Squeeze-Out bei Deutsche Bank Lübeck - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.06.02 16:54:59 von
neuester Beitrag 24.10.02 15:43:32 von
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Die Deutsche Bank hat heute den Squeeze-Out ihrer Tochter Deutsche Bank Lübeck angekündigt. Die Deutsche Bank Lübeck verfügt über hohe stille Reserven, die in einem Artikel auf http://www.share-infos.de beispielhaft quantifiziert werden.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie man an solche Infos herangekomt, steht das im Bundesanzeiger , als Adhoc gab es die Meldung ja nicht und der Kurs stieg ja auch erst gegen Mittag an.
Vielen Dank im voraus.
kann mir jemand sagen, wie man an solche Infos herangekomt, steht das im Bundesanzeiger , als Adhoc gab es die Meldung ja nicht und der Kurs stieg ja auch erst gegen Mittag an.
Vielen Dank im voraus.
@muellerstochter
Die Quelle ist in oben genanntem Artikel im ersten Satz angegeben. (VWD )
Grüße
adelbert.
Die Quelle ist in oben genanntem Artikel im ersten Satz angegeben. (VWD )
Grüße
adelbert.
Quelle: Deutsche Bank AG
Abfindung der freien Aktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank Saar AG
Frankfurt am Main, 6. Juni 2002
Die Deutsche Bank AG hat beschlossen, die Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank Saar AG abzufinden. Grundlage hierfür ist eine am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Änderung des Aktiengesetzes. Diese sieht vor, dass der Hauptaktionär einer Gesellschaft, der mindestens 95% des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft hält, auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen angemessene Barabfindung übernehmen kann. Die Deutsche Bank AG ist bei beiden Gesellschaften im Besitz der erforderlichen Aktienmehrheit.
Die Höhe der Abfindungen wird auf Basis von Bewertungsgutachten festgelegt, die durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Ein weiterer, gerichtlich bestellter Wirtschaftsprüfer wird die Angemessenheit der Barabfindung prüfen. Der Zeitplan sieht die Fertigstellung der Bewertungsgutachten und der Prüfungsberichte im Juni vor. Die Einladungen zu den Hauptversammlungen, die auch die Höhe der Barabfindung enthalten, erfolgt voraussichtlich Anfang Juli. Mitte August finden dann die Hauptversammlungen der Deutschen Bank Lübeck AG vormals Handelsbank (voraussichtlich 16. August 2002) sowie der Deutschen Bank Saar AG (voraussichtlich 14. August 2002) statt, die über den Übertragungsbeschluss entscheiden. Rechtswirksam wird die Übertragung der Aktien mit der Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister. Die Minderheitsaktionäre erhalten im Gegenzug den Anspruch auf Barabfindung. Die Eintragung wird für das 4. Quartal 2002 erwartet.
Um das Synergiepotential in vollem Umfang realisieren zu können, ist in einem zweiten Schritt die weitere Integration der Gesellschaften in die Deutsche Bank Gruppe geplant. Diese wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2003 erfolgen. Mit der Aufgabe der rechtlichen Selbständigkeit werden auch betriebliche Veränderungen verbunden sein. Nach ihrer Konkretisierung werden Gespräche über die diesbezüglichen Planungen zunächst mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen aufgenommen.
Die engere Einbindung der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank Saar AG in den Deutsche Bank Konzern wird es uns ermöglichen, auf die Bedürfnisse unserer Kunden noch schneller und gezielter zu reagieren. Auf der Grundlage des bisherigen Erfolges der beiden Häuser wird die Deutsche Bank ihr Engagement und ihre hervorragenden Marktpositionen im Saarland und in der Region Lübeck in enger Partnerschaft mit ihren Kunden weiter ausbauen.
Abfindung der freien Aktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank Saar AG
Frankfurt am Main, 6. Juni 2002
Die Deutsche Bank AG hat beschlossen, die Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank Saar AG abzufinden. Grundlage hierfür ist eine am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Änderung des Aktiengesetzes. Diese sieht vor, dass der Hauptaktionär einer Gesellschaft, der mindestens 95% des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft hält, auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen angemessene Barabfindung übernehmen kann. Die Deutsche Bank AG ist bei beiden Gesellschaften im Besitz der erforderlichen Aktienmehrheit.
Die Höhe der Abfindungen wird auf Basis von Bewertungsgutachten festgelegt, die durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Ein weiterer, gerichtlich bestellter Wirtschaftsprüfer wird die Angemessenheit der Barabfindung prüfen. Der Zeitplan sieht die Fertigstellung der Bewertungsgutachten und der Prüfungsberichte im Juni vor. Die Einladungen zu den Hauptversammlungen, die auch die Höhe der Barabfindung enthalten, erfolgt voraussichtlich Anfang Juli. Mitte August finden dann die Hauptversammlungen der Deutschen Bank Lübeck AG vormals Handelsbank (voraussichtlich 16. August 2002) sowie der Deutschen Bank Saar AG (voraussichtlich 14. August 2002) statt, die über den Übertragungsbeschluss entscheiden. Rechtswirksam wird die Übertragung der Aktien mit der Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister. Die Minderheitsaktionäre erhalten im Gegenzug den Anspruch auf Barabfindung. Die Eintragung wird für das 4. Quartal 2002 erwartet.
Um das Synergiepotential in vollem Umfang realisieren zu können, ist in einem zweiten Schritt die weitere Integration der Gesellschaften in die Deutsche Bank Gruppe geplant. Diese wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2003 erfolgen. Mit der Aufgabe der rechtlichen Selbständigkeit werden auch betriebliche Veränderungen verbunden sein. Nach ihrer Konkretisierung werden Gespräche über die diesbezüglichen Planungen zunächst mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen aufgenommen.
Die engere Einbindung der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank Saar AG in den Deutsche Bank Konzern wird es uns ermöglichen, auf die Bedürfnisse unserer Kunden noch schneller und gezielter zu reagieren. Auf der Grundlage des bisherigen Erfolges der beiden Häuser wird die Deutsche Bank ihr Engagement und ihre hervorragenden Marktpositionen im Saarland und in der Region Lübeck in enger Partnerschaft mit ihren Kunden weiter ausbauen.
Tschuldigung, Quelle ist natürlich die Deutsche Bank AG, vwd der Übermittler.
Grüße
adelbert.
Grüße
adelbert.
Hätte aber adhoc erfolgen müssen!
Hi Peer,
auf welche Höhe schätzt Du die Abfindung,
die die Deutsche Bank zahlen wird?
Grüße
Dr. Tegernsee
auf welche Höhe schätzt Du die Abfindung,
die die Deutsche Bank zahlen wird?
Grüße
Dr. Tegernsee
Ich schätze, daß die Deutsche Bank Lübeck mehr wert ist als die Börsenkurse bei Veröffentlichung der Meldung und auch mehr als die jetzigen Börsenkurse. Ob dies allerdings die Deutsche Bank in ihrem Angebot auch so sehen wird, ist eine andere Frage.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
hat die deutsche bank nicht schon mal irgendwo eine abfindung gezahlt die relativ hoch war und ein guter indikator für unsere dt bank lübeck sein könnte?
Tja, 1.325 Euro ist etwas knauserig wie ich finde. Aber eine Dividende von knapp 55 Euro kommt, so war mir, noch dazu.
Ob wohl jemand ein Spruchstellerverfahren bemüht? Wir werden sehen....
Gruß,
Marciavelli
Ob wohl jemand ein Spruchstellerverfahren bemüht? Wir werden sehen....
Gruß,
Marciavelli
Abfindung für Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank
Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank
Saar AG festgelegt
Frankfurt am Main, 2. Juli 2002
Die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck
AG vormals Handelsbank wurde auf EUR 1.325,00 pro Aktie, für die
Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Saar AG auf EUR 270,00 pro Aktie
festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von den jeweiligen
gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfern geprüft und
uneingeschränkt bestätigt.
Die Deutsche Bank AG hatte am 6. Juni 2002 bekannt gegeben, dass sie den
Ausschluß der Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals
Handelsbank sowie der Deutsche Bank Saar AG gegen angemessene
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG herbeiführen wird.
Lübeck AG vormals Handelsbank und der Deutsche Bank
Saar AG festgelegt
Frankfurt am Main, 2. Juli 2002
Die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck
AG vormals Handelsbank wurde auf EUR 1.325,00 pro Aktie, für die
Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Saar AG auf EUR 270,00 pro Aktie
festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von den jeweiligen
gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfern geprüft und
uneingeschränkt bestätigt.
Die Deutsche Bank AG hatte am 6. Juni 2002 bekannt gegeben, dass sie den
Ausschluß der Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals
Handelsbank sowie der Deutsche Bank Saar AG gegen angemessene
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG herbeiführen wird.
Die Abfindung für die freien Aktionäre der Deutsche Bank Lübeck wurde mit 1.325 Euro festgesetzt. Dazu kommen noch Dividende und Sonderdividende von insgesamt 55,60 Euro. Ich gehe davon aus, daß es hier zu einem Spruchstellenverfahren kommen wird, bei dem die genannte Abfindungshöhe nochmals überprüft werden wird.
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Also, beim genaueren Überdenken finde ich, daß 1.500 Euro eigentlich hätten drin sein sollen. Man sieht ja anhand des Abfindungsbetrages, daß der "Ausquetscher" schon eine gewisse Vorgabe bezüglich der Abfindung macht - ansonsten wäre eine solch glatte Zahl wohl unwahrscheinlich.
Aber eine wesentlich höhere Abfindung nach Spruchstellerverfahren kann ich mir auch nicht vorstellen. Die DB gibt sich bestimmt nicht die Blöße und läßt einen Pfuscher das Gutachten erstellen.
Gruß,
Marciavelli
Aber eine wesentlich höhere Abfindung nach Spruchstellerverfahren kann ich mir auch nicht vorstellen. Die DB gibt sich bestimmt nicht die Blöße und läßt einen Pfuscher das Gutachten erstellen.
Gruß,
Marciavelli
Ich hätte Interesse, einen Schiedstellenspruch zu initiieren - welche Aktivitäten müssen ausgelöst werden und mit welchen Kosten wäre zu rechnen.
Über gute Ratschläge würde ich mich freuen.
Grüße,
Jojoman
Über gute Ratschläge würde ich mich freuen.
Grüße,
Jojoman
Für langjährige Deutsche-Bank-Lübeck-Aktionäre ist die Abfindung in Höhe von 1370 EUR eine sehr gute Sache. Nur diejenigen, die erst nach den Postings in diesem Board eingestiegen sind, machen (wieder einmal) nur Verluste. Vielleicht lernt die/der eine oder andere aus dieser Erfahrung ...
der Artikel bot doch eine hervorragende Ausstiegsgelegenheit
sollte man hier nicht bei 70 kaufen und auf das spruchstellebverfahren warten?
wann werden die dividenden gezahlt?
wann werden die dividenden gezahlt?
Die HV ist meines Wissens am 13.08.02/ Die Kosten für das Spruchstellerverfahren muß der Hauptakionär tragen. Wie das genau abläuft, weiß ich aber auch nicht.
@Herbert: Spaßbremse
@Herbert: Spaßbremse
Am 16.08. ist HV in Lübeck. Ich kann leider nicht persönlich teilnehmen. Wenn jemand der Board-Teilnehmer anwesend sein sollte, fände ich es prima, wenn der- oder diejenige hier etwas berichten könnten, vor allem natürlich, ob ein Spruchstellenverfahren wegen des Übernahmepreises beantragt wird und wer dies veranlaßt ...
Besten Dank schon mal jetzt!
ASzock
Besten Dank schon mal jetzt!
ASzock
Spruchstellerverfahren?
Gruß,
Marciavelli
Gruß,
Marciavelli
Hallo !
War jemand da ??
Ciao Nikolas
War jemand da ??
Ciao Nikolas
Gibt´s Neuigkeiten zur DB Lübeck?
Hat es Anfechtungsklagen gegen die HV-Beschlüsse
gegeben, oder wann findet der Squeeze-Out nun
statt?
Grüße
Dr.Tegernsee
Hat es Anfechtungsklagen gegen die HV-Beschlüsse
gegeben, oder wann findet der Squeeze-Out nun
statt?
Grüße
Dr.Tegernsee
habe heute mit deutscher bank lübeck telefoniert. der squeeze out ist eingetragen. das geld wird demnächst ausgezahlt.
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank, Lübeck -ISIN DE0008066002/ WKN 806 600- Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank (`DB Lübeck`), Lübeck, vom 16. August 2002 hat auf Verlangen des Hauptaktionärs, der Deutsche Bank AG, hin die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327 a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluß wurde am 11. Oktober 2002 in das Handelsregister der DB Lübeck beim Amtsgericht Lübeck eingetragen. Dadurch sind alle Aktien der DB Lübeck, die sich nicht in der Hand der Deutsche Bank AG befanden, auf diese Gesellschaft übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Deutsche Bank AG nur noch den Anspruch auf Abfindung. Die Deutsche Bank AG hat gemäß § 327 b AktG die den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären zu gewährende Abfindung auf EUR 1 325,- je Stückaktie der DB Lübeck festgesetzt. Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch ein Gutachten des Professors Dr. Friedhelm Sahner, Düsseldorf, der vom Landgericht Lübeck zum sachverständigen Prüfer bestellt wurde, geprüft und bestätigt. Für den Fall, daß in einem gerichtlichen Spruchverfahren eine höhere Abfindung rechtskräftig festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Abfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der DB Lübeck gewährt werden. Ebenso werden alle Minderheitsaktionäre gleichgestellt, wenn sich die Deutsche Bank AG gegenüber einem Minderheitsaktionär der DB Lübeck in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach §§ 327 f, 306 AktG zu einer höheren Barabfindung verpflichtet. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Von ausgeschiedenen Aktionären, die ihre DB Lübeck-Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Streifband- oder Girosammeldepot verwahren lassen, ist hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die ausgeschlossenen Aktionäre der DB Lübeck, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktien mit Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 67 bis 80 und Erneuerungsschein, ab sofort bis zum 30. Dezember 2002 bei einer inländischen Niederlassung der Deutsche Bank AG während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DB Lübeck provisions- und spesenfrei. Abfindungsbeträge, die nicht bis zum 30. Dezember 2002 von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, werden wir zugunsten der Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegen. Frankfurt a.M., im Oktober 2002 Deutsche Bank AG Der Vorstand (BA v. 30.10.2002) Ergänzend teilt die Deutsche Bank AG, Frankfurt a.M., folgendes mit: Veröffentlichung: am 30. Oktober 2002 u.a. im Bundesanzeiger Abfindungsbetrag: EUR 1 325,- je Aktie Die Barabfindung wird ab der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank mit zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Der Beginn des Zinslaufs wird gesondert bekanntgemacht. Abwicklungsstelle: e.t.b. ag im Auftrag Deutsche Bank AG, Securities, Corporate Actions Domestic, Wilhelm-Fay-Str. 31-37, 65936 Frankfurt a.M., Telefax: (069) 910-66813 Einreichung der Aktien: Girosammelverwahrte Aktien: Die Barabfindung auf girosammelverwahrte Deutsche Bank Lübeck-Aktien wird den Kontoinhabern unmittelbar von der Clearstream Banking AG auf der Basis ihrer Guthaben in Deutsche Bank Lübeck-Aktien nach dem Stand vom Dienstag, den 29. Oktober 2002, abends, vergütet. Die Abfindungsbeträge sind den ausgeschiedenen Aktionären von ihrer Depotbank mit Wertstellung 30. Oktober 2002 gutzuschreiben. Effektive Stücke aus Streifbandbeständen und Schaltereinreichungen sind jeweils mit Gewinnanteilscheinen Nr. 67-80 und Erneuerungsschein - arithmetisch geordnet und mit einem Nummernverzeichnis in zweifacher Ausfertigung - bei der Abwicklungsstelle einzureichen. Die Barabfindung wird nach Eingang und Prüfung der Aktien ausgezahlt. Die Aktien dürfen nicht entwertet werden. Börsenhandel: Die Börsennotierung wird mit Wirkung zum Ablauf des 28. Oktober 2002 eingestellt. Frist: Die Einreichungsfrist beginnt mit Veröffentlichung der Abfindungsbekanntmachung und endet am 30. Dezember 2002. Die nach Fristablauf nicht entgegengenommenen Beträge wird die Deutsche Bank AG bei dem zuständigen Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) hinterlegen. Unterrichtung der Depotkunden: Gedruckte Exemplare der Abfindungsbekanntmachung stehen nicht zur Verfügung. Es wird gebeten, der Kundenabrechnung eine Kopie der Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger beizufügen. Kosten für die Unterrichtung der Depotkunden sind - wie in diesen Fällen üblich - mit der Depotbankenprovision abgegolten Aufbewahrung der Unterlagen: Im Hinblick auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Spruchstellenverfahrens über die Angemessenheit der Barabfindung wird gebeten, die Abfindungsunterlagen bis auf weiteres sorgfältig aufzubewahren. Bei effektiven Einreichungen am Schalter sind insbesondere Name und Adresse der Aktionäre festzuhalten. Depotbankenprovision: Die Entgegennahme der Barbeträge ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei. Zur Abgeltung der Kundenprovision erhalten die Depotbanken, die das Kundendepot führen, eine Vergütung i.H. von 0,75% des Abfindungsbetrags, mindestens jedoch EUR 15,- und höchstens EUR 500,- je Depot. Die Depotbanken werden gebeten, bei der Provisionsanforderung der Abwicklungsstelle folgende Angaben zu machen: a) Stückzahl und Gesamtabfindungsbetrag der eingereichten Aktien, auf die der Normalsatz von 0,75% entfällt; b) Stückzahl und Gesamtabfindungsbetrag der eingereichten Aktien sowie Anzahl der Depotposten, auf die die Mindestprovision von EUR 15,- je Depot entfällt; c) Stückzahl und Gesamtabfindungsbetrag der eingereichten Aktien sowie Anzahl der Depotposten, auf die die Höchstprovision von EUR 500,- je Depot entfällt. Die Depotbanken werden gebeten, die ihnen zustehenden Provisionsbeträge bis zum 31.Januar 2003 der Abwicklungsstelle aufzugeben. Sachliche Kosten: Sachliche Kosten für Versand und Versicherung der Aktien werden erstattet.
@Cade: Danke für die Nachricht. Kannst Du mir bitte noch die Quelle nennen?
quelle: wertpapiermitteilungen online
viele gruesse
cade
viele gruesse
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