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    Spekusteuer - Gewinnvortrag möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.02 12:12:35 von
    neuester Beitrag 02.05.02 11:44:01 von
    Beiträge: 8
    ID: 581.766
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      Avatar
      schrieb am 29.04.02 12:12:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Als absoluter Steuerdilletant habe ich mal ne Frage an die Steuerexperten!


      nach vielen Mühen und dem ensthaften Willen steuerehrlich sein zu wollen ;) hab ich jetzt endlich mit "Steuerkompaß" meine Spekusteuergewinne / -verluste ermittelt:


      für 2000: Gewinne von 1x
      für 2001: Verluste von 3x


      Beide Steuererklärungen werden von mir zusammen abgegeben.


      Meine Fragen an euch:


      1.) kann ich die Gewinne in 00 mit den Verlusten in 01 verrechnen?

      2.) kann ich die Verluste in 01 auf die nächsten Jahre vortragen? Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange?




      Merci für alle kompetenten Antworten


      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 12:35:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst keine Gewinne vortragen. Allenfalls kann der Verlust aus dem Jahr 01 in 00 zurück- oder in das Jahr 02 vorgetragen werden. Dort kannst Du die Verluste mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 12:42:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst aus 2001 einen Verlust in Höhe des Gewinns in 2000 nach 2000 zurücktragen, im Ergebnis musst du den Gewinn 2000 also nicht versteuern. Dee übrige Verlust wird solange vorgetragen, bis wieder ein Gewinn aus priv. Veräußerungsgeschäften entsteht.
      Avatar
      schrieb am 29.04.02 21:56:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tausend Dank :kiss: :look:

      von Ignatz


      PS: sieht ja besser aus als ich dachte, :)
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 10:07:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      @NATALY

      Da ist Dir wohl ein kleiner Denkfehler unterlaufen!
      Verluste aus Spekulationsgeschäften kannst Du nur mit
      Gewinnen aus eben diesen verrechnen.
      Private Veräußerungsgeschäfte sind etwas ganz anderes
      und die Gewinne daraus sind idR auch nicht zu versteuern.

      raiku

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      Avatar
      schrieb am 30.04.02 12:24:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      @raiku: Lies doch bitte mal im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 23 nach. Den Begriff "Spekulationsgescäft" gibt es seit einigen Jahren im EStG nicht mehr (vielleicht hast du noch ein altes), Geschäfte, die früher so (auch im EStG) bezeichnet wurden, werden nun unter den Begriff "private Veräußerungsgeschäfte" subsumiert. Diese sind Einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung höchstens ein Jahr beträgt.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 12:28:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S.: Falls du kein (neueres) EStG hast, lohnt sich ein Blick auf Seite 2 der Anlage SO 2000. Dort steht als Überschrift deutlich sichtbar weiß auf schwarz: "Private Veräußerungsgeschäfte".
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 11:44:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ alle

      Ich habe mir noch mal das Steuerkompaß-Handbuch durchgelesen und verstehe es mittlerweile so:

      1.) die Verluste von 2001 werden vom Finanzamt automatisch mit den Gewinnen von 2000 verrechnet. Da brauch ich anscheinend nichts machen.

      2.) die darüberhinausgehenden Restverluste von 2001 können auf Antrag unbegrenzt in die nächsten Jahre vorgetragen werden und werden automatisch mit etwaigen Gewinnen verrechnet. Dafür muß ich lediglich auf dem Mantelbogen 1. Seite " Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortags" ankreuzen.


      Wie gesagt, es handelt sich ausschließlich um Wertpapiere (Aktien), die kürzer als 1 Jahr gehalten wurden. Zur Sicherheit werd ich dem Finanzamt noch ein paar erläuternde Zeilen schreiben. Inwieweit und wo die Depotkosten absetzbar sind, weiß ich noch nicht.


      Gruß Ignatz :) (der froh ist, diese Klippe umschifft zu haben)


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