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    private Versicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.02 10:36:49 von
    neuester Beitrag 31.05.02 11:56:39 von
    Beiträge: 50
    ID: 591.678
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      Avatar
      schrieb am 28.05.02 10:36:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir den neutralsten und besten Versicherungsmakler empfehlen. Ich möchte mich privat versichern und bin auf der Suche.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 10:44:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was du suchst gibt es nicht !

      1.) Jeder Vermittler, wie auch immer seine Bezeichnung,
      verkauft Versicherungen auf Provisionsbasis

      2.) Jeder Fachmann hat auch seine "eigene Sicht der Dinge"!
      Wenn Du mehrere Vermittler um Rat fragst, wirst du
      immer unterschiedliche Tarife als "Optimallösung"
      gennant bekommen, denn jeder Berater hält andere
      Aspekt des Versicherungschutzes für "besonders wichtig"
      und legt den Schwerpunkt der Tarifauswahl
      entsprechend anders.


      Wenn Du angestellter bist, schau Dir mal den GS1 der Continentale an, die einzige Kraneknversicherung zum "Nulltarif" !
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 10:49:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo alfred, hab dir eine mail geschickt!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 10:53:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      RE: KV Experte

      naja, so einfach ist das auch nicht.

      Klar, als Versicherungsagent ist man Verkaufsorgan beim Versicherungsunternehmen. Anders der Makler.

      Wenn Du einen Makler findest der das alles macht, haste einen guten erwischt.....

      Die Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Vers. Interessenten bzw. späteren Vers. Nehmer (hier Kunde genannt)

      Das Rechtsverhältnis zwischen dem V.M. und dem Kunden/V.N. ist primär von den Pflichten des V.M. geprägt.
      Die Pflichten des V.M. sind sehr umfangreich und bedürfen daher einer ausführlichen Darstellung und Beurteilung.
      Die Bedeutung und Tragweite der Pflichten wird nur dann erkennbar, wenn man sie den einzelnen Phasen der Rechtsbeziehungen zwischen dem V.M. und Kunden/V.N. zuordnet. Dies gilt vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Haftungsfolgen bei Pflichtverletzung durch den V.M.

      Den Anstoß zum Abschluss eines Vers. Maklervertrages gibt in der Regel der Kunde. (Baumann S. 45). Nach Einigung über die wesentlichen Inhalte, das sind insbesondere die Rechte und Pflichten, nimmt der Makler den Vertrag entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln an. (Baumann S. 45/46).

      Das BGH-Urteil vom 22.05.1985 zeigt dem V.M. die Pflichten auf, die er
      gegenüber seinem Kunden zu erbringen hat. Diese zu beachten, ist für den V.M. sehr wichtig, da er bei Pflichtverletzung mit Regreßansprüchen des Kunden rechnen muß.

      Die Hauptleistungspflicht des V.M. ist die Verpflichtung zum Tätigwerden (auch Bemühungspflicht genannt) und
      entsteht mit Abschluss des Vers. MaklerVertrags (Baumann S. 50). Sie wird ergänzt durch verschiednene Nebenpflichten.


      4.1 In allen Phasen seiner Tätigkeit zu beachtende allgemeine Pflichten

      1. Interessenwahrnehmungspflicht

      Diese allgemeine Pflicht ergibt sich aus der Sachwalterstellung und umfaßt alle vom V.M. zu beachtenden Verpflichtungen. (Matusche S. 42/43).

      2. Aufklärungs- und Beratungspflicht

      Da vornehmlich sachunkundige Mandanten die Dienstleistung des Maklers in Anspruch nehmen, kommt dieser Pflicht besondere Bedeutung zu. Dabei ist das Ausmaß der Beratung abhängig vom Wissensstand des Kunden. Der BGH hat in seinem Sachwalterurteil die verschärften Anforderungen an die Beratungspflicht herausgestellt. (Matusche S. 43, 45).
      Die Beratungspflicht beinhaltet auch eine Erkundigungs- und Informations-
      pflicht, und zwar
      - darüber, welche Risiken versichert werden sollten
      - über die beste Abdeckung des Risikos
      - über den Versicherungsumfang
      - darüber, welches V.U. als Risikoträger in Frage kommt
      - über die Höhe der Prämie
      (Matusche S. 47).

      3. Weisungsbefolgungspflicht

      Der V.M. hat allen besonderen Weisungen seines Kunden grundsätzlich Rechnung zu tragen. (Matusche S. 47). Bei sachwidrigen Weisungen muss der Makler seinen Kunden aufklären und infomieren. (Matusche S. 48) Dies folgt aus den §§ 675, 665 BGB.

      4. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht, Benachrichtigungspflicht

      Auf Anforderung des Kunden hin hat der V.M. Auskunft und Rechenschaft zu geben. Soweit Nachrichten zu übermitteln sind, hat er dies unaufgefordert zu erledigen.(Matusche S. 49) Die Rechtsgrundlage dieser Pflichten sind §§ 675 und 666 BGB (vgl. Palandt BGB § 666 Rn. 2-4)


      5. Herausgabe- und Weiterleitungspflicht

      Diese aus den §§ 675 und 667 BGB abgeleitete Pflicht
      beinhaltet die Aushändigung der Police und Weiterleitung aller Willenserklärungen. (Matusche S. 49/50) . Außerdem ist sie von Bedeutung, wenn der Makler in den Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und dem V.U. eingeschaltet ist.


      6. Verschwiegenheitspflicht

      Der V.M. ist seinem Kunden gegenüber im Verhältnis zu Außenstehenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Grundatz kann nur durchbrochen werden, wenn Deckungsangebote eingeholt werden. (Matusche S. 50).

      7. Beweiserleichterungspflicht

      Der V.M. hat die Pflicht zur Beweiserleichterung. Um dieser Pflicht entsprechen zu können, hat er ein Tagebuch zu führen und aufzubewahren. Bruck/Möller (vor §§ 43-48 Anm. 64) leitet diese Pflicht aus § 100 i.V. mit § 103 HGB ab. (Baumann S. 119) Dagegen führt Zinnert in seinem Aufsatz in VersR 2000 Heft 10 S. 399 aus, dass diese Vorschriften für den V.M. nicht gelten.






      4.2. Pflichten vor Abschluß des Versicherungsvertrages

      1. Betätigungspflicht

      Sobald der Kunde an den V.M. herantritt, muß dieser schnellstens tätig werden, um das Risiko zu identifizieren (Baumann S. 52) und danach für dieses Risiko eine entsprechende Deckung zu suchen. (Matusche S. 51).

      1.1. Risikoanalyse

      Der V.M. kann sich erst nach Erstellung einer eigenen Risikoanalyse nach einer für das jeweilige Risiko passenden Deckung umsehen. (Matusche S. 52) Er hat also das Risiko zu ermitteln und zu analysieren. In diesem Rahmen hat er die Erkundigungs- und Informationspflicht. Kommen ihm Bedenken an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben seines Kunden, muß er von sich aus eigene Nachforschungen anstellen. (Matusche S. 54). Bei der Risiskoanalyse sind die Risikoursachen zu erforschen, da sie für das
      Deckungskonzept sehr wichtig sind. (Baumann S. 57). Über das
      Ergebnis seiner Analyse hat der V.M. seinen Kunden zu unterrichten und nach Abstimmung mit ihm ein Deckungskonzept vorzuschlagen.

      2. Suche nach dem passenden Versicherer (Marktanalyse)

      Zunächst hat der V.M. eine Marktanalyse anzustellen, um den geeignetesten Versicherer zu finden. Der Kunde kann dabei bestimmen, daß er bestimmte Versicherungsunternehmen nicht einbezogen haben will. Dabei ist streitig, ob der V.M. diese Unternehmen dennoch in die Marktanalyse einbeziehen muss (Baumann S. 66). Bei der Erstellung der Marktanalyse ist der V.M. verpflichtet, seinen Kunden darüber zu informieren, dass auch ausländische Versicherer in Frage kommen. In diesem Zusammenhang hat er auf die Besonderheiten des EU-Binnenmarktes hinzuweisen.(Baumann S. 67). In die engere Auswahl kommen jedoch nur solche Versicherer, die eine Konzession erhalten haben. Bei deutschen Unternehmen muss unverändert die Genehmigung des BAV vorliegen.

      Ob auch ausländische Unternehmen in die Marktanalyse aufgenommen werden sollen, ist mit dem Kunden im Einzelnen zu erörtern.(Baumann S. 68/69)

      2.1. Solvenzprüfungspflicht

      In der Literatur ist man sich einig darüber, dass der V.M. die Solvenz
      eines Vers. Unternehmens zu prüfen hat. (Matusche S. 60, Baumann S. 70). Damit gilt das auch für die deutschen Versicherungsunternehmen im aufsichtspflichtigen Bereich des BAV, besonders jedoch für ausländische Versicherer, weil wenig Kenntnisse über die Qualität deren Aufsichtspraxis vorliegen. (Baumann S. 71)

      2.2. Umfang der Prüfungspflicht

      Der Umfang ist abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutsamkeit des Vertragsabschlusses für den Kunden. (Matusche S. 60) Der V.M. hat mit Sorgfalt Bilanzen und Geschäftsberichte zu prüfen und Veröffentlichungen in den Medien zu verfolgen. Kommen ihm jedoch Bedenken an der Solvenz, muß er selbst eine Bilanzanalyse durchführen. Fällt das Ergebis ungünstig aus oder kann er eine Analyse nicht erstellen, ist er verpflichtet seinen Kunden unverzüglich davon unterrichten. (Baumann S. 71/72).

      2.3. Prüfungspflicht bei Großrisiken

      Hierbei hat der V.M. die Pflicht, das Risiko in Form von Mitversicherungen zu verteilen. Dabei darf aber die Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitversicherer nicht überschritten werden ( Matusche S. 64); auch hier ist er zur Prüfung der Solvenz verpflichtet (Baumann S. 74).

      2.4. Einbeziehung von Direktversicherern

      Nach Matusche und Baumann ist der V.M. nicht verpflichtet, solche Vers.U. in die Marktanalyse einzubeziehen. Seine Sachwalterstellung gegenüber seinem Kunden verpflichtet ihn jedoch dazu, diesen vorher über Existenz und Arbeitsweise des Direktvertriebes zu informieren und ihm mitzuteilen, daß er diese nicht in sein Deckungskonzept aufnehmen wird. (Matusche S. 61, Baumann S. 77/78).


      2.5. Auswahl des Versicherers

      Bei der Auswahl des Versicherers hat der V.M. Angebote einzuholen, sie zu prüfen und zu vergleichen. Er hat dabei zwischen angemessener Prämie und zu erwartendem wirtschaftlichem Erfolg abzuwägen, d.h. er muss nicht immer die niedrigste Einstiegsprämie auswählen (Baumann S. 73, Matusche S. 66).

      Hat der V.M. einen passenden Versicherer gefunden, ist er verpflichtet, seinen Kunden unverzüglich zu informieren; die Informationspflicht gilt auch für den Fall, dass er keinen Versicherer gefunden hat.(Baumann S.78)



      4. 3. Abschluss der Versicherungsvertrages

      Soweit der Kunde keine bestimmte Weisung erteilt, den Vertrag mit einem bestimmten Unternehmen abzuschließen, kann der Makler die Auswahl zwischen verbliebenen Vers. Unternehmen treffen. (Fundstelle ?, Satz evtl.streichen)

      Es ist Aufgabe des V.M. darauf hinzuwirken, daß der Kunde seine vorvertraglichen Anzeigepflichten erfüllt, da der Versicherer anderenfalls
      von seiner Leistungspflicht enthoben wird. Eine Anzeigepflicht trifft den V.M. für den Fall selbst, daß er dazu bevollmächtigt ist (Baumann S. 79).

      Bei der Auswahl des Versicherers hat der V.M. Angebote einzuholen, zu prüfen und zu vergleichen. Er hat dabei zwischen angemessener Prämie und zu erwartendem wirtschaftlichen Erfolg abzuwägen, d.h. er muß nicht immer die niedrigste Einstiegsprämie auswählen. (Baumann S. 73, Matusche S. 66).

      4.3.1. Deckungsumfang

      Der V.M. ist verantwortlich dafür, daß ausreichende Versicherungssummen vereinbart werden, d.h., es darf weder zu einer Über- noch zu einer Unterversicherung kommen. (Matusche S. 69). Zusätzlich sind - soweit überhaupt versicherbar - Sondergefahren abzusichern. (Matusche S. 69 + 70).


      4.3.2 Ausgestaltung des Vers. Vertrages

      Der V.M. hat seinem Kunden gegenüber klare Vertragsbedingungen zu garantieren; insbesondere bei Eintritt des Schadenfalles dürfen sich keine Auslegungsprobleme ergeben. (Matusche S. 71 + 73). Er darf die AVB des Versicherungsunternehmens nicht ungeprüft übernehmen, sondern hat sie dem Einzelfall entsprechend anzupassen. (Matusche S. 74) . Der V.M. muß anstreben, von den AGV im Einzelfall zum Vorteil seines Kunden abzuweichen. (Matusche S. 74). Eine Abweichung zum Nachteil seines Kunden widerspricht seiner Stellung als Sachwalter seines Auftraggebers (Matusche S. 74, Baumann S. 87).

      Im Hinblick darauf, dass der V.U. eine Verbraucherinformationspflicht gegenüber natürlichen Personen als V.N. nach § 10a VAG hat, muß der V.M. überprüfen, ob der Versicherer dieser Pflicht auch nachkommt.(Baumann S. 88).

      4.3.3 Dauer des Vers. Vertrages

      Matusche sieht das besondere Interesse des Kunden in flexibler Absicherung. Nach ihrer Auffassung ist der V.M. daher verpflichtet, wenn möglich nur kurzfristige Vers.Verträge auszuhandeln. (Matusche S. 76/77)

      Baumann folgt dem nicht uneingeschränkt; er ist der Ansicht, dass für den V.M. keine generelle Pflicht zum Abschluß kurzfristiger Verträge besteht, jedoch eine Informationspflicht gegenüber seinem Kunden über Vor- und Nachteile langfristiger Verträge.(Baumann S. 83).
      Bei diesen Überlegungen ist zu beachten, dass die Dauer des Versicherungsvertrages unabhängig von der Laufzeit des Maklervertrages zu sehen ist. (Matusche S. 77).



      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:11:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Alfred wie alt bist Du?

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      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:17:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich kann Dir nur raten Dich nicht bei der Continentale zu versichern, belegt regelmäßig einen der letzten Plätze in diversen Vergleichstests.

      Bin selbst bei der Universa versichert, die Leistungen sind ok, aber es gibt billigere.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:19:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Grasgeflüster
      billig=gut?????????????

      hmm demnch müsste ich mir nen trabi kaufen
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:23:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Leistungen bei der PKV sind im Gegensatz zur GKV vorgeschrieben, d.h, bei identischen Leistungen kann der Preis entscheiden.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:23:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: Grasgeflüster

      Die Auswahl des Versicherers kann man doch erst nach der Risikoanalyse vornehmen.

      Die Continentale ist bei mir auch nur selten der passende Versicherer, aber es ist schonmal vorgekommen, zumindest im GS1 Tarif.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:25:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      das ist ja auch der einzigste Tarif, den der KVExperte kennt :laugh: toller Experte :laugh:

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:27:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei der privaten KV sind die LEistungen vorgeschrieben???
      Also entweder verwechselst du da was, oder ich bin ehrlich gesagt dumm.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:28:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      die Leistungen stehen in Deiner Police und können nachträglich nicht mehr geändert werden. Bei der GKV ist das gang und gebe.

      Du bist wahrscheinlich dumm.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:36:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      RE: Grasgeflüster

      , bei identischen Leistungen kann der Preis entscheiden.


      nein, Beitragsstabilität, ein gesundes Wachstum, langfristiges Erfüllen des Versicherungsversprechens, die zugrundegelegte Sterbetafel, die Beitragsrückstellungen, die Rfb Quote, die Kostenquote, und das Alter des Tarifes, sowie die Struktur der Versichertengemeinschaft sind mindestens genau so wichtig wie, der Preis der heute zu zahlen ist.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:45:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      dann habe ich dich wohl falsch verstanden, deine ausage kam so rüber als ob alle pkv gleich wären was ihre leistung angeht. und das ist ja offensichtlich nicht so!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 11:49:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13

      natürlich Du hast Recht. Warum legen viele Versicherer ständig neue Tarife auf ? ;)

      Fazit: Hände weg.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 13:50:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ reinhar

      Ich bin 35

      Ich bin momentan Angestellter, möchte mich aber selbständig machen. Versichert werden soll meine Frau und ich (sie arbeitet auf 325 Euro-Basis).
      die Leistungen sollen sich hauptsächlich auf Zahn- bzw. Kieferorthopädische Behandlung und Homöopathie (Akkupunktur, alternative Behandlungen) spezialisieren.
      Unwichtig ist:
      Chefarztbehandlung
      Ein-Bett-Zimmer
      und sonsitger Schnick-Schnack.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 14:06:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      jetzt müsste man nur noch wissen, wie alt deine Frau ist, dann könnt ich schon was rechnen!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 14:56:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich: 35
      Frau: 33
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 15:15:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      du ab 215 € mittelklasse PKV leistungen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 15:31:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      RE: Cashmandt

      Diese Vorgehensweise führt doch zu nichts.

      Du kommst damit weder deinen Beratungspflichten noch dem Aufklärungsbedarf vom Alfredo nach.

      Punkte die diskutiert werden müssen :

      - sind Kinder geplant
      - was versteht er unter schnick schnack
      - wünscht er eine Kostenerstattung, die auf Höchstsätze nach GoÄ begrenzt ist
      - macht es Sinn bei der zukünftigen Selbständigkeit einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung zu versichern.
      - wie sieht die weitere Lebensplanung der Gattin aus.

      usw.
      sowas macht man verantwortungsvollerweise nicht in einem Forum. Meist entwickelt sich der tatsächliche Bedarf und die Vorstellung erst in einem Gespräch.

      Auch die Analyse der Auswahl der Gesellschaft scheint mir etwas zu kurz gekommen. Ich frage mich manchmal schon, wie Kollegen ihre Arbeit machen.



      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 15:39:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      ich wollte ihm ja auch nur einen anhaltspunkt geben. haben ihm ja schließlich auch meine email angeben und die hp unseres maklers. ich weiss auch das es da noch jede menge zu klären gibt!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 15:53:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Som

      schön abgeschrieben, aber ohne Belang!
      Makler "verkaufen" private Krankenversicherung, wie Mehrfachvertreter oder Gesellschaftsvertreter auch.

      Alles was du von "Maklerpflichten" aufgezählt hast ist ohne jeden Bedeutung!

      Oder wie oft hast du z.B.bei einem Vertrag zur PKV,
      die AVB angepasst?

      "Er darf die AVB des Versicherungsunternehmens nicht ungeprüft übernehmen, sondern hat sie dem Einzelfall entsprechend anzupassen. (Matusche S. 74) . Der V.M. muß anstreben, von den AGV im Einzelfall zum Vorteil seines Kunden abzuweichen"

      Deine Solvenzprüfung möcht ich auch mal sehen ;)
      und wie die "Risikoanalyse" auschaut, ich bin gespannt :laugh:

      Die "Beratung" und Aufklärung dürfte Qualitativ wohl weniger vom Status des Vermittlers, als von seiner fachlichen Kompetenz abhängen.
      Welcher Tarif über 30,40 oder v50 Jahre gesehn, der beste ist, kann mann überhaupt erst am end erkenn ;)

      @ Grasgeflüseter

      Das du keinerlei Fachkompetenz besitzt hast du schon oft genug bewiesen, "Bild der Frau" lesen, reicht dann doch nicht. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 16:04:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      RE: kvexperte

      mal langsam.

      Du willst doch wohl nicht Teile meiner Diplomarbeit in Frage stellen oder ? ;)

      Bei den aufgezählten Pflichten handelt es sich um generelle Pflichten, welche sich aus gefestigter Rechtsprechung,
      dem BGB und HGB ergeben.

      Ich wäre da mit Deiner Beurteilung vorsichtig, daß diese ohne Beudeutung wären.
      Für Dich als Vertreter sind diese zugegebenermassen ohne Bedeutung.


      Daß die AVB Anpassung nicht viel mit der KV zu tun ist ja klar.

      Der Punkt Risikoanalyse, Solvenzprüfung und Auswahl des Versicherers wird von Agenten ohnehin nicht gemacht.

      Als Versicherungsvertreter kann man nix am Markt auswählen...., sondern nur den Verkauf der eigenen Produkte versuchen.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 16:23:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Som

      Hab ja schon gesagt, schön abgeschrieben
      (für dein Diplomarbeit) aus sicher "schlauen" Büchern.

      Oder willst Du allen ernstes Behaupten, du betreibst "Solvenzprüfung" mittels "Bilanzanalyse" ?
      Das machen ja nicht mal Analysten! :laugh:
      Und bei ca. 50 PKV´s hättest du auch viel zu tun, geschweige denn Versicherungen verkaufen.

      Die aufgezählten "Rechtspflichten" mögen im individuellen
      "Groß-Sachgeschäft" praxisrelevanz haben, im normalen Privaten Sach-, Lebens-, und Krankengeschäft verkaufen alle! ohne Ausnahme! die Standardprodukte der Versicherungen!

      Oder ist schon mal ein Makler verurteilt wurden, weil er einen für den Kunden "nicht optimalen" Kranken- oder Lebensversicherungvertrag verkauft hat?
      Wenn Ja, gib doch bitte eine Quellenangabe an.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 17:01:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      RE: Kvexperte

      Áus dem Stand ist mir da kein Urteil bekannt.
      Es gibt eins welches in die Richtung geht : OLG Karlsruhe vom 03.07.1997 in recht und schaden 1999, 44

      Den Punkt Solvenzprüfung und Bilanzanalyse mache ich tatsächlich. Das erfolgt einmal im Jahr, bei 8 Versicherungsunternehmen in der KV. Dauert einen Tag, und liefert sehr wichtige Erkenntnisse für die Beratung.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 17:12:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ Som

      Na komm schon, bei so wichtigen, praxiserheblichen Maklertätigkeiten wird sich doch wohl ein konkretes Urteil finden, und nicht nur eins was "in die Richtung geht".
      Oder sollte das eben doch schöne Theorie sein, aber eben ohne Bezug zur Wirklichkeit?

      Aber du "outest" Dich ja selber:

      8 Bilanzanalysen an einem Tag :eek: ich bin schwer beindruckt. Andere brauchen Wochen für eine :confused:

      Wie auch immer, was ist den mit den anderen 40 Unternehmen? vermittelst Du nicht für diese ?

      Soweit geht also deine Unabhängigkeit als Makler
      1 aus 8 :eek:

      Na wenigstens hört mal die Mär vom "ganzen Markt" auf.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 17:19:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      RE: KV Experte

      nein, deine polemische Art ist wirklich unpassend.

      Die Auswahlkriterien der Versicherungsgesellschaften unterliegen verschiedenen Kritereien.

      In der Vorauswahl scheiden rd. 80 % der Versicherungsunternehmen auf Grund unterschiedlichster Kriterien aus.

      Die dann vorhandenen 8 weiteren werden unter verschiedenen
      Aspekten unter die Lupe genommen, um hier die Nuacen für die Auswahlkriterien meiner Mandanten klar herauszuarbeiten.

      Die Bilanzanalyse erfolgt nach verschiedenen Benchmarkkriterien, die ich auf Grund der Komplexität hier aber nicht erörtern werde. Wenn es dich interessiert ruf mich ruhig an.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 18:00:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ Som

      Etwas Polemik läst sich bei mir nie ganz vermeiden, weis auch nicht warum, ist wohl "der Friedmann" in mir :laugh:

      Die "meinen Mandaten"-Masche kannst Du Dir aber sparen, von Mandaten könntest Du sprechen wenn Du Honorarberatung als Dienstleistung erbringen würdest, solange Du Versicherungen verkaufst, solltest Du von "Kunden" sprechen!


      Niemand, und ganz bestimmt nicht ich, möchte Dir unterstellen, das Du deine Kunden nicht gut berätst, aber ich muss mich entschieden dagegen verwahren wenn unterstellt wird, Makler würden besser beraten als Vertreter.

      Wenn du behauptest ca. 44 private Krankenversicherungen
      scheiden von vornherein für eine Vermittlung deinerseits aus. dan hast du , gewollt oder ungewollt, ganz eindeutig bewiesen das Du, und, so wie ich schon immer wuste, wohl alle Makler eben nicht "aus dem ganzen Markt" auswählen!

      Wenn Bilanzanalyse dein Hobby ist, schön, Im Verkaufsgespräch kann mann damit auch sicherlich dem Kunden
      gegenüber, der ja selber null Ahnung von einer Versicherungsbilanz hat, Kompetenz ausstrahlen.
      Aber zu meinen aus einer Bilanz des Jahres 2001 Rückschlüsse auf die nächsten 30,40 oder 50 Jahre, die Dauer einer privaten Krankenversicherung ziehen zu können, zeugt, mit verlaub gesagt nicht, von einer übersteigerten Hybris.

      Krankenversicherungen als AG´s werden ge- und verkauft,
      Versicherungsvereine fusionieren, wie will mann da aus einer Bilanz die Geschäftsentwicklung und damit die Beitragsentwicklung (denn darum geht es Dir doch, oder?)absehen können? Gar nicht!

      Soweit ich weis, gibt es im Bereich der PKV keine Rückversicherungen.Was macht also eine kleine PKV mit einem Tarif, in den plötzlich Zwillinge mit Bluterkrankheit und entprechen Millionen!!-Kosten geboren werden?
      Die "Bilanz" dieses Versicherers wird sich sehr schnell ändern, zumindest was die Beiträge angeht!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 18:23:27
      Beitrag Nr. 29 ()
      @KVExperte

      ich empfehle Dir auch mal das Diplom zu machen, das käme zum 1. Deinem Sachverstand und zum 2. Deiner Rechtschreibung zugute.

      :laugh:

      GGF, der ein Diplom hat.
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 18:53:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      RE: KV-Experte

      Ich erkläre dir gerne den Hintergrund des Maklermandates.

      Vor jedem Auftrag erhalte ich ein Maklermandat meines Mandanten. Dies findest sein Begründung darin, daß
      ich als Versicherungsmakler im Lager des zukünftigen Versicherungsnehmers stehe, und nicht eine Verkaufseinrichtung von einem einzigen Versicherungsunternehmen bin.

      Der BGH hat den Versicherungsmakler in seinem Sachwalter urteil als Interssengenosse des VN definiert, und den Maklerberuf mit anderen "Expertenberufen" verglichen, z.B. Anwälten, Steuerberater.

      Daher begründet sich das Mandat.

      Ich habe für mich die Entscheidung getroffen als Versicherungsmakler tätig zu werden. Alternativ hätte ich ja auch Vertreter werden können....

      Das hat verschiedene Gründe :

      a) Ich kann unabhägig beraten, und bin in meiner Produktauswahl nicht auf einen Versicherer beschränkt.

      b) Ich kann objektiver arbeiten als ein Versagent

      c) Ich leiste im Punkto Produktauswahl mit Sicherheit eine bessere Dienstleistung als der Agent.

      Auch Vertreter können gute Berater sein, Ihnen fehlt leider oft der Zugang zu den Produkten.

      Bei einem Angebot von 50 Krankenversicherungsunternehmen
      ist es unwahrscheinlich, daß ich durch zufall bei dem Agenten lande, der das passende Produkt für mich hat.

      Der Makler kann hier verschiedene Versicherungen anbieten, die Vor- und Nachteile jeweils erkäutern, und dann zusammen mit seinem Mandanten eine Auswahl treffen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 19:30:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Grasgeflüster

      Wenn Diplome zu Sachverstand deiner Qualität führen, danke ich verzichte :laugh:
      Immer wenn Du in der fachlichen Auseinandersetzung "gegen die Wand" gelaufen bist, kommst Du mit dem Hinweis auf Rechtschreibfehler, peinlich , wie ich finde.


      @ Som
      Wir alle stehen "im Lager des Kunden", so verstehen es zumindest alle seriös arbeitenden Finanzdienstleister.

      Die abstrakte Definition des BGH´s mag für theoretische Gedankenspiel ja ganz nett sein, für die Praxis hat es, wie schon gesagt, keine Bedeutung.

      Nachdem was ich in der Praxis an Fehlberatungen, gerade in der PKV, erlebt habe stehen sich unseriöse Makler und Agenten in nichts nach!

      Nun du bist nicht die Verkaufseinrichtung Einer Versicherung, Du bist die Verkaufseinrichtung von ganzen acht Versicherungen (in der PKV, wieviel sind in der
      Lebensversicherung?)

      Worin Unterscheiden sich die Versicherungen qualitativ die du verkaufst, von dennen die die Vertreter der jeweiligen Gesellschaft verkaufen? In nichts!

      Der GS1 wird nicht dadurch besser das DU Ihn verkaufst!

      Aus sicht der Versicherungsgesellschaften sind Makler i.d.R. nichts weiter als eine weitere Vertriebsschiene, mann könnte auch "Verkaufsschiene" sagen.

      Bei einer Auswahl von 8 Gesellschaften, wäre es deiner Logik nach ja auch nur Zufall, bei dir gerade "die richtige" gefunden zu haben ;)

      Was den Zugang zu den Produkten Betrifft, da fühle ich mich perönlich bei der Conti sehr, sehr wohl!

      Die Conti hat in ALLEN Bereichen die ich verkaufe weit überdurchschnittliche Produkte anzubieten, ob KV,BU,FLV oder Sach, nicht umsonst verkauft die Conti die Hälfte über die "Maklerschiene" ;)

      Der Vertreter hat gegenüber dem Makler i.d.R. einen entscheidenen Vorteil: Er kennst sich bei "seinen" Produkten und deren Möglichkeiten besser aus!

      Es schlichtweg unmöglich für einen Menschen zu allen Sparten aller Versicherungen aktuell auf dem laufenden zu bleiben, alleine das lesen der Produktmitteilungen wäre nicht zu schaffen, geschweige denn alle anderen Aufgaben eines Vermittlungsberufes zu erledigen.

      Es bleibt wie es ist, 99,99% der "Makler" sind verkappte Mehrfachagenten, nur die restlichen 0,01% machen das was den eigentlichen "Makler-Beruf" ausmacht: Individuelle Deckungskonzepte entwickeln und hierzu Versicherungsgesellschaften finden die dieses in Deckung nehmen, etwas was Du mit Sicherheit in deinem Leben noch nicht gemacht hast!

      Also bei allem kollegialem Respekt und Hochachtung vor deinen Sachlichen Beiträgen hier, hör doch bitte mit diesem "wir Makler so frei und unabhängig"-Gesülze auf!

      Du wie auch ich, bekommen unsere Provision von der Gesellschaft deren Versicherung wir verkauft haben!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 19:56:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      RE: kv-experte

      bei mir erfolgt die Auswahl aus 50 Gesellschaften , und nicht aus 8 wie von Dir unterstellt.

      Die Auswahl bleibt 1 aus 50, nur 8 aus 50 werden genauer betrachtet.

      Der Unterschied ist : Ich kann 50 Versicherer anbieten, und der Vertreter nur eine.

      Und erzähl mir als Ausschliesslichkeitsvertreter nichts von unabhägigkeit und objektiver Beratung, bitte nicht.

      Du bist als Vertreter glücklich, und ich als Makler.

      Das ist doch legitim.

      Wenn Du mit den Maklerusancen in Punkto Maklermandat nicht zurecht kommst , oder davon nichts wissen willst, oder es doch meinst besser zu wissen, ist das auch ok.

      Meine Mandanten schätzen meine Dienstleistung, und auch das deutlich breitere und diversifizierte Produktangebot. Ausnahmslos alle finden es auch besser, als das eines VersAgenten.

      Das Ausarbeiten von Deckungskonzepten, Sonderkonditionen, Zielgruppenlösungen gehört natürlich zu meinen Aufgaben.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 20:24:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ Som

      Ach, du verkaufst auch Versicherungen von Gesellschaften die du nicht genauer Beobachtest :eek:

      Wie Verträgt sich das denn mit deinen Maklerpflichten
      :confused:

      Nein, nein mein Lieber, mit deinen 8 Gesellschaften
      hast Du dich geoutet! Es kommt ja nicht darauf an, was Du theoretisch könntest, sondern darauf was du konkret machst.

      Und das sind nunmal 1 aus 8 !

      Bei den anderen Sparten sieht es wohl noch "schlimmer" aus,
      3-4 für BU, 1-2 RLV (Raucher-Nichtraucher) und Hausrat ises doch eh nur eine, was soll also dieses "Makler"-Gesülze, ist doch nur noch peinlich.

      Den "meine Kunden sind alle Zufrieden" Spruch kannst Du dir unter "Kollegen" auch sparen, den haben auch ALLE drauf :laugh:



      Wenn Du den Begriff "Mandanten" brauchst um dein Ego aufzubauen, bitte was solls.

      Was mich wirklich mal interessieren würde, wäre dein selbstentwickeltes Deckungskonzept!

      Alle Gute und viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 28.05.02 23:34:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      RE: KV-experte

      den federhandschuh nehme ich gerne auf :

      leider redest Du von Sachverhalten die du nicht verstehst, oder nicht verstehen kannst, oder nicht verstehen willst.

      Deine Rumlaberei ist unpassend, lächerlich und der Diskussion nicht dienlich.

      Deine billigen Unterstellungen :

      Bei den anderen Sparten sieht es wohl noch "schlimmer" aus,
      3-4 für BU, 1-2 RLV (Raucher-Nichtraucher) und Hausrat ises doch eh nur eine, was soll also dieses "Makler"-Gesülze, ist doch nur noch peinlich.


      sind lächerlich, unbegründet, und zeugen von DEINER UNKENNTNIS.

      Deine Äusserungen zeigen mir :

      - du reagierst polemisch
      - du hast eine begrenzte Sachkenntnis der Maklertätigkeit
      - du unterstellst Sachverhalte, welche falsch sind
      - du versuchst die exponierte Stellung der Maklertätigkeit in einer unsachlichen, und insbesondere ungebildeter Weise, subjektiv zu beurteilen.
      - Dein Gelaber erinnert mich an das "bei der Stange halten" von irgendwelchen Orga Leitern deiner Stammorganistion.
      - zeigt, daß du Angst vor der qualifizierten und mandantenfreundlicheren Tätigkeiten eines Versmaklers hast.
      - zeigt, daß du für dich versuchst, eine daseinsberichtigung zu schaffen, welche objektiv nicht existiert
      - daß du ein kleiner einfirmenverkäufer bist, der nicht über den tellerrand schauen kann
      - und zeigt mir abschliessend : ich bin froh kein weisungsgebundener Einfirmenvertreter zu sein


      Fakt ist :

      - der Versicherungsvertreter nimmt am Markt stetig ab.
      - der Anteil der Versicherungsvertreter sinkt signifkant ab,
      wobei die Makler sowohl zahlenmässig als auch vom Gewicht her noch stärker werden.
      Quelle : Bvk Strukturerhebung 2000
      vielleicht erkennst du ja irgendwann, daß der Einfirmenverklopper eine aussterbende Spezies ist.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 01:38:55
      Beitrag Nr. 35 ()
      @kvexperte , som

      ich möchte euren streit ja nicht stören, finde aber, daß die sachlich begonnene diskussion irgendwie ausufert.

      mein tip wäre : kommt zurück auf ein sachliches niveau.

      zur sache: ich bin weder makler noch vermittler, sondern ganz normaler verbraucher.

      persönlich habe ich meine belange in die hände meines versicherungsmaklers gegeben.

      ich bin damit sehr zufrieden, sogar mein steuerberater findet ihn kompetent.

      zur motivation : mir hilft jemand weiter, der für mich vergleiche anstellt, mich individuell berät, mir möglichkeiten aufzeigt, und hoffentlich ein fundiertes fachwissen hat.

      ich glaube, daß ein versicherungsmakler nur einen dieser punkte besser ausführt : die unabhängige produktauswahl, ohne an versicherungsunternehmen gebunden zu sein.

      und dieser punkt war für mich wichtig.

      meine frage an den kvexperten :
      wieso bist du vertreter und kein makler ?

      für viele menschen ist der nutzen höher, wenn man produkt und konzernunabhängig beraten wird. daher die frage.

      daß mein makler für seine tätigkeit eine courtage erhält steht in meinem maklervertrag. das finde ich auch ok, schließlich schleife ich ihn auch mit zu meinem steuerberater und nehme seine dienste in anspruch.


      fundi
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 08:43:32
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ein Versicherungsmakler der seinen Job gewissenhaft macht, wird in 90% der Fälle erfolgreicher sein als ein Vertreter, der nur eine Gesellschaft vertritt. Alleine die Aggressivität mit der der selbsternannte KVExperte hier auftritt verdeutlicht diesen Sachverhalt. Die billige Ausrede, dass man das unerschöpfliche Angebot an verschiedenen Versicherungen nicht überblicken kann dient auch nur der Selbstberuhigung. Vielleicht gilt das für Dich KVExperte, aber ich kenne einige sehr verantwortungsvolle Makler, die genau diesen Überblick haben. Auch wenn Du das sicher in Deiner Dir eigenen arroganten und dummen Art bestreiten wirst.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 09:22:39
      Beitrag Nr. 37 ()
      auch ich bin sehr zufrieden mit Versicherungsmaklern und fühle mich auch "gut aufgehoben". Ich bin aber so ehrlich und sage das ich 2 Makler habe die mich unabhängig beraten, die aber beide mit mir Ihr Geschäft machen. Ausserdem bin ich mir auch nicht zu schade mich selbst im Internet zu informieren und auch Direktversicherungen zu wählen. Mit biber2000 habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und auch mit som.you hatte ich schon flüchtigen Kontakt und werde evtl. auf ihn zurück kommen. Bei beiden habe ich das Gefühl das Sie wissen was für den Mandanten richtig ist. Dies ist keine Werbung für beide ich denke aber das es viele gute Makler in jedem Gebiet gibt denen man vertrauen kann.
      Noch eine Anmerkung: Ich habe das Gefühl jeder Makler hat andere Spezialbereiche deshalb empfehle ich auf jeden Fall 2 verschieden (auch vom Typ her) Makler.


      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 09:42:22
      Beitrag Nr. 38 ()
      SOM macht auch auf mich einen sehr kompetenten Eindruck. Wenn der KVExperte beim Kunden genauso auftritt wie hier im Board, gebe es bei mir kein Zweitgespräch mehr.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 09:48:42
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ aikhoch:
      ich habe soeben erst das erstemal diesen Thread überflogen.
      Nachdem ich selber zur Spezies der Makler gehöre, kann ich mir an dieser Stelle ein paar Anmerkungungen aber nicht verkneifen:

      a) Ihrer Einschätzung, in finanziellen Angelegenheiten mindestens zwei Stimmen zu hören, stimme ich absolut zu.
      b) Eine Diskussion, wie umfangreich eine Produktpalette ist, halte ich per se für blödsinnig. Es macht für mich keinen Sinn, auf einer Internet-Site z.B. alle dt. Versicherungen zu vertreiben (kein Einzelfall!). Wie kann ich da gegenüber meinem Mandanten sagen, ich hätte das beste Produkt? Um so höher die Anzahl, um so mehr Durchschnitt.
      c) Auch für das Mandantengespräch sind Finanzprodukte zunächst uninteressant, im Vordergrund steht für mich das Ziel des Kunden.
      d) Bisher bin ich mit meiner segmentierten Betrachtung immer gut gefahren:
      da) welche Möglichkeiten gibt es, Gehaltsteile oder bei Unternehmen Gewinnanteile steuerlich auszuklammern?
      db) wie können die ausgeklammerten Kapitalbeträge verwendet werden?

      Ihren Versuch, hier zu schlichten, finde ich aller Ehren wert.


      Grüße, SFK
      Avatar
      schrieb am 29.05.02 10:21:06
      Beitrag Nr. 40 ()
      kvexperte

      Du vertreibst lediglich einen Tarif (bzw. preist Du diesen Tarif permanent hier an). Da ist es mir lieber, einen Makler (oder wie-auch-immer-Vertreter) zu haben, der sich bei immerhin 8 Versicherern gut auskennt. Eventuell hat man da auch nicht den Super-Spitzen-tarif dabei, den man nach 30 Jahren rückblickend findet, aber unter diesen 8 Versicherern werden so ziemlich alle Varianten, die es am Markt gibt, dabei sein. Was will man mehr?

      "Ein Tarif für alle" erinnert mich sehr an AWD, OVB und ähnliche Vereine.
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 15:24:02
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ Som

      Wie schön das mich SFK, der selbst Makler ist, bestätigt:

      "Eine Diskussion, wie umfangreich eine Produktpalette ist, halte ich per se für blödsinnig."

      Damit haben wir schon 2 von 2 Makler die direkt oder Indirekt ( 1 aus 8) bestätigt, nicht den ganzen Markt zu berücksichtigen, letztendlich doch nur aus einer beschränkten Palette aussuchen und dementsprechend als "Mehrfachagenten" zu bezeichnen sind.

      Zum Vorwurf, ich habe eine "begrenzte Sachkenntnis der Maklertätigkeit" muß ich Dir uneingeschränkt recht geben!

      Meine "Sachkenntnis der Maklertätigkeit" beschränkt sich im wesentlichen tatsächlich aus meinen Erfahrungen im Markt, d.h aus der Praxis, aus den Kunden und ihren Verträgen, welche ihnen von "Maklern" verkauft wurden.
      Die hehren Ansprüche aus deinen theoretischen Ausführungen über die "exponierte Stellung der Maklertätigkeit" finden in
      der Praxis leider keine Entsprechung.
      Hier werden Die Versicherungen von den Anbietern verkauft,welche die höchste Provision zahlen(z.B.nürnberger IBUC), am meisten noch von denen die immer "die beste Versicherung" verkaufen, selber wohlwissentlich, das es "die beste" nicht gibt.

      @ fundamentalist
      Du fragst warum ich kein Makler bin.

      Nun, echte Makler gibt es nur wenige, speziell im Industriebereich, ein Bereich welcher mich perönlich aber nicht sonderlich interressiert.
      Ich preferiere den Kontakt zu "normalen Menschen" mit dem Schwerpunkt Personenversicherungsgeschäft.

      Warum ich dann nicht wenigstens "pseudo-Makler" oder offiziel "Mehrfachagent" bin?

      Wozu? Die Continentale ist eine sehr, sehr gute Versicherungsgesellschaft mit sehr guten Produkten, die keinen Vergleich scheuen müssen!
      Z.B. In der Sachversicherung mit den Produkten "Casa Secura
      (Hausrat), Immoguard (Wohngebäude), und Protection Plus
      (Haftpflicht) Versicherungsprodukte mit ausgezeichnetem Preis/Leistungverhältnis.
      In der Personenversicherung z.B. die einzige PKV zum "Nulltarif"(GS1) mit der Arbeitgeberzuschussfähigen Beitragsentlastzung im Alter(BE) und aussergewöhnlich flexiblen Möglichkeiten der Anwartschaftversicherung, eine anpassungfähigen Krankentagelgeldversicherungsschutz, welcher auf die ausgezeichnete (5Sterne Morgen&Morgen)
      selbtständige und flexible Berufsunfähigkeitsversicherung
      abgestimmt ist ( Nur EIN Gutachter, durchgehender Leistungsbezug!)und eine flexible Fondsgebundene Lebensversicherung mit der größten und unabhängigsten Fondsauswahl am Markt, was will mann mehr?

      Was ich an deinem Posting besonder "witzig" fand, ist der Satz: " ..sogar mein steuerberater findet ihn (den Makler) kompetent." :laugh:
      Was befähigt denn deinen Steuerberater die Kompetenz eines
      Versicherungsmaklers zu beurteilen?
      Sagst Du deinem Makler auch immer, "Da muss ich erst mal meinen Steuerberater fragen" ?
      Die wirklichen "Übermenschen" und "Wunderheiler" der heutigen Zeit scheinen die Steuerberater zu sein, die werden zu allem befragt, obwohl sie selber keine Ahnung haben:laugh:


      @ Grasgeflüster

      Bei deiner zur Schau gestellten fachlichen Inkompetenz stellt sich mir die Frage:

      Haben Dich deine achso kompetenten und unabhängigen "Makler" so schlecht beraten, oder war die Beratung wirklich gut und nur deine fortschreitende Demenz läßt Dich hier im Board einen zum Teil gefährlichen Unsinn (PKV gilt immer unbegrenzt Weltweit :eek: )schreiben?
      Und ich gehe jede Wette ein, das dein "Universa Tarif"
      die für Dich ganz individuell "beste private Krankenvollversicherung in Deutschland" ist. :laugh: :laugh: :laugh:
      Naja, was solls, manche merken nicht mal das es stinkt, wenn sie bis zum Hals in der Scheiße sitzen. :laugh:

      Achja, das Du nicht mein Kunde wirst, hab ich mir schon gedacht, wär ja auch zu komisch :laugh: und Hinweise auf Rechtschreibfehler kannst Du Dir auch sparen, sind mir und allen Lesern bekannt :)
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 15:57:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      @KVExperte

      Demenz beginnt in der Regel mit einem Verlust der Orientierung und der Sprache (Rechtschreibung). Insofern bist Du wohl eher betroffen als ich.

      Auf Dein dümmliches Gelaber habe ich keinen Bock mehr, Du bist halt ein Prolet ohne jegliche Bildung, der nicht mal einen akademischen Abschluß hat. Tut mir leid, ich wollte Dir das ersparen, aber Du bist wirklich nur ein bemitleidenswerter Trottel. Gleichzeitig tust Du ständig so, als ob Du überall den absoluten Durchblick hättest.

      Hast Du überhaupt einen Kunden ? Mein Universa Tarif ist sicher besser als jeder von Dir angebotene Tarif, das er der Beste ist den es gibt, habe ich nie behauptet. Genauso wenig wie alle PKV Angebote weltweit gültig sind.

      Was soll`s...

      GGF
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 17:03:12
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ Grasgeflüster

      Was denn, dein Tarif ist nicht der beste?
      Aber deine "Makler" verkaufen Dir doch immer nur "das Beste":confused:

      Was Du behauptest kann ja jeder nachlesen, das abzustreiten zeugt nicht gerade von Intelligenz.

      Dein Diplom brauchst Du wohl um deine Komplexe zu verdeckung, ich hab soetwas nicht nötig.

      Was bringt denn so ein "Wisch"(Diplom)?

      Mich erinnert das immer an eine Begebenheit aus meiner Kindheit:

      Als ich mit 5/6 schwimmen gelernt hatte bekammen wir einen "Seepferdchen" Aufnäher für die Badehose und ich glaube auch so einen Pass vom DLRG das mann die "Seepferdchenprüfung" bestanden hatte.
      Das tollste aber, und der einzige Nutzen den das hatte , war das wir jetzt ins "große Becken" und alleine vom Sprungbrett springen durften.
      Bei Aushändigung frug uns der Bademeister, ob wir nicht lust hätten noch weiter Prüfungen zu machen, für das Abzeichen in Bronze, Silber oder Gold.
      Ich frug ihn dann, "was hab ich denn davon? ich darf doch jetzt ins große Becken, oder?"
      "Ja,ja" stammelte der Bademeister, "aber dann bekommst du noch so tolle Aufnäher "(in Bronze, Silber oder Gold halt)
      Für mich war das kein Anreiz, ich konnte schwimmen, besser als alle anderen und das reichte mir. Meine Freunde haben dann fast alle noch direkt das "Bronzeabzeichen gemacht, mannche später auch noch Silber und Gold, aber besser als ich konnte trotzdem keiner Schwimmen.

      So verhält es sich auch mit deinem Diplom. Was sagt es denn aus? Das Du dich mit einem Thema beschäftigst hast, mehr nicht. Das Du "mehr" weist ? Das Du besonders Intelligent bist? Bestimmt nicht!
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 17:30:33
      Beitrag Nr. 44 ()
      @KvExperte

      da habe ich nur ein Statement dafür: "Du bist halt überall der Beste" ;-)))

      nein im Ernst, Deine Art zu argumentieren erinnert mich an einen Allianz Vertreter in meiner Heimatstadt. Meine Mutter hat dort auch mehrere Jahre gearbeitet. Der Vertreter ist wirklich sympatisch und ich komme super mit ihm aus aber was Versicherungsfragen angeht ist er genauso verbohrt von "seiner" Allianz wie Du von der Continentalen. ich glaube bis vor 2 Jahren gab es bei der Allianz noch keine Fondsgebundenen Produkte, als ich ihn darauf ansprach meinte er "wenn sowas (fondsgebundene Produkte) wirklich gut wären dann hätte die Allianz auch sowas." Jetzt verkauft er jedem die Fondsgebunden Produkte als das "einzig wahre". Genauso kommst Du mir vor, nur das er menschlich auch bei Kritiken deutlich souveräner und freundlicher reagiert als Du es wahrscheinlich jemals konntest.
      Du bist eigentlich immer der erste der persönlich wird.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 17:48:01
      Beitrag Nr. 45 ()
      @ aikhoch

      Worin sich die "Parallelität" zu deinem Allianzvertreter begründet, erschliest sich mir nicht wirklich. :confused:
      Oder hab ich hier schon mal bestimmte Produkte als Schlecht qualifizert, weil die Conti die nicht hat?

      Zudem zw. der Allianz und der Continentale, was das Preis-/Leistungverhältnis betrifft, i.d.R. Welten liegen. ;)

      Nun, meinen z.T. polemische Art ist, wie schon gesagt, "der kleine Friedmann" in mir.

      Das ich aber "immer der erste der persönlich wird" bin,
      wage ich zu bezweifeln.
      I.d.R. sind es ander User, die aufgrund meiner Richtigstellungen von Sachverhalten, sich plötzlich pers. angegriffen fühlen, und meinen der "kleine Vertreter hat ja keine Ahnung". Diesem trette ich dann sehr wohl etwas energischer entgegegen, was dann zu "Kapitulationen" wie von "Grasgfluester" führt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 19:28:48
      Beitrag Nr. 46 ()
      continentale??? hab ich in noch keinem vergleich oben gesehen .....
      aber ich werde mal NACHFRUGEN, so heisst das doch oder?
      Avatar
      schrieb am 30.05.02 19:36:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      @KVExperte

      Deine Art ist nicht polemisch sondern einfach nur dumm. Polemik verlangt ein gewisses Maß an Toleranz und Ironie. Das sind zwei Eigenschaften die Dir völlig fehlen.

      So wie Du verhält sich jemand, der mit dem Rücken zur Wand steht und jetzt wie wild auf alles um sich herum einschlägt.

      Vielleicht ist Deine arrogante Art der Grund für Deine Erfolglosigkeit. Auf jeden Fall solltest Du darüber mal nachdenken, wenn Du das überhaupt noch kannst.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 09:46:15
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ Grasgeflüster

      Beleidigungen von Dir sind eine Auszeichnung für mich, danke.
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 11:36:45
      Beitrag Nr. 49 ()
      RE: kv-experte

      es ist schon fraglich, ob du Deine Aussage wirklich ernst meinst, daß ein Studium mit dem Schwerpunkt Versicherungswesen, mit der Wertigkeit eines Bronze Schwimmabzeichen zu vergleichen ist.

      Mir scheint diese Betrachtungsweise etwas weltfremd.
      Um so ein "Wisch"(Diplom) zu erlangen, ist schon etwas mehr erforderlich, als mit dem Bademeister zu sprechen.

      Deine Auffassung zeigt wir, daß Du diese Ausbildung nicht beurteilen und einschätzen kannst.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 11:56:39
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ Som

      Richtig: Dein Diplom ist wertiger als jedes Schwimmabzeichen.

      Falsch: Ich hätte was anderes Behauptet!

      Richtig: Du hast meine "Geschichte" falsch verstanden.

      Richtig: So wie Jemand ohne DLRG Abzeichen besser schwimmen kann als Jemand mit, kann auch ein Mensch ohne Diplom Sachen besser wissen als Jemand mit Diplom.

      Das Du Dich persönlich ihm Rahmen deines Studiums
      sicherlich mit Detailfragen und Themenkomplexen,
      z.B. Maklerpflichten, beschäftigst hast, mit denen ich mich so nicht auseinandergesetzt habe, stellt auch niemand in Abrede.
      Allein zwischen Theorie und Wirklichkeit bestehen
      gerade im genannten Bereich erhebliche Unterschiede und die Wirklichkeit ist das Entscheidende.


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