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    Gratisaktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.02 11:53:54 von
    neuester Beitrag 03.06.02 19:05:17 von
    Beiträge: 7
    ID: 593.134
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      Avatar
      schrieb am 31.05.02 11:53:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bitte um Beantwortung folgender Frage:Wenn ich von einem Unternehmen Gratisaktien erhalte,beginnt dann für die Gratisaktien die Spekulationsfist von neuem?Danke für eure Antwort.
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 12:00:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gratisaktien werden oft anstelle einer Dividende gezahlt !

      siehe Telefonica

      ->oftmals mit einer Kapitalerhöung verbunden ;)
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 12:26:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Gratisaktien müßten meiner Meinung nach der Speku-Steuer unterliegen. Es gilt doch immer der Zeitpunkt des Zuflusses.
      Avatar
      schrieb am 31.05.02 12:33:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Spekulationsfrist für Ausschüttung von Gratisaktien anstelle einer Dividende? Erscheint mir eher unwahrscheinlich,aber mag mich auch irren.Weiß es jemand genauer? :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 09:40:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also, Gratisaktien werden aufgrund einer Kapitalerhöhung ausgezahlt. Dies geschieht aus Gesellschaftsmitteln. Die Ausgabe von Gratisaktien muß von der HV beschlossen werden.
      Die Gesellschatsmittel die dafür zur Verfügung stehen sind meistens aufgelöste Rücklagen etc. Ich persönlich habe noch nie gehört, das Gratisaktien anstatt einer Dividende gezahlt werden. Wenn dies so ist, wäre ich froh ein Beispiel zu bekommen. Man lernt ja nie aus.

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      schrieb am 03.06.02 09:46:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gratisaktien und Bezugsrechte erhöhen Einkünfte

      Werden Aktien veräußert, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt, müssen die Gewinne als Spekulationsgeschäft versteuert werden. Vorausgesetzt, die Einkünfte aus sämtlichen Spekulationsgeschäften liegen über der Freigrenze von 999,99 DM im Veranlagungszeitraum. Als Gewinn wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten zuzüglich Werbungskosten erfasst (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG).

      Wenn eine AG Kapitalerhöhungen vornimmt, erfolgt dies oftmals durch Einräumung von kostenlosen Bezugsrechten bzw. Ausgabe von Gratisaktien für die Altaktionäre. Verkaufen diese ihre Stammaktien nach der Kapitalerhöhung, aber noch innerhalb der Spekulationsfrist, ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern.

      Quelle: http://www.tiscali.de/fina/vsrw/content/privat_040901_01_ein…
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 19:05:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Joerg27 Danke,genauer geht es nicht. ;)


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