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    Hinweise der Hessischen Börsenaufsicht für Internet-Nutzer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.02 16:10:32 von
    neuester Beitrag 17.04.03 09:05:02 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 22.05.02 16:10:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Überprüfen Sie Ad hoc-Meldungen

      Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren. Überprüfen Sie z. B. grundsätzlich Ad hoc-Meldungen anhand von zuverlässigen Quellen. Dies kann z. B. die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc-Publizität mbH http://www.dgap.de oder die Homepage des Emittenten sein.

      "Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
      Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
      Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
      Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.

      Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
      Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
      In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.

      Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
      Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
      Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.



      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 16:26:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      schaut lieber maklern auf die finger,das sind die grössten verbrecher
      gruss
      tb 2
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 16:35:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      als ob wir kleinen lichter hier viel bewegen können!

      @börsenaufsicht:
      schafft mal lieber was und bestraft die "großen" die insiderhandel betreiben bis es raucht!!!

      wir "kleinen" sind sowieso immer die dummen....

      gruß
      mr_trader
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 16:35:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zum Glück dürfen noch die Vorstände der Firmen Lügen erzählen, das sich die Balken biegen. :)
      Opus V
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 16:40:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      und warum tut Ihr dann nicht Euren Job indem Ihr den
      grandiosen Phantasten MarcMr sperrt,
      der immer und immer wieder in eintöniger Repetition
      den größten Kappes als vermeintliche Wahrheit und
      alleinige Schuld am Desaster von CL postet ??

      Ein solches Konglomerat an dummdreister Realitätsverdrehung
      ist zwar nicht ausdrücklich strafbar, aber Dummheit muß
      doch auch Grenzen haben.
      Man muß doch kein Psychologe sein um zu erkennen, das
      da Schizophrenie-Symptome erkennbar sind.
      Der ist an Realitätsferne nicht zu überbieten und
      erweckt permanent den Eindruck, diese Klitsche sei über-
      lebensfähig.

      Wieviele Anleger sind auf das Geschwafel schon reingefallen, zu dem Ihr die Plattform liefert?

      kswb

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      Avatar
      schrieb am 22.05.02 16:58:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tssss....


      Der kleine Anleger interessiert doch eh niemand mehr. Ich halte dies für reine Augenwischerei.

      Beispiel:

      Wenn in einem Emmisionsprospekt veröffentlicht wird, dass der Geschäftsführer einer AG ca. 1,2 Mio Aktien hält, nach genauer Untersuchung aber, die 1,2 Mio Aktien durch seine Ehefrau gehalten werden ... .
      Familienrechtlich gesehen könnte es wohl egal sein, wer die Aktien hat ( bei einer Zugewinngemeinschaft ), aber der Posten des Geschäftsführers hat nichts mit einer Zugewinngemeinschaft zu tun.
      Wenn man überlegt, dass das Emissionsprospekt von den Banken überprüft und genemigt wird, der Bank die Eigentumsverhältnisse mit Ehemann und Ehefrau aber bekannt sind, fühle ich mich als Kleinanleger verschaukelt und kann aber nichts unternehmen.

      Satire: Pech gehabt, kleine Unwahrheit, falsche Anlegerentscheidung.

      Machen konnte ich eh nichts... .
      Ob das bei dem Unternehmen Metabox so war, vermag ich nicht zu beurteilen, komme mir aber trotzdem als der Looser vor.

      Schöne Gesetzeswelt...
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 17:01:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hey Boersenaufsicht Hessen, ich kaufe Euer VIP logo für 100CHF - in bar und steuerfrei !
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 17:14:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      RE: Börsenaufsicht

      Liebe Börsenaufsicht !

      Diesen Artikel posten Sie ja in regelmässigen Abständen als reminder immer wieder hier im Board.

      Ihr Bemühen um Aufklärung ist sehr lobenswert.

      Trotzdem würde sich der gemeine Nutzer darüber freuen, wenn Sie nicht immer den selben Text hier rein stellen, der sich jetzt seit Monaten unverändert wiederholt.

      Mein Tip :

      Öfter mal was neues ! Überarbeiten Sie ihr Mitteilung, vielleicht mal an Hand von aktuellen Fällen.

      Sie können auch gerne mal Ihre Erfolge mitteilen, damit wir Wissen, wofür Sie unsere Steuergelder so verbraten, und was wir an Ihnen haben.

      Liebe Grüße,



      SOM
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 17:18:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: Börsenaufsicht

      als Ergänzung :

      Sie dürfen auch als Nutzer hier antworten und auf Fragen und Anregungen der Teilnehmer reagieren.

      Das ist der Eigentliche Zweck von wallstreet-online.
      ;)

      SOM
      Avatar
      schrieb am 22.05.02 18:08:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es ist noch nicht so lange her,dass 2 im Internet verbreitete Nachrichten sofort und massiv Kursbewegungen zur Folge hatten:

      Die Meldung von Herrn Förtsch bezüglich Gericom
      und
      dieses absurde Gaunerstück bezüglich Goldzack!!!

      Wenn nicht mindestens die Meldung wg. Goldzack kriminell war, weiss icht nicht, was sonst kriminell sein soll....

      Leider ist aus dieser Sache bisher nichts hervorgegangen-keine Meldungen wegen Verfolgung der Verantwortlichen, keine Meldungen über eingeleitete Maßnahmen-nix!!!

      Ich frage mich da,ob diese Menschenvon der Börsenaufsicht überhaupt eine Daseinsberechtigung haben :rolleyes:

      Vielleicht ist diese Behörde ja auch nur zu dem Zweck da, um den " Kleinanlegern" vorzugaukeln,dass sie eine Institution hätten,die ihre Interessen vertritt.

      Habe letztens irgendwo gelesen,dass zwar mehr Fälle bearbeitet worden sind,aber die Quote der Verfahren und Verurteilungen lag irgendwo im Bereich kleiner als 5%-also praktisch und faktisch nutzlos !!!!

      So-was soll dieses " Hinweisen auf evt. Maßnahmen wg Verbreitung usw." :confused:

      Jeder,der hier öfter im Board ist,weiß wer was sagt und warum-hat halt jeder seinen Masche.

      Das ist aber ok-immerhin sollte jeder sich selbst vielseitig informieren und dann Entscheidungen treffen.

      Bin ganz mit SOM.you. einer Meinung,dass die Menschen von der Börsenaufsicht hier mal posten sollten-immerhin lesen sie ja auch-oder sind es die Leute hier nicht wert??? :kiss:
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 09:05:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh: UP !!! :laugh:


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