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    Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.02 11:35:53 von
    neuester Beitrag 06.06.02 11:23:20 von
    Beiträge: 4
    ID: 593.471
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      Avatar
      schrieb am 01.06.02 11:35:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage an einen Steuerexperten......ich versteh´ leider nur
      Bahnhof.

      Habe heute von meiner Bank ein Schreiben bekommen "Dividendengutschrift
      gemäß Halbeinkünfteverfahren". Darin wurde mir mitgeteilt, dass eine
      Bruttodividende gutgeschrieben wird. Ich habe den Sparerfreibetrag nicht
      ausgeschöpft und einen Freistellungsauftrag erteilt.
      Jetzt mein "Problem": Ich dachte man erhält nach dem HEV trotz Freistellungsauftrag
      nur noch die Bardividende gutgeschrieben, die dann zur Hälfte versteuert werden muss.
      Die Dividende stammt von der Telekom.

      Viele Dank

      Lämmergeier
      Avatar
      schrieb am 01.06.02 14:33:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Freistellungsauftrag bewirkt, dass keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird und hat sonst mit der späteren Verteuerung nichts zu tun.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 13:40:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das HEV bedeutet, dass nur die Hälfte der Bruttodividende überhaupt steuerlich behandelt wird. Und diese Hälfte wird dann mit einem evtl. vorhanden Freistellungsauftrag abgeglichen, somit kommt von einer Div. von 25 € nur 12,50 € zur Verrechnung mit dem Freistellungsauftrag. Ist dieser noch größer als 12,50 € bekommt man also die kompletten 25€ gutgeschrieben. Ist er kleiner wird der Teil der nicht mit dem Freistellungsauftrag abgedeckt wird mit der Kapitalertragssteuer belegt ...

      Gruß

      Jens
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 11:23:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kleiner Hinweis:
      Beim Halbeinkünfteverfahren wird steuerlich nur die Bardividende berücksichtigt, nicht die Bruttodividende.


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