Anrechnung Sozialhilfe? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.05.02 23:32:15 von
neuester Beitrag 15.05.02 09:10:01 von
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ID: 584.522
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Hi!
Kleine Frage an euch bzgl. einer Direktversicherung.
Inwieweit ist eigentlich das Guthaben in einer DV (die ja erkennbar dem Zweck der Altersvorsorge dient) gegen die Anrechnung in Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe geschützt?
Zum Glück stellt sich die Frage nicht (und wird sich hoffentlich nie stellen), aber mich würde mal interessieren, inwieweit ich dazu gezwungen werden könnte diese DV trotz der damit verbundenen Steuernachzahlungen (von dem niedrigen Rückkaufswert mal abgesehen...) aufzulösen.
Vielen Dank!
Gruß,
GS300
Kleine Frage an euch bzgl. einer Direktversicherung.
Inwieweit ist eigentlich das Guthaben in einer DV (die ja erkennbar dem Zweck der Altersvorsorge dient) gegen die Anrechnung in Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe geschützt?
Zum Glück stellt sich die Frage nicht (und wird sich hoffentlich nie stellen), aber mich würde mal interessieren, inwieweit ich dazu gezwungen werden könnte diese DV trotz der damit verbundenen Steuernachzahlungen (von dem niedrigen Rückkaufswert mal abgesehen...) aufzulösen.
Vielen Dank!
Gruß,
GS300
Bei einer DV ist nach meinem Kenntnisstand eine Anrechnung nicht möglich (habe auch eine, ansonsten müsste man sogar Eigentum auflösen, sofern der Familienstand nicht der Wohnungsgrösse entspricht und ggf. "vom Hauseigentum auf eine ETW ausweichen). Allerdings musst Du, sofern möglich, im Fall der Fälle (welchen sich niemand wünscht) die Beiträge alleine tragen, oder die Versicherung ruhen lassen ("friert" natürlich die Beitragshöhe zum letzten Einzahlungsstand ein und somit die zu erwartende "Rente").
Good Work all time.
Doc
Good Work all time.
Doc
Lebensversicherungen sind für das Sozialamt Vermögen, das grundsätzlich verwertet werden muß, sofern es die Vermögensfreibeträge übersteigt.
Es ist auch möglich, die Sozialhilfe auf Darlehensbasis(§89 BSHG) bis zur Höhe des Rückkaufwerts zu zahlen, wenn die Verwertung der Lebensversicherung eine Härte ist.
Es ist auch möglich, die Sozialhilfe auf Darlehensbasis(§89 BSHG) bis zur Höhe des Rückkaufwerts zu zahlen, wenn die Verwertung der Lebensversicherung eine Härte ist.
Hi ihr beiden,
vielen Dank für eure Antworten.
Super, ich liebe diesen Staat langsam aber sicher...
Jetzt ist nicht mal mehr die private Altersvorsorge sicher, auch dann nicht, wenn man bei Kündigung nix mehr bekommt, da ja auch die Steuern nachträglich fällig werden.
Danke nochmals!
Gruß,
GS300
vielen Dank für eure Antworten.
Super, ich liebe diesen Staat langsam aber sicher...
Jetzt ist nicht mal mehr die private Altersvorsorge sicher, auch dann nicht, wenn man bei Kündigung nix mehr bekommt, da ja auch die Steuern nachträglich fällig werden.
Danke nochmals!
Gruß,
GS300
wenn jemand von meinen steuergeldern sozialhilfe bezieht, sollte er auch wirklich NICHTS mehr besitzen.
jahrelang auf staatskosten leben und mit 65 ne schönbe zusatzrente kassieren ist meiner meinung nach nicht angemessen.
jahrelang auf staatskosten leben und mit 65 ne schönbe zusatzrente kassieren ist meiner meinung nach nicht angemessen.
Die Vermögensfreigrenze für Sozialhilfeempfänger beträgt, wenn ich mich nicht irre 2500DM, also ca 1250 Euro.
Ups, da habe ich wohl ein Mißverständnis reingebracht...
Klar, auf jeden Fall. Da gebe ich Dir recht. War wohl ein wenig zu emotional. Wäre das möglich, würde wohl jeder so eine Regelung mißbrauchen, z.B. bei Insolvenz etc. Versteh mich richtig, ich stimme Dir vollkommen zu, der Satz "...liebe diesen Staat..." war nur auf die (imho unlogische) Tatsache begründet, eine DV rauswerfen zu müssen, deren Rückkaufswert abzgl. vom FA nachgeforderte Steuern (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge) dann wohl gegen Null geht. War aber unvollständig und unglücklich formuliert.
Wie gesagt, es war eine rein hypothetische Frage - schließlich sind ja Beiträge in einen Riestervertrag lt. Gesetzestext auch vor einer Anrechnung in AL- und Sozialhilfe geschützt.
Nichts für ungut!
GS300
Klar, auf jeden Fall. Da gebe ich Dir recht. War wohl ein wenig zu emotional. Wäre das möglich, würde wohl jeder so eine Regelung mißbrauchen, z.B. bei Insolvenz etc. Versteh mich richtig, ich stimme Dir vollkommen zu, der Satz "...liebe diesen Staat..." war nur auf die (imho unlogische) Tatsache begründet, eine DV rauswerfen zu müssen, deren Rückkaufswert abzgl. vom FA nachgeforderte Steuern (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge) dann wohl gegen Null geht. War aber unvollständig und unglücklich formuliert.
Wie gesagt, es war eine rein hypothetische Frage - schließlich sind ja Beiträge in einen Riestervertrag lt. Gesetzestext auch vor einer Anrechnung in AL- und Sozialhilfe geschützt.
Nichts für ungut!
GS300
Die Antworten hier entsprechen nicht der Rechtsprechung der letzten Jahre. Für die Altersversorgung vorgesehene Rücklagen in angemessener Höhe sollen beim Bezug von Sozialhilfe nicht angegriffen werden müssen. Bei dem Fall, an den ich mich erinnere, ging es immerhin um über 60.000 DM. In früherer Zeit hingegen (bis vor ca. 4 Jahren) hätte auch solches Kapital noch aufgebraucht werden müssen, bevor die Sozialhilfe einsetzen kann.
Im übrigen ist dies auch folgerichtig, denn wenn jemand Sozialhilfe bezieht, wird oft auch seine Rente nicht hoch anfallen. Dann könnte die Zusatzabsicherung im Alter die Notwendigkeit für Sozialhilfebezug reduzieren, die Lasten also über die Jahre hinweg verteilen.
Im übrigen ist dies auch folgerichtig, denn wenn jemand Sozialhilfe bezieht, wird oft auch seine Rente nicht hoch anfallen. Dann könnte die Zusatzabsicherung im Alter die Notwendigkeit für Sozialhilfebezug reduzieren, die Lasten also über die Jahre hinweg verteilen.
Hi!
Möchte mich bei euch allen herzlich bedanken.
@for4zim:
hast Du vielleicht noch das Urteil parat (*unverschämtfragt*)?
Nochmals Danke!
GS300
Möchte mich bei euch allen herzlich bedanken.
@for4zim:
hast Du vielleicht noch das Urteil parat (*unverschämtfragt*)?
Nochmals Danke!
GS300
Leider nicht. Vielleicht läßt sich über google.de ein Zeitungsartikel dazu finden, bei dem dann auch die Aktennummer gemeldet wird.
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