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    Neues von den GKV-Abzockern !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.02 13:57:33 von
    neuester Beitrag 07.06.03 02:26:35 von
    Beiträge: 110
    ID: 587.388
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      schrieb am 16.05.02 13:57:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Geldeintreiberphantasie sind wohl keine Grenzen gesetzt :eek:

      "Die Techniker Krankenkasse (TK) hat sich für Neuregelungen beim Übergang zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausgesprochen. Laut Vorstandsvorsitzendem Prof. Dr. Norbert Klusen lasse der derzeitige Zustand die unterschiedlichen Funktionsweisen solidarischer bzw. individueller Absicherung außer Acht. Vor einer privaten Absicherung habe der Versicherungsnehmer über Jahre hinweg im gesetzlichen System als Familienangehöriger keinen oder als Student nur einen geringen Beitrag bezahlt. Während dieser Zeit kommt die GKV für alle Leistungen zur Gesunderhaltung auf, daher wäre es laut Prof. Dr. Klusen nur konsequent, wenn der private Versicherer dafür eine Abfindung an die GKV zahlen würde. Im umgekehrten Fall – beim Wechsel von der PKV in die GKV – müssten die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen der GKV zufließen. Nach Meinung von Prof. Dr. Klusen dürfe man nicht die Wahlfreiheit der Versicherten einschränken, sondern müsse den Übergang zwischen beiden System logisch gestalten."

      für heute freiwillig Versicherte soll also in Zukunft gelten:

      In der GKV Höchstbeitrag ca. 700,-- EUR (bei $.500,-- BBG)
      Bei Austritt aus der GKV : "Strafzahlnung" ??? EUR
      Bei Eintritt in die GKV "Eintrittsgebühr" ???

      Nix wie raus da, so lange es noch geht !!!!
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 14:05:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      und wer stoppt Provisionszocker auf Angstbasis ?
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 14:11:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Anleger15
      Der Markt, mein kleiner Dummi, der Markt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 10:16:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      welchen Markt ?
      Der Rattenfänger von Hameln machte auch seinen Markt.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 17:12:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      bezahlen sollen doch die versicherER nicht die versicherten. die zukunft sieht wohl nicht so rosig aus für die privaten wenn man die entwicklung verfolgt.
      das das die versicherungen nicht freut ist ja wohl logisch, ich sehs noch kommen in 25 jahren stehen die pkv versicherten schlechter da wie die gesetzlichen, weil keine jungen gute risiken mehr nachrücken wollen oder nicht mehr nachrücken können/dürfen!

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      Avatar
      schrieb am 17.05.02 17:59:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      VersicherER geben auch nur das Geld aus, welches sie vonVersicherTEN bekommen, insofern spielt diese Unterscheidung wohl kaum eine Rolle.

      Durch die fantastische Kapitalbildung der Privaten sieht deren Zukunft geradezu himmlich rosig aus, ganz im Gegensatz zur GKV, kein Wunder das die GKV lechzend nach dem Geld der PKV sabbert...
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 20:51:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja,ja!!

      und du vertickst uns allen die PKV!!

      frag mich nur, wer das mit einer frau und drei Kindern bezahlen soll, insbesondere, wenns dann mal auf die 50 zugeht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 10:12:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja,ja,
      bleibt mal ruhig in der GKV...
      Ich frag mich bloß wer das bezahlen soll wenn ihr 70 seid..
      die dann "jungen" ? welche denn ? im Jahr 2025 oder 2030
      :laugh: :laugh: :laugh: schon mal was von überalterung gehört :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 11:50:55
      Beitrag Nr. 9 ()

      Viel Spaß mit der GKV ! Meiner Meinung nach kommt die GKV gar nicht drum herum eine "Riester" - besser "Schmidt" oder "Seehofer" - Teil-PKV einzuführen.

      Wie solidarisch sind eigentlich die ganzen Beamten, Politiker, etc. ? Alles Teil-PKV´ler mit staatlicher Beihilfe.


      DGB will Anhebung des Krankenkassen-Höchstbeitrags
      Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gefordert, Gutverdienende bei der geplanten großen Gesundheitsreform 2003 deutlich stärker zur Kasse zu bitten
      Berlin - So soll der Höchstbeitrag zur Krankenkasse für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 3375 Euro und mehr um bis zu 33 Prozent steigen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer schlug vor, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben.

      Als Folge müsste ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber monatlich bis zu rund 150 Euro mehr Beitrag zahlen. Engelen-Kefer stellte sich im Grundsatz hinter die Reformkonzepte von SPD und Grünen für das Gesundheitswesen. Sie bemängelte aber, dass im SPD-Wahlprogramm klare Aussagen zur künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung fehlten.

      Scharfe Kritik übte die DGB-Vize an den Konzepten von Union und FDP. Nach dem Konzept der Union sollen Versicherte künftig Leistungen ab- und zuwählen können. Es drohe eine "Zwei-Klassen-Medizin". dpa
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 18:38:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      So wird es enden:
      Staatliche medizinische Minimalversorgung, alles Weitere durch private Zusatzversicherungen.
      Alles Andere wird nicht mehr finanzierbar sein.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 18:50:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wer sich privat versichern kann und es nicht tut hat einen an der Waffel. Auf das Solidarprinzip würde ich nicht mehr vertrauen, das gleiche gilt natürlich für die Rente. Rechnet schon jetzt mal mit höchstens 30% der prognostizierten gesetzlichen Rente, mehr wird es mit Sicherheit nicht werden. Wer das nicht glaubt, der tut mir leid und wird noch ganz böse erwachen.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 10:40:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Grasgeflüster

      Sehe ich auch so. Die jetzt lautstark nach Solidarität rufen sind bereits wahrscheinlich schon lange selbst Privatpatient. Mann sollte auch alle Gewerkschaftsfunktionäre - vor allem Frau Engelen-Kefer :mad: und andere Gewerkschaftsfrauen mit Doppelnamen zwingen, ihre Mitgliedschaft in der GKV offenzulegen !
      Ich könnte wetten, die sind alle PKV´ler und heucheln ihre Solidarität bloß vor. :mad:

      Meiner Meinung nach wird es ohne private Zusatzversicherung nicht gehen. Man kann noch soviel Geld in dieses marode System pumpen, es wird nur vorübergehend helfen.

      Jetzt in die PKV und abwarten was passiert. Wenn Jahresentgeltgrenze, die Beitragsbemgrenze und das System in 2003 wirklich refomiert werden wird man evtl. wieder eine Wahlmöglichkeit haben. ZUrück in die GKV oder für immer PKV. Aber bis dahin den Notausgang nutzen solange es ihn noch gibt.

      [/b]
      Entweder ALLE (vom Sozilhilfeempf. über die Beamten bis zum Multimillionär ) GKV oder alle PKV. ENDE !
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 12:05:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      zu posting 12:
      alle kv werden wir nie bekommen, denn dies wäre mit artikel 20 GG nicht vereinbar. also wird es eher auf die variante alle gkv oder pkv-minimum + pkv-zusatz hinauslaufen.

      allerdigs wäre es schon mal ein schritt in die richtige richtung den gkv kassen sinnvollen wirtschaftliches handeln zu ermöglichen. es ist doch ein irrsinn, das die ensparungen der kasse a der kasse b zukommen und nicht a. wenn b hohe verwaltungskosten hat, ein haufen werbung schaltet es aber nicht von b sondern a bezahlt werden muss ist das doch ein irrsinn und der grösste wirtschaftliche unsinn den man sich nur vorstellen kann. und das jeder pipi an leistungen gesetzlich geregelt wird spricht auch nicht gerade für einen markt.
      den gibt es nämlich nur in der theorie in der praxis haben wir bald die "einheitskasse"
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 10:50:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      Ich kann nicht nachvollziehen weshalb man als Beamter andere Vorsorge treffen kann als als Angestellter, sowohl in der KV wie in der RV.
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 11:31:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      GG
      Art. 20
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Warum sollte dieser § einer Einheits-Zwangs-GKV im Wege stehen ?????
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 12:27:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      sorry in posting 12 sollte es natürlich lauten alle "P"kv werden wir nie bekommen, wegen artikel 20. also die abschaffung der gkv ist nicht mit artikel 20 vereinbar. aussnahme wäre, wenn eine grundsicherung im krankensystem vom staat übernommen werden würde und durch staatsmittel finanziert, also steuer.

      die sachen mit beamten, soldaten etc. hängt ja mit dem anspruch auf freier heilfürsorge etc zusammen. allerdings denke ich wird sich dort in den nächten jahren auch was ändern.
      die sache mit der besteuerung von pensionen und renten hat das verfassugnsgericht ja schon für nicht verfassungsgemäss eingestuft ich mein am 6.3.02 . es wird also früher oder später sich in dieser richtung noch mehr tun. wenn entsprechend begründet geklagt wird.
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 12:58:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      Aber die "Manager" kämpfen mit allen Mitteln um ihre Pfründe.

      "Ökonomisierung des Gesundheitswesens befördert Rechtsradikalismus"


      ami. BERLIN, 24. Mai. Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hat Union und FDP indirekt vorgeworfen, mit Forderungen nach mehr Eigenverantwortung, Wahlmöglichkeiten und Selbstbehalten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechtsradikalen Kräften in die Hände zu spielen. Eine "Ökonomisierung des Gesundheitswesens" führe zu schweren finanziellen und gesundheitlichen Nachteilen für breite Bevölkerungsschichten, die von Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg bedroht seien, sagte der Vorsitzende des Verwaltungsrats des AOK-Bundesverbands, Peter Kirch, vor Journalisten. Die "Ökonomisierung des Sozialen" sei Wasser auf die Mühlen von Populisten und Radikalen. "Wer die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung rasiert, produziert Glatzen", sagte Kirch unter Anspielung auf die kahlrasierten Köpfe Rechtsradikaler. Im Gegensatz zu SPD, Grünen und PDS setzen Union und FDP in ihren Wahlprogrammen auf Zu- und Abwahlmöglichkeiten von Versicherungsleistungen.

      Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Hans Jürgen Ahrens, wies darauf hin, daß spürbare finanzielle Entlastungen für die GKV nur durch massive Streichungen aus dem Leistungsspektrum erreicht werden könnten. Trotz aller Ablehnung von Wahloptionen für die Versicherten bereiten sich die Ortskrankenkassen, die gut 20 Millionen Mitglieder haben, in Kooperationsgesprächen mit privaten Krankenversicherungen auf mögliche Änderungen nach der Wahl vor.

      Mit Blick auf die steigenden Arzneimittelausgaben - 4 Prozent im ersten Quartal - warnte Ahrens vor neuen Beitragssatzsteigerungen. Vor dem am Dienstag beginnenden Ärztetag verlangte er von den Ärzten, ihr Verschreibungsverhalten zu ändern und Absprachen über Ausgabensenkungen einzuhalten. Andernfalls drohe wieder ein Milliarden-Defizit zum Jahresende, nachdem die Arzneimittelausgaben im ersten Quartal 500 Millionen Euro über dem Soll gelegen hätten.

      Zufrieden äußerte er sich über die Einigung beim ersten von vier geplanten Programmen zur Behandlung chronisch Kranker. Auch wenn es, wie von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erwartet, zum 1. Juli formell in Kraft treten werde, dürften die ersten an Altersdiabetes erkrankten Patienten nach AOK-Einschätzung erst zum Jahreswechsel nach den neuen Leitlinien und Abrechnungsmethoden behandelt werden. Durch die Chroniker-Programme soll die Behandlungsqualität verbessert werden. Zudem werden die Behandlungskosten unter den Kassen ausgeglichen.

      Zusammen mit den anderen GKV-Spitzenverbänden plant die AOK eine Imagekampagne. Repräsentative Befragungen des wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigen, daß die Deutschen ihr Gesundheitswesen zunehmend kritisch beurteilen. Nur 51,9 Prozent seien der Meinung, das System biete eine "hochwertige Versorgung". Mehr als 70 Prozent wären eher bereit, höhere Beiträge zu zahlen, als Leistungseinschränkungen hinzunehmen.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.05.2002, Nr. 119 / Seite 14"
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 15:20:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wer die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung rasiert, produziert Glatzen"

      Rechtsradikalismus wegen der GKV-Reform :confused: ?

      Seit der Riester-Rente hat die Zahl der "Glatzen" zugenommen, richtig. Allerdings nicht "rechts" sondern weil einem die Haare ausgehen wenn man an die Rente denkt. ;)

      "Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Hans Jürgen Ahrens, wies darauf hin, daß spürbare finanzielle Entlastungen für die GKV nur durch massive Streichungen aus dem Leistungsspektrum erreicht werden könnten. "

      "Mehr als 70 Prozent wären eher bereit, höhere Beiträge zu zahlen, als Leistungseinschränkungen hinzunehmen."

      "bereiten sich die Ortskrankenkassen, die gut 20 Millionen Mitglieder haben, in Kooperationsgesprächen mit privaten Krankenversicherungen auf mögliche Änderungen nach der Wahl vor."

      Hier geschieht doch Klientel Wahlkampf. Rot-Grün pladiert für "die alten Zöpfe" der GKV , Schwarz-Gelb für Neuerungen Richtung Teil-PKV.

      Erinnert sich noch wer an "Die Rente ist sicher" ? ;)

      Egal wer ab Herbst regiert, die Zusatz-PKV (mit oder ohne Förderung) kommt, die GKV Leistungen werden reduziert und die Jahresentgeltgrenze für einen kompletten PKV-Wechsel wird hochgesetzt. Meine Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 19:06:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      angesichts der aktuellen lage, stimmte ich dem letzten satz aus posting 18 voll zu.

      allerdings ist es gerade die aok, die immer wieder negativ im gkv system auffällt. sei es durch den hohen beitragssatz oder sonstige aktionen die bereits jetzt die aktuellen gesetzt mit füssen treten.
      die aok kanns ja machen, denn hier geschieht anders als bei den kleineren kassen politik im grossen stil.
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 20:38:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      wobei doch immer noch fraglich ist, wie sich chronisch Kranke oder Kranke mit regelmässiger Medikamenteneinnahme (kurz Risikopatienten) überhaupt Privat oder anders Zusatzversichern können? Es kann doch nicht sein das die Leistungen der GKV immer mehr gekürzt werden, aber diese Personen keine Chance haben diese Leistungen anders abzusichern. Ich spreche aus eigener Erfahrung bei meiner Frau... Wer versichert denn jemanden der Magersucht hatte und jetzt 2 Jahre ohne Beschwerden ist? NIEMAND!


      ciao
      Avatar
      schrieb am 26.05.02 21:52:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      wenn die zusatzleistungen auf freiwilliger basis auch bei den gkv angeboten werden, könnte man wie bisher eine aufnahmepflicht bei den gkv kassen installieren. bisher ist gibt es beim kassenwahlsystem innerhalb der gkv ja auch keine "risikoselektion". nur sollte sich tatsächlich jemand bei einer privaten gesellschaft versichern wollen ist davon auszugehen,dass diese personenkreise dann einen nachteil haben werden. ich gehe aber mehr davon aus, dass die wahlleistungen bei der gkv angesiedelt werden bzw man die wahl haben wird.
      Avatar
      schrieb am 27.05.02 08:38:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      also der gestrige Bericht im ZDF war doch quasi eine Lobeshymne auf die AOK.
      Leider hat man auch die vielen leeren Büros gesehen, die nicht gerade auf intensive Auslastung schließen lassen.
      Erschreckend war die Behandlung dieser Malerin: die gesetzliche Kasse hätte eine Behandlung für 75.000 Euro übernommen, hat aber die Übernahme einer 6.000 Euro Behandlung (der Patientin wurde geholfen und sie war nach eigenen Aussagen gut dran danach) wurde abgelehnt, weil die Ärzte keine Kassenzulassung haben - so etwas sollte zu denken geben.

      Warum kommt man bei den Sozialversicherungen nicht auf ein System ähnlich der PKW Haftplicht; man könnte eine Behörde oder eine Schiedsstelle einschalten, die soziale Aspekte abfedert und prüft.
      Und das gesparte Geld kann in einen Topf, der dann Fälle wie #20 unterstützt bzw. einen Teil der Beiträge übernimmt, so dass es keine Härte fälle bei der Annahme gibt.
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 17:18:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Gericht: Organisierter Rechtsbruch bei der AOK
      Nach Urteil gegen stellvertretenden Chef drohen weitere Verfahren
      Von Stephan Kamps

      Mannheim. Gleich mehrere Führungspersönlichkeiten der AOK Rhein-Neckar müssen mit Verfahren wegen Nötigung rechnen. Nachdem der stellvertretende Geschäftsführer des Regionalverbands Heinz Neidhardt nun vom Landgericht Mannheim in zweiter Instanz verurteilt worden ist, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der RNZ: "Wir prüfen, ob auch gegen die Vorgesetzten von Heinz Neidhardt ermittelt werden muss." Neidhardt soll auf Anweisung seiner Chefs versucht haben, privat versicherte AOK-Angestellte zu einem Wechsel in die eigene Kasse zu zwingen. Die Methoden: Mobbing und massiver Druck.

      Im Berufungsprozess gegen Neidhardt bestätigte das Landgericht weitgehend die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim aus dem vergangenen Jahr, Mit 90 Tagessätzen zu je 130 Euro (insgesamt 11 700 Euro) statt 150 Tagessätzen ä 250 Mark fiel das Urteil etwas milder aus. Doch obwohl die Kammer nur leichte Nötigung in fünf Fällen feststellte, nahm der Vorsitzende Richter Andreas Schlett kein Blatt vor den Mund. Es sei "frappierend", dass ein halbstaatliches Organ wie die AOK in dieser Weise das Gesetz breche. Schlett sprach von einem "organisierten Rechtsbruch von der Spitze her". Dabei habe Neidhardt zwar lediglich Anordnungen ausgeführt - doch er sei mehr als ein "billiger Vollstrecker". Denn Heinz Neidhardt habe in dem vollen Wissen gehandelt, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Der Personalchef habe versucht, Mitarbeiter zu einem Wechsel von ihrer privaten Krankenkasse zur AOK zu drängen. Betroffen davon waren langjährige AOK-Angestellte, die aufgrund von in den 70er Jahren getroffenen Sonderregelungen gewisse Privilegien genießen.

      Ingesamt 60 so genannte Dienstordnungs-Angestellte (DO) der AOK Rhein-Neckar sind rechtlich Beamten gleichgestellt. Wie Beamte erhalten sie im Krankheitsfall Beihilfen und sind kostengünstig privat versichert. Im Regelfall können diese Versicherten nicht mehr ohne sozialrechtliche Begründung in eine gesetzliche Kasse wechseln. Doch die AOK Rhein-Neckar ignorierte, dass die einzige dafür mögliche Frist bereits 1989 abgelaufen war: Noch 1999 versuchten Neidhardt und seine Vorgesetzten nach Angaben des Gerichts, DO-Angestellte zum Wechsel in die eigene Kasse zu "bewegen". Dabei wurden die Kollegen offenbar dazu angehalten, falsche Begründungen anzugeben. Wer bei der vorteilhaften Privat Versicherung bleiben wollte, wurde anscheinend gemobbt und gepresst. In der Gerichtsverhandlung in Mannheim wurde ein Schreiben des Heidelberger AOK-Geschäftsführers Bruno Krüger an Neidhardt zitiert. Darin heißt es: " Falls Betroffene sich nicht zu einer Veränderung bereit erklären, ist ein Funktionswechsel unverzüglich in die Wege zu leiten."

      Neidhardt nur ein "Handlanger"?
      AOK-Landesvorstand Roland Sing, hieß es, habe darüber hinaus nicht wechselwilligen Geschäftsstellenleitern mit der Versetzung zu "Pools und Servicestellen" gedroht. Zeugen berichteten der RNZ, beruflich aufs Abstellgleis geschoben worden zu sein - nur weil sie nicht zur AOK wollten. Auch Personalvertretung und Gewerkschaft hätten die Beschäftigten allein gelassen, kritisierte Richter Schlett.

      Abgeschlossen ist der Fall mit der Verurteilung Neidhardts noch lange nicht. Nicht nur Betroffene erklärten, dass ihnen die Bestrafung des, so wörtlich, "Handlangers" Neidhardt nicht reiche. Auch die Staatsanwaltschaft Mannheim prüft nun die weitere Vorgehensweise. Schließlich kämen die Anordnungen zum Umgang mit den nicht wechselwilligen Mitarbeitern nicht von Neidhardt, sondern von der Geschäftsleitung.

      Heinz Neidhardt selbst will in Revision gehen. Von der AOK Rhein-Neckar war am Dienstag noch keine Stellungnahme zu bekommen. Geschäftsbereichsleiter Winfried Fritz, selbst Zeuge im Verfahren, sagte auf Anfrage: "Wir wollen erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten."
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 20:19:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      tja, das waren meine worte in posting nr.19 und ich habe noch von ganz anderen sachen gehört und gesehn.
      die aok macht was sie will in fast allen dingen, die haben einfach zuviel macht. aber wirklich spannend wird es wenn man einen blick in den verwaltungsrat der aok wirft, da geht es nur um politik.
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 11:04:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Immer wieder schön zu sehen, daß die "Herren der oberen Etagen" 100 % Privat oder Heilfürsorge/Teilprivat versichert sind und gelichzeitig "ihr" GKV-System als das Beste anpreisen. Das ist wahrscheinlich nicht nur bei der AOK so sondern zieht sich durch alle Klassen der "Besserverdienenden".
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 17:59:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Samstag 1. Juni 2002, 17:19 Uhr
      Offenbar Massenflucht aus der gesetzlichen Krankenkasse
      München (AP) Der Plan der Bundesregierung für eine Verschärfung der Versicherungspflicht hat nach Informationen des «Focus» eine Massenflucht gut verdienender Mitglieder aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgelöst. Das Magazin beruft sich auf interne Schätzungen der Kassen. Demnach sind zwischen Dezember 2001 und April dieses Jahres rund 320.000 freiwillig Versicherte zu den Privaten gewechselt. Die SPD hatte angekündigt, nach der Bundestagswahl im Herbst die Beitragsgrenze für Neuverträge in der privaten Krankenversicherung von derzeit 3.375 Euro Bruttoeinkommen monatlich auf voraussichtlich 4.500 Euro anzuheben.
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 18:04:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      Montag, 03.06.2002, 14:36
      ROUNDUP: Versicherungsgewerbe vor Streik - ver.di beschließt Urabstimmung
      BERLIN (dpa-AFX) - Das Versicherungsgewerbe steuert auf den ersten Streik seit mehr als acht Jahrzehnten zu. Der Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di beschloss am Montag in Berlin, kommende Woche mit der Urabstimmung über einen Arbeitskampf zu beginnen. Der Streik könnte dann Ende Juni anlaufen. Die Tarifverhandlungen für die bundesweit rund 240.000 Beschäftigten waren am vorigen Dienstag Woche abgebrochen worden. Die Gewerkschaft will Forderungen im Umfang von 6,5 Prozent durchsetzen. Die Arbeitgeber legten noch kein Angebot vor. Auch im Bankgewerbe spitzte sich der Tarifkonflikt am Montag zu.

      NOCH VOR URABSTIMMUNG LÄNGERE WARNSTREIKS

      Noch vor Beginn der Urabstimmung soll es bei den Versicherungen zu längeren Warnstreiks kommen. "Wir haben eine flexible Streiktaktik, die je nach dem Verhalten der Arbeitgeber gesteigert werden kann", sagte ver.di-Verhandlungsführer Hinrich Feddersen. Zugleich gab er dem Arbeitgeberverband die Schuld an der härteren Gangart. Sie hätten die Verhandlungen scheitern lassen, indem sie "gesellschaftspolitische Vorbedingungen" für Gehaltserhöhungen gestellt hätten. Im Versicherungsgewerbe wurde zuletzt 1919 für einige Tage gestreikt.

      Die Arbeitgeber hatten in der vorerst letzten Verhandlungsrunde darauf bestanden, dass ver.di zunächst eine Erklärung zur Unantastbarkeit der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung abgibt. Die Gewerkschaft lehnte dies jedoch ab. Ver.di hatte sich dafür ausgesprochen, Arbeitnehmern erst ab einem Einkommen von 4.500 Euro im Monat den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, um die gesetzlichen Kassen zu stärken. Derzeit liegt die Grenze bei 3.500 Euro.

      ARBEITGEBER WARENEN VOR ABBAU VON 50.000 STELLEN

      Zudem plädierte ver.di für eine Pflichtversicherung von Beamten und Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit würden die privaten Krankenkassen viele Kunden verlieren, was dort zum Verlust von Arbeitsplätzen führen könnte. Die Arbeitgeber warnen vor dem Abbau von bis zu 50.000 Stellen.


      ....

      :confused: Ob die Beamten und Politiker scharf drauf sind in die GKV zu wechseln ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 16:50:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die GKV lebt mal wieder über ihre Verhältnisse. Nach meiner Einschätzung ist es nur ein ganz kleiner Schritt von der Erhöhung der Entgeltgrenze zur Anpassung der BBG an diese erhöhte Entgeltgrenze.

      Ich werde meine Frau jetzt auch privat versichern, alles andere ist Murks und je länger man wartet, desto teurer wird`s. Hat jemand zufällig Erfahrung mit Risikozuschlägen bei überstandener Schilddrüsenunterfunktion (keine Medikation mehr seit 2 Jahren)?

      Berlin, 05. Jun (Reuters) - Trotz gestiegener Beitragssätze haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Quartal 2002 erneut ein Defizit erwirtschaftet. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums werden die Kassen aber zum Jahresabschluss wieder schwarze Zahlen schreiben.
      Die Kassen, die das vergangene Jahr erstmals seit fünf Jahren mit einem Defizit abgeschlossen hatten, erzielten in den ersten drei Monaten dieses Jahres ein Minus von 860 Millionen Euro. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte am Mittwoch in Berlin: "Es besteht die berechtigte Erwartung, dass wir ein ausgeglichenes Finanzergebnis in 2002 erhalten werden und auch stabile Beitragssätze." Durch die Tarifabschlüsse dieses Jahres, die Rentenerhöhungen sowie durch Weihnachts- und Urlaubsgeld würden die Einnahmen der Kassen verbessert. Die Union bezeichnete Schmidts Erwartung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses der Kassen als Träumerei.
      Schmidt sagte, die Kassenfinanzen gäben noch keinen Grund zur Entwarnung, es sei aber keine bedrohliche Lage entstanden: "Es ist keine Notsituation." Das Defizit sei um rund 300 Millionen Euro geringer als das Kassen-Minus im ersten Quartal 2001. In den vergangenen acht Jahren hätten die Kassen im ersten Quartal immer ein Defizit verzeichnet. Dabei erwirtschafteten die West-Kassen ein Minus von rund 980 Millionen Euro, die Ost-Kassen erzielten einen Überschuss von etwa 110 Millionen Euro. Insgesamt hätten die Kassen im ersten Quartal 34,5 Milliarden Euro ausgegeben, 900 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. "Die Beitragssätze bleiben stabil, wenn sich alle im System wirtschaftlich verhalten", sagte Schmidt. Der durchschnittliche Beitragssatz lag im ersten Quartal bei 13,99 Prozent.
      Positiv auswirken würden sich für die Kassen die höheren Einkommen etwa in der Metall- und der Chemiebranche, die zumeist erst im zweiten Quartal wirksam würden. Dies gelte auch für die Rentenerhöhungen. Zudem habe die Pharmaindustrie angekündigt, Medikamentenpreise zu senken. Bei den Arzneimitteln seien weitere Einsparungen möglich.

      MEDIKAMENTEN-AUSGABEN IM APRIL STARK GESTIEGEN
      Schmidt hob hervor, dass die Ausgaben für Arzneimittel weniger gestiegen seien als bisher. Für Arzneimittel sei im ersten Quartal 2,5 Prozent mehr Geld ausgegeben worden. Abzüglich der Einmalzahlung der Pharmaindustrie an die Kassen, mit der diese die von Schmidt geplante Senkung von Medikamenten-Preisen verhindert hatten, ergibt sich allerdings eine Steigerung von vier Prozent. Schmidt räumte ein, dass die Ausgaben für Medikamente im April um 13,2 Prozent gestiegen seien. Es könne allerdings sein, dass dies ein Ausrutscher auf Grund einer Heuschnupfen- und Grippewelle gewesen sei, sagte sie. Zu den am stärksten gestiegenen Ausgaben zählen mit 7,7 Prozent die Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel wie Krankengymnastik, Prothesen und Brillen. Um sechs Prozent sanken hingegen im ersten Quartal die Ausgaben der Kassen für Zahnersatz.
      Nach Angaben Schmidts verloren die großen gesetzlichen Kassen in den vergangenen Monaten erneut Mitglieder. Die AOK habe seit Dezember 233.000 Mitglieder abgegeben, die Ersatzkassen 370.000. Die Betriebskrankenkassen verzeichneten einen Zuwachs von 330.000 Mitgliedern. Bei den Krankenkassen hieß es, wegen der Beitragssatzerhöhungen hätten viele Kassen bereits im Verlauf des vergangenen Jahres weitere Mitglieder verloren.
      Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Horst Seehofer (CSU), erklärte, es sei zu befürchten, dass sich die Finanzlage der Kassen im Jahresverlauf weiter verschlechtere. Dazu würden auch die von der Bundesregierung initiierten Spezialprogramme für chronisch Kranke und die Umstellung des Abrechnungssystems für Krankenhäuser beitragen. Seehofer forderte eine Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen noch vor der Bundestagswahl im September. Schmidt warf ihm vor, dies sei ein Scheinangebot. Ein entsprechendes Vorhaben der Bundesregierung habe die Union bereits zurückgewiesen.
      vat/kad


      Wednesday, 5 June 2002 15:02:39
      RTRS [nL05360486]
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 18:03:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      @noch-n-zocker

      Die Erhöhung der BBG wurde von der SPD im Wahlprogramm ausgeschlossen. Die Grünen wollen Kapital und Mieterträge sozialversicherungspflichtig machen.


      Ich denke die GKV und PKV werden einen Kompromiss eingehen:

      1. Erhöhung der JE-Grenze
      > weniger Nachwuchs für die PKV´s
      2. Private Zusatzversicherung für alle GKV´ler bei gleichzeitiger Leistungsreduzierung der GKV.
      > Ausgleich für die PKV durch die Erhöhung der JE-Grenze
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 18:18:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich kann nur jedem raten, sich wenn möglich PKV zu versichern!

      Diejenigen, die in der GKV zwangsversichert sind, insbesondere Ehepartner von privatversicherten, sollte nach möglichkeit ein Anwartschaftsversicherung für die PKV abschliessen. Bei einer Anwartschaft auf einen PKV-Tarif mit hoher SB ist der Beitrag sogar sehr moderat und mann
      erhält das Recht ohne Gesundheitprüfung bei ende der Zwangs-mitgliedschaft in die PKV zu wechseln, und muss nicht bei schlechtem Gesundheitszustand "zwangsweise"-"freiwillig"
      in der GKV bleiben.

      Welche Gesellschaft sowas macht, verrat ich aber nicht ;)
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 07:47:27
      Beitrag Nr. 31 ()
      Aber die kommern erst Nach der Wahl ;)

      Dienstag 4. Juni 2002, 16:58 Uhr
      Wirtschaftsminister Müller rechnet mit steigenden Kassenbeiträgen

      Berlin (dpa) - Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hält einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge langfristig für unvermeidbar. In einem Interview mit der Zeitschrift «Stern» sagte Müller, die Kosten des Gesundheitssystems steigen und müssten von immer weniger Menschen finanziert werden. Schöpfe man die Wirtschaftlichkeitsreserven aus, sei es vielleicht möglich, die Krankenkassenbeiträge für zwei bis vier Jahre in etwa stabil zu halten, aber dann würden sie steigen.

      Dienstag 4. Juni 2002, 16:26 Uhr
      Stewens erwartet höhere Krankenkassen-Beiträge
      München (AP) Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens erwartet für den Herbst 2002 neue Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Erhöhungen Anfang des Jahres hätten nicht ausgereicht, um die Finanzlage der Kassen zu stabilisieren, sagte die CSU-Politikerin am Dienstag in München. Ihrer Meinung nach werden zudem in der Renten- und Pflegeversicherung die Beiträge steigen. Stewens machte die «fehlenden oder verfehlten Reformmaßnahmen der rot-grünen Bundesregierung» für die Defizite verantwortlich
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 08:58:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Also, wer gestern abend in der ARD den Bericht zum GesundheitsUNwesen gesehen hat, den wundert nichts mehr.

      der Kollaps ist vorprogrammiert.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 09:29:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      Was mich interessieren würde ist, ob es eine Zusatzversicherung zur GKV gibt, die den Versicherten so stellt wie einen privat Versicherten (also hauptsächlich freie Artztwahl, kürzere Wartezeit im Wartezimmer, etc.).

      Ich suche so etwas für meine Frau, konnte aber bisher nur solche Zusatzversicherungen finden, die die eher "überfüssigen" Sachen wie Einzelzimmer statt Mehrbettzimmer im Krankenhaus beinhalten, aber ansonsten den Versicherten primär wie einen GKV dastehen lassen.

      Wunschvorstellung wäre also eine private KV, bei der sich die private KV die Anteile der GKV holt, anstatt -wie wohl allgemein üblich- umgekehrt eine GKV zu der die private KV bei Gegebenheit Zuschüsse leistet.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 09:37:18
      Beitrag Nr. 34 ()
      @K1

      lass Dich von der Versicherungspflicht befreien und versicher Dich privat. Die Zusatzversicherung die Du suchst, gibt es nicht, da sie viel zu teuer ist.

      Allerdings kannst Du dann nie wieder in die GKV zurück. (ausgenommen Sozialhilfe)

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 10:50:26
      Beitrag Nr. 35 ()
      grasgefluester

      das war eines Deiner schlechteren Postings, oder wie stellst Du Dir die Befreiung von der Versicherungspflicht vor.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 11:03:14
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Grasgeflüsterer

      Also wenn sich jeder einfach so von der Versicherungspflicht
      befreien lassen könnte...paradiesische Zustände in Deutschland :laugh:

      Im übrigen begündet der Bezug von Sozialhilfe keine
      Mitgliedschaft in der GKV.
      Bei nicht GKV oder PKV Versicherten stellt vielmehr das Sozialamt Behandlungsscheine aus, die dem Sozialhifeempfänger eine Bhandlung nach der privaten GOÄ ermöglichen.

      @K1

      Für freiwillige Mithlieder der GKV besteht die Möglichkeit
      mit ihrer Kasse eine Kostenerstattung zu vereinbaren und sich entsprechend von Ärzten "auf Rechnung" also "privat" behandeln zu lassen. Natürlich verbleiben dann "Restkosten" für den Versicherten,welche über eine private "Restkostenversicherung" versichert werden können.

      Eine Rechnung muß dann bei beiden Versicherungen eingereicht werden, und jede erstattet "ihren" Anteil, ähnlich wie bei Beihilfeversicherten auch.


      Die Beiträge für die Kombination GKV+PKV-Restkostenversicherung
      dürften i.d.R. aber höher sein, als die PKV-Vollversicherung


      Wer diese Kombination wählt sollte aber, soweit möglich, auf einer Option bestehen die den späteren Wechsel in die Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 11:52:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      Also, um mich selbst geht es nicht, sondern um meine Frau, sie ist auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung in der GKV pflichtversichert (Beiträge sind da natürlich eher gering). Eine Versicherung analog zu der Beihilfeversicherung ist also das was wir suchen. Wenn allerdings die Beiträge GKV+ZusatzPKV höher sind als die der PKV, dann bringt das wenig. Welcher Zusatz PKVTarif ist das denn bei der Conti?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 11:58:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ K1

      Für Pflichtversicherte besteht leider keine Möglichkeit der Kostenerstattung seitens der GKV, diese Möglichkeit wurde von Rot-Grün abgeschafft!

      Somit ergibt sich auch keine Möglichkeit einen "Restkostentarif" abzuschliessen.

      Was bleibt sind normale "Zusatzversicherungen"
      kombiniert mit einer Anwartschaftversicherung auf die Voll-PKV, dann kann mann direkt in die PKV-Voll wenn die Zwangsversicherung endet.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:01:52
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Alle

      freiwilligie versicherte Mitgieder in der GKV können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

      Wird im nächsten die Grenze für dei Versicherungspflicht auf 4500€ festgelegt, kommt diese Entscheidung auf viele PKV Versicherte zu. Wer sich dann befreien lässt, für den gilt das für immer.

      Dass der KVExperte zum wiederholten mal nicht versteht worum es hier eigentlich geht verwundert mich nicht mehr, da er ja jetzt unter die Rechtsradikalen gegangen ist.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:04:45
      Beitrag Nr. 40 ()
      Alle freiwillig Versicherten in der GKV können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, aber das ist dann endgültig.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:09:12
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ Grasgelaberer

      Merkst Du nicht wie lächerlich Du dich machst?

      Lern erstmal die Begrifflichkeiten zu unterscheiden!

      So und jetzt bitte weiter mit der persönlichen Hetzte gegen mich, aber bitte weiterhin so unsachlich, beleidigend und ehrverletzend.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:14:05
      Beitrag Nr. 42 ()
      verletzen kann man nur jemanden, der eine Ehre hat. Du gehörst sicher nicht dazu, da Du selbst elementarste Grundregeln des Zusammenlebens missachtest. Du bist für mich einfach nur Abschaum.

      PS: Was bitte ist an der Bemerkung zur Befreiung von der Versicherungspflicht bei freiwillig versicherten Mitgliedern falsch ?

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:17:51
      Beitrag Nr. 43 ()
      Zur Klarstellung für alle die durch die unsinnigen Äußerungen Grasgelaberers vieleicht irritiert wurden:

      Kein freiwillig Versicherter kann sich von der versicherungspflicht befreien lassen, da er ja nicht pflicht sondern freiwillig versichert ist!

      Mann kann sich nicht "auf Vorrat" befreien lassen!
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:22:46
      Beitrag Nr. 44 ()
      oh Gott sind das Wissenslücken mein Lieber, die Versicherungspflicht kann aber irgendwann wieder einsetzen (verschiedene Gründe habe ich im Thread PKV und arbeitslos geschrieben).

      Ich kann mich für diesen Fall für immer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das Beispiel mit den 4500 € lässt den sachverhalt verständlicher erscheinen, indem willkürlich von Gesetzesseite die Bemessungsgrenze angehoben wird, kann man wieder versicherungspflichtig werden.

      Hat man diesen Schritt getan, ist es aber endgültig.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:52:34
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wird ein Arbeitnehmer durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (jeweils zum 1. Januar eines Jahres) krankenversicherungspflichtig, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der GKV zu stellen. Eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt auf Dauer. Sie wird jedoch unterbrochen, wenn Krankenversicherungspflicht beim Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eintritt.
      Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen der GKV in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.
      Weitere Fälle, in denen Befreiung von der Krankenversicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist:
      Arzt im Praktikum (AiP)

      Rentner

      Studenten

      Landwirte

      Teilzeitarbeit
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 12:56:44
      Beitrag Nr. 46 ()
      anbei das komplette Gesetzeswerk:


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      Zwischen 80 und 90 % aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe auch "Sozialversicherung") versichert. Für den überwiegenden Teil davon ist diese Versicherung Pflicht. Eine relativ kleine Minderheit ist von der Pflicht zum Beitritt befreit und hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen bzw. ist auf andere Art und Weise oder gar nicht abgesichert. Eine gesonderte Regelung existiert für Beamte, für die der öffentliche Arbeitgeber die Verpflichtung übernommen hat, in Krankheitsfällen dem Beamten Beihilfen für die Behandlung zu zahlen.

      Die gesetzliche Krankenversicherung
      Die gesetzliche Krankenversicherung dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit. Die Mitglieder der Krankenversicherung haben freie Behandlung bei Ärzten und in Krankenhäusern.

      Sie sind auch gegen den Einkommensausfall bei Krankheit abgesichert.


      In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragshöhe abhängig von dem Einkommen. Die Versorgung im Krankheitsfall ist jedoch unabhängig vom Einkommen und für alle Versicherten gleich. Sie gewährleistet alle zur Gesundung notwendigen Mittel. Pflichtversicherte sind:
      alle Arbeitnehmer (außer Beamten) bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe, die ständig an die Einkommensentwicklung angepasst wird.

      Rentner

      arbeitslose Arbeitnehmer, die Anspruch auf finanzielle Hilfen haben.

      Wehrdienst- und Zivildienstleistende

      Ein wichtiges Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung ist das "Prinzip der Mitversicherung". Ist der erwerbstätige Elternteil gesetzlich krankenversichert, so sind auch die Ehepartner und Kinder ohne Mehrkosten mitversichert.

      Steigt das Einkommen eines Arbeitsnehmers durch beruflichen Aufstieg oder Lohnerhöhungen über die Versicherungspflichtgrenze, so kann er als freiwilliges Mitglied in der Pflichtversicherung bleiben.

      Für bestimmte Leistungen sind gesetzlich festgelegte Zuzahlungen durch den Versicherten zu leisten, z.B. ein Anteil zu Arzneimitteln. Der Gesetzgeber erhofft sich hiervon eine höhere Eigenverantwortung beim Verbrauch von Medikamenten.

      Gesetzliche Grundlagen und Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
      Die wichtigste rechtliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch. Es legt auch fest, dass die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung "Pflichtkassen" und "Ersatzkassen" sind.
      Zu den Pflichtkassen gehören
      Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK),

      Betriebskrankenkassen (BKK),

      Innungskrankenkassen (IKK),

      Bundesknappschaft,

      Landwirtschaftliche Krankenkassen,

      Seekrankenkassen

      Jeder Arbeitnehmer wird automatisch bei Aufnahme einer Beschäftigung Mitglied einer dieser Pflichtkassen, es sei denn, sein Einkommen übersteigt die Versicherungspflichtgrenze oder er entscheidet sich, Mitglied einer Ersatzkasse zu werden.

      Ersatzkrankenkassen entstanden ursprünglich als spezielle Kassen für Angestellte, z.B. die BARMER Ersatzkasse (BEK) oder die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), kaufmännische Krankenkassen oder die Techniker-Krankenkasse (TK). Seit 1996 können Pflichtversicherte ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen.

      Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
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      Zwischen 80 und 90 % aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe auch "Sozialversicherung") versichert. Für den überwiegenden Teil davon ist diese Versicherung Pflicht. Eine relativ kleine Minderheit ist von der Pflicht zum Beitritt befreit und hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen bzw. ist auf andere Art und Weise oder gar nicht abgesichert. Eine gesonderte Regelung existiert für Beamte, für die der öffentliche Arbeitgeber die Verpflichtung übernommen hat, in Krankheitsfällen dem Beamten Beihilfen für die Behandlung zu zahlen.

      Die gesetzliche Krankenversicherung
      Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
      Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit

      Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen)

      Krankenbehandlung (einschließlich Krankenhauspflege)

      Krankengeld

      Mutterschaftshilfe (einschließlich Mutterschaftsgeld)

      Sterbegeld

      Bei der Krankenbehandlung geht es um ärztliche und zahnärztliche Leistungen, um Arznei-, Verbands- und Heilmittel, um Brillen und andere Hilfsmittel, um Rehabilitationsmaßnahmen u.a.m. Krankenbehandlung wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt.

      Beim Krankengeld besteht die Regelung, dass bei Krankheit zunächst für 6 Wochen die Fortzahlung des Lohnes durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Danach tritt die Krankenkasse ein und zwar mit einem Krankengeld in Höhe von 80 % des ausgefallenen Lohnes. Die Krankengeldzahlung erfolgt aber bei der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraumes.

      Mutterschaftshilfe umfasst ärztliche Betreuung, Versorgung und Pflege sowie die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsgeld wird an Frauen gezahlt, die selbst krankenversichert sind. Sie erhalten Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach, solange kein Lohn gezahlt wird.
      Beiträge
      Die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind unterschiedlich hoch und liegen bei ca. 12 bis 14 % des Lohnes. Sie werden i.d.R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
      Private Krankenversicherung
      Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Krankenversicherungen, die fast ausschließlich von den Menschen genutzt werden, die nicht pflichtversichert sind (Selbständige, Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Beamte u.a.). Die privaten Krankenversicherungen berechnen ihre Beiträge nach dem tatsächlichen Krankheitsrisiko und den individuell erwünschten Leistungen im Krankheitsfall. Die Beiträge sind somit unabhängig von der Höhe des Einkommens. Die Leistungen der privaten Krankenkassen werden oft als besser angesehen, weil Ärzte höhere Entgelte und zusätzliche Leistungen abrechnen oder Medikamente verschreiben können, die von den Pflichtkassen nicht getragen werden; ebenso sind Auslandsaufenthalte abgedeckt. Die Nachteile können - je nach versichertem Risiko - in höheren Beiträgen liegen und darin, dass der Versicherte zunächst die Rechnungen bei dem Arzt selbst begleichen muss und erst danach eine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt, was ein Finanzpolster bei ihm voraussetzt.

      Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Sie sind besonders durch die Risiken (z.B. Beruf und damit verbundene Gefahrenklasse) bestimmt, welche die Krankenversicherung erwartet. So liegen die Beiträge bei jungen Menschen niedriger als bei älteren und bei Männern niedriger als bei Frauen. Die Beiträge sind aber auch durch die Leistungen bestimmt, die der Versicherte erwartet und von sich aus vorgeben kann (Höhe des Krankengeldes, Pflegeklasse im Krankenhaus, Anspruch bei Zahnbehandlungen u.a.m.).

      Aktenlose Bestandsverwaltung
      Vollständige Übernahme der vertragserheblichen Daten in Speicher mit direktem Zugriff der chronologischen Ablage mit entsprechendem Register.
      Ärztliche Untersuchung zum Wartezeiterlass
      Durch ärztliche Untersuchung können die in der privaten Krankenversicherung üblichen Wartezeiten erlassen werden. Der Untersuchungsbericht - auf dem Vordruck der Gesellschaften muss innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung bei der Gesellschaft vorliegen. Im anderen Fall gelten die Wartezeiten. Die Kosten der Untersuchung trägt der Antragsteller. Ausnahme: Vollversicherung. Die meisten Versicherer übernehmen die Kosten der ärztlichen Untersuchung bei nahtlosem Übertritt von einer anderen PKV zu einer neuen PKV.

      Für diesen Fall ist der Zusatz: "Die Kosten der Untersuchung übernehme ich" zu streichen.
      Akupunktur
      Es handelt sich um eine von der Schulmedizin nur teilweise anerkannte Behandlungsmethode. Die meisten Gesellschaften leisten in angemessenem Rahmen, wenn die Akupunktur der Behandlung einer Krankheit dient bzw. zur Schmerzbehandlung eingesetzt wird.
      Alkohol
      Ein tariflicher Leistungsanspruch auf Erstattung von Heilbehandlungskosten besteht auch für Krankheiten sowie Unfälle und deren Folgen, die auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind. Für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren besteht meist kein Versicherungsschutz. Sie werden vom Rentenversicherungsträger übernommen. Ist der Versicherte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, leistet die Versicherung unter bestimmten Umständen. Den Leistungsausschluss in der Krankentagegeldversicherung haben die meisten Versicherer in ihren Tarifbedingungen aufgehoben.
      Sucht
      Allgemeine Krankenhausleistung
      Die allgemeinen Krankenhausleistungen sind Leistungsgegenstand der GKV. Sie werden mit dem Basis- und Abteilungspflegesatz abgegolten. Dem Patienten fehlt die Möglichkeit, auf die Behandlung Einfluß zu nehmen, z. B. durch Wahl des Arztes seines Vertrauens. Die Unterbringung im Krankenhaus ist auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer beschränkt.
      Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
      Allgemeiner Pflegesatz
      Mit diesem Basis- und Abteilungspflegesatz werden die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten.
      Stationäre Krankenhausbehandlung
      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
      Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen VU und VN. In den AVB werden die dem Versicherungsverhältnis zugrundeliegenden Bestimmungen - wie Leistungsumfang, Geltungsbereich, Kündigung etc. geregelt.
      Die AVB unterteilen sich i. d. R. in 3 Teile; nämlich die Musterbedingungen, die Tarifbedingungen und die vereinbarten Tarife.




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      Zwischen 80 und 90 % aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe auch "Sozialversicherung") versichert. Für den überwiegenden Teil davon ist diese Versicherung Pflicht. Eine relativ kleine Minderheit ist von der Pflicht zum Beitritt befreit und hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen bzw. ist auf andere Art und Weise oder gar nicht abgesichert. Eine gesonderte Regelung existiert für Beamte, für die der öffentliche Arbeitgeber die Verpflichtung übernommen hat, in Krankheitsfällen dem Beamten Beihilfen für die Behandlung zu zahlen.

      Die gesetzliche Krankenversicherung

      Alterungsrückstellung
      In der privaten Krankenversicherung ist eine Verminderung der Leistung oder eine Erhöhung der Beiträge wegen des Älterwerdens grundsätzlich ausgeschlossen. Der Beitrag liegt daher in den ersten Jahren über, in späteren Jahren unter dem tatsächlichen Leistungsbedarf. Der in den ersten Jahren angesammelte Betrag wird der Alterungsrückstellung zugeführt, aus der dann in späteren Jahren der erhöhte Leistungsbedarf gedeckt wird.
      Beitragsanpassung

      Zusatz-Rückstellung

      Gesundheitsstrukturreformgesetz 2000

      Ambulante Heilbehandlung
      Die ambulante Heilbehandlung umfasst die Behandlung in einer ambulanten Praxis durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, sowie in Krankenhäusern und Kliniken.
      Zur ambulanten Heilbehandlung zählt auch der verordnete Bezug von:
      Arzneimitteln

      Heilmitteln, z. B. Bestrahlungen, Massagen und

      Hilfsmitteln, z. B. Brillen, Hörgeräten, Krankenfahrstühlen
      Angestellte
      Arbeitnehmer
      Angestellte im öffentlichen Dienst
      Angestellte im öffentlichen Dienst haben wie Beamte grundsätzlich Anspruch auf -> Beihilfe, sofern sie ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben. Dieser Beihilfeanspruch beschränkt sich meist auf die Krankheitskosten, die nicht von einer durch Arbeitgeberanteil oder Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung bezuschußten Versicherung gedeckt werden. Der Beihilfeanspruch endet meist mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.
      In der Pflegepflichtversicherung erfolgt i. d. R. die Einstufung privat versicherter Angestellter nach Tarifstufe PVN.
      Krankentagegeld

      Anwartschaftsversicherung
      Anschlußheilbehandlung (AHB)
      Als Anschlussheilbehandlung werden solche stationären Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger bezeichnet, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Ihr Sinn ist die dosierte ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Rehabilitationsklinik. Das Schwergewicht liegt auf der rehabilitativen Therapie.
      Ist die AHB notwendig, um die zuvor im Krankenhaus behandelte Krankheit zu heilen oder zu bessern, werden die meisten Gesellschaften die tariflichen Leistungen gewähren. Vorleistungen eines anderen Versicherungsträgers, wie z.B. des Rentenversicherers, müssen auf unsere Leistungen angerechnet werden. Selbstverständlich gilt diese Anrechnung nicht für die Krankenhaustagegeldversicherung.
      Anschlussversicherung
      Nachversicherung bei dem gleichen oder einem anderen Versicherer.
      Antrag auf Abschluss einer Krankenversicherung
      Der Antrag auf Abschluss einer Krankenversicherung ist die wohl wichtigste Vertragsunterlage für einen Versicherungsvertrag bei jedem Versicherer.
      Besondere Bedeutung haben die Gesundheitsfragen. Nur die korrekten Angaben zur Krankheitsvorgeschichte ergeben eine zutreffende Beurteilung des Versicherungsrisikos. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Deshalb ist hier besondere Sorgfalt geboten.
      Anwartschaftsversicherung
      Mit einer Anwartschaftsversicherung erhält sich der Versicherungsnehmer das Recht auf Wiederinkraftsetzen oder Inkraftsetzen einer Versicherung.

      Bei der Anwartschaftsversicherung wird bei "Aufleben" die Versicherung so behandelt, als hätte sie auch während der Zeit der Anwartschaft bestanden. Für die Beitragsberechnung wird also das ursprüngliche Eintrittsalter bei Beginn der Versicherung berücksichtigt. Bei "Aufleben" der Anwartschaftsversicherung erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung, und es sind keine neuen Wartezeiten zu erfüllen.

      Die Versicherungen bieten die Anwartschaftsversicherung in drei Formen. Zur Überbrückung z.B. einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gibt die große Anwartschaftsversicherung. Für Angehörige der Bundeswehr und Polizei, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, gibt es die langfristige Anwartschaftsversicherung. Für beihilfeberechtigte Personen, deren Beihilfeanspruch mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst erlischt (z.B. -> Angestellte im öffentlichen Dienst), wurden besondere Formen entwickelt.

      In bestimmten Fällen ist eine -> Ruhensvereinbarung ohne Anwartschaftsversicherung möglich.
      Anwartschaftsversicherung für die Pflegepflichtversicherung
      Versicherungsberechtigt sind Personen, die entweder in der PKV mindestens mit Anspruch auf Kostenerstattung für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind oder einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz vorübergehend zum Ruhen gebracht oder in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt haben, ohne dass Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung besteht und

      1. wegen Wohnsitzes im Ausland nicht von der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung erfasst oder

      2. vorübergehend in der sozialen Pflegepflichtversicherung versicherungspflichtig oder im Rahmen der Familienversicherung versichert werden.
      Die Anwartschaftsversicherung darf einen Zeitraum von 5 Jahren nicht überschreiten. Liegen die Voraussetzungen für die Anwartschaftsversicherung danach immer noch vor, wird auf Antrag des Versicherungsnehmers eine Verlängerungsmöglichkeit geprüft.

      Bei Auslandsaufenthalt von Ehepaaren ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die Pflegepflichtversicherung nur für beide Ehegatten möglich. Einen Ehegattenbeitrag gibt es in der Anwartschaftsversicherung nicht.
      Anzeigepflicht
      Vorvertragliche Obliegenheit zur vollständigen und richtigen Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände (§§ 16 ff. VVG).
      Äquivalenzprinzip
      Grundsatz der Gleichgewichtigkeit der Prämienzahlung und der Gefahrtragungsleistung. Wenn die Prämie dem speziellen Risiko angepaßt ist, spricht man von Spezialisierung der Prämie.
      Arbeiter
      Arbeitnehmer
      Arbeitgeberanteil/Arbeitgeberzuschuß
      Zu den Beiträgen für eine private Krankheitskostenvollversicherung einschl. Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich 50 % Beitragszuschuss. Der besondere Vorteil liegt darin, dass der Arbeitgeber sich im Rahmen der genannten PKV-Höchstbeträge auch an den Beitragsteilen für Mehrleistungen gegenüber der GKV (z.B. Heilpraktikerbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, 80 % Zahnersatz) beteiligt.
      Dagegen muss der Versicherte bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge für eine Zusatzversicherung in voller Höhe selbst zahlen. Eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz wird zusammen mit dem Versicherungsschein und auf Verlangen von der Gesellschaft ausgestellt.
      Arbeitnehmer
      Für Arbeitnehmer, also für Angestellte und Arbeiter, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt 75 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt.
      Für das Kalenderjahr 2000 gelten folgende Einkommensgrenzen für die Krankenversicherung: Jährlich 77.400 DM (neue Bundesländer 63.900 DM) bzw. monatlich 6.450 DM (neue Bundesländer 5.325 DM).
      Jahresarbeitsentgeltgrenze
      Arbeitslosigkeit
      Bei Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe tritt automatisch die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die GKV ein. Der Arbeitslose hat dann ein außerordentliches Kündigungsrecht für seine Vollversicherung.

      Für die Vollversicherung bei den meisten Versicherern kann für die Dauer der Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit eine Ruhenszeit bis zu 36 Monaten vereinbart werden, für die folgende Bedingungen gelten:

      a) Es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.

      b) Während der Ruhenszeit sind keine Beiträge zu zahlen. Die Beitragsteile, die geschäftsplanmäßig für die Dauer der Ruhenszeit der Altersrückstellung hätten zugeführt werden müssen, werden in Form eines monatlichen Beitragszuschlages nach dem Ende der Ruhenszeit nacherhoben, wenn die Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate bestanden hat.

      c) Der Anspruch auf Beitragsrückerstattung entfällt für diejenigen Kalenderjahre, in denen eine Ruhenszeit besteht, auch, wenn eine Ruhensvereinbarung sich nur auf einen Teil des Kalenderjahres bezieht.

      d) Bei Wiederinkrafttreten erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung und es sind keine neuen Wartezeiten zu erfüllen.

      Das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen.
      Ruhensvereinbarung
      Arbeitsunfähigkeit
      Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Es muss also eine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit bestehen. Die eingetretene Arbeitsunfähigkeit ist der Gesellschaft sofort, spätestens aber vor Ablauf der Karenztage anzuzeigen.
      Beispiel:

      Tarif KT 8 mit 7 Karenztagen

      Arbeitsunfähigkeit vom 1.4. bis 25.4.
      - Meldung an Versicherung am 2.4.

      Voller Leistungsanspruch unter Berücksichtigung der Karenztage
      - Meldung an Versicherung am 20.4.

      Leistungsanspruch nur vom 20.4. bis 25.4.
      Beiträge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit
      Arzneimittel
      Die Aufwendungen für Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet sind, aus der Apotheke bezogen wurden und der Tarif eine Erstattung vorsieht. Nähr-, Stärkungs- und kosmetische Mittel sowie Mineralwasser und Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel, auch dann nicht, wenn sie medizinisch notwendig sind.
      Arzt im Praktikum (AiP)
      Nach Beendigung des humanmedizinischen Studiums muss eine Zeit von 24 Monaten als Arzt im Praktikum absolviert werden, bevor eine Arzttätigkeit aufgenommen werden kann.

      Der Arzt im Praktikum ist krankenversicherungspflichtig. Er kann sich jedoch befreien lassen.
      Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
      Attestkosten
      Sind zur Risikoprüfung von Anträgen Arztrückfragen notwendig, so übernimmt die PKV die Kosten, wenn sie diese Rückfragen direkt an den Behandler richtet.

      Atteste und Berichte als Nachweis für Leistungsansprüche werden Eigentum der Gesellschaft. Kosten dafür (z. B. Kosten zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit) hat der Versicherungsnehmer zu tragen.
      ärztliche Untersuchung zum Wartezeiterlaß

      Wartezeiten
      Aufgeschobener Beginn
      Beginnverlegung

      Verträge mit aufgeschobenem Beginn
      Aufnahmefähigkeit
      Die Aufnahmefähigkeit ergibt sich aus den -> Aufnahmerichtlinien der Versicherung, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und aus den Tarifen. Bei erhöhtem Risiko wegen Vorerkrankungen kann ein -> Risikozuschlagoder -> Leistungsausschluss vereinbart werden. Ist das Risiko nicht abschätzbar, kann ein Versicherungsantrag abgelehnt werden.
      Erschwerte Risiken
      Aufnahmehöchstalter
      Die PKV sieht insgesamt - grundsätzlich ein Aufnahmehöchstalter vor. Das für die jeweiligen Tarife geltende Aufnahmehöchstalter steht in den -> Aufnahmerichtlinien.
      Eintrittsalter
      Aufnahmerichtlinien
      Aus versicherungstechnischen Gründen muss es bestimmte Regeln geben, wer wie versichert werden kann. Diese sind in den Aufnahmerichtlinien der PKV übersichtlich dargestellt und somit ein wichtiges Hilfsmittel für den Vermittler.
      Ausbildungstarife
      Sondertarife für Personen in Berufsausbildung
      Auskunftspflicht
      Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer jede Auskunft erteilen, die dieser zur Feststellung des

      Versicherungsfalls oder des Umfangs seiner Leistungspflicht für erforderlich hält und die dafür bedeutsam sein kann.
      Auslandsreise-Krankenversicherung
      Bei einem Aufenthalt im Ausland erstatten die meisten Versicherer die Kosten für
      - ambulante und stationäre Behandlungen

      - schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher

      Ausführung

      sowie Reparaturen von Prothesen

      - den notwendigen Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt

      - den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport,

      sowie bis zu 20.000 DM für die Bestattung im Ausland oder die Überführung

      im Todesfall
      Die Berechnung des Beitrags richtet sich nach der Dauer der Reise (Tagesbeitrag) oder des Versicherungsschutzes (Jahresbeitrag). Bei der Jahres-Police wird innerhalb eines Jahres für die ersten 8 Wochen eines jeden Auslandsaufenthaltes geleistet.

      Auslands-Krankenschutz ist auch in den meisten Ergänzungsversicherungen enthalten.
      Gruppenversicherung
      Auslandsversicherungsschutz
      Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung haben zeitlich unbegrenzte Europageltung.
      Die Weltgeltung ergibt sich aus den versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften.
      Gruppenversicherung
      Ausspannung
      Unter Ausspannung versteht man den Abschluss eines neuen Vertrages in Verbindung damit, dass ein älterer gleichartiger Vertrag bei einem anderen Versicherer gekündigt wird. Die Ausspannung von Krankenversicherungen soll unterbleiben, weil damit meist Nachteile für den Kunden verbunden sind. Das Wettbewerbsrecht schützt den Kunden: Der erste Versicherer (der mit dem älteren Vertrag) hat nach den Wettbewerbsrichtlinien gute Chancen, sich den Kunden zu erhalten.
      Freigabe

      Wechsel der privaten Krankenversicherung
      Aussteuerung
      Aussteuerung ist eine zeitliche Leistungsbegrenzung, bezogen auf ein und dieselbe Krankheit. Eine Aussteuerung kennt die GKV beim Krankengeld (78 Wochen innerhalb von 3 Jahren). Die Tarife der PKV sehen keine Aussteuerung vor.
      www.topshop-24.de * St. Melchien * M@gdeburg * ts-24@web.de
      B
      Beamte
      Beamte erhalten zu ihren Bezügen von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beihilfesätze unterscheiden sich nach Bundes- und Landesbeihilfevorschriften und sind entweder personen- oder familienstandsbezogen.
      Bahn- und Postbeamte unterliegen besonderen Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen, so dass PKV-Krankenschutz kaum zum Tragen kommt.
      Beihilfe
      Beamtenanwärter
      Beamte in der Ausbildung (= Personen, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst stehen und Anspruch auf Beihilfe haben) können bei der PKV zu besonderen Bedingungen versichert werden ( Aufnahmerichtlinien).
      Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
      Wird ein Arbeitnehmer durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (jeweils zum 1. Januar eines Jahres) krankenversicherungspflichtig, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der GKV zu stellen. Eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt auf Dauer. Sie wird jedoch unterbrochen, wenn Krankenversicherungspflicht beim Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eintritt.
      Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen der GKV in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.
      Weitere Fälle, in denen Befreiung von der Krankenversicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist:
      Arzt im Praktikum (AiP)

      Rentner

      Studenten

      Landwirte

      Teilzeitarbeit
      Beginn der Versicherung
      Der Versicherungsbeginn ist immer der 1. eines Monats (Ausnahmen: Auslandsreise-Krankenversicherung, Kinder-Nachversicherung). Bei der Antragsaufnahme ist zu berücksichtigen, dass die PKV zur Prüfung des Antrages eine gewisse Zeit benötigt. Normalerweise sollte daher der nächste oder übernächste Monatserste als Versicherungsbeginn gewählt werden (Ausnahme:
      Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung).

      Technischer Beginn
      Beginn des Versicherungsschutzes
      Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin, nicht vor Ablauf von Wartezeiten und vor Erhalt des Versicherungsscheines oder der Annahmeerklärung. Der Vertrag ist geschlossen, wenn dem VN gegenüber die Annahme des Antrags erklärt wurde - meist durch Übersendung des Versicherungsscheins.
      Beginnverlegung
      Der Beginn eines Vertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden . Eine Beginnverlegung bis zu sechs Monate ist möglich, z. B. bei nicht rechtzeitiger Kündigung der Vorversicherung. Krankenversicherungsverträge mit aufgeschobenem technischen Beginn sind unzulässig, wenn die Versicherung erst später als sechs Monate nach Vertragsabschluss beginnen soll.
      Technischer Beginn
      Beihilfe
      Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn (z. B. einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) an den Krankheitskosten (Privatbehandlung) im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist personengebunden und richtet sich nach dem Familienstand.
      Die Leistungen der PKV nach den B-Tarifen sollen zusammen mit der Beihilfe die Krankheitskosten zu 100 % decken. Sofern sich der Anspruch auf Beihilfe ändert oder entfällt, haben PKV-Versicherte das Recht, ihre Versicherung in Tarife mit dem dann erforderlichen Versicherungsschutz umzustellen und zwar ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung (Frist: 2 Monate).
      Für Personen mit Anspruch auf -> Heilfürsorge gelten besondere Bestimmungen. Auch für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten besondere Bestimmungen.
      Bundeswehr
      Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit
      Rentenreform 1992

      Krankengeld

      Krankentagegeld

      Beitragsanpassung
      Steigende Lebenserwartung und medizinischer Fortschritt führen zu Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung müssen daher regelmäßig mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders an diese Entwicklung angepaßt werden. Dies erfolgt für alle Versicherten nach gleichen Grundsätzen. Beitragsanpassungen sind also Kennzeichen für die Wertstabilität des Versicherungsschutzes.
      unabhängiger Treuhänder
      Beitragsbemessungsgrenze
      Bruttohöchstbetrag, bis zu dem das Arbeitsentgelt des Versicherten zur Beitragsleistung in der Sozialversicherung herangezogen wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
      Sie wird jedes Jahr mit Wirkung vom 1. Januar neu festgelegt. Für 2000 gilt: monatlich 6.450 DM (neue Bundesländer 5.325 DM), jährlich 77.400 DM (neue Bundesländer 63.900 DM).
      Der GKV-Beitrag wird vom Bruttogehalt, maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze ist identisch mit der Versicherungspflichtgrenze.
      Jahresarbeitsentgeltgrenze
      Beitragsrückerstattung (BRE)
      Aus den im Laufe eines Geschäftsjahres erwirtschafteten Überschüssen bildet die PKV eine Rückstellung. Ein Teil der in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung angesammelten Überschüsse wird für Kunden mit Vollversicherungstarifen eingesetzt, wenn sie über einen längeren Zeitraum leistungsfrei geblieben sind.
      Überschüsse

      Selbstbehalt

      Beitragssatz in der GKV
      Bei Krankenversicherungspflichtigen werden die Beiträge mit einem Prozentsatz von den beitragspflichtigen Einkünften berechnet. Dazu gehören bei Erwerbstätigen das Arbeitsentgelt und bei Rentnern die Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, das neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
      Für freiwillig GKV-Versicherte - also auch für freiwillig versicherte Rentner - wird der Beitrag gemäß der Satzung festgelegt. Dabei ist deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und somit mindestens alle Einkünfte, die auch bei Pflichtversicherten herangezogen werden.
      Berufskrankheiten und Berufsunfälle
      Sie sind bei der PKV grundsätzlich mitversichert, sofern kein Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft besteht.
      Krankentagegeld

      Aufnahmefähigkeit

      Berufssoldaten
      Bundeswehr

      Heilfürsorge

      Anwartschaftsversicherung

      Berufsunfähigkeit
      Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Die Krankentagegeldversicherung endet zum Ende des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Tritt die Berufsunfähigkeit im Verlaufe eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfähigkeit) ein, so endet das Versicherungsverhältnis unter Fortzahlung des Tagegeldes, spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
      Erwerbsunfähigkeit
      Billigungsklausel
      Nach § 5 VVG gilt der Inhalt des dem Versicherungsnehmer überreichten Versicherungsscheins als Vertragsinhalt, wenn der Versicherungsnehmer auf Abweichungen vom Inhalt des Versicherungsantrages auffällig hingewiesen worden ist und nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht.
      Bundeswehr
      Die Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr erhalten von ihrem Dienstherrn Heilfürsorge. Die Angehörigen (Ehegatten und Kinder) der Bundeswehrsoldaten haben, sofern sie nicht selbst versicherungspflichtig sind, Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes.
      Berufssoldaten benötigen für sich selbst eine Anwartschaftsversicherung, weil sie nach Beendigung des aktiven Dienstes statt der Heilfürsorge Beihilfe erhalten. Soldaten auf Zeit erhalten (bei einer Dienstzeit von wenigstens 4 Jahren) für einen bestimmten Zeitraum nach ihrem Ausscheiden Übergangsgebührnisse.
      Während dieser Zeit besteht ein Beihilfeanspruch von 70%.
      www.topshop-24.de * St. Melchien * M@gdeburg * ts-24@web.de
      C
      Card für Privatversicherte
      Die privaten Krankenversicherungen waren mit der Einführung der Klinik-Card vor circa 10 Jahren Vorreiter im Einsatz eines Kartensystems im Gesundheitswesen.
      Heute kann die PKV ihren privatversicherten Kunden mit der "Card für Privatversicherte" nun eine neue Kartengeneration vorstellen. Zum einen wurde eine Anpassung der Klinik-Card mit seinem Direktionsabrechnungsverfahren im Krankenhaus an die Chipkartentechnologie vorgenommen. Zum anderen wird der Anwendungsbereich auf die ambulante Arzt- und Zahnarztbehandlung erweitert. Hier hat sie die Funktion eines Ausweises.
      Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal der "Card für Privatversicherte" zur Krankenversichertenkarte der GKV ist ihr Einsatz im Krankenhaus bei stationärer Behandlung. Hier übernimmt sie die bisherige Funktion der Klinik-Card, die es zukünftig nicht mehr geben wird.
      Die "Card für Privatversicherte" enthält als wesentliches Neuerungsmerkmal einen Speicherchip. In diesem sind Name, Adresse, Geburtsdatum des Versicherten, Versicherungs-, Personen- und Unternehmensnummer gespeichert.
      In der Arzt- oder Zahnarztpraxis legt der Versicherte seine Card für Privatversicherte als Ausweis vor. Mit Hilfe eines Kartenlesegerätes können die gespeicherten Daten gelesen und für die weiteren Verwaltungsabläufe verwendet werden.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 13:48:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      ggf

      Was Du, glaube ich, versuchst zu sagen ist, dass man als freiwillig GKV-Versicherter das Eintreten der Versicherungspflicht wegen einer Erhöhung der Entgeltgrenze durch Befreiungsantrag verhindern kann. Richtig??

      Das hat aber mit einem Wechsel zur PKV nichts zu tun, deswegen ist #35 so missverständlich. Jedes freiwillige Mitglied der GKV kann in die PKV wechseln, für Pflichtmitglieder besteht nur die Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung. Ob und wie man von der PKV wieder in die GKV zurück kommt, ist ein völlig anderes Kapitel.

      Gleichwohl ist Dein Hinweis grundsätzlich richtig und wichtig, dass man als freiwilliges Mitglied der GKV darauf achten sollte, diesen Status nicht durch Veränderungen der Entgeltgrenze zu verlieren.

      P.S. Wir alle kennen die Stärken und Schwächen unseres KVExperten, trage doch bitte Deinen Kleinkrieg per Boardmail mit ihm aus.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 14:49:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      @noch-n-zocker

      Da K1 nicht eindeutig sagte, ob seine Frau pflicht-, oder freiwillig versichert ist, haben wir aneinander vorbei geredet. Deshalb auch meine Empfehlung sich sofort privat zu versichern und später evtl. (bei Bedarf) sich von der Versicherungspflicht zu befreien.

      Voraussetzungen für diese Spielchen ist natürlich eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 15:19:21
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ Grasgelaberer

      Deine Aussage:
      "Alle freiwillig Versicherten in der GKV können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.."
      War, ist und bleibt für alle Zeiten schlicht und ergreifend falsch.

      Erschreckend, das jemand mit deiner mangelhaften Fähigkeit Sachverhalte eindeutig und richtig darzutsellen ein Diplom erwerben konnte.

      Das du ein wildes Potpuri als "komplette(s) Gesetzeswerk"

      § 8
      Befreiung von der Versicherungspflicht

      (1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

      1. wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze,

      1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,

      2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes während des Erziehungsurlaubs; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Zeit des Erziehungsurlaubs,

      3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,

      4. durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente oder die Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme (§ 5 Abs. 1 Nr. 6, 11 oder 12),

      5. durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10),

      6. durch die Beschäftigung als Arzt im Praktikum,

      7. durch die Tätigkeit in einer Einrichtung für Behinderte (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 oder 8).

      (2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 15:24:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ 49

      war noch nicht fertig, ;)

      Das du ein wildes Potpuri als "komplette(s) Gesetzeswerk" vorstellst, setzt dem ganzen die Krone auf. :laugh:

      Zu Deiner und aller Information habe ich mir erlaubt den "echten Gesetzestext einzufügen.


      P.S. Mir war durchaus klar was Du meintest, aber nicht alle Leser hier haben meinen fachlichen Background und können sich zusammenreimen was "Herr Grasgefüsterer" wohl gemeint hat, also unterlass doch in Zukunfzt bitte deine verallgemeinernden und damit oft falschen Darstellungen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 15:37:01
      Beitrag Nr. 51 ()
      bist Du jetzt komplett übergeschnappt ? So langsam machst Du Dich endgültig lächerlich, ein richtiger Boardclown eben.

      Tut mir leid, aber ich bin Dir in allen Belangen haushoch überlegen, aber das sind die meisten hier. Du bist ein intellektueller Tiefflieger.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 16:10:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      hier geht es zur Wahl der unnötigsten User:

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 16:51:36
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ Grasgelaberer


      Wer behauptet,
      "Alle freiwillig Versicherten in der GKV können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.."
      kann auch behaupten, alle Frauen können sich von der Wehrpflicht befreien lassen :laugh: :laugh:

      Ob Du jetzt den Unsinn erkennst, der in Deiner Aussage liegt?
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 19:23:48
      Beitrag Nr. 54 ()
      Grasgefluester muss sich bei mir entschuldigen, sonst ist
      das Tischtuch zwischen Grasgelaberer und mir zerissen.

      Er hat sich als Antikvexpertist geoutet.

      Mann muss sich ja fragen, ob das WO-Versicherungsboard nichts andere mehr im Angebot hat als KvExperte und den Hass auf Kvexperten zu säen.

      Wo bleibt der Aufstand der Fachwissenden, wo bleibt
      Som.you und majanero???
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 08:27:33
      Beitrag Nr. 55 ()
      KvExperte

      Du schreist ja genau so laut nach Entschuldigung wie Spiegel und Friedmann zusammen, hast Du die Seite gewechselt? :)

      Und ich dachte immer, ich hätte ein Problem mit meinem Ego...
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 09:47:37
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ noch-n-zocker

      Von den Juden lernen heist siegen lernen!;)



















      Ups , war das jetzt antisemitisch, oder erlaubte Satire?
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 22:18:38
      Beitrag Nr. 57 ()
      Wir sollten den Thread wieder fachlich nutzen

      Ministerin schießt gegen Allianz

      Weil die Allianz ihre Betriebskrankenkasse für die Allgemeinheit geöffnet hat, droht ihr Ärger an allen Fronten. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat einen Beschwerdebrief geschrieben, auch die privaten Konkurrenzkassen sind empört.

      München - Der Coup liegt schon Monate zurück, der Streit um die Öffnung der Allianz-BKK kocht aber erst jetzt richtig hoch. In einem Brief an den Verband der privaten Krankenversicherer hat sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über das Branchenschwergewicht Allianz beschwert. Schmidt halte die Öffnung der Allianz-BKK "nicht für akzeptabel", zitiert die "Financial Times Deutschland" (FTD) aus dem Brief. Mit der Öffnung ihrer BKK verschaffe sich die Allianz die Möglichkeit, ihr Vertriebssystem auch für den Vorstoß ins Geschäft der Gesetzlichen zu nutzen. Bisher war sie nur im Geschäft mit privaten Krankenkassen aktiv.
      Mit einem Beitragssatz von 12,7 Prozent unterbietet die Allianz-BKK die Ortskrankenkassen oder große Gesetzliche wie die DAK um rund zwei Prozentpunkte. Schmidt stört sich aber vor allem daran, dass durch die Allianz-Initiative die Trennlinie zwischen Gesetzlichen und Privaten verschwimmt. Bisher haben alle anderen privaten Krankenversicherer (PKV) darauf verzichtet, ihre Betriebskrankenkassen für betriebsfremde Kunden zu öffnen. Schmidt fordert die Versicherungen ihrem Brief an den PKV-Verband auf, diese Selbstverpflichtung weiter aufrechtzuerhalten.

      "Wasser auf die Mühlen der Politik"

      Private Krankenversicherer dürfen in Deutschland bisher neben Freiberuflern und Beamten nur Kunden aufnehmen, die mindestens 3375 Euro monatlich verdienen. Schmidt plant, diese Friedensgrenze auf 4500 Euro zu erhöhen. Das Ministerium fürchtet, dass sich der Marktanteil der Gesetzlichen weiter verringert. Vor diesem Hintergrund halten die anderen privaten Krankenversicherer, die um Umsätze fürchten, die Initiative der Allianz für politisch höchst inopportun.

      "Das ist Wasser auf die Mühlen der Politik", klagte etwa Gernot Schlösser, Vorstandsvorsitzender der Axa Kranken, gegenüber der "FTD". Auch Barmenia-Chef Josef Beutelmann ist über die Öffnung der Allianz-BKK "nicht gerade erfreut". Die Allianz weist die Vorwürfe dagegen weit von sich. Die Öffnung sei nötig gewesen, um die Mitarbeiter der übernommenen Dresdner Bank und ihrer Töchter aufzunehmen, so ein Allianz-Sprecher. Es sei nicht möglich gewesen, für jede dieser Subunternehmen eine eigene BKK zu gründen und sie dann mit der Allianz-BKK zu verschmelzen. Die Allianz-BKK, die rund 65.000 Mitglieder hat, bemühe sich zudem nicht aktiv, Betriebsfremde aufzunehmen. Der allergrößte Teil der BKK-Mitglieder arbeite im Konzern. Insofern sei die Öffnung der BKK auch kein Versuch, anderen Gesetzlichen Konkurrenz zu machen.

      Vom PKV-Verband heißt es unterdessen, die Schließung einer BKK sei nicht möglich, wenn sie einmal geöffnet worden sei. Dies sei eine Gesetzeslücke, die Schmidt schnell schließen könne. Der Direktor des PKV-Verbandes, Christoph Uleer, forderte die Ministerin auf, der Allianz die Schließung zu ermöglichen. Laut Annelies Ilona Klug, Pressesprecherin des Bundesgesundheitsministeriums, eine unverständlicheForderung. "Sie können eine BKK öffnen und auch wieder das ist die Gesetzeslage", sagte Klug auf Nachfrage.
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 12:59:57
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.06.02 17:59:53
      Beitrag Nr. 59 ()
      Montag 17. Juni 2002, 12:00 Uhr
      Jeder Zweite prüft Wechsel zur Privatkasse
      Mehr als jeder zweite gesetzlich Versicherte in Deutschland im Alter unter 50 Jahren erwägt den Wechsel zu einer privaten Krankenkasse. Weitere 17 Prozent würden sogar sofort wechseln, wenn es möglich wäre, ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage. Das Institut für Meinungsforschung hatte im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD (Hannover) mehr als 1.000 gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 50 Jahren befragt.

      Nach Ansicht von 72 Prozent der Befragten müsste jeder eine private Zusatzversicherung abschließen, der in Zukunft überdurchschnittlichen Krankenschutz genießen will. 79 Prozent sind überzeugt, dass sie Defizite im Gesundheitswesen durch höhere Beiträge selbst ausgleichen müssten. Nur acht Prozent glaubten an Einschnitte für Kassen, sieben Prozent an einen Ausgleich durch finanzielle Abstriche der Pharmaindustrie und drei Prozent an einen Beitrag der Ärzte zum Senken des Defizits.
      Avatar
      schrieb am 25.06.02 16:27:59
      Beitrag Nr. 60 ()
      Berlin, 25. Jun (Reuters) - Die von der SPD geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze bei den Krankenkassen würde nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) die Beitragssätze der gesetzlichen Kassen um maximal 0,15 Prozentpunkte senken.
      In der von der privaten Krankenkasse Deutsche Krankenversicherung (DKV) in Auftrag gegebenen Studie, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde, heißt es, unter weniger günstigen Voraussetzungen könnte der Beitragssatz allerdings auch um 0,06 Punkte ansteigen. Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt derzeit knapp 14 Prozent. Eine deutliche Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen sei durch Einsparungen zu erlangen. Durch eine Reduzierung des Leistungskatalogs könnten Finanzmittel in Höhe von 2,4 Beitragssatzpunkten gespart werden. Das IW empfiehlt außerdem Selbstbehalte für die Versicherten.
      In einer gemeinsamen Erklärung wandte sich der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), der Ärzteverband Hartmannbund sowie der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) gegen die Anhebung der Versicherungsgrenze. Der BDU forderte Beitragsrückerstattungen bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung solle auf den Lohn aufgeschlagen und dann vom Versicherten selber an die Kasse gezahlt werden. Der DKV-Vorstandschef Jan Boetius forderte, wie bei der Rentenversicherung müsse auch im Gesundheitssektor vermehrt auf private Vorsorge gesetzt werden.
      Die SPD kündigt in ihrem Wahlprogramm an, die Versicherungspflichtgrenze für neue Kassenmitglieder zu erhöhen. Derzeit liegt sie bei 3375 Euro Monatseinkommen. Erst bei einem höherem Einkommen können Arbeitnehmer zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.
      vat/bus

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      Tuesday, 25 June 2002 16:17:57
      RTRS [nL25167008]
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 17:34:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      1913 -1923
      Kölns Reputation als einer der bedeutendsten Versicherungsplätze in Deutschland hat Tradition. Schon zu Zeiten des Kaiserreichs hatten viele Assekuranzunternehmen ihren Sitz in der Domstadt.

      So verwundert es nicht, daß gerade hier am 1. Oktober 1913 die erste Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft gegründet wurde: die CENTRAL KRANKENVERSICHERUNG AG.
      _
      Am 1. September 1916 bezog sie die Räume am Hansaring 42. Unter dieser Adresse ist die Hauptverwaltung noch heute zu erreichen. Das Konzept, eine private Krankenversicherung als Aktiengesellschaft zu betreiben, war neu in diesen Tagen. Es war ein erfolgreiches Konzept: Bereits im wirtschaftlich schwierigen Jahr 1917 wurden 7000 Versicherte von 16 Geschäftsstellen betreut – von Aachen im Westen bis Tilsit in Ostpreußen.

      [/b]

      Der Bedarf nach privatem Krankenversicherungsschutz war also offenbar groß, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung waren damals tatsächlich nur solche Personen versichert, die aufgrund ihrer Einkommenssituation besonders schutzbedürftig waren.
      [/b]



      Die Geschichte der GKV scheint sich zu wiederholen ! ;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 14:34:33
      Beitrag Nr. 62 ()
      Genau, macht die GKV-Versicherten fertig! Prämienverdoppelung für Dicke, +200% für Raucher und dicke Raucher fliegen ganz raus :D Nieder mit der Rechtssicherheit!


      Berlin, 16. Jul (Reuters) - Die Wirtschaftsexperten der "Stiftung Marktwirtschaft" haben angesichts der Finanzprobleme im Gesundheitswesen eine Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Vorbild der privaten Kassen gefordert.
      Die Krankenversicherungsbeiträge sollten sich künftig nicht an der Lohnhöhe orientieren, sondern am individuellen Krankheitsrisiko des Versicherten, heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Studie des "Kronberger Kreises", dem wissenschaftlichen Beirat der Stiftung. Berücksichtigt würden dabei Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand. Dies würde bedeuten, dass die Arbeitgeber sich nicht mehr direkt an den Versicherungsbeiträgen beteiligen. Möglich sei stattdessen eine pauschale Lohnerhöhung, hieß es. Die Wissenschaftler empfehlen zudem, Familienmitglieder von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern nicht mehr beitragsfrei zu versichern. Auch für Kinder oder Ehepartner würden demnach Beiträge anfallen. Staatliche Zuschüsse soll es geben, wenn ein Versicherter seine Prämie für die Grundversicherung nicht selber bezahlen kann.
      Der Beirat schlägt weiter vor, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen Rückstellungen bilden, um die höheren Kosten älterer Versicherter bezahlen zu können. Bei einem Kassenwechsel wird der Rückstellungsanspruch des Versicherten auf die neue Kasse übertragen. Der umstrittene Finanzausgleich zwischen den Krankenkassensoll dadurch überflüssig werden.
      Die Zuzahlungs-Pauschalen für Medikamente und andere Krankenhausaufenthalte will der "Kronberger Kreis" streichen. Stattdessen sollen Patienten prozentual an den Kosten von Behandlungen beteiligt werden. Mit einer Zusatzversicherung kann der Eigenanteil an den Behandlungskosten erhöht oder gesenkt werden. Nur mit einer Zusatzversicherung sollen Patienten zudem frei wählen können, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen. Sonst sollen sie an die Ärzte gebunden sein, die mit der jeweiligen Kasse Behandlungsverträge abgeschlossen haben.
      Von ihren Vorschlägen versprechen sich die Wissenschaftler einen verstärkten Wettbewerb im Gesundheitswesen und dadurch stabilere Finanzen.
      Mitglieder des "Kronberger Kreises" sind unter anderem der Kölner Wirtschaftsprofessor Juergen Donges, und die ehemaligen Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wolfgang Franz und Olaf Sievert. Die "Stiftung Marktwirtschaft" hieß bislang "Frankfurter Institut - Stiftung Marktwirtschaft und Politik".
      vat/kps

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      Tuesday, 16 July 2002 14:27:41
      RTRS [nL16274042]
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 18:45:59
      Beitrag Nr. 63 ()
      wer sind denn die experten der stiftung marktwirtschaft?
      haben die schon mal was vom grundgesetz gehört?
      wenn vieles kommt, aber der schmarrn bestimmt nicht. da könnte man auch gleich die gkv abschaffen, wo wär denn da der unterschied?
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 19:48:55
      Beitrag Nr. 64 ()
      GKV abschaffen, gute Idee :laugh:

      Dafür plädiere ich schon lange ;)
      Avatar
      schrieb am 12.08.02 17:30:10
      Beitrag Nr. 65 ()
      Die 10% Beitragserhöhung in der PKV wurde in den Medien ziemlich breitgetreten. Bin mal gespannt, wie dies hier rüberkommt. Sind es nur 1,1% Erhöhung :laugh: oder kommen wir einschliesslich der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hier auch dicht an die 10% heran?


      Berlin, 12. Aug (Reuters) - Eine der zehn größten Betriebskrankenkassen, die BKK für Heilberufe, steht vor der dritten Beitragssatzerhöhung seit 2001.
      Der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen BKK-Landesverbandes, Jörg Hoffmann, sagte der Nachrichtenagentur Reuters am Montag, zu erwarten sei eine Erhöhung des Beitragssatzes von derzeit 12,9 Prozent auf einen Wert um die 14 Prozent. Der Verwaltungsrat werde die Anhebung am Dienstag beschließen. Die BKK für Heilberufe mit rund 550.000 Mitgliedern hatte den Beitragssatz vergangenes Jahr von 11,9 Prozent auf 12,4 Prozent und Anfang 2002 auf 12,9 Prozent angehoben.
      Hoffmann begründete den Anstieg mit der veränderten Mitgliederstruktur der BKK. Von anderen Kassen seien zahlreiche Mitglieder mit hohen Versorgungskosten zur BKK für Heilberufe gewechselt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den BKK stets vorgeworfen, durch einseitiges Umwerben junger und gesunder Personen ihre Beitragssatz gering halten zu können. Während der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Kassen bei 14 Prozent liegt, verlangen die BKK im Schnitt 13,1 Prozent.
      Nach Angaben des BKK-Bundesverbands haben seit Anfang des Jahres etwa zehn Prozent der knapp 300 BKK ihre Beitragssätze erhöht. Nach einem vom Bundesgesundheitsministerium verfügten mehrmonatigen Stopp ist es für gesetzlich Krankenversicherte seit Anfang 2002 wieder möglich, die Kasse zu wechseln. Anders als zuvor ist der Wechsel nun immer möglich, nicht mehr nur zu einem einzigen Stichtag im Jahr.
      vat/tin

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      Monday, 12 August 2002 17:25:27
      RTRS [nL12512853]
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 14:10:46
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ein weiterer Geniestreich der Abzocker! Nachdem mein Schwiegervater gestorben ist, mußte meine Schwiegermutter für die 3 Monate, in denen die BfA-Rente weitergezahlt wird, auch seine GKV-Beiträge zahlen. Begründung: Solange die Rente fließt, besteht Beitragspflicht, ob der Kunde noch lebt oder nicht ist egal :mad:

      Sowas müßte sich ein privater Versicherer mal erlauben.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 13:34:32
      Beitrag Nr. 67 ()
      Zocker:

      es gibt bei den Erhöhungen allerdings einen Unterschied.

      Wenn die Gesetzliche erhöht kann man problemlos in eine andere billigere Versicherung wechseln, ohne etwas zu verlieren und ohne Gesundheitsprüfung.

      Wenn man in der Privaten ist, und vielleicht dann auch noch krank, muss man die Erhöhung wohl so hinnehmen. Denn Wechseln ist nicht drin, weil einen keine aufnimmt oder im günstigsten Fall dir Rücklagen weg sind.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 14:29:29
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ach Kater, was soll den der Quatsch mit dem Wechseln?

      Die GKV wird für alle immer teurer, jede Lohnerhöhung ist
      gleichzeitig eine Beitragserhöhung bei allen Kassen, es sei denn mann verdient schon über der BBG, aber dann ist mnn ja eh schon der gearschte.
      Avatar
      schrieb am 18.08.02 16:40:32
      Beitrag Nr. 69 ()
      Sonntag 18. August 2002, 13:56 Uhr
      »Capital»: Auch bei privaten Krankenkassen drohen erste Pleiten

      Köln (dpa) - Nach den bedrohlichen finanziellen Schieflagen einiger Lebensversicherer sind nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins «Capital» nun auch einige private Krankenkassen durch die Börsentalfahrt existenziell bedroht. Demnach stehen einige private Krankenversicherer am Rand der Pleite.

      Christian Brünjes vom Branchenführer Deutsche Krankenversicherung (DKV) bestätigte «Capital», dass es «Unternehmen gibt, bei denen die Überlebensfähigkeit gefährdet ist».

      Auch der Geschäftsführer des Branchenverbands PKV, Volker Leienbach, räumte gegenüber «Capital» ein, dass sein Verband derzeit an Auffanglösungen für finanziell angeschlagene Gesellschaften arbeite: «Eine Arbeitsgruppe entwickelt Szenarien, wie man mit Problemfällen umgeht.»

      Bei den Auffanglösungen orientiere man sich an dem von den Lebensversicherern entwickelten Pool-Modell: «Auch die Krankenversicherer sind von den ungünstigen Entwicklungen am Kapitalmarkt betroffen, aber in abgeschwächter Form.»

      Nicht alle Unternehmen könnten mit Beitragserhöhungen gegensteuern. Diese seien nur dann erlaubt, wenn die Schadenausgaben um mindestens fünf Prozent wachsen. Die Kosten stiegen derzeit aber auch aus anderen Gründen wie etwa der höheren Lebenserwartung. Auf diesen Lasten bleibe das Unternehmen sitzen.
      Avatar
      schrieb am 18.08.02 18:07:56
      Beitrag Nr. 70 ()
      "Die Kosten stiegen derzeit aber auch aus anderen Gründen wie etwa der höheren Lebenserwartung. Auf diesen Lasten bleibe das Unternehmen sitzen." :confused:

      Sehr fundiert.. :laugh: selten so einen Unsinn gelesen :laugh:

      Der verantwortliche Redakteur gehört sofort entlassen!

      Aber das (HUK, PAX ?) Kapitalanlageschwäche bei einigen vorhanden ist hab ich ja schon früher angemerkt...
      Avatar
      schrieb am 18.08.02 23:03:58
      Beitrag Nr. 71 ()
      seit wann darf der KvExperte als aixtron01 getarnt hier wieder posten ?

      Er hat nicht mal etwas an seiner verbalen Kommunikation geändert und betreibt die selbe Hetzte wie früher. HansDerMeiser wird zum HansDerBlödmann usw usw.

      Der geistige Pflegefall gehört in die Geschlossene.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 10:40:44
      Beitrag Nr. 72 ()
      GGF

      Jetzt, wo Du es sagst :). Ich ahnte zwar, dass ich diesen Schreibstil schon mal irgendwo gesehen hatte, aber da er nicht einmal das Wort "Continentale" erwähnt hat, war die Tarnung für mich perfekt :) Vielleicht haben die endlich gemerkt, dass hier einer Imageschädigung betreibt.
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 10:48:09
      Beitrag Nr. 73 ()
      aixtron01 hat sehr wohl das Wort "Continentale" erwähnt, allerdings in einem anderen Thread:

      Wer kommt zum PKV-Forum der Continentale nach Köln ? 7 aixtron01
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 10:57:48
      Beitrag Nr. 74 ()
      Conti, Conti , Conti :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 17:31:44
      Beitrag Nr. 75 ()
      Mehr Arbeitsplätze duch höhere Lohnnebenkosten ?



      Sonntag 8. September 2002, 14:18 Uhr
      Schmidt eher für Beitragserhöhung als Anstieg der Zuzahlungen
      Hamburg/Berlin (AP) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat sich gegen eine Erhöhung der Zuzahlungen für medizinische Leistungen ausgesprochen. Damit würden nur die Kranken zusätzlich belastet, sagte die SPD-Politikerin der «Bild am Sonntag». Sollten die Kassen tatsächlich tiefer ins Minus rutschen, ANZEIGE

      sei sie eher dafür, die Beiträge für alle anzuheben. Eine derartige Anhebung steht nach Informationen des «Focus» möglicherweise auch bevor.
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 09:45:13
      Beitrag Nr. 76 ()
      "Damit würden nur die Kranken zusätzlich belastet"

      Wenn doch endlich mal unterschieden würde zwischen schweren, vom Einzelnen finanziell nicht zu verkraftenden Krankheiten und dem normalen "Zipperlein", das zum Alltagsleben dazugehört.

      Ein Beispiel (von sicherlich Tausenden): Meine Frau braucht regelmäßig nicht verschreibungspflichtige Tabletten, 100 Stück für 7,50€. Zuzahlung ist ca. 5€. Da sie eh auf dem Weg zum Kindergarten beim Arzt vorbeikommt, holt sie sich jedes Quartal ein Rezept ab (denn ein Rezept für einen längeren Zeitraum ist angeblich nicht zulässig). Ich möchte gar nicht wissen, was die Kasse dieser Unfug kostet :mad:

      Durch eine Verdoppelung der Zuzahlung würden sicherlich viele Medikamente ohne Rezept erworben werden, was Milliarden spart. Und die Leute kommen aus ihrer Vollkaskomentalität heraus. Für Schwerkranke und chronisch Kranke führt man Belastungsgrenzen oder generelle Freistellungen ein, Einkommensgrenzen für Zuzahlungen gibt es eh schon.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 19:16:25
      Beitrag Nr. 77 ()
      und Frau Schmidt redet stabile Beiträge herbei :laugh:

      Donnerstag 12. September 2002, 17:36 Uhr
      Techniker Krankenkasse erwartet baldige Beitragserhöhungen

      Angesichts der weiter steigenden Ausgaben für Arzneimittel erwartet die Techniker Krankenkasse baldige Beitragserhöhungen für die gesetzlich Versicherten. "Ich gehe von Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel aus", sagte Kassenchef Norbert Klusen der "Financial Times Deutschland" (Freitagsausgabe). Der Anstieg der Arzneimittelausgaben werde sich in den kommenden Monaten fortsetzen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 17:17:58
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.09.02 18:05:29
      Beitrag Nr. 79 ()
      ""Fast ebenso viele plädieren dafür, dass sich jeder gesetzlich Versicherte ähnlich der Privatversicherungen sein eigenes Leistungspaket wählen soll - also weniger Ansprüche für weniger Beiträge oder mehr Ansprüche für höhere Beiträge.""

      Das Problem ist nur, dass geschätzte 90% der Befragten nicht verstehen können oder wollen, das Leistungsdifferenzierung zwangsläufig mit Risikoselektion verbunden sein muß. Wenn es ohne Risikoprüfung möglich wird, dass Gesunde einen Mindestschutz mit Mindestbeiträgen erhalten und Kranke einen Maxi-Schutz, dann werden entweder die Maxi-Beiträge unbezahlbar oder die GKV geht noch ein paar Jahre früher bankrott.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:50:57
      Beitrag Nr. 80 ()
      Montag 30. September 2002, 17:05 Uhr
      Wohl doch Milliarden-Defizit bei gesetzlichen Krankenkassen

      Berlin (Reuters) - Die gesetzlichen Krankenkassen werden das Jahr 2002 nach Einschätzungen im Bundesgesundheitsministerium doch mit einem Milliarden-Defizit abschließen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:01:41
      Beitrag Nr. 81 ()
      Dieser Beitrag gehört einfach in diesen Thread!

      Pressemitteilung der BKK-Mobil-Oil:

      Gigantische Umverteilung durch Finanzausgleich (RSA) Weg in eine überteuerte Einheitsversicherung?


      Der Verwaltungsrat der BKK MOBIL OIL hat im September eine Beitragssatzanpassung von 11,2 auf 12,2 Prozent beschlossen. Ein zuvor eingereichtes Finanzkonzept mit einem allgemeinen Beitragssatz von 11,9 Prozent wurde vom Bundesversicherungsamt (BVA) aus "grundsätzlichen" Erwägungen für "nicht genehmigungsfähig" angesehen. Laut BVA wird es keine Krankenkassen mit einem Beitragssatz von unter 12,0 Prozent mehr geben.

      Das BVA ordnete am 24.9.2002 einen Beitragssatz für die Versicherten der BKK in Höhe von 12,8 Prozent zum 1. Oktober 2002 an. Diesen hält die BKK MOBIL OIL für unbegründet und überhöht; daher wird die Anordnung zur Zeit vor dem Landessozial-gericht Niedersachsen beklagt.

      Die Verwaltungskosten der BKK MOBIL OIL betragen nur 2 Prozent der Beitragseinnahmen (ca. 70 Prozent unter denen der großen Orts- und Ersatzkassen). Die BKK hat mit durchschnittlich weniger als 2 Prozent eine einmalig niedrige Krankenstandsquote in Deutschland. Die BKK MOBIL OIL gehört, als viertgrößte Betriebskrankenkasse, zu den effizientesten und wirtschaftlichsten Krankenkassen in Deutschland.

      So konnten die Mitglieder der BKK MOBIL OIL bisher mit einem seit 1997 stabilen Beitragssatz von nur 11,2 Prozent rechnen (Memo: 1993 bis 1996 11,6 Prozent). Der Beitrag wurde immer langfristig kalkuliert.

      Bei einer Erhöhung auf 12,8 Prozent würde im nächsten Jahr das höchstzulässige Vermögen überschritten werden. Dies hätte eine
      Beitragssatzsenkung zur Folge.

      Im August zeichnete sich ab, dass das Geschäfts-/ Rechnungsergebnis 2002 der BKK MOBIL OIL keinen Überschuss der Einnahmen ausweisen würde.

      Der größte Belastungsfaktor für die effizient geführte BKK MOBIL OIL sind jedoch die jährlichen Subventionslasten für den Risikostrukturausgleich (RSA) – seit 1994. Inzwischen werden 65 Prozent der Beitragseinnahmen in diesen Finanzausgleich abgeführt, der überwiegend den finanzschwächeren Ortskrankenkassen (wie der AOK "Gesundheitskasse" – mit einem selbst zu verantwortenden überproportionalen Verwaltungskostenanteil) zufließt.

      Ohne diese Zahlungen läge der allgemeine Beitragssatz der BKK MOBIL OIL bei 4,1 Prozent!

      In diesem Jahr ist zu den Stürmen in der Gesetzgebung (z. B. Aufhebung des Arzneimittelbudgets) und der gigantischen Umverteilung zu Gunsten der "notleidenden" Empfängerkassen im August auch noch der Hochrisikopool hinzugekommen. Trotz des immer größer werdenden Subventionsvolumens sind bei der anderen Kassenart seit 1994 keine Beitragssatzsenkungen festzustellen.

      "Im Interesse unserer Mitglieder werden wir diese eklatante Wettbewerbsverzerrung anprangern und wettbewerbsrechtlich prüfen lassen", versichert Vorstand J. Bollhorn.

      Sobald entschieden ist, in welcher Höhe eine Beitragssatzanpassung erfolgt, werden die Mitglieder der BKK MOBIL OIL schriftlich informiert.

      Hamburg, der 06.10.2002
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:32:36
      Beitrag Nr. 82 ()
      Da scheinen sich ja die "guten Risiken" alle in einer BKK gesammelt zu haben. Logisch, wo keiner krank wird, braucht´s auch keine teure Verwaltung, nur ein Konto für die Beitragseinnahmen ;) und jemanden, der die Überweisung an den Risikostrukturausgleich fertig macht ;) . Wenn das keine Wettbewerbsverzerrung ist ...
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 16:48:06
      Beitrag Nr. 83 ()
      Anstatt die 100. Anti-Tabak Kampagne zu starten, sollen die doch "einfach" die Behandlung von Krankheiten, die durch`s Rauchen verursacht werden, aus dem Leistungskatalog streichen :)

      Oder mal was Sinnvolles machen. Z.B. ein spezielles Kennzeichen für Organspender auf dem GKV-Ausweis und 10 € Prämie für jeden eingetragenen Organspender. Ich bin mir sicher, das selbst so ein kleiner Anreiz schon reicht, um viele zu Organspendern zu machen, die nur aus Bequemlichkeit noch keinen Ausweis haben. Aus Überzeugung dagegen sind doch nur wenige. Und die, die gegen Organspende sind, dürfen natürlich im "Schadenfall" auch keinen Anspruch auf eine Transplantation haben.


      Berlin, 14. Okt (Reuters) - Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach Plänen von SPD und Grünen ihre Mitglieder künftig mit Bonusleistungen locken können.
      In dem Entwurf für das Gesundheitspolitik-Kapitel des rot-grünen Koalitionsvertrags, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag, heißt es: "Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, Anreiz- und Bonussysteme zu etablieren." Details werden in dem Papier nicht genannt. Denkbar ist unter anderem, dass bei regelmäßigen Arztbesuchen Zuzahlungen reduziert werden. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits bei Zahnarztbesuchen.
      In dem Papier wird der Stabilität der Beitragssätze der Krankenkassen zentrale Bedeutung zugemessen. "Wir sorgen durch die Erhöhung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für sichere Finanzgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung." Notwendig seien dazu "mutige strukturelle Veränderungen". Ausdrücklich bekennen sich SPD und Grüne zur paritätischen Finanzierung der Kassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 14 Prozent. Die Kassen gehen aber wegen ihrer schwachen Finanzlage von Erhöhungen von bis zu 0,4 Prozentpunkten in den nächsten Monaten aus.
      Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze kündigen SPD und Grüne für "neue Versicherungsverhältnisse" an. Dabei wird auf den Zusatz "der gesetzlichen Krankenkassen" aus dem SPD-Wahlprogramm verzichtet. Die Koalition hat versichert, dass die höhere Grenze von künftig 4500 Euro Monatsverdienst (bisher 3375 Euro) nur für Berufsanfänger gelten werde. Der fehlende Zusatz lässt aber zumindest Interpretationsspielraum. Nach Angaben aus der Koalition war in der Debatte über den Koalitionsvertrag die Anhebung auch für die bereits jetzt gesetzlich Versicherten erwogen worden. Die Einkommensgrenze für die Beitragsbemessung wollen SPD und Grüne nicht verändern.
      Nicht in dem Vertragsentwurf enthalten ist der Satz aus dem SPD-Wahlprogramm, wonach die Aufteilung der Kassen-Leistungen in Grund- und Wahlleistungen abgelehnt wird. Stattdessen heißt es, ein einheitlicher Leistungsanspruch müsse sicher gestellt sein. "Wir orientieren die Versorgung strikt am medizinisch Notwendigen." Die Definition dieses "medizinisch Notwendigen" wird allerdings von Experten als schwierig angesehen.

      MEDIKAMENTE SOLLEN STÄRKER NACH NUTZEN BEWERTET WERDEN
      SPD und Grüne kündigen zudem an, Medikamente künftig stärker nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bewerten. Vor der Bundestagswahl war angekündigt worden, dass sich die Erstattung der Kosten durch die Kassen danach richten soll. "Die Arzneimittelversorgung wird liberalisiert", heißt es in dem Papier ohne Nennung von Einzelheiten weiter. SPD und Grüne haben aber bereits angekündigt, den Versandhandel mit Medikamenten zuzulassen.
      Ein Vorschaltgesetz wird in dem Papier angekündigt, ohne dass konkrete Maßnahmen oder ein Einsparvolumen genannt werden. Geplant ist nach Angaben aus Koalitionskreisen, rund zwei Milliarden Euro durch ein Gesetz einzusparen, das möglicherweise zu Jahresbeginn in Kraft treten soll. Auf den Bereich Arzneimittel sollen 1,4 Milliarden Euro der Einsparungen entfallen. Geplant sind hier eine Absenkung der Gewinnspanne des Arzneimittel-Großhandels, ein Hersteller-Rabatt auf Arzneimittel von sechs Prozent sowie eine Kappung der Apothekenzuschläge auf teure Medikamente. Weitere Einsparungen sollen die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sowie das Einfrieren der Kassen-Verwaltungskosten bringen.
      Angekündigt wird zudem eine nationale Anti-Tabak-Kampagne. Die Verschreibungsmöglichkeiten für Arzneimittel mit Cannabis soll "in wissenschaftlich anerkannten Fällen" weiter entwickelt werden.
      vat/rbo

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      Monday, 14 October 2002 15:37:39
      RTRS [nL14144729]
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 19:05:37
      Beitrag Nr. 84 ()
      Harter Tobak für die PKV ! Warum will Rot/Grün erst "Ihre" PKV ( Gruß an die Beamtenschar ) kaputtmachen und dann die GKV ruinieren ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 13:59:32
      Beitrag Nr. 85 ()
      Berlin, 06. Nov (Reuters) - Kurz vor dem Stichtag für die Festschreibung ihrer Beitragssätze haben knapp 40 Krankenkassen bei den Aufsichtsbehörden die Genehmigung für die Anhebung ihrer Sätze beantragt.
      Ein Sprecher der Betriebskrankenkassen (BKK) sagte am Mittwoch in Berlin, 35 BKK hätten beim Bundesversicherungsamt und bei den Landes-Aufsichtsbehörden entsprechende Anträge eingereicht. Dazu kommen zwei Innungskrankenkassen (IKK) sowie die AOK Niedersachsen. In Kassenkreisen wurde damit gerechnet, dass im kommenden Jahr weitere AOK sowie verschiedene Ersatzkassen ihre Beitragssätze erhöhen und dabei die Ausnahmeregelungen des geplanten Gesetzes geltend machen. Das Defizit der Kassen zum Jahresende könnte den Kreisen zufolge die Drei-Milliarden-Euro-Grenze erreichen. Das von Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegte Vorschaltgesetz zur Gesundheitsreform, das auch Einschnitte bei den Pharmafirmen vorsieht, passierte das Bundeskabinett.
      Schmidt kündigte an, die von den Pharmaunternehmen bekämpfte Positivliste für Arzneimittel werde im ersten Halbjahr 2003 in Kraft treten. Der Chemie- und Pharmaindex<.GDAXHIXC> notierte am frühen Nachmittag bei 1,08 Prozent über seinem Vortagesschluss.
      Eine Sprecherin des Bundesversicherungsamtes sagte, in den vergangenen Tagen hätten 23 Kassen einen Antrag auf Beitragsanhebung eingereicht. Ein gutes Dutzend BKK haben nach Angaben ihres Bundesverbands die Landesbehörden um Genehmigung gebeten. Anträge gestellt haben zudem zwei die AOK Niedersachsen und die Innungskrankenkassen Weserbergland und Weser-Ems. Die BIG Gesundheit, mit 130.000 Mitgliedern eine der größten IKK, erwäge eine Beitragssatzanhebung, hieß es in Kassenkreisen.
      Das Vorschaltgesetz sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab Donnerstag bis Ende 2003 ihre Beitragssätze nicht mehr erhöhen dürfen. Auf Drängen der Kassen wurden aber weitgehende Ausnahmeregelungen festgelegt. In Kassenkreisen hieß es, zahlreiche Kassen hätten daher so viel Raum für Erhöhungen gesehen, dass sie auf schnelle Anhebungen verzichtet hätten.

      KASSEN: DEFIZIT VON DREI MILLIARDEN EURO MÖGLICH
      Die Finanzsituation der Kassen habe sich in den letzten Wochen nicht verbessert. Es sei ein Defizit von drei Milliarden Euro zum Jahresende denkbar, hieß es in Kassenkreisen. Damit würde das vom Sozialministerium erwartete Sparvolumen des Vorschaltgesetzes von 3,5 Milliarden Euro fast völlig absorbiert. Das Ministerium hatte bislang ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro für wahrscheinlich erklärt.
      Um rund 70 Millionen Euro vermindert wird das Sparpaket nach Ministeriumsangaben durch die Ausnahmeregelungen bei der Nullrunde für Krankenhäuser. Ein Viertel der Kliniken könnten diese Ausnahmen in Anspruch nehmen.

      ARZNEI-POSITIVLISTE SOLL BIS JUNI 2003 IN KRAFT TRETEN
      Schmidt kündigte an, die Positivliste für Arzneimittel werde bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2003 in Kraft treten. Da die Liste per Gesetz eingeführt werde, sei die Zustimmung des Bundesrats nicht nötig. Auf der Positivliste sollen Medikamente festgelegt werden, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Pharmaindustrie befürchtet Einkommenseinbußen.
      Die geplante Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme wird sich nach Angaben Schmidts mit der langfristige Entwicklung bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung beschäftigen. Mit der für das kommende Jahr geplanten Gesundheitsreform werde sich die dem Sozialministerium unterstellte Kommission nicht befassen, sagte die Ministerin.
      Schmidt präzisierte zudem ihre Vorstellungen für eine Organisationsreform bei den gesetzlichen Krankenkassen. Den Kassen könne ermöglicht werden, auch mit Krankenkassen anderer Bereiche zu fusionieren. Bisher ist die Fusion nur innerhalb einer Kassenart, wie etwa Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen, möglich. Die derzeitige Anzahl von rund 350 gesetzlichen Krankenkassen sei nicht nötig. Auch 50 Krankenkassen seien ausreichend.
      vat/bus

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      Wednesday, 6 November 2002 13:54:19
      RTRS [nL06205747]
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 15:54:18
      Beitrag Nr. 86 ()
      Die Reuters-Überschrift lautet: Private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge DEUTLICH. Es ist unglaublich, welche Lobby die GKV hat. Die Beitragserhöhungen von teilweise mehr als 10% in der GKV werden locker als "Beitragsanpassungen" bezeichnet.

      Alles unter 10% in der PKV sehe ich als sehr positiv an.

      Und dass die Beamtentarife bei der DEBEKA nicht erhöht werden, tröstet mich ungemein :mad:


      Berlin, 22. Nov (Reuters) - Die drei größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland werden im kommenden Jahr ihre Beiträge zum Teil deutlich anheben.
      Ein Sprecher der Deutschen Krankenversicherung (DKV) sagte am Freitag in Berlin, sein Unternehmen werde die Tarife für unter 65-Jährige im Jahr 2003 im Schnitt um 8,9 Prozent anheben. Für über 65-Jährige werde der Tarif durchschnittlich um 3,9 Prozent erhöht. Die DKV ist nach dem Beitragsaufkommen die größte deutsche private Krankenversicherung. Auch die Debeka, die zweitgrößte private Kasse in Deutschland, kündigte Beitragserhöhungen um durchschnittlich sieben Prozent an. Allerdings seien nur rund 100.000 der 1,8 Millionen Kunden betroffen, da die in der Kasse versicherten Beamten nicht durch die Beitragserhöhungen belastet würden, sagte ein Sprecher des Unternehmens.
      Die Vereinte Krankenversicherung kündigte an, die Tarife für ihre Kunden im kommenden Jahr zwischen vier und fünf Prozent zu erhöhen. Die Vereinte Krankenversicherung hat rund 800.000 vollversicherte Mitglieder. Anfang November hatten schon zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen Beitragserhöhungen beantragt.
      pfi/tin

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      Friday, 22 November 2002 15:34:05
      RTRS [nL22184843]
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      schrieb am 10.12.02 16:10:16
      Beitrag Nr. 87 ()
      Alle sind schuld, nur die DAK nicht :confused:

      Berlin, 10. Dez (Reuters) - Die DAK als zweitgrößte deutsche Krankenkasse mit 5,4 Millionen Mitgliedern hebt ihre Beiträge zum 1. Januar von 14,5 auf 15,2 Prozent an und will damit einen aufgelaufenen Millionenverlust im kommenden Jahr ausgleichen.
      Aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen habe die DAK ein Defizit von voraussichtlich 310 Millionen Euro erwirtschaftet, teilte die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) am Dienstag in Hamburg mit. Mit der Beitragssatz-Anpassung solle dies 2003 ausgeglichen werden. Als Grund für das Defizit nannte die DAK gestiegene Ausgaben für Krankenhauskosten, Arznei- und Heilmittel sowie die schwache Entwicklung der Einnahmen in Folge der hohen Arbeitslosigkeit und der Stagnation der Konjunktur.
      Zu diesen Faktoren kämen noch schwere Fehler und Versäumnisse der Gesundheitspolitik hinzu, teilte die DAK weiter mit. So berücksichtige der Risikostrukturausgleich immer noch nicht, dass nur Gesunde die Krankenkasse wechselten. "Die Beitragssatzentwicklung der vergangenen zwei Jahre ist die unmittelbare Folge einer mut- und ziellosen Gesundheitspolitik. Obwohl die Probleme lange bekannt sind, haben alle Bundesregierungen seit Mitte der 90er Jahre nur eine kosmetische Reformpolitik betrieben, aber eine grundlegende Strukturreform des Gesundheitswesens unterlassen", kritisierte der Vorsitzende des DAK-Verwaltungsrates, Alfred Sontheimer.
      Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte am Donnerstag eingeräumt, das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenkassen werde 2002 mit 2,5 Milliarden Euro um 500 Millionen Euro über der erst kurz davor abgegeben Schätzung liegen. In Kreisen der Krankenkassen hatte es darauf hin geheißen, daraus ergebe sich ein Anstieg des Beitragssatzes. Die Regierung hatte versucht, mit einem Eilgesetz einen Anstieg der Kassenbeiträge zu verhindern. Bereits Anfang 2002 waren die Beitragssätze der Krankenkassen auf breiter Front gestiegen.
      rbo/bus

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      Tuesday, 10 December 2002 16:08:19
      RTRS [nL10525123]
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 18:15:28
      Beitrag Nr. 88 ()
      Ich lach mich schlapp :laugh:

      583,05 € Höchstbeitrag

      Wer da freiwillig versichert bleibt hat doch einen an der Waffel :laugh:

      Aber manche wolltens ja so, und sind auch noch froh pflichtversichert zu sein :laugh:

      "Wie wollten ja in die DDR ziehen, aber leider, leider fiel dann ja die Mauer..." :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 02:19:17
      Beitrag Nr. 89 ()
      Es haben ja auch 8 Mio gegen die Internetapotheke unterschrieben. Außerdem: Die meisten Deutschen wollen halt die Vollkaskomentalität ausleben - das ist dann ein wenig teurer.

      Erich Honnecker hatte doch recht: Den Sozialismus halten weder Ochs noch Esel auf.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 12:30:48
      Beitrag Nr. 90 ()
      Here we go again :D


      Berlin, 17. Jan (Reuters) - Der Wechsel gesetzlich Krankenversicherter in private Krankenkassen soll nach Vorstellung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) weiter erschwert werden.
      Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer sagte am Freitag in Berlin, die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3825 Euro Monatseinkommen schrittweise anzuheben. Eine Abschaffung dieser Grenze sei nicht realistisch. Auch die Einkommensgrenze für die Beitragsbemessung, die derzeit bei 3450 Euro Monatseinkommen liegt, müsse angehoben werden. Anzustreben sei das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, das derzeit in den alten Bundesländern bei 5100 und in Ostdeutschland bei 4250 Euro liegt. Durch die Anhebung von Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze könne der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenversicherung um mehrere Prozentpunkte gesenkt werden.
      Engelen-Kefer plädierte zudem dafür, auch Selbstständige zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung zu verpflichten. Die gesetzliche Krankenkasse müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden. Die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Kasse sei jedoch derzeit nicht realistisch.
      Versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld müssten künftig aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgegliedert und steuerfinanziert werden. Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezeichnete Engelen-Kefer als Eckpfeiler. Ein Einfrieren der Arbeitgeber-Beiträge sei nicht denkbar. "Die Arbeitgeber müssen ein Interesse haben an einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis."
      Der DGB fordert weiter, die Aufteilung der Krankenkassen-Budgets auf verschiedene Gesundheitsbereiche zu Gunsten eines sektorenübergreifenden Budgets aufzugeben. Krankenhäuser sollten umfassend für die ambulante Versorgung von Patienten zugelassen werden.
      Die stellvertretende DGB-Vorsitzende, die auch Mitglied der Rürup-Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssystem ist, sagte, die Kommission werde sicher nicht alle ihre Vorschläge vor der Sommerpause vorlegen. Eine Präsentation der Vorschläge zur Reform der Krankenversicherung sei aber denkbar. Die Kommission soll sich auch mit der Reform der Rentenversicherung befassen.
      Sie kritisierte, mehrere Mitglieder der Kommission hätten zu einem politischen Verwirrspiel in der Gesundheitspolitik beigetragen und die Arbeit des Gremiums dadurch diskreditiert. Ausdrücklich nannte Engelen-Kefer den Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen, der vorgeschlagen hatte, Patienten mit 900 Euro im Jahr an ihren Behandlungskosten zu beteiligen und Zahnbehandlungen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlen zu lassen. Engelen-Kefer nannte diese Vorschläge abenteuerlich.
      vat/kps

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      Friday, 17 January 2003 12:21:22
      RTRS [nL17554285]
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 14:52:18
      Beitrag Nr. 91 ()
      # 86
      Kannst dich beruhigen. Die Debeka hat die Beamtentarife bereits im April 2002 erhöht.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 15:46:27
      Beitrag Nr. 92 ()
      >>Die gesetzliche Krankenkasse müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden. Die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Kasse sei jedoch derzeit nicht realistisch.<<

      Den Joke habe ich erst auf den zweiten Blick entdeckt. Es wäre ja auch unrealistisch, die Beamten als ErwerbsTÄTIGE zu betrachten :)
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 16:20:29
      Beitrag Nr. 93 ()
      Kassel/Berlin, 24. Jan (Reuters) - Die milliardenschweren Ausgleichszahlungen zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Krankenkassen sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) rechtmäßig.
      Trotz einiger Mängel bei der Umsetzung verstoße der seit 1994 praktizierte Risikostrukturausgleich (RSA) weder gegen deutsches noch gegen europäisches Recht, entschied das BSG am Freitag in Kassel. Um die Akzeptanz des umstrittenen Finanzausgleichs zu verbessern, legte das oberste deutsche Sozialgericht dem Gesetzgeber jedoch eindringlich nahe, für Verbesserungen zu sorgen. So erscheine es etwa fragwürdig, wenn „Nehmerkassen" dank des RSA niedrigere Beiträge hätten als „Zahlerkassen" (Az.: B 12 KR 19/01 R u.a.). Das Bundesgesundheitsministerium begrüßte das Urteil, ging aber auf die Anregung für Nachbesserungen nicht ein.

      KLAGE KAM VOR ALLEM VON BETRIEBSKRANKENKASSEN
      Gegen den RSA hatten vornehmlich Betriebskrankenkassen (BKK) geklagt. Sie müssen von den derzeit etwa 14 Milliarden Euro, die pro Jahr in den Ausgleich fließen, allein die Hälfte aufbringen. Ohne die Transferleistungen des RSA müssten die etwa 20 Millionen Beitragszahler der Ortskrankenkassen 18 statt derzeit 13 bis 14 Prozent ihres Bruttoverdienstes zahlen, der Beitragssatz der Betriebskrankenkassen läge dagegen nur noch bei 10 Prozent. Der BKK-Bundesverband erklärte, er unterstütze die Forderungen des Gerichts nach Verbesserung beim Strukturausgleichs.
      Der Risikostrukturausgleich soll für gleiche Wettbewerbschancen sorgen, indem er strukturelle Unterschiede zwischen den gesetzlichen Kassen ausgleicht. Berücksichtigt werden dabei bislang Alter, Geschlecht und Invalidität der Versicherten, das Beitragsaufkommen sowie die Zahl der kostenlos mitversicherten Familienangehörigen. Kassen, die überwiegend junge, gesunde und gut verdienende Mitglieder haben, müssen in den RSA einzahlen. Dazu gehören neben vielen der derzeit 255 Betriebskrankenkassen auch Ersatzkassen wie die Barmer Ersatzkasse oder die Techniker Krankenkasse.
      Kassen mit einer ungünstigen Versichertenstruktur, mit vielen älteren Menschen und mitversicherten Familienmitgliedern werden dagegen unterstützt. Das sind vor allem die Ortskrankenkassen. Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen erklärte, das Urteil stärke das Solidarprinzip bei den gesetzlichen Kassen.

      GERICHT: KEINE UNZULÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DES WETTBEWERBS
      Nach Auffassung der Bundesrichter ist der Finanzausgleich keine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs: Krankenkassen seien keine Privatunternehmen, sondern nähmen als Körperschaften öffentlichen Rechts die gesetzliche Aufgaben wahr. Es sei daher nicht möglich, mit dem Verweis auf das Wettbewerbsrecht eine Abschaffung des RSA zu fordern.
      Auch das bisherige Verfahren zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sei nicht zu beanstanden, urteilte das Bundessozialgericht. So müsse das für den RSA zuständige Bundesversicherungsamt nicht, wie von einigen Klägern verlangt, die von den Kassen angegebenen Daten vollständig überprüfen. Stichproben seien ausreichend. Fehler - nach Angaben der Siemens-BKK liegt die Fehlerquote bei mindestens fünf Prozent - würden dem RSA nicht die rechtsstaatliche Grundlage entziehen. Allerdings sollte der Gesetzgeber über strengere Sanktionen für Kassen nachdenken, die falsche Angaben etwa über die Zahl der Familienversicherten gemacht hätten.
      Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil, weil es den Strukturausgleich auf eine klare rechtliche Grundlage stelle. "Der Risikostrukturausgleich ist unverzichtbar, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen herzustellen", erklärte die Ministerin.
      jbk/pfi/tin

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      Friday, 24 January 2003 15:56:39
      RTRS [nL24132601]
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 14:01:11
      Beitrag Nr. 94 ()
      Hamburg, 28. Jan (Reuters) - Die Hamburger Sozialbehörde prüft derzeit die Gründung einer eigenen Krankenkasse für Sozialhilfe-Empfänger.
      Eine Sprecherin der Behörde sagte am Dienstag, ein solcher Schritt könne eine Möglichkeit sein, die Kosten für die medizinische Behandlung von Sozialhilfeempfängern zu reduzieren. Im vergangenen Jahr habe die Stadt rund 100 Millionen Euro für medizinische Leistungen an Sozialhilfeempfängern aufgewendet, die nicht über eine Krankenkasse gesichert seien. Die Sprecherin sagte, ein Grund für die hohen Kosten könnte sein, dass Ärzte bei der Behandlung von Sozialhilfeempfängern ohne Kassensicherung - ähnlich wie bei Privatpatienten - nicht auf ihr vorgegebenes Behandlungsbudget achten müssten.
      Eine Entscheidung über eine Krankenkasse für Sozialhilfeempfänger werde erst im kommenden Frühjahr fallen, sagte die Sprecherin weiter. Derzeit seien von den 118.000 Sozialhilfeempfängern in der Stadt 60.000 nicht in einer Krankenkasse versichert.
      pfi/rbo

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      Tuesday, 28 January 2003 13:59:43
      RTRS [nL28209400]
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:49:42
      Beitrag Nr. 95 ()
      So, so, Frau Schmidt will die Beitragssätze senken. Ich hab gar nicht mitbekommen, dass für die Festlegung der Beitragssätze jetzt die Ministerin zuständig ist. Hat die sonst nix zu tun? :D



      Berlin, 19. Feb (Reuters) - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will im Zuge der Gesundheitsreform die Krankenkassenbeiträge drastisch senken.
      Schmidts Sprecher Klaus Vater sagte am Mittwoch in Berlin, das Sozialministerium wolle die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auf unter 13 Prozent senken. Derzeit liegen die Kassenbeiträge nach Berechnungen der Betriebskrankenkassen bei 14,4 Prozent. Vater sagte, dieses Ziel sei nur mit einer umfassenden Reform des Gesundheitswesens zu erreichen. Konkrete Reformschritte nannte Vater nicht. Es müsse zunächst abgewartet werden, was die Rürup-Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme vorlegen werde. Das Gremium tagt am Donnerstag in Berlin.
      Ein Senken der Kassenbeiträge um 1,4 Prozentpunkte würde erhebliche Sparanstrengungen im Gesundheitssystem voraussetzen. Schmidt hat bereits angekündigt, im Mai einen Gesetzentwurf für eine umfassende Gesundheitsreform vorzulegen. Die Ministerin erteilte der Aufgabe der hälftigen Finanzierung der Kassenbeiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erneut eine Absage. "Ich halte sehr viel davon, die Verantwortung beider Sozialpartner für die Kosten im Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten", sagte sie dem "Kölner Stadtanzeiger". Zuletzt hatte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Schaich-Walch die Bereitschaft signalisiert, mit der Union über ein Einfrieren der Arbeitgeberanteile in die gesetzliche Kasse zu sprechen.
      Schmidt hat bislang lediglich die Eckpunkte für eine Strukturreform des Gesundheitssystem vorgestellt. Sie beinhalten unter anderem Regelungen, wie etwa bei den Ausgaben für Arzneimittel künftig gespart werden kann. In welchem Maße künftig auch die Versicherten stärker zu Kasse gebeten werden müssen, hat die Ministerin bislang weit gehend offen gelassen. Schmidt hatte lediglich angeregt, dass die Versicherten der gesetzlichen Kassen künftig riskante Hobbys über private Zusatzversicherungen absichern müssen.
      pfi/tin

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      Wednesday, 19 February 2003 17:39:02
      RTRS [nL19103272]
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 17:50:12
      Beitrag Nr. 96 ()
      KRANKENKASSEN

      AOK verlangt Zwangsmitgliedschaft für Spitzenverdiener

      Rund 2,5 Milliarden Euro Verluste haben die Krankenkassen 2002 angehäuft, nun rufen sie nach Hilfe der Politik. Eine radikale Forderung kommt von den AOK: Da die Privatversicherten nicht freiwillig zu den Gesetzlichen zurückkämen, müsse der Staat sie eben zwingen.

      Berlin - Gerade erst ist die Bemessungsgrenze, ab der Angestellte nicht mehr zwangsweise Mitglied der Gesetzlichen (GKV) sein müssen, von der Regierung deutlich erhöht worden. So wollte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Exodus der gesetzlich Versicherten zu den Privatversicherern bremsen.
      Die AOK finden den Schritt aber offenbar nicht weit gehend genug. Mit der kommenden Gesundheitsreform sollten noch mehr Gutverdiener zur Mitgliedschaft verpflichtet werden, sagte der Vorsitzende ihres Bundesverbandes, Hans Jürgen Ahrens, der "Berliner Zeitung".

      Und die Beamten ? :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 13:05:34
      Beitrag Nr. 97 ()
      :Und die Beamten ?

      Die Kosten für die PKV-Beihilfe für Beamten sind (meistens?) niedriger als Beiträge für die GKV. Dem Staat könnte die höheren Kosten für die GKV-Beiträge für die Beamten momentan wahrscheinlich finanziell gar nicht verkraften. Und ich glaube nicht, daß die Beamten ein niedriges Netto-Gehalt akzeptieren würden/wollten - nur um in die GKV zu kommen. Aber vielleicht findet die Rürup-Commission bis Mai eine tolle lösung dafür....die Hoffnung sollte man nie aufgeben.

      yd
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 07:49:10
      Beitrag Nr. 98 ()
      #97

      Als GKV´ler hat mich früher am meisten genervt, dass ich 3-4 Wochen auf einen Arzttermin warten musste wenn es nicht extrem dringend war und "verbeamtete Privatpatienten" keine 24 Std. :mad:

      Und so scheiße ist das heute noch, bloß bin ich PKV und mir geht´s am A... vorbei. Das ganz System ist MÜLL mit seinen Vorteilen für Hochverdiener und Beamte. Ich gehe auch gerne zurück in die GKV wenn es eine echte SOZIALVERSICHERUNG ist, an der alle Teilnehmen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 07:08:06
      Beitrag Nr. 99 ()
      Aus der FTD vom 16.4.2003
      Schulden treiben Krankenkassenbeiträge nach oben
      Von Timo Pache, Berlin

      Auch mit den Reformen im Gesundheitswesen müssen sich gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu einen Prozentpunkt höhere Beiträge einstellen. Derzeit liegen sie bei durchschnittlich 14,4 Prozent.

      "Zunächst haben die Kassen einen Nachholbedarf bei den Beiträgen von fast einem Prozentpunkt", sagte Norbert Klusen, Chef der Techniker Krankenkasse (TK), am Dienstag der FTD.

      So fehlten rund 9 Mrd. Euro im System, also ungefähr der Wert eines Beitragspunkts: Nach TK-Schätzungen sind bei den gesetzlichen Kassen Schulden in Höhe von 3 Mrd. Euro bereits aufgelaufen, weitere 3 Mrd. Euro fehlen durch die Absenkung der Mindestreserve von 25 Prozent der Monatsausgaben. Und für das Jahr 2003 wird ein weiteres Defizit von rund 3 Mrd. Euro angenommen. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, ihm lägen keine derartigen Zahlen vor.


      Bekannt ist allerdings, dass viele Kassen Kredite in Milliardenhöhe angehäuft haben, die sie demnächst tilgen müssen. Selbst wenn die Gesundheitsreform von Ministerin Ulla Schmidt zu Einsparungen führt - ihr Ziel ist ein Beitragssatz von unter 13 Prozent -, werden die Kassen die Mehreinnahmen zur Kredittilgung nutzen müssen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine langfristigen Bankverbindlichkeiten haben. Sie sind gesetzlich verpflichtet, dann die Beiträge zu erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 14:14:00
      Beitrag Nr. 100 ()
      Manche lernen es nie :(


      Berlin, 13. Mai (Reuters) - Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach dem Willen der Bundesregierung mit Krediten einen kurzfristigen Beitragssatzanstieg auf über 15 Prozent verhindern.
      Aus dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform geht hervor, dass die Kassen befristet bis zum 31. Januar 2003 Darlehn aufnehmen dürfen, um Beitragsanhebungen zu verhindern. Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 14,4 Prozent. Experten haben aber bis Ende des Jahres einen Anstieg auf bis zu 15,4 Prozent prognostiziert. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) will mit ihrer Gesundheitsreform die Kassenbeiträge im kommenden Jahr um einen Prozentpunkt drücken. Das über 400-seitige Regelwerk soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten, die Kreditvorschriften sollen laut Gesetz aber schon vorher greifen. Eigentlich ist es den Kassen verboten, sich über Kredite zu finanzieren. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte am Dienstag die Gesundheitsreform als nicht weit reichend genug.

      ETLICHE KASSEN LIEGEN SCHON ÜBER 15 PROZENT
      Mit dem geliehenen Geld sollen die Kassen auch in die Lage versetzt werden, Beiträge wieder auf 15 Prozent abzusenken. Derzeit liegen etwa die DAK (15,2 Prozent), die AOK Berlin (15,5 Prozent) und die BKK Berlin (15,7 Prozent) über der 15-Prozent-Marke. Die Kredite müssen dem Gesetz zufolge innerhalb von fünf Jahren getilgt werden. Das "Handelsblatt" zitierte den Unions-Sozialexperten Andreas Storm (CDU) mit den Worten, die Regierung locke die Kassen in eine Schuldenfalle.
      Am Montag hatte das Sozialministerium erklärt, die Krankenkassen würden durch die Gesundheitsreform eventuell doch nicht so schnell entlastet wie geplant. Sollte das Aufkommen durch die geplante Tabaksteuer-Erhöhung zunächst nicht die erforderliche Höhe erreichen, werde die so genannten versicherungsfremden Leistungen der Kassen nach einem Stufenplan in die Steuerfinanzierung überführt. Dies hätte zur Folge, dass die Kassenbeiträge im kommenden Jahr langsamer sinken.

      ROGOWSKI FORDERT BEITRAGSSATZ VON ZEHN PROZENT
      BDI-Präsident Michael Rogowski begrüßte zwar einzelne Punkte des Reformwerkes Schmidts wie etwa die Privatsicherung des Krankengeldes, durch die die Arbeitgeber in Deutschland um rund 3,5 Milliarden Euro entlastet würden. Insgesamt reiche die Reform aber nicht aus. Rogowski forderte, mit einem radikalen Umbau des Gesundheitswesens die Kassenbeiträge bis um Jahr 2010 auf zehn Prozent zu senken. Er verlangte, die hälftige Finanzierung der Kassenbeiträge zwischen Beschäftigten und Unternehmen aufzugeben. Die Arbeitgeber sollten stattdessen einen Zuschuss zu den Gesundheitskosten als Lohnbestandteil auszahlen, sagte Rogowski.
      Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Aventis<AVEP.PA> Pharma Deutschland, Heinz-Werner Meier, kritisierte insbesondere die von Schmidt geplante Preisbindung von patentgeschützten Arzneimitteln. Schmidt will neue Medikamente in diesem Bereich den Festbeträgen unterwerfen, wenn sie nur einen geringen Zusatznutzen gegenüber Produkten aufweisen, die schon auf dem Markt sind. Eine solche Regelung wäre "das Ende des Pharmamarktes in Deutschland", sagte Meier.
      pfi/kps

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      [AVEP.PAc]

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      <AVEP.PA>

      Tuesday, 13 May 2003 13:59:03
      RTRS [nL13435178]
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 09:14:03
      Beitrag Nr. 101 ()
      Viel schlimmer sind die Pläne der Bundesregierung, die Beitragstragung in der gesetzlichen KV zu Lasten der Arbeitnehmer zu verschieben, der Arbeitnehmeranteil am Krankenversicherungsbeitrag ist zukünftig 53 % vom Arbeitsentgelt, der Arbeitgeberanteil sinkt auf 47 %. Schade für diejenigen, die die GKV nicht verlassen können. Bei einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von z. B. 2500,00 EUR sind schon wieder jeden Monat 10,00 EUR mehr vom Netto weg.
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 15:26:20
      Beitrag Nr. 102 ()
      Du wirst Dich irgendwann an die gute alte Zeit zurückerinnern, als Du noch über 10 € weniger gejammert hast :D


      (neu: Reaktion der Union)
      Berlin, 03. Jun (Reuters) - Trotz der bereits beschlossenen Spargesetze der Bundesregierung hat sich die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen weiter verschlechtert.
      In den ersten drei Monaten dieses Jahres hätten die Kassen ein Defizit von 630 Millionen Euro hinnehmen müssen, teilte das Bundessozialministerium am Dienstag in Berlin mit. Staatssekretär Klaus Theo Schröder ließ zwar offen, ob dies direkt zu steigenden Kassenbeiträgen führen wird. Er machte aber deutlich, dass die neuen Finanzlöcher die Konsolidierung der Kassen gefährden. Die Kassen sagen schon seit längerem voraus, dass der durchschnittliche Beitragssatz von derzeit rund 14,4 Prozent im nächsten Jahr auf bis zu 15,4 Prozent steigen könnte. Ein solcher Anstieg würde das Ziel von Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) in Frage stellen, die Kassenbeiträge mit der geplanten Gesundheitsreform bald unter 13 Prozent zu senken. Der CDU-Sozialexperte Andreas Storm sagte Reuters, die vorliegenden Zahlen machten deutlich, dass mit Hilfe der Gesundheitsreform die Beiträge im kommenden Jahr nicht einmal unter 14 Prozent gesenkt werden könnten.

      EINNAHMEN DER KASSEN GEHEN ZURÜCK
      Insgesamt seien die Einnahmen der Kassen im ersten Quartal im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Vorjahres um 0,2 Prozent zurückgegangen, teilte das Sozialministerium mit. Besonders auffällig seien die Einnahmerückgänge bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (0,8 Prozent) und bei den Angestellten-Krankenkassen (0,6 Prozent). Die Kassen klagen schon seit längerem über sinkende Einnahmen auf Grund der schlechten konjunkturellen Situation und der damit verbundenden Arbeitslosigkeit. Im abgelaufenen Jahr klaffte bei den Kassen ein Finanzloch von rund drei Milliarden Euro. Allerdings liegt das Defizit im ersten Quartal 2003 um rund 230 Millionen Euro unter dem der ersten drei Monate des Jahres 2002.
      Staatssekretär Schröder betonte, die Regierung halte trotz der Zahlen an dem Ziel fest, die Kassenbeiträge deutlich zu senken. Die Ergebnisse machten deutlich, dass sich die Opposition bei der anstehenden Gesundheitsreform nicht verweigern dürfe. Schmidt will zum 1. Januar 2004 ihre Gesundheitsreform in Kraft treten lassen. Allerdings lehnt CDU/CSU wesentliche Teile des Regelwerks ab.

      FAHRTKOSTEN STEIGEN ÜBERDURCHSCHNITTLICH AN
      Auf der Ausgabenseite stiegen vor allem die Kosten für die Kranken-Transporte. Sie kletterten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,3 Prozent. Schmidt will die Ausgaben für die Fahrtkosten im Zuge der Gesundheitsreform drastisch einschränken. Insgesamt sei der Anstieg der Ausgaben leicht zurückgegangen und liege nun bei 1,6 Prozent, erklärte das Sozialministerium.
      Ministerin Schmidt hatte bereits zum Jahreswechsel Spargesetze durchgesetzt, die einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge verhindern sollen. Unter anderem waren die Versicherungspflichtgrenze angehoben und dadurch der Wechsel in die Privatkassen erschwert worden. CDU-Sozialexperte Storm sagte, es werde nun deutlich, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz "gnadenlos gescheitert" sei. Wenn die Kassenbeiträge nicht massiv erhöht würden, werde sich das Kassendefizit in diesem Jahr wieder auf drei Milliarden Euro summieren.
      pfi/kad

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      Tuesday, 3 June 2003 15:17:05
      RTRS [nL03145663]
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 09:30:53
      Beitrag Nr. 103 ()
      @ Jäger und Sammler

      du irrst. Die Beiträge werden derzeit nicht pari geteilt, denn die Arbeitgeber bezahlen die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent aus eigener Tasche. Ich finde, hier könnte man ansetzen. Wer krank wird, bekommt nur noch das halbe Geld.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 10:05:50
      Beitrag Nr. 104 ()
      @ fünfgegenwilly

      ... ich irre nicht :laugh:
      Die Änderungen wie unter #101 beschrieben betreffen das Krankenversicherungsrecht aus dem Sozialgesetzbuch V, die von dir angesprochene Entgeltfortzahlung ist im "Entgeltfortzahlungsgesetz" geregelt und ist im klassischen Sinne Bestandteil des Arbeitsrechts.
      In der Vergangenheit hatten wir die von dir vorgeschlagene Variante ja schon einmal, indem die Entgeltfortzahlung bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit gekürzt wurde; diese Lösung hat aber nicht den erwarteten Effekt gebracht.
      Um wirklich einzugreifen, wären sicherlich weitaus rabiatere Lösungen notwendig, aber wegen des in unserem Staate beherrschendem Lobbyismus nicht umsetzbar - spaßig wäre beispielsweise ein Gesetz mit dem Wortlaut: "Jeder Arzt darf maximal nur soviel in einem Kalenderjahr an Vergütung erhalten wie der höchstverdienende Regierungsbeamte", - dann hätten wir eine Rieseneinsparung :D
      Tschau ...
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 10:19:28
      Beitrag Nr. 105 ()
      oh weh. Wo was geregelt ist, ist mir recht wurscht. Den Unternehmen übrigens auch. Fakt ist, die Kosten werden nicht paritätisch geteilt. Über die Lohnfortzahlung tragen die AG ein grosses zusätzliches Päckchen.
      Natürlich hatten wir die gekürzte Lohnfortzahlung schon einmal. Diese Regelung wurde aber nach kurzer Zeit wieder gecancelt. Und zwar aus sozialen Gerechtigkeitsgründen :cry: und nicht, weil es nicht funktioniert hat.
      Wie ernst meinst du das mit dem Einkommensmaximierungsgesetz?
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 10:27:46
      Beitrag Nr. 106 ()
      >>"Jeder Arzt darf maximal nur soviel in einem Kalenderjahr an Vergütung erhalten wie der höchstverdienende Regierungsbeamte", - dann hätten wir eine Rieseneinsparung <<

      So was in der Art gibts wohl in Kanada. Deswegen machen einige Ärzte dort von April bis Oktober Urlaub.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 11:14:50
      Beitrag Nr. 107 ()
      ...
      das Problem in der Gesamtheit ist, das der "Gesundheitssektormotor" noch läuft, aber keiner sich traut, diesen einmal kurz anzuhalten und ein neues Getriebe einzubauen - wenn man es mal technisch formulieren will. Solange die Vorgehensweise lautet: "Lass mal hier kürzen und dort Einnahmen erhöhen" und das bei jedem kleinen Zahnrad, kann da in der Gesamtheit nichts raus werden. Da sich das aber keiner traut werden wir hier noch in einigen Jahren drüber schreiben und den Thread in den vierstelligen Bereich treiben :p
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 14:50:17
      Beitrag Nr. 108 ()
      Wenn Ärzte über die erbrachten Leistungen auch an Kassenpatienten Rechnungen ausstellen müssten und die Patienten einen (wegen mir noch so kleinen) Eigenbeitrag entrichten müssten, wäre uns schon sehr geholfen. Die deutsche Erbsenzählermentalität (siehe das Gejammer über 10 € im Monat) kann hier echt was verändern. Solange aber "die Kassen" alles zahlen und die Versicherten nicht checken das "die Kasse" letztlich sie selber sind, bewegt sich hier nix.

      Und die Überlegung, dass man bei Alten und Kranken nicht alles finanzieren sollte, was technisch machbar ist, hat auch was. Bei 85jährigen Krebspatienten im Endstadium haut man in den letzten zwei Wochen noch Zehntausende von Euros raus und gleichzeitig verweigern die Kassen kleinen Kindern mit Stoffwechselerkrankungen die Spezialnahrung und läßt sie hops gehen.

      Aber das ist ein anderes Thema, hier geht`s erstmal nur um die ineffiziente Arbeit der GKV.
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 21:57:56
      Beitrag Nr. 109 ()
      #105
      Denke, daß sich jeder Arbeitgeber gegen das Risiko Lohnfortzahlung absichern kann. Soll sogar Lohnerstattungen im Krankheitsfall eines Mitarbeiters geben. Weiß jetzt aber nicht, wie sich diese Kiste nennt.

      #108
      Natürlich fehlt die Transparenz gegenüber den Patienten und somit eine weitere Kontrollinstanz: der behandelte Patient selbst! Mir erzählen Privatpatienten, welche Dinge bzw. sogenannte Leistungen tatsächlich abgerechnet werden. Kaum gibt´s den Händedruck vom Arzt *klingelinderkasse*... mal telefonisch etwas erfragen *wiederumklingelinderkasse*... Einmal im Quartal zum Arzt wegen Husten und Chipkarte einlesen lassen *jackpotauslös*...

      Was ich absolut nicht verstehe, ist der Umstand, daß die Eigenverwaltungskosten der Krankenkassen im I.Quartal trotz Verbots gestiegen sind! :mad: Dazu sind angeblich die Kosten im Bereich der Hilfsmittel und Transportkosten gestiegen?! :mad:

      Was mich zudem verwundert: warum hat die DAK vor knapp zwei Wochen noch einen Überschuß von 218mio€ im I.Quartal vermeldet? Was ist mit den anderen Gesundheits- und Krankenkassen, die offensichtlich selbst eine Kur oder bald das Sterbegeld bräuchten?

      Fragt Ihr Euch nicht auch jeden Monat, warum Eure Krankenkasse jeden Monat eine Mitgliedszeitung schickt, die Ihr eigentlich gar nicht haben wollt? Meint Ihr, daß es zeitgerecht ist, wenn eine Krankenkasse Defizit einfährt, daß dann die eigenen Mitarbeiter dieser Kasse bis zu 14 Monatsgehälter bekommen? :mad:

      Ich glaub, ich habe den falschen Beruf gewählt... :cry:
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 02:26:35
      Beitrag Nr. 110 ()
      @ dagobert

      vergiss es, gegen kranke Angestellte gibt es keine Versicherung


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