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    Frage zu Bankhaftung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.02 14:00:51 von
    neuester Beitrag 14.06.02 14:59:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 595.521
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      schrieb am 07.06.02 14:00:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sachverhalt ist folgender:

      Kunde finanziert Immobilienkauf über ein Bausspardarlehen.
      Das Darlehen wird durch Abtretung von Rentenfonds besichert.

      Kunde hat seinem Vater Vollmacht über Depot erteilt.
      Vater verspekuliert u.a. mit von der Bank empfohlenen Neuemmissionen das Geld, d.h. die Rentenfonds wurden ohne wissen des Eigentumers und der Bausparkasse veräußert.

      Da auch die Jahresmitteilungen an den Vater gingen, bemerket Der Kunde erst jetzt,nach ca. 2 Jahren, das die zur Sicherheit des Darlehens abgetretenen Fonds nicht mehr im Depot sind.

      Frage muß die Bank die Fonds ersetzen?
      Oder kann Sie sich befreiend auf die Jahresabschlussmitteilungen berufen, da hierzu , wenn auch mangels Kenntnis , kein widerspruch erfolgte?
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 14:17:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      das sieht nach eine sehr schwierige rechtsfall aus.
      meine meinung nach sieht sehr schlecht für dich aus.
      ersten hast du deine vollmacht augestellt und zweiten kannst über die falsche fondsempfehlung, wenn es mündlich geschah, schlecht nachweisen.
      außerdem (gestellte) mangelde kenntnis schützt nicht strafen.

      am besten solltest du eine rechtsanwalt aufsuchen.



      kien
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 14:18:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Servus!!

      Wenn der Vater eine Vollmacht über die Erteilung von WP-Geschäften hat( ist die ganz normale Bankvollmacht) dann darf er prinzipiel auch WP-Geschäfte aller Art tätigen (außer Termingeschäfte, dafür braucht er und der Kontoinhaber eine sep. Aufklärung).

      Wenn das Depot bei der Bank verpfändet ist (war) an die Bausparkasse, dann darf ohne deren Einwilligung keine Transaktion durchgeführt werden, bei der es zu einer Wertminderung des Pfands kommt. Jetzt ist die Frage ob die Bausparkasse eine Tochter der Bank oder ein Kooperrationspartner ist, denn dann kann die Bank natürlich sagen, die Bausparkasse hat der Transaktion zugestimmt!!

      Anders sieht es aus, wenn die Rentenfonds im Bauspardarlehen als solche fest im Darlehensvertrag als Tilgung vorgesehen waren!!! Dann hätte die Bank (wenn es dieser angezeigt wurde) gar keine Transaktion ohne entsprechende Änderung im Kreditvertrag durchführen dürfen!!!! (egal ob om Kontoinhaber oder Bevollmächtigten)!!

      Der Beste Weg ist eigentlich ein anderer!!!! Ich nehme mal an, das wenn der Sohn nur Rentenfonds hatte und bis heute nichts von den Aktien wusste, er auch nie als wirtschaftlich berechtigter über die Aufklärung nach WPHG §34 belehrt wurde (Anleger und Objektgerechter Rat, auch als Risikoaufklärung bei Aktien bekannt). Er soll dann bitte an die Bank herantreten und die Wiederherstellung der alten Vermögensverhältnisse verlangen, da er nicht aufgeklärt worden ist!!

      Schubi

      P.S. Es ist ratsam nicht so viel bei der Bank zu plappern, am besten mann tritt schriftlich an diese heran mit einem ganz kurzen Brief ohne viel Anhaltspunkte zu geben. KEINE lange Geschichte, auf der dann die Bank sich wieder Highlight rauspicken kann und sich daruaf beruft!!!
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 14:42:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es würde mir nicht im Traum einfallen, Dir irgendwelche Ratschläge zu geben....



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      Avatar
      schrieb am 07.06.02 15:12:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Noch ein paar Ergänzungen zu dem bisher Gesagten:
      Nicht nur der Depotinhaber muss über die Risiken aufgeklärt werden, sondern auch der Bevollmächtigte, sollte dies nicht geschehen und schriftlich dokumentiert worden sein, hat die Bank ein ernstes Haftungsproblem. Hierbei ist es vollkommen irrelevant, ob der Depotbestand als Kreditsicherheit abgetreten oder verpfändet wurde. Allein aus der Tatsache, das das Depot als Sicherheit für einen Kredit dient, kann kein rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz seitens des Depotinhabers abgeleitet werden; wenn überhaupt, dann nur auf Grund einer Falschberatung. Hier ist die Anlageempfehlung der Bank von besonderer Bedeutung. Wichtig ist auch, die Risikoklassifizierung des Depotinhabers mit der des Bevollmächtigten abzugleichen. Ob unterschiede Rechtsansprüche auf Schadensersatz begründen können, entzieht sich meiner Kenntnis. Einen Rechtsanwalt würde ich aus Kostengründen so lange wie möglich nicht einschalten. Ein Brief an den Filialleiter führt in der Regel schon zu ersten Erfolgen, wenn das nicht hilft kannst du dich an den Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken wenden.

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      Avatar
      schrieb am 07.06.02 17:19:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Alle

      Erstmal Danke für die Antworten.

      @ Sync

      Schade das du meinem jüdischen Freund nicht helfen möchtest.


      Zum Fall:

      Die Vollmacht ist eine ganz normale "Depovollmacht".

      Es stellt sich mm nach die Frage, ob nicht die Sorgfaltspflicht der Bank hier der "Kontrollpflicht" seitens des Eigentümers überwiegt.

      Kann es denn wirklich rechtens sein, das die Bank einen Verkauf von an dritte verpfändete Wertpapiere durchführt?
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 18:02:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Servus!!

      Ob das jetzt nun rechtens ist oder nicht ist eigentlich egal, weil wenn dann müsste ja der Pfändigungsgläubiger damit ein Problem haben (Ich nehme an in diesem Fall die Bausparkasse).

      Bekommt die aber das Geld auch noch aus anderen "Quellen" des Sohnes ist der das ziemlich egal!!!!

      Oder glaubst du das eine Bausparkasse gegen eine Bank klagt bzw. sich diese untereinander streiten!?!?!?!?


      Schubi
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:59:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      <<Kann es denn wirklich rechtens sein, das die Bank einen Verkauf von an dritte verpfändete Wertpapiere durchführt?<<

      Schau Dir die Verpfändungserklärung halt genau an. Wenn wirklich die WERTPAPIERE verpfändet wurden, d.h. die Fondsanteile namentlich genannt wurden, sehe ich (als juristischer Laie) ganz gute Chancen.

      Wenn hingegen nur das DEPOT verpfändet wurde, sieht es wohl schlecht aus. Allerdings wundert es mich auch dann noch, dass der Sohn wegen der geminderten Sicherheiten nicht früher angesprochen wurde.

      Und schliesslich bin ich sehr erstaunt, dass eine BSK überhaupt Wertpapierdarlehen vergibt. Meines Wissens dürfen BSK nur Immobilienkredite vergeben.


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