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    Sind Betriebskostensenkungen bei einer Bruttokaltmiete weiterzugeben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.02 13:54:14 von
    neuester Beitrag 27.09.02 07:41:08 von
    Beiträge: 11
    ID: 583.149
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      Avatar
      schrieb am 03.05.02 13:54:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Mein Vermieter hat in der Vergangenheit regelmäßig die (Bruttokalt-)Miete wegen gestiegener Betriebskosten erhöht. Seit rund 4 Jahren tut er das nicht mehr. Wie ich inzwischen mitbekommen habe aus gutem Grund: die Betriebskosten sind nämlich gesunken.

      Ist der Vermieter verpflichtet solche Senkungen weiterzugeben? Wenn ja: muß er das von sich aus tun oder erst wenn ich nachhake? Kann ich ev. für die Vergangenheit Rückzahlungen verlangen?

      Danke für Eure Hilfe!
      Sunny
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 14:00:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei mir sind die Betriebskosten (mit Ausnahmen, die nicht umgelegt werden können) Nebenkosten, die nichts mit der Kalt-Miete zu tun haben.

      Solange es sich NICHT um Mietwucher handelt, braucht er gar nichts zu senken.

      Du kannst Dir aber ne neue Wohnung (billiger) suchen, daran kann er dich nicht hindern :D
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 14:13:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann sieht Dein Mietvertrag vermutlich eine Nettokaltmiete zuzüglich separater Betriebskostenvorauszahlungen vor.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 15:25:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst auf einer detaillierten BK-Abrechnung bestehen.
      Die zuviel entrichtete Vorauszahlung muß der Vermieter zurückerstatten.
      Die Frist bis zur Vorlage der BK-Abrechnung reicht m.E. bis zum Ende des Folgejahres, dann kannst Du Streß machen und die BK-Vorauszahlungen einstellen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 15:35:43
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.05.02 16:00:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe eine Bruttokaltmiete vereinbart. Dort sind die Betriebskosten bereits enthalten. Diese werden anders, als bei einer Nettokaltmiete zzgl. BK-Vorauszahlungen, nicht abgerechnet. Der Vermieter kann (muß aber nicht) aber nachweisen, daß die BK gestiegen sind und in diesem Umfange auch (für die Zukunft!!!) eine höhere Miete verlangen. Das hat mein Vermieter in der Vergangenheit auch fleißig getan.

      Nun sind die BK aber mal (ganz ordentlich) gesunken. Müßte da der Vermieter nicht auch diese Senkungen weitergeben?

      Grüße
      Sunny
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 16:15:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.05.02 16:08:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da in Deinem Vertrag offensichtlich die BK nicht extra ausgewiesen sind, hättest Du die Erhöhungen in den Vorjahren vermutlich verweigern können (es war für Dich schließlich nicht nachzuvollziehen, da es keinen Basiswert gab). Ob Du nun auf einer Senkung bestehen kannst, wage ich zu bezweifeln, da das Problem des Basiswertes sich nun zu Deinen Ungunsten verlagert hat.
      Avatar
      schrieb am 14.05.02 19:51:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich hätte die Betriebskostenerhöhungen leider nicht verweigern können. Der Vermieter hat hierzu auch bei einer Bruttokaltmiete ein klar definiertes Recht.
      Avatar
      schrieb am 26.09.02 21:39:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn ich Deine bisherigen Beiträge hier bei w : o lese könnte ich Dir einen wirklich guten, allgemeingültigen Tip geben:
      Werde doch am besten selber Anwalt. Du willst doch eh jeden verklagen mit dem Du es zu tun hast.
      Wenn ich Deine Fragen zu ebay und dem Reisebüro lese kann ich mir genau vorstellen was Du für ein Zeitgenosse bist.
      Zitat in diesem Thread:
      "Aus meiner (subjektiven) Sicht sind schon leichte Schäden da."
      Diese Aussage ist Deine fundierteste überhaupt und bedarf keiner weiteren Erklärung. Ich würde sie Dir sofort unterschreiben.
      Weil ich heute viel Geld verdient habe und auch anders denkenden Individuen wie Dir heute einen guten Rat geben möchte gebe ich Dir einen zweiten guten Tip. Du hast richtig gelesen: Er kostet Dich nichts:
      Wandere am besten aus nach Amerika. Da kannst Du mit Schadensersatzklagen reicher werden als Donald Trump.
      Da gibt es Leute die sind hauptberuflich Trickbetrüger. Die verdienen Geld damit das sie im Supermarkt ausrutschen.

      Hoffentlich konnte ich Dir etwas helfen. Für weitere Informationen zum Thema Trickbetrug kannst Du Dir eine Reportage auf dem Discovery Channel ansehen. Da wird das ausreichend thematisiert.

      Außerdem möchte ich Dir noch mitteilen das ich Deine aufopferungsvolle Tätigkeit bewiundere, beim Versuch der Wirtschaftskrise in Deutschland dahingehend zu trotzen, indem Du möglichst viele Anwälte mit geistigen Ergüssen beschäftigst. Da stehen die voll drauf.

      Gruß und danke für Deinen Einsatz
      AL
      Avatar
      schrieb am 27.09.02 07:41:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @AL

      Kawummm!!! ;)

      Gruss
      NmA


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