichtigte Anlage der Barmittel von knapp 38 Mio DM
      (aus der Ausgabe von neuen Stammaktien) nach dem Vorbild
      der Hedge Fonds von Soros" an.

      Wird fortgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 09:58:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Fortsetzung:

      Unseriös und dubios sind diese Angebote Hoffmanns im "Effecten-Spiegel" an alle Nichtaktionäre und an
      Neuaktionäre zur Zeichnung neuer Aktien der Effecten-Spiegel AG schon deshalb gewesen, weil es sich hierbei
      eindeutig um erstmals öffentlich von Alleinvorstand Hoffmann angebotene Aktien gehandelt hat, die zu jenem Zeitpunkt
      (1996 und 1997) nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen waren und hierfür deshalb nach
      §§ 1, 8 und 9 des Verkaufsprospektgesetzes für Hoffmann die gesetzliche Verpflichtung bestand,
      vor seinen Angeboten im "Effecten-Spiegel" einen Verkaufsprospekt herauszugeben,
      diesen vor seiner Veröffentlichung dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt a.M. vorzulegen
      und sodann - immer noch vor der Veröffentlichung eines Aktienangebots im "Effecten-Spiegel" -
      den Verkaufsprospekt in einem überregionalen Börsenpflichtblatt bekanntzumachen
      oder bei Zahlstellen zur kostenlosen Ausgabe bereitzuhalten.

      Alles dies hat der Alleinvorstand Bolko Hoffmann absichtlich unterlassen, um damit eine Prospekthaftung
      und das Erfordernis von bestimmten Angaben nach der Verkaufsprospekt-Verordnung
      zu unterlaufen.

      Der Diplom-Kaufmann Bolko Hoffmann, der sich in seinem Börsenjournal "Effecten-Spiegel" als Wahrer
      der Interessen der Kleinanleger gegenüber dem Großkapital aufspielt, hat
      - wenn es um die Durchsetzung seiner eigenen Vermögensinteressen geht -
      selbst brutalst möglich gegen gravierende Anlegerschutzvorschriften verstoßen
      und sich auf diese rechts- und gesetzwidrige Weise die Beteiligung an einem bei Kleinanlegern
      und Lesern seines Börsenjournals eingesammelten und von diesen bezahlten Kapitalstock von mindestens
      rd. 125 Millionen DM erschlichen,
      bei dem es sich um nichts anderes handelt als um von Kleinanlegern eingelegtes Geld zum Zwecke der
      fondsmäßigen Anlage in Aktien für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger,
      also um Investmentgeschäft im Sinne von § 1 KAGG.

      Wenn schon die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erhebt gegen Sascha Opel
      (früherer stellvertr.Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär")
      (vgl. Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18.4.2002, S.27)
      wegen einer Straftat gegen das Kreditwesengesetz, weil er
      "Anleger zur Zahlung von rd. DM 475.000,- auf ein Konto von Opel bei einem
      Discount-Broker überredet hat für den Zweck, mit diesem Geld Aktien zu kaufen
      und zu verkaufen,"
      dann muß diese Sicht der Staatsanwaltschaft erst recht gelten
      für die von Alleinvorstand Bolko Hoffmann mit diesen als Einlage eingezahlten Geldern
      der Kleinanleger betriebenen Investmentgeschäfte, die er unter dem Deckmantel
      einer Aktiengesellschaft vornimmt, die nebenbei (mit 11,6% der "Umsatzerlöse")
      die Herausgabe eines Börsenjournals betreibt.
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 13:19:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Herr Menzel und/oder Braun, hier für Sie der Bericht zur HV des Effectenspiegels, weil sie es anscheinend immer noch nicht begriffen haben:

      Zur diesjährigen Hauptversammlung lud die Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft ihre Aktionäre am 21.03.2002 in das Congress Centrum in Düsseldorf ein.

      Der Aufsichtsratsvorsitzende Christochowitz konnte hierzu rund 300 Aktionäre, Gäste und Pressevertreter begrüßen, darunter Alexander Langhorst von GSC Research. Nach den einleitenden Worten entschuldigte er die krankheitsbedingte Abwesenheit des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Hoffmann und erteilte dem Vorstand nach Erledigung der notwendigen Formalien das Wort.

      Vorstandsrede
      Alleinvorstand Bolko Hoffmann begrüßte die Erschienenen ebenfalls sehr herzlich und wies zu Beginn seines Vortrages darauf hin, dass die Entwicklung, die die Aktienmärkte seit März 2000 genommen haben einem Börsencrash gleich komme, wie es ihn in hundert Jahren höchstens zweimal gebe. So verlor der Deutsche Aktienindex im Jahr 2000 24 Prozent seines Wertes um im vergangenen Jahr einen Rückgang um weitere 20 Prozent verkraften zu müssen. Den Neuer Markt 50 Index erwischte es mit Rückgängen von 72 Prozent in 2000 und in der Spitze weiteren 60 Prozent im Laufe des Jahres 2001 noch deutlich schlimmer.

      Nach Einschätzung von Herrn Hoffmann habe diese Entwicklung niemand schadlos überstanden, selbst der bekannte Value-Investor Warren Buffet habe im letzten Jahr bei seiner Gesellschaft Berkshire Hathaway Einbußen hinnehmen müssen. Lediglich die Effecten-Spiegel AG habe sich im vergangenen Jahr der negativen Entwicklung entziehen können.

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die Effecten-Spiegel AG (ES AG) einen Bilanzgewinn von rund 10,05 Millionen DM (Anm. des Redakteurs: Die vorgelegte Bilanz wurde in DM erstellt, weswegen die Angaben mit Ausnahme der Dividendenhöhe in DM erfolgen), dieser soll zur Zahlung einer Dividende von 1,25 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie verwendet werden. Ferner erhalten die Vorzugsaktionäre eine Nachzahlung von 0,16 Euro für das vergangene Jahr. Mit dieser Dividendenzahlung bewege man sich auf dem Niveau der Geschäftsjahre 1998 und 1999.

      Im weiteren Verlauf seines Vortrages ging Alleinvorstand Hoffmann auf die fünf wesentlichen Bereiche der ES AG ein. Dies sind neben dem klassischen Verlagsgeschäft mit der Zeitschrift „Effecten-Spiegel“ die Beteiligung an der Rhenag, das Engagement bei der Commerzbank von 1870, die Beteiligung am russischen Telekommunikationsunternehmen Vimpelcom sowie die Vermögensverwaltung für eigene Rechnung.

      Der Journalbereich musste im abgelaufenen Geschäftsjahr einen leichten Umsatzrückgang von 14,28 Millionen DM auf 13,26 Millionen DM hinnehmen. Wesentlicher Grund hierfür ist nach Einschätzung des Vorstandes das anhaltend schlechte Börsenumfeld. Im Vergleich zu den Wettbewerbern habe sich der Effecten-Spiegel jedoch achtbar geschlagen, so Hoffmann weiter. Um diese Aussage zu belegen, zitierte er eine Brancheneinschätzung aus dem Czerwensky-Report. Laut diesem mussten Börsenpublikationen in den vergangenen 20 Monaten teilweise massive Auflagenrückgänge von deutlich über 60 Prozent hinnehmen.

      Im Vergleich der Auflagenhöhe aus dem ersten Quartal 2000 mit der im vierten Quartal 2001 ergeben sich laut Czerwensky die folgenden Rückgangsraten: „Der Aktionär" (-69 Prozent), „Die Telebörse“ (-64 Prozent), Börse Online (-66 Prozent), Finanzen (-56 Prozent), „Euro am Sonntag“ (-49 Prozent) und Focus Money (-41 Prozent). Der Czerwensky Report berichtet ebenfalls, dass die Publikationen Die Telebörse und Focus Money unter Umständen noch im weiteren Verlauf dieses Jahres eingestellt werden. Diese Meldung wurde von den Verlagen nicht dementiert.

      Im laufenden Jahr rechnet der Vorstand mit einem weiterhin leicht rückläufigen Trend. Neben der weiterhin negativen Rahmenbedingungen wirke sich der Wegfall der „Euro-Anzeigenkampagne“ negativ aus. Ferner werde es schwer, einen äquivalenten Ersatz für diese Kampagne zu finden, die in der Vergangenheit stehs für eine hohe Aufmerksamkeit sorgte.

      Die Beteiligung an der Rhenag, die in Spitzenzeiten einen Kurswert von deutlich mehr als 100 Millionen DM besessen hat, wurde inzwischen komplett veräussert. Im Nachhinein müsse man diese Investition als einen „Glücksgriff in turbulenten Zeiten“ bezeichnen. Inzwischen habe die ES AG das Abfindungsangebot zu 800 Euro angenommen, über 25 Millionen DM Gewinn konnten im laufenden Geschäftsjahr steuerfrei eingenommen werden.

      Insgesamt habe man mit diesem Engagement 52 Millionen DM Gewinn erzielt, davon 12 Millionen DM in 2000 und weitere 15 Millionen DM in 2001. Der ausmachende Liquiditätsbetrag aus der Annahme der Abfindung sei der ES AG zwischenzeitlich zugeflossen und wurde bereits teilweise wieder angelegt. Herr Hoffmann betonte, dass es jedoch schwierig werden dürfte, ein adäquates Investment zu finden, welches ein ähnliches Potential wie die Rhenag besitzt.

      Bei der Beteiligung an der Commerzbank von 1870 AG (Coba-Alt) in Höhe von über 46 Prozent zeige sich, inwieweit die Justiz in Deutschland von den großen Finanzinstituten beeinflusst werde. Derzeit versuche man, der ES AG die Ausübung der Minderheitenrechte im Aktiengesetz zu verwehren und die Einberufung einer Hauptversammlung zu verhinden. Dieser Vorgang, bei dem einem Mehrheits-gesellschafter die Minderheitenrechte verwehrt werden sollen, sei in der deutschen Justizlandschaft einzigartig.

      Den aktuellen Stand der Verfahren gegen die Commerzbank AG, die in drei Komplexe eingeteilt werden können, beschreib Herr Hoffmann wie folgt. Der erste Verfahrenskomplex bezieht sich im wesentlichen auf die Berliner Filialen der Commerzbank (die nicht auf die neue Bank übertragen wurden), das Auslands- und Anleihevermögen der Coba-Alt sowie das alte Markenzeichen der Bank. Wenngleich dieses Verfahren nach Vorstandssaussage unter normalen Bedingungen „nicht verlierbar“ sei, wies er auf die sehr bankenfreundliche Entscheidungspraxis des für diesen Verfahrensteil zuständigen 2. Senat des BGH hin.

      Der zweite Verfahrenskomplex, derzeit ebenfalls beim 2. Senat des BGH anhängig, bezieht sich auf die Wortmarke „Commerzbank“. Dieses Verfahren versuche man derzeit zum eigentlich für Markenrecht zuständigen 1. Senat des BGH zu verlagern. Die Anwältin, die den ES AG in diesem Verfahrenskomplex vertritt, verfügt laut Vorstand über große Expertise im Markenrecht und war 1995 maßgeblich an der Erwirkung des Werbeverbotes gegen die italienische Modefirma Benetton beteiligt.

      Der dritte Verfahrenskomplex, mittlerweile anhängig beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, beschäftigt sich mit der Einberufung einer Hauptversammlung bei der Coba-Alt. In diesem Zusammenhang habe man vom anerkannten Aktienrechtler und Kapitalmarktexperten Prof. Hirthe in Hamburg ein Gutachten erstellen lassen. Herr Prof. Hirthe sieht berechtigte Erfolgschancen für das Verfahren.

      Als Zeichen für die Aussichtslosigkeit der Rechtsposition der Commerzbank AG wertete der Vorstand die Tatsache, dass die Commerzbank nun gegen von ihr in den 80er Jahren veranlasste gerichtliche Feststellungen argumentiere. So habe die Commerzbank in den 80er Jahren von den Justizbehörden feststellen lassen, welche Bedingungen zur Reaktivierung der Alt-Bank zu erfüllen sind. Mit Urteil vom 30.08.1985 stellte das Amtsgericht in Hamburg fest, dass lediglich eine ausreichende Zuführung neuen Kapitals zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes erforderlich sei. Dieses Urteil wurde am 18.04.1986 vom Landgericht und am 02.11.1987 vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt.

      Inzwischen habe man auch mit der Stadt Hamburg als Dienstherrn der Justizbehörden gesprochen und auf die Problematik des Verfahrens hingewiesen. Man habe die Investitionsentscheidung wesentlich auf Grundlage der rechtskräftigen Urteile aus den 80er Jahren getroffen. Sollte die Justiz nun die damaligen rechtskräftigen und nicht angefochtenen Urteile zurücknehmen, werde man Regressansprüche gegenüber der Hansestadt Hamburg geltend machen und eine entsprechende öffentliche Kampagne einleiten. Sollte auch in den beiden anderen Verfahrenskomplexen aufgrund der bankenfreundlichen Einstellung der Justiz ein negatives Ergebnis zu verzeichnen sein, so werde er das Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht und wenn notwendig auch vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg bringen, so Vorstand Hoffmann weiter.

      Im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Vimpelcom und den im vergangenen Jahr zu verkraftenden Kursverlusten erklärte der Vorstand, dass die ES AG unter dem Strich noch nie Verluste mit russischen Aktien erleiden musste. Im vergangenen Jahr habe der RTX alle anderen Börsenindizes outperformt und der ES AG einen auskömmlichen Gewinn auf die Vimpelcom Aktien beschert. Die Beteiligung habe man inzwischen auf rund 150.000 Aktien gedrittelt, die je nach Umfeld durchaus längerfristig gehalten werden sollen.

      Der fünfte Bereich, die Vermögensverwaltung für eigene Rechnung, erhält durch die Veräusserung der Rhenag Beteiligung und den daraus resultierenden erheblichen Mittelzufluss in der Zukunft eine wesentlich größere Bedeutung. Derzeit sei man überwiegend in deutschen Titeln investiert und verfüge über Liquidität in zweistelliger Millionenhöhe. Insgesamt fahre man eine vorsichtige Strategie, um das Gesellschaftsvermögen nicht zu gefährden und investiere in Unternehmen, die sehr gut im Markt positioniert sind. Dies sei ein wesentliches Kriterium durch das Unternehmen sich auch negativen Markttendenzen entziehen können.

      Hinsichtlich der von Herrn Arno Menzel angestrengten Verfahren gegen die Rechtmäßigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen konnte Herr Hoffmann die jüngste Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf verkünden, das die Klage mit der Begründung zurückwies, diese sei „ohne eine logisch nachvollziehbare Motivation angestrengt worden und diene offenbar lediglich dazu, dem Beklagten lästig zu fallen“. Auch die anderen in der Vergangenheit von Herrn Menzel gegen den Effecten-Spiegel angestrengten Prozesse habe man allesamt gewonnen.

      Unter Bezugnahme auf die Tagesordnung erklärte der Vorstand, dass die zu beschliessende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lediglich Vorratscharakter besitze. Aktuell befinden sich rund 5 Prozent der Stammaktien und 2 Prozent der Vorzugsaktien im Besitz der Gesellschaft.

      Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand eine Erholung an den Kapitalmärkten, die es der ES AG ermöglichen sollte, erneut eine angemessene Dividende zu erwirtschaften. Abschließend wies Herr Hoffmann darauf hin, dass durch die erheblichen Mittelzuflüsse aus dem Rhenag-Verkauf der Anteil der Beteiligungen an der Commerzbank von 1870 und der I.G. Farben bei unter 10 Prozent des Gesamtvermögens der Gesellschaft liege. Daher sei man inzwischen weit weniger abhängig vom Ausgang dieser Engagements als noch vor ein paar Jahren. Aktuell habe er einige „Pfeile im Köcher, die, wenn sie treffen, erhebliches Potential beinhalten“. Nähre Details zu diesen „Pfeilen“ wurden jedoch auch auf vielfache, spätere Nachfragen in der allgemeinen Aussprache zum Leidwesen vieler Anwesender nicht preisgegeben.

      Allgemeine Aussprache
      Im Rahmen der allgemeinen Aussprache meldete sich eine Vielzahl von Aktionären zu Wort. Um die Übersichtlichkeit für den Leser des Berichtes zu wahren, werden die verschiedenen Wortmeldungen zu Fragekomplexen zusammengefasst und hier wiedergegeben.

      Ein wesentlicher Fragenkomplex beschäftigte sich mit der Beteiligung an der Commerzbank von 1870 sowie den in diesem Zusammenhang anhängigen Gerichtsverfahren. Das von einem Aktionär ins Spiel gebrachte Einigungsangebot ausgehend von der Commerzbank wies Herr Hoffmann als unzutreffend zurück, es habe mit der Commerzbank keine Vergleichsverhandlungen oder ähnliches gegeben. Bestätigen konnte er hingegen Gespräche mit Herrn Clemens Vedder. Bei diesen Gesprächen sei es jedoch um das Angebot von Herrn Vedder gegangen, das Coba-Alt Paket zu übernehmen und weiter zu platzieren, Herr Vedder sei nicht als Vertreter der COBRA-Investorengruppe aufgetreten, so Herr Hoffmann weiter.

      Die bislang angefallen und noch möglichen Prozesskosten inklusive der Kosten für Gutachter bis zum Europäischen Gerichtshof bezifferte der Vorstand auf Nachfrage mit maximal 1,5 Millionen Euro, die Höhe der jeweiligen Streitwerte wurden auf 250.000 Euro beziffert. Insgesamt wurde für die Beteiligung an der Coba-Alt in Höhe von 46,76 Prozent 17,635 Millionen DM aufgewendet. Wenngleich der Vorstand mehrfach andeutete, dass diese Beteiligung bei positivem Ausgang der Gerichtsverfahren erhebliches Potential berge, wollte er das mögliche Volumen nicht näher beziffern, um nicht einen zu hohen Erwartungsdruck aufzubauen. Die Aktionäre mussten sich mit der wenig bezifferbaren Aussage begnügen, dass es „um einen gewaltigen Wert“ gehe.

      Ein weiterer Komplex der Fragen bezog sich auf die knapp 6,62 prozentige Beteiligung an der I.G.Farbenindustrie AG (siehe hierzu auch den HV-Bericht von GSC Research). Der Vorstand verwies darauf, dass sowohl die Thematik der Auslandsbeteiligungen der I.G.Farbenindustrie (Stichwort: Interhandel AG in der Schweiz) als auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Enteignungen nach 1945 nicht abschließend geklärt seien.

      Es zeichne sich ab, dass die vollzogenen Maßnahmen, durch welche die I.G. Farbenindustrie um Vermögenswerte gebracht wurde, juristisch nicht zwingend wirksam gewesen sind. Auch wenn Teile des Vermögens ohne Zweifel von der I.G.Farbenindustrie auf moralisch höchst fragwürdige Weise erworben wurden, rechtfertige dies jedoch nicht automatisch einen späteren Entzug, insbesondere wenn dieser juristisch nicht korrekt erfolgt sei. Wenngleich die Beteiligung im Verhältnis zum Gesamtvermögen der ES AG nur rund 1 Prozent darstelle, wolle er an den möglichen Entwicklungen bei der I.G. Farbenindustrie in der Zukunft teilhaben und frühzeitig engagiert sein.

      Auf die Frage nach einem weiterhin möglichen Aktienrückkauf erklärte der Vorstand, dass man im vergangenen Jahr aufgrund der weggefallenen Dividende als kursunterstützende Maßnahme etwa 5 Prozent der Stammaktien und 2 Prozent der Vorzugsaktien erworben hat. Im laufenden Jahr sei kein weiterer Rückkauf geplant, es sei denn, es würden sich ausgesprochen günstige Kaufkurse ergeben. Insgesamt halte er jedoch wenig davon, wenn eine Gesellschaft die von ihr verwalteten Gelder zum Erwerb eigener Aktien einsetze. Der Beschluss sei als Vorratsbeschluss anzusehen und diene ferner dazu, die derzeit im Gesellschaftsbesitz befindlichen Aktien nicht einziehen zu müssen.

      Die bereits in den Vorjahren von Aktionären angeregte Abschaffung der Vorzugsaktien lehnt der Vorstand weiter ab. Grund hierfür ist im wesentlichen die steuerliche Benachteiligung der Aktionäre durch die Wandlung, da hierdurch die Spekulationsfrist neu zu laufen beginne, und viele langjährige Vorzugsaktionäre die Steuerfreiheit bei der Veräusserung ihrer Aktien einbüßen würden. Eine Änderung werde man erst ins Auge fassen, wenn dies von der EU vorgeschrieben wird. Dann müssten auch die deutschen Finanzbehörden einer steuerunschädlichen Wandlung zustimmen.

      Der Hoffnung auf eine Wandlung im Verhältnis 1:1 erteilte er eine deutliche Absage, die Vorzugsaktionäre würden im Falle eines Umtausches - ähnlich wie bei Metro AG geschehen - eine Zuzahlung erhalten. Dieses Verfahren sei inzwischen auch von den Gerichten abgesegnet worden. Ebenso wurde dem Vorschlag, eine gesellschaftsrechtliche Trennung zwischen dem Verlagsgeschäft und der Vermögensverwaltung vorzunehmen, von Herrn Hoffmann eine klare Absage erteilt.

      Ein weiterer Fragenkomplex drehte sich wie bereits in den Vorjahren um die Bewertung des Effecten-Spiegel Magazins. Herr Hoffmann erklärte hierzu, dass derzeit etwa 70.000 Abonnements bestehen würden und das Verlagsgeschäft mit einer DM in der Bilanz stehe.

      Einen möglichen Anhaltspunkt für den Wert biete ein Blick zu der im Axel Springer Verlag erscheinenden Publikation „Aktien & Co“. Für diese Zeitschrift mit einem Abovolumen von 8.000 Stück wurden von Springer nach Informationen des Czerwensky-Reports rund 30 Millionen DM aufgewendet (Anm.: Mit Wirkung zum 31.03.2002 wird die Publikation Aktien & Co in die Euro am Sonntag integriert, wie die Axel Springer AG am 27.03.2002 gemeldet hat).

      Der Vorstand wies darauf hin, dass bereits Angebote zur Übernahme des Magazines abgegeben worden seien, diese habe man jedoch allesamt abgewiesen. Ebenso werde er das Verlagsgeschäft in seinen Bewertungsangaben zum Gesamtvermögen mit 1 DM ansetzen. Im Nachhinein betrachtet sei man ferner sehr zufrieden, dass man sich nicht an der Internethysterie beteiligt hat, die den anderen Finanzmagazinen erhebliche Verluste beschert hat.

      Auf die Frage von verschiedenen Aktionären nach der Nachfolge im Vorstand erklärte Herr Hoffmann, dass diese Position in der näheren Zukunft von Frau Weitmann wahrgenommen werden solle. Er selbst werde der Gesellschaft jedoch voraussichtlich bis an sein Lebensende eng verbunden bleiben. Sofern es seine Gesundheit, die erst unlängst von einem renommierten Arzt als ausgesprochen gut bezeichnet wurde, zulasse, werde er die Anlageentscheidungen auch noch in den kommenden 10 bis 20 Jahren treffen, jedoch wolle er sich aus dem kaufmännischen Tagesgeschäft in absehbarer Zukunft zurückziehen.

      Nachfolgend entwickelte sich noch eine längere Diskussion zwischen Aktionär Braun, der ebenso wie Aktionär Menzel eine Reihe von Klagen gegen die ES AG angestrengt und allesamt verloren hat. Da die Erkenntnisse aus dieser Diskussion keine wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft beinhalten, sondern im wesentlichen formalistischen Hintergrund besitzen, wird an dieser Stelle auf eine Wiedergabe derselben verzichtet.

      Abstimmungen
      Nach Beendigung der allgemeinen Aussprache gegen 12:50 Uhr wurde die Präsenz mit 876.402 Stammaktien (43,82 Prozent) und 357.483 stimmrechtslosen Vorzugsaktien (17,78 Prozent) festgestellt. Die vorgelegten Beschlussvorlagen wurden von der Hauptversammlung allesamt bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen verabschiedet.

      Im einzelnen waren dies die Zahlung einer Dividende von 1,25 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie (TOP 2), die Entlastung von Vorstand (TOP 3) und Aufsichtsrat (TOP 4), die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (TOP 5), die Wahl der Wisbert Treuhandgesellschaft, Eisenhüttenstadt zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2002 (TOP 6), sowie die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf 2.600 Euro (TOP 7). Von zwei Aktionären wurde Widerspruch zu Protokoll gegeben.


      Fazit
      Die Effecten-Spiegel AG konnte sich dank des guten Gespürs ihres Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr dem allgemein negativen Marktumfeld respektabel entziehen. Dies gilt gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist es bemerkenswert, wie gut sich das älteste Anleger-Magazin in Deutschland dem Auflageneinbruch bei den anderen Publikationen der Branche entziehen konnte.

      Weitaus bemerkenswerter ist jedoch das gute Ergebnis, welches im abgelaufenen Geschäftsjahr aus Beteiligungsverkäufen erzielt werden konnte. Hier zahlten und zahlen sich auch letztmalig im laufenden Geschäftsjahr die Früchte vergangener Anstrengungen aus. Dies wirkt nach außen natürlich umso stärker, als der ES zu einem Zeitpunkt blendend dasteht, wo allenthalben selbst die solide wirtschaftenden Value-Investoren in zum Teil massive Probleme geraten sind.

      Der hohe Mittelzufluss aus dem Rhenag Engagement dürfte mittelfristig auch dazu führen, dass sich die Effecten-Spiegel AG Aktie sich ein wenig von ihrem Image als „Prozess-Aktie“ wird lösen können. Vorausgesetzt Herr Hoffmann besitzt weiterhin die Fortune der Vergangenheit, sollte es ihm möglich sein, in der Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung der Cobank-Alt Thematik die Aktionäre durch andere Transaktionen bei Laune und Dividende zu halten.


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