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    nach MLP nun Allianz ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.02 14:03:40 von
    neuester Beitrag 19.05.02 15:01:33 von
    Beiträge: 5
    ID: 588.153
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      schrieb am 19.05.02 14:03:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem der Short Seller Angriff der Allianz/Dresdner Gruppe auf die MLP mit lukrativ umgesetzt wurde, deutet sich jetzt ein gefährlicher Rückschlag an :
      Aus Schweitzer Quellen wird folgendes berichtet :


      Gegen die Allianz wurde mit Urteil des BGH (AZ: IV ZR 138/99) entschieden:

      Die AGB`s in den Lebensversicherungsverträgen sind betreffend der Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung nicht statthaft. Folge: Der Versicherungsnehmer kann jeder Zeit seine Allianz Verträge kündigen und die volle Summe aller Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) inkl. einer Verzinsung von 7% zurückfordern.

      Zitat aus diesem Urteil gegen die Allianz:
      "Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ord­nungsgeld im Einzelfall höchstens 500.000 DM, Ord­nungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu vollzie­hen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten) ver­boten, beim Abschluß von Kapital‑Lebensversiche­rungen die nachfolgend genannten Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen zu verwenden und/oder sich bei Abwicklung bereits abgeschlossener Kapital‑Lebensver­sicherungsverträge auf die nachfolgend genannten All­gemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen."

      Die Schweizer fragen nun:

      Die letzte Bilanz, Geschäftsberichte, ... verschweigen dieses Urteil. Der Allianz drogt ein Liquiditätsabfluss von mehreren Millianrden EURO.

      Für jeden Allianzkunden bedeutet dies Urteil doch:

      Eine Rückzahlung aller Beträge inkl. 7%-Verzinsung ist mehr als er je aus diesen Lebensversicherungsverträgen erwarten kann. Viele Finanzdienstler, welche alternative Produkte vertreiben kennen dieses Urteile. Die Stornowelle ist schon angelaufen und wird eskalieren.

      Warum sind diese Risiken, welche durch obiges Urteil manifestiert sind, nicht in den Rückstellungen der letzten Bilanz ausgewiesen?
      Glaubt man, dass man sich nach wie vor auf die Passivität und Dummheit seiner Kunden verlassen kann.

      Den Allianzkonzern kann das in den nächsten 3 Jahren min. 8 Milliarden an Liquidität kosten.

      Was dies für den Kurs bedeutet? Wie weit er sinken wird, kann niemand vorher sagen.
      Wer sich das Urteil etwas näher anschauen möchte:

      http://www.bundderversicherten.de/BGH_090501.htm
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 14:20:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das glaub ich nicht. Diese Kamelle ist - wie das Urteil aus 2001 - so alt und wurde schon zigfach erläutert.

      Allianz muß mitnichten etwas erstatten, was soll der Quatsch. Die Schweizer müssen sich schon anderswo auf dem deutschen Markt einkaufen, so sicher nicht, lol.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 14:34:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      1. Das Urteil ist nachlesbar.

      2. Die gerichtlich angeordnete Verzinsung von 7 % liegt über dem Markt. Es ist also nicht sinnvoll aus der Sicht des Versicherungsnehmers, jetzt zu kündigen, sondern erst, wenn die erreichbare Rendite am Kapitalmarkt höher ist als 7%.

      3. Profis können dieses Urteil folgendermaßen nutzen : Kauf der LV-Verträge von verkaufswilligen aber uninformierten Kunden über dem Rückkaufswert, danach Kündigung und Auszahlung gemäß dem Urteil.

      http://www.bundderversicherten.de/BGH_090501.htm
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 14:49:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      siehe mein Thread

      GGF
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 15:01:33
      Beitrag Nr. 5 ()


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