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    Umfang der AG? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.02 17:25:52 von
    neuester Beitrag 03.06.02 21:23:41 von
    Beiträge: 5
    ID: 593.916
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      schrieb am 03.06.02 17:25:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Mal eine ganz dumme Frage:

      Wie groß ist eigentlich die AG?

      Wenn durch den Insolvenzfall einer einzigen von 13 Töchtern (einer GmbH) schon fast 250 Mitarbeiter frei werden, in den anderen auch noch einige MA sitzen, wieviel sind dann direkt bei der AG?
      Wem gehört die Halle? Der AG? Oder einer GmbH?
      Ist die AG nur eine Firma, die Beteiligungen hält?

      Wer weiß Rat?

      Gruß
      Peter
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 17:36:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spielt eigentlich keine Rolle, wie groß (gemeint ist offensichtlich die Anzahl der Mitarbeiter) die AG ist, allerdings wird natürlich das Argument mit den Arbeitsplätzen geringer, wenn die Töchter vorab platt gemacht werden. Ich gehe jedenfalls davon aus, daß die AG mit allen Tochterunternehmen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge hat. Das ganze Gebilde ist ein Konzern und da ist es wenig wahrscheinlich, das nur einzelne Unternehmen schlapp machen, es sei denn man wolle sich von einzelnen Geschäftsfeldern elegant trennen und die Gläubiger gegen die Wand laufen lassen.
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 18:37:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Ich gehe jedenfalls davon aus, daß die AG mit allen Tochterunternehmen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge hat. "

      Davon gehe ich nicht aus, da diese zum Teil erst in diesem Jahr geschlossen wurden, jedoch die Handelsregister-Recherche nicht für alle Firmen Änderungen anzeigte, die Auszüge selbst habe ich nicht eingesehen.

      Aus den öffentlich verfügbaren Dokumenten kann man das nicht ohne weiteres herauslesen und als Nichtaktionär kann man nur die Handelsregister-Auszüge selbst besorgen.

      Gablenz sowie Bangert sowie Moder und weitere (alles kreuz und quer) sind jedoch gleichfalls in der Geschäftsführung von Töchtern.

      Die Frage ist relevant im Hinblick wo sind Assets, was wird wie fortgeführt wenn, wo ist etwas "zu retten".

      Aber wie gesagt aus den Geschäftsberichten nicht herauslesbar, mit den Geschäftsunterlagen jeder einzelnen GmbH soll sich beschäftigen wer will und vor allem kann.

      Für den Nichtaktionär wäre das zu viel Aufwand und die Aktionäre wollen und können sich nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen.
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 19:37:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beherrschungs- und Gewinnabführungsveträge sind hier relativ uninteressant. Entscheidend ist, wer die Ressourcen einer Firma beherrscht, i.d.R. der GF. Aktuelles Beispiel ist der Geschäftsführer respektive VV eines Mobilfunkunternehmens, der ganz kurz mal mit der Firma seiner Frau einen 68 Mio € - Deal abwickelte. Ferner sind zahlreiche Spielarten privatrechtlicher Verträge zwischen Tochter und Mutter denkbar, die im Falle von z.B. Meinungsverschiedenheiten plötzlich ungeahnte Relevanz erringen können. Tochterfirmen installiert man ja nicht zum Personalkosten sparen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.06.02 21:23:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 stimmt, hatte ich erwähnt.
      und vor ca. 5 Monaten die Liste der GF´s der verschiedenen Töchter gepostet, bzw. die Handelsregister-Auszugs-Bruchstücke.
      wens interessiert der muß halt in den threads suchen.
      alles vorstand, management, aufsichtsrat der ag und einige zusätzliche und meist mehrfachbesetzungen.
      wie geschrieben und belegt.


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