Spekulationssteuer eines "Erwerbslosen" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.05.02 19:28:59 von
neuester Beitrag 01.06.02 11:38:44 von
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Welchen Steuersatz muß jemand zahlen, der AUSSCHLIEßLICH von Spekulationsgewinnen lebt? Eine Steuererklärung wurde noch nie abgegeben und eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist vorhanden. Ich gehe mal davon aus, daß die üblichen Einkommenssteuersätze gelten, aber wie hoch ist in einem solchen Fall der Freibetrag?
Hi Felsenschulter,
Wie hoch sind Deine Gewinne?
Es zählen nur die, die innerhalb eines Jahres realisiert werden.
1.000 DM oder 10.000 DM oder ?
Die Besteuerung eines Ledigen beginnt irgendwo bei 15.000 DM (in 2001rrechnen wir noch in DM).
Meinst Du das es klug ist jetzt mit z.B. 25.000 DM Spekugewinn beim Finanzamt aufzutauchen. Die werden sicher nachfragen, was in den letzten Jahren los war.
cu
pegru
Wie hoch sind Deine Gewinne?
Es zählen nur die, die innerhalb eines Jahres realisiert werden.
1.000 DM oder 10.000 DM oder ?
Die Besteuerung eines Ledigen beginnt irgendwo bei 15.000 DM (in 2001rrechnen wir noch in DM).
Meinst Du das es klug ist jetzt mit z.B. 25.000 DM Spekugewinn beim Finanzamt aufzutauchen. Die werden sicher nachfragen, was in den letzten Jahren los war.
cu
pegru
@Felsenschulter
Wenn Du fortwährend spekulierst und nachhaltig von der Spekulation lebst, übst Du eine gewerbliche Tätigkeit aus und musst ggef. Gewerbesteuer zahlen.
Wenn Du fortwährend spekulierst und nachhaltig von der Spekulation lebst, übst Du eine gewerbliche Tätigkeit aus und musst ggef. Gewerbesteuer zahlen.
@ pegru
angenommen jemand hat 25.ooo DM innerhalb eines Jahres realisiert, werden dann diese behandelt wie zu versteuerndes Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit, oder wie? Ich dachte ich hätte in so einem Fall mal was von einem sehr hohen Freibetrag gehört?
angenommen jemand hat 25.ooo DM innerhalb eines Jahres realisiert, werden dann diese behandelt wie zu versteuerndes Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit, oder wie? Ich dachte ich hätte in so einem Fall mal was von einem sehr hohen Freibetrag gehört?
Das Posting #3 von Megaschotte ist unrichtig.
Grundsätzlich werden die verschiedenen Einkunftsarten gleich behandelt. Bei den Speku-Einkünften gibt es keinen Freibetrag, lediglich eine Freigrenze von 1000 DM/512 EUR.Sobald diese überschritten wird, ist der gesamte Gewinn einkommensteuerpflichtig. Allerdings gibt es bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag, der etwas unterhalb von 15.000 DM liegt. Du kannst auch Sonderausgaben geltend machen, hier kommen vor allem Ausgaben für die Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung sowie Haftpflicht für Kfz und Privathaftpflicht in Frage.
Grundsätzlich werden die verschiedenen Einkunftsarten gleich behandelt. Bei den Speku-Einkünften gibt es keinen Freibetrag, lediglich eine Freigrenze von 1000 DM/512 EUR.Sobald diese überschritten wird, ist der gesamte Gewinn einkommensteuerpflichtig. Allerdings gibt es bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag, der etwas unterhalb von 15.000 DM liegt. Du kannst auch Sonderausgaben geltend machen, hier kommen vor allem Ausgaben für die Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung sowie Haftpflicht für Kfz und Privathaftpflicht in Frage.
Nataly hat recht.
So leicht wird man mit traden nicht Gewerbetreibender. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof klargestellt. Übrigens ging es da nicht um Gewerbesteuer. Der Trader hat mächtig Verluste gemacht und wollte diese mit anderen Einkünften ausgleichen.
Übrigens sind 25.000 Speku-Gewinn nicht immer mit anderen Einkünften vergleichbar. Wenn z.B. für diese Gewinne bereits das Halbeinkünfteverfahren gilt (z.B. in 2001 bei ausländischen Aktien), kommt im Ergebnis nur die Hälfte des Gewinns zum Ansatz.
cu
pegru
So leicht wird man mit traden nicht Gewerbetreibender. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof klargestellt. Übrigens ging es da nicht um Gewerbesteuer. Der Trader hat mächtig Verluste gemacht und wollte diese mit anderen Einkünften ausgleichen.
Übrigens sind 25.000 Speku-Gewinn nicht immer mit anderen Einkünften vergleichbar. Wenn z.B. für diese Gewinne bereits das Halbeinkünfteverfahren gilt (z.B. in 2001 bei ausländischen Aktien), kommt im Ergebnis nur die Hälfte des Gewinns zum Ansatz.
cu
pegru
Danke, pegru, für die Ergänzung bezüglich HEV. Wenn der Gewinn von 25.000 DM in 2001 (nur) aus Veräußerungen ausländischer Aktien stammt, würde das z.B. bedeuten, dass der steuerliche Gewinn von 12.500 DM unter dem einkommensteuerlichen Grundfreibetrag liegt.
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